028 — Direktlink
05.12.2009, 22:04 Uhr
Hendrik
Moderator
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Zitat: | Der Michel postete Kann es behördlich angeordnet werden den Transport durch den Garten und über die Hütte zu führen? |
Durch eine Gartenhütte mit Sicherheit nicht.
Und "lediglich" durch den Garten bzw. durch einen Gartenzaun oder Mauer, gegen den Willen des Grundstückseigentümers, wird sicherlich auch sehr, sehr schwierig werden - und dürfte daher der Alptraum eines jeden Schwertransporteurs sein, der sich festgefahren hat. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sowas behördlich angeordnet werden kann, wäre aber gespannt auf den Beweis des Gegenteils.
Glücklicherweise sind ja nicht alle Leute so verknöchert, und lassen i.d.R. mit sich verhandeln, insbesondere in einer klar erkennbaren Notsituation und unter Berücksichtigung einer netten winkenden Entschädigung. Das wurde hier ja schon ganz klar zur Sprache gebracht, und das hat sicherlich in der Vergangenheit schon hundert- wenn nicht tausendfach funktioniert.
Nicht ganz zum Thema gehörend, aber ähnlich geartet ist mal etwas in unserem 14.000 Einwohner Kuhdorf (Vorort von Darmstadt passiert), als ein kleines Fertighaus errichtet werden sollte: Ein stupider Nachbar hat keine Überfahrrechte für einen Popel-Fertighauskran erteilt; und da ging es um lediglich 50 cm, so wie ich das mitgekriegt habe. Das Resultat war, daß Eisele mit dem LTM 1250-1 anrücken mußte, mit Vollballast, um das Fertighaus von einer Hauptstraße aus 40 m Entfernung aufzubauen, mit 2-tägiger Straßensperrung und Busumleitung. Das ganze Vergnügen hat den armen Bauherren nicht eingeplante 12.000 € Zusatzkosten eingebracht, wie er mir vor Ort und Stelle beim "Zugucken" geklagt hat.......Prost auf ein zukünftig tolles nachbarschaftliches Verhältnis....
gruß hendrik |