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Autor Thread - Seiten: -1-
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07.05.2011, 15:15 Uhr
Matthias Will



Hallo zusammen

ich wollte hier mal nachfragen ob es hier auch Geschädigte gibt die im Internet abgezockt werden wie von "firstload" wo man sich nie angemeldet oder eingeloggt hat?
Ich hab heute einen Brief von einem Inkassobüro bekommen und soll auch noch dafür bezahlen??

Ich würde mich sehr über Infos freuen.
--
Matthias Will

"Schweres, Langes und Breites und hohes kann so schön sein!"

Dieser Post wurde am 07.05.2011 um 15:16 Uhr von Matthias Will editiert.
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07.05.2011, 16:25 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf

Hallo Matthias,

ich bin zwar "zum Glück" "noch" nicht und auf diese Masche des Österreichers herreingefallen aber schau mal hier:

http://www.netzwelt.de/news/72206-firstload-de-abo-masche-alpenland.html
--
gruss Andreas aka rollkopf

Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit
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07.05.2011, 16:31 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Wenn Du Dir sicher bist, das Du Dich niemals bei denen angemeldet hast, kannst Du den Brief getrost ignorieren ( Es sei denn er kam als Einschreiben).
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem Internet lottoladen, wo ich mich ebenfalls nie angemeldet hatte.
Erst kamen Mails mit Rechnungen, dann Mahnungen, dann ein Brief von einem Inkassounternehmen, das alles habe ich ignoriert und irgendwann war Ruhe.

Google mal nach "firstload betrug" da gibts einige Ergebnisse.

Wenn Du im Zweifel bist, hol Dir Rat von einem Anwalt.
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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07.05.2011, 16:53 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
Burkhardt postete
Wenn Du Dir sicher bist, das Du Dich niemals bei denen angemeldet hast, kannst Du den Brief getrost ignorieren ( Es sei denn er kam als Einschreiben).
Wenn Du im Zweifel bist, hol Dir Rat von einem Anwalt.

Hallo Matthias,

Burkhardt hat den Werdegang schon genau beschrieben.
Immer in die Tonne mit solchen Schreiben.

Auch nicht von einem Inkasso-Büro einschüchtern lassen.
Du kannst ja einmal von denen den von Dir abgeschlossenen Vertrag anfordern.
Einen Ausdruck davon müssen sie ja haben, denn der ist ja die Grundlage ihrer Forderung.
So gut wie immer kommt dann nichts mehr.
Auch schreiben, daß man die Sache bei der Amtsanwaltschaft zur Anzeige
bringen wird, beendet jegliche weitere Belästigung.

Habe dieses Verfahren schon für mehere Bekannte durchgeführt, hat immer
den gewünschten Erfolg gebracht.
Denn was diese Leute überhaupt nicht gebrauchen können ist, daß sich die
amtsanwaltlichen Stellen damit befassen.
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.

Dieser Post wurde am 07.05.2011 um 16:54 Uhr von percheron editiert.
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07.05.2011, 17:43 Uhr
festus

Avatar von festus

Hallo @ all,
ich werde mal kurz dazu was sagen, da ich in Reha bin etwas kurz...
Also man sollte auf alle Fälle nicht die Schreiben ignorieren !! Denn es passiert folgendes !
Das Inkassounternehmen hatt dann die Möglichkeit bei Gericht eine Pfändung zu erwirken. Dafür ist es nicht notwendig einen Vertrag oder ähnliches vorzuweisen. Es reichen die Unterlagen und Schreiben die belegen das Herr XY von uns mehrmals angemahnt wurde und auch auf Inkasso nicht reagierte.... SO ! Das ist erst einmal Fakt und nachweisbar, durch die Schreiben die ihr ignoriert habt !! Dann passiert folgendes, diese Firma bekommt eine Vollstreckung und macht sofort euer Konto dicht. Ihr bekommt kein Geld mehr, keine Miete mehr, kein Essen usw.... OB DAS ZU RECHT ist, spielt im Moment keine Rolle, viele machen dann ein Angebot über eine Ratenzahlung von 8 Euro. Das konnto geht wieder auf. Ein halbes Jahr später, wurden aus 90 Euro 300 Euro und das Spiel beginnt von neuem.... und wird immer teuerer.
Kostet Anwalt und Stress. Besser wie schon gesagt! Reagieren anschreiben und Vertragsuntelagen anfordern.Und mit Polizei drohen. Dann die Bank des Eintreibers anschreiben und über deren Geschäfte informieren....
Ferner möchte ich mal erwähnen, das wenn ich bei jemandem was kaufe z.B. Ebay, wo ich dann Kontonummer zum bezahlen erfahre, kann ich mir ne E-mail Adresse erstellen und zwar mit dem Namen des Kontoinhabers, (Man wird ja informiert ob diese Schreibweise schon vergeben ist !!) Dann kann ich ja bei nem Netzbetreiber über Internet nen Vertrag machen.....Die Hartware zu meiner Adresse... (Bekannter oder so...) und irgendwann die Vollstreckung zum Inhaber des Kontos....Und der soll mal versuchen ohne sein "Passwort" Auskunft zu bekommen..... usw...usw...
Ich habe einer Freundin geholfen von solchen Sorgen los zu bekommen... sie ist Behindert und Hartz 4.... Komisch das immer solche Leute solche Schreiben bekommen.....da wird doch nicht einer Datensätze Rausgeben??? nein nicht in Deutschland...
Wie immer aufpassen die Welt ist schlecht...im Internet extrem schlecht!
So ich muss essen fassen...Die Schreibfehler liegen eventuell an meinen Pillen

Viele Grüße aus der Reha...
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....
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07.05.2011, 18:19 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
festus postete
ich werde mal kurz dazu was sagen, da ich in Reha bin etwas kurz...
Also man sollte auf alle Fälle nicht die Schreiben ignorieren !! Denn es passiert folgendes !
Das Inkassounternehmen hatt dann die Möglichkeit bei Gericht eine Pfändung zu erwirken. Dafür ist es nicht notwendig einen Vertrag oder ähnliches vorzuweisen. Es reichen die Unterlagen und Schreiben die belegen das Herr XY von uns mehrmals angemahnt wurde und auch auf Inkasso nicht reagierte.... SO ! Das ist erst einmal Fakt und nachweisbar, durch die Schreiben die ihr ignoriert habt !! Dann passiert folgendes, diese Firma bekommt eine Vollstreckung und macht sofort euer Konto dicht.

Ein Vollstreckungstitel ohne vorherigen gerichtlichen Mahnbescheid? Das wäre mir neu...


Tschüs,

Sebastian
--
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07.05.2011, 18:30 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Also solange ich mir meiner Sache sicher bin, nirgendwo was abgeschlossen zu haben und wie Sebastian schon schreibt, kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, habe ich solche Sachen bisher immer mit Erfolg ignoriert.

Diese Verbrecherfirmen arbeiten und rechnen mit der Angst der Leute die sie abzocken wollen...
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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07.05.2011, 19:58 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
Burkhardt postete
Also solange ich mir meiner Sache sicher bin, nirgendwo was abgeschlossen zu haben und wie Sebastian schon schreibt, kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, habe ich solche Sachen bisher immer mit Erfolg ignoriert.

Diese Verbrecherfirmen arbeiten und rechnen mit der Angst der Leute die sie abzocken wollen...

Genau das sind meine Erfahrungen mit solchen Firmen.
Und noch etwas: Diese Firmen gehen nie zum Gericht!
Nicht als Kläger oder Beklagter.
Da sie nichts vorzuweisen haben, was ihren angestrebten Titel begründen
könnte, also keinen Vertrag oder ähnliches, werden sie sich hüten, sich bei Gericht bekannt zu machen.
Und sollten sie doch einmal zu bekannt werden,
wird der Laden ganz schnell dicht gemacht.
Auch werden meist irgendwelche Anwaltsklitschen genommen, denn das soll
ja Eindruck machen, daß das Schreiben von einem Anwalt kommt.
Meistens sind die Urheber dieser Angelegenheiten irgendwo im östlichen
Europa zu finden. Auch Abu-Dhabi habe ich schon gehabt.

Google die angegebene Adresse doch einmal. Manchmal kommt man aus dem
Staunen gar nicht mehr heraus, was da schon so alles über die steht.
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.

Dieser Post wurde am 07.05.2011 um 19:59 Uhr von percheron editiert.
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07.05.2011, 21:12 Uhr
börge



Sebastian hat schon recht ,ohne Gerichtstitel passiert gar nichts, und der ->muß begründet sein auf einer schriftlichen Bestellung mit Unterschrift o.ä.
Habe ich oft genug wenn wir versuchen bei Firmen die ( erbrachte Kranleistungen) nicht zahlen wollen da die Rechnung einzutreiben.Ohne schriftliche Bestellung hast Du vor keinem Gericht Chancen..
Ich würde bei sowas wohl als erstes auch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten , und ich bin mir ganz sicher, danach kommt bestimmt nichts mehr, es ist wie schon gescrhieben ist, es wird nur versucht mit der Angst der Leute Kasse zu machen und darauf zu hoffen das von 100 Leuten 2-3 zahlen werden.Die Dunkelziffer kann natürlich noch weit höher sein..
--
Viele Grüße

Martin
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08.05.2011, 14:16 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
festus postete
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Das Inkassounternehmen hatt dann die Möglichkeit bei Gericht eine Pfändung zu erwirken. Dafür ist es nicht notwendig einen Vertrag oder ähnliches vorzuweisen. Es reichen die Unterlagen und Schreiben die belegen das Herr XY von uns mehrmals angemahnt wurde und auch auf Inkasso nicht reagierte.... SO ! Das ist erst einmal Fakt und nachweisbar, durch die Schreiben die ihr ignoriert habt !! Dann passiert folgendes, diese Firma bekommt eine Vollstreckung und macht sofort euer Konto dicht.

Ein Vollstreckungstitel ohne vorherigen gerichtlichen Mahnbescheid? Das wäre mir neu...

Für's Protokoll: Wie's der Zufall will, habe ich mich gestern Abend noch mit einem Richter unterhalten. Seine Aussage: Einen Vollstreckungsbescheid gibt's nur mit vorherigem gerichtlichen Mahnbescheid.


Tschüs,

Sebastian
--
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08.05.2011, 15:21 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf


Zitat:
Sebastian Suchanek postete
...Einen Vollstreckungsbescheid gibt's nur mit vorherigem gerichtlichen Mahnbescheid.


Tschüs,

Sebastian

Hallo,
kann ich erfahrungsgemäß bestätigen. Der Gerichtsvollzieher kommt erst nach dem Vollstreckungsbescheid. Vorher wird alles genauestens seitens des zuständigen Gerichts geprüft. Vielleicht sollte man anwaltlich drüber nachdenken, hilfsweise auf einem Klageweg gegen das Inkassobüro vorzugehen.
--
gruss Andreas aka rollkopf

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08.05.2011, 21:27 Uhr
Hajo




Zitat:
rollkopf postete
Vorher wird alles genauestens seitens des zuständigen Gerichts geprüft.

eben nicht. Das Mahngericht prüft nur, ob der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids formell richtig (ausgefüllt) ist und nicht, ob der geltend gemachte Anspruch berechtigt ist.

Das geschieht erst, wenn der (vermeintliche oder tatsächliche) Schuldner Widerspruch gegen den MB einlegt, dann muß der Gläubiger klagen und erst dann (!) seinen Anspruch zB durch Verträge, Mahnungen etc. belegen.

Also: kommt ein Mahnbescheid, genau prüfen, ob man nicht doch irgendeinen Vertrag (auch durch Ankreuzen im Internet) abgeschlossen hat. Wenn nicht, Widerspruch einlegen und abwarten. Oft kommt danach nichts mehr
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
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08.05.2011, 21:51 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf

Hallo Hajo,
danke für die Richtigstellung.
--
gruss Andreas aka rollkopf

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