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17.11.2011, 17:09 Uhr
Philo0311
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Man darf hier aber bitte auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Es ist zum einen klar definiert, wie nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld vorzugehen ist. Hier gibt es Regelungen, die dem Grunde nach sehr sinnvoll sind, wenn Sie richtig angewandt werden, ich denke Sven kann das bestätigen.
Es gilt einfach aber mal den Grundablauf zu klären.
Das Krankengeld beginnt im Normalfall, wenn der Arbeitnehmer bereits 6 Wochen arbeitsunfähig ist, und nahtlos eine weitere Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegt.
Das Krankengeld soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. In vielen Fällen wird hier aber zu spät an weitere Maßnahmen gedacht, z.B. die Abklärung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) über einen REHA Träger, die Abklärung der innerbetrieblichen Umsetzungsmöglichkeit, Abklärung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Viele Mediziner oder auch Krankenkassen denken zu spät an diesen Schritt, prompt sind 78 Wochen rum, und man steht auf der Straße.
Kranke, die bereits richtig beraten werden, stellen zum richtigen Zeitpunkt Anträge auf LTA, oder sogar auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dann ist bei Ende Krankengeld klar, wie es weiter gehen kann. ABER: Hier muss der Mediziner / Krankenkasse rechtzeitig darauf aufmerksam machen, sonst geht’s schief.
Das Arbeitslosengeld, so wie es der Name schon sagt, soll versicherten Arbeitnehmer, die Arbeitslos sind finanziell unterstützen bis sie einen Job gefunden haben. Die Arbeitslose müssen aber leistungsfähig sein. Am besten vollschichtig. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist der Versicherte falsch bei der Agentur. Im Sinne der Versichertengemeinschaft werden dann die Kunden an die DRV o.ä. verwiesen.
Wenn man nun nur 3 – 6 Stunden oder unter 3 Stunden leistungsfähig ist, wird’s eng.
Bei 3-6 Stunden wird das ALG auf im Normalfall auf 50 v.H, gekürzt. Wenn jemand allerdings unter 3 Stunden / Tag leistungsfähig ist, oder generell nicht leistungsfähig ist, wird ein Nahtlosigkeitsverfahren eingeleitet und der Arbeitslose muss Rente beantragen, da er die Vorraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllt.
Fakt ist, wer krank ist, und absehbar, dass er morgen nicht genesen ist, sollte sehr schnell Kontakt mit den entsprechenden Stellen suchen, um zügig ans Ziel zu kommen. -- Gruß aus Ulm
Philipp alias der Schuppi |