129 — Direktlink
06.01.2012, 17:16 Uhr
Gast:mac-michel
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KURZFASSUNG Folgende vorläufige Ergebnisse wurden ermittelt:
Bau und Ausrüstung des TMS Waldhof entsprachen den einschlägigen Vorschriften des Schifffahrtspolizei- und Gefahrgutrechts.
Qualifikation und Anzahl der an Bord befindlichen Besatzung entsprachen den Vorschriften der Rheinschiffsuntersuchungsordnung.
Die Talfahrt des TMS Waldhof am 13. Januar 2011 bei erhöhten Wasserständen entsprach den allgemeinen und besonderen schifffahrtspolizeilichen Verkehrsvorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
Der Transport von 96%tiger Schwefelsäure war nach dem für das Schiff erteilten ADNR-Zulassungszeugnis i.V. mit der von der Klassifikationsgesellschaft ausgestellten Stoffliste zulässig.
Nach den geprüften und genehmigten Stabilitätsunterlagen ist die Leckstabilität für TMS Waldhof nur für Ladefälle bis zu einer Dichte der Ladung von 1,62 t/m³ mit maximalem Tiefgang von 3,11 m nachgewiesen.
Zum Zeitpunkt der Havarie erfüllte die TMS Waldhof nicht die Stabilitätskriterien des ADN 2011 bzw. des ADNR 2003 und genügte nicht den Vorgaben der allgemeinen Stabilitätsvorschrift des § 1.07 Nr. 3 RheinSchPV.
Die Ursache für die mangelnden Stabilitätsverhältnisse sind in einer falschen Ladungsverteilung (Teilfüllung aller sieben Tanks) begründet. Hierdurch wurden zu große stabilitätsmindernde freie Oberflächen erzeugt.
Aufgrund zweier Löcher in der Backbordkimm im Ballasttank 5 ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass sich dort zusätzlich Ballastwasser befand, das die Stabilitätsverhältnisse weiter verschlechterte.
Jedoch führten die mangelhaften Stabilitätsverhältnisse rein rechnerisch sowie nach den ersten Ergebnissen der durchgeführten Versuche am Schiffsführungssimulator noch nicht zur Kenterung des Schiffes. Allerdings sind noch nicht alle dynamischen Einflüsse aus der Bewegung des Tankinhaltes auf die Stabilität aufgrund ihrer Komplexität abschließend untersucht worden. |