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050 — Direktlink
14.11.2011, 20:53 Uhr
eifelyeti



Ebenfalls die Müllkutscher:

Zum entleeren der Mülleimer braucht man keine 95.
Für den Weg vom letzten Mülleimer zur Deponie aber doch.
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051 — Direktlink
14.11.2011, 20:55 Uhr
eifelyeti



Ich brauche ebenfalls die 95, weil ich von meinem Chef ein Firmenfahrzeug (über 3,5t ) gestellt bekomme für die Heimfahrt. Ich arbeite in Luxembourg und wohne in Deutschland.
Dieser Post wurde am 14.11.2011 um 21:00 Uhr von eifelyeti editiert.
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052 — Direktlink
14.11.2011, 20:59 Uhr
eifelyeti



so und nun zum Schluss

ich habe bereits den zweiten Lehrgang ( Modul 3 und 4) gemacht und hab jedesmal 50 Euro inkl Kaffee und gekühlte Getränke bezahlt.

ich hab da von anderen gehört, dass pro Lehrgang bis zu 210 euro bezahlt werden. Dies halte ich für Abzocke.

Grüsse
Oli

Dieser Post wurde am 14.11.2011 um 21:01 Uhr von eifelyeti editiert.
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053 — Direktlink
25.11.2011, 21:24 Uhr
eifelyeti



Hallo Forengemeinde

Hier mal ein Beispiel für das vereinte Europa.

Ein Arbeitskolege (waschechter Luxembourger) hat gestern den C1 gemacht.
Ohne Grundquali.! Diese gibt es in Luxembourg garnicht. Den 95iger Eintrag kann er als Weiterbildung bis 09.09.14 nachmachen.
Jetzt mal meine Frage: Darf er ausserhalb Luxembourg überhaupt etwas gewerblich transportieren?
Grüsse
Oli
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054 — Direktlink
25.11.2011, 21:34 Uhr
eifelyeti



Hallo Forengemeinde

Noch eine Anekdote:

Mein Arbeitskolege aus Belgien (Wallonie) war mit seinem Rosa-Lappen zur Gemeindeverwaltung ( Ville de Bastogne ) und bekam kostenlos seine 95 in den Schein gestempelt. Ohne eine Fahrschule gesehen zu haben

Dieser Post wurde am 25.11.2011 um 21:38 Uhr von eifelyeti editiert.
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055 — Direktlink
25.11.2011, 21:37 Uhr
eifelyeti



Hallo nochmal

In Ostbelgien ( deutschsprachige Gemeinschaft ) wird die Weiterbildung schon angeboten. Kostet etwa 150 Euro pro Einheit. Es gibt aber erst 3 verschiedene Module!
Warum gibt es in jedem Land noch andere Regelungen und warum müssen wir Deutschen wieder die Vorreiter machen?

Grüsse
Oli

Dieser Post wurde am 25.11.2011 um 21:39 Uhr von eifelyeti editiert.
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056 — Direktlink
25.11.2011, 21:45 Uhr
festus

Avatar von festus

Hallo Oli,
richtig den C1 gibts in Luxembourg nicht, auch in Europa nicht! Es ist der alte KL 3.
7,94t bei durchgehender Bremsanlage mit Tandemachse 18 Tonnen Gesamtgewicht.
Und diesen gibt es nur in Deutschland. Deswegen die Flickschusterei mit dem C1 usw. und! viele normale Menschen die dem Transportfeld fremd sind verfällt der alte 3er als C1, ohne das sie es wisen. Er wird auf Antrag verlängert/wiedererteilt, wie der C auch. Nur mal für nen Umzug einen LKW leihen, kann fahren ohne Fahrerlaubniss sein.
Deine zweiten Teil deiner Frage lässt sich nur über EU-Gesetz klären den danach muss sich auch Deutschland richten. Vieleicht erst mal über diese Schiene versuchen. Das was Deutschland aus dieser EU-Anweißung machen dürfte, ist Flickwerk der Bundesländer-Landkreise und Nachbesserungswahn.

LG Festus
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....

Dieser Post wurde am 25.11.2011 um 21:47 Uhr von festus editiert.
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057 — Direktlink
25.11.2011, 22:12 Uhr
eifelyeti



Hallo Festus

da hab ich mich glaube ich verhauen. Müsste Klasse C sein. Er darf bis 4 Achsen solo alles fahren.
Grüsse
Oli
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