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12.11.2010, 12:07 Uhr
Thorge
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@ Jens P. Zu den Kosten muß ich Dir etwas widersprechen: Sicherlich wäre es gerecht, wenn die Transportkosten und damit auch die Polizeikosten auf den Verursacher = leider wir Verbraucher = über die Stromkosten verteilt würde. Aber man muß es anders sehen: Wenn Du eine Genehmigung hast, eine WKA anzuliefern und vorweg fahren ein, zwei Streifenwagen gemäß Genehmigungsauflage. Dann tun die dies, um die Gefahren, welche Du mit dem Transport produzierst möglichst von den anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Wenn nun 1000 Leute auf der Straße sitzen, weil Sie gegen die WKA protestieren, was dann ? Hier muß der Staat dem Schwächeren helfen, seine Rechte durchzusetzen. Der Schwächere ist der WKA-Betreiber, denn er hat alle Genehmigungen und will seine WKA bauen. Wenn sich nun Leute in den Weg stellen, tun Sie rechtlich gesehen Unrecht. Der WKA Betreiber darf aber selbst niemanden von der Straße tragen - muß also die Polizei um Hilfe bitten. Also zahlt diesen Einsatz der Steuerzahler, es ist kein anderer Einsatz, als wenn irgendein Bürger die Polizei wegen irgendetwas um Hilfe bittet.
Anderes Beispiel: Stuttgart 21 Hier liegen richterlich bestätigte Baugenehmigungen vor. Da hat der Bauherr doch das Recht, sein Recht durchzusetzen. Und er muß die Polizei zur Hilfe holen, denn er darf sich nicht selbst wehren - ist ja keine Notwehr. Wenn Du ein Einfamilienhaus bauen willst und Dein Nachbar legt sich in den Weg, holst Du ja auch die Polizei. Auf den Gedanken, diese zu bezahlen, kämst Du ja auch nicht.
Und nun sind wir in der Zwickmühle: Was ist öffentliche Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit ? Und was ist offensichtliche Behinderung eines anderen Bürgers ? -- Viele Grüße ! Thorge |