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02.03.2009, 15:08 Uhr
Schwertransport-Online
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Zitat: | Jan.b postete Hallo,
noch eine Frage wie ist das mit Fußgängerzonen in groß Städten, darf ich alles ablichten was mir vor die Nase kommt oder nicht? Bsp: Baden-Baden und das Ruhrgebiet. Dort haben die bei mir einen rießen aufstand geprobt ich würde hier auf Privatbesitz stehen und stand mitten in einer Fußgängerzone!!!!
In Frankfurt gab es bei mir kein Problem auf den Baustellen, ich durft über all hin und alles ablichten was ich wollte, zum Teil sind die Bilder ja auch hier drinnen.
MfG Jan.b
MfG Jan.b |
Klingt komisch ist aber so, es wissen noch nicht so viele das man auf öffentlichen Grund fotografieren darf! Ich hatte im Jahr 2007 auch so eine ähnliche Geschichte.. da kam dann auch Polizei zur Aufklärung. Die Leute die dann die Abfuhr bekommen haben... haben geschaut wie von nem anderen Stern, die konnten das garnicht fassen das ich da fotografieren durfte.
Fußgängerzone ? Da würde ich eher auf das Persönlichkeitsrecht acht geben.
Bei solchen Fotos hatte ich in Köln keine Probleme.
http://www.mormo.de/020207-Kiel/Fussgaengerzone.jpg http://karlsruhe.topstadt.de/bild/Fussgaengerzone_Karlsruhe_2.jpg
Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) schränkt das Urheberrecht ein und erlaubt es
Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden … zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wieder zu geben.
Diese Vorschrift erlaubt urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht nur vorübergehend aufgestellt sind (die Reichstagsverhüllung war z.B. bloß vorübergehend) von einem öffentlich zugänglichem Ort ohne Hilfsmittel (z.B. Leitern, um über die Hecke zu schauen) zu fotografieren. Die Ablichtungen dürfen dann auch gewerblich verwertet werden.
Eigentumsrechte beachten – Variante: Fotografieren zu Privatzwecken
Das Objekt befindet sich im öffentlich zugänglichen Bereich Das Foto wird von einer Straße, Park o.ä. aufgenommen, die nicht im Privatbesitz sind: Fotos sind erlaubt. Das Foto wird von einem Privatgrundstück aus aufgenommen (z.B. Museumsanlage, Zoo, Bahnanlage, Parkanlage einer Stiftung) und beim Betreten der Anlage sind keine Fotografieverbote, sei es auf Schildern oder einer Tafel mit der Parkordnung ersichtlich: Fotos sind erlaubt. Das Foto wird von einem Privatgrundstück aus aufgenommen und solche Fotografieverbote oder Einschränkungen sind ersichtlich: Es darf nur entsprechend den Einschränkungen fotografiert werden (z.B. ohne Blitz oder gar nicht). Das Fotoobjekt befindet sich in einem öffentlich nicht zugänglichen Bereich Gibt es keine ersichtlichen Einschränkungen: Fotos sind erlaubt (aber beachtet, dass sich die Einschränkungen auch aus den Umständen ergeben können. Z.B. wenn die Kirchenruhe gestört oder Tiere scheu gemacht werden könnten). Gibt es Fotografieverbote/ Einschränkungen auf Schildern oder Hausordnungen (z.B. wird in einigen Museen, Flughafenbereichen oder bei Konzerten das Fotografieren untersagt): Es darf nur entsprechend den Einschränkungen fotografiert werden -- Mit freundlichen Grüßen T. Zech www.zech-foto.de www.instagram.com/shipspottergermany/ Dieser Post wurde am 02.03.2009 um 15:22 Uhr von Schwertransport-Online editiert. |