031 — Direktlink
03.06.2005, 14:07 Uhr
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also eine übersicht habe ich nicht gefunden, aber:
es gibt die richtlinie 96/53/eg des europäischen rates, in der festgelegt sind: 11,5 to für eine antriebsachse und 10 to für eine einzelachse ohne antrieb. dies gilt eu-weit, weil ja europäische richtlinie.
und soweit mir bekannt (vielleicht weiß ja jemand mehr darüber), haben sich alle mitgliedstaaten der eu darauf geeinigt, diese richtlinie in ihre gesetzlichen regelungen zu übernehmen.
allerdings dürfen die mitgliedsstaaten der eu, soweit es innerstaatlichen verkehr, also nicht grenzüberschreitend, betrifft, sonderregelungen zulassen.
z.bsp. frankreich: 13 to sowohl für antriebsachsen als auch achsen ohne antrieb.
eine besonderheit habe noch für bulgarien gefunden: die genannten achslasten von 11,5 bzw 10 to gelten dort nur auf übergenordneten oder neu ausgebauten straßen - sonst gibt es eine beschränkung auf 8 to zulässige achslast.
viele grüße sebastian |