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Autor Thread - Seiten: -1-
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02.03.2009, 07:51 Uhr
michael.m.



Hallo!

Folgendes Szenario, wie es sich eigendlich täglich ereignet. Man sieht aus der Ferne einen Kran beim Windkraftanlagenbau. Auf dem Weg dorthin stehen die Transportfahrzeuge des Kranes an anderen Mühlen wie üblich verteilt. Es steht kein Verbotsschild oder Baustellenschild dort, es führt halt der Schotterweg von der befestigten Straße dorthin, die Straße ist vorher wie auf dem Lande üblich, an einigen Wohnhäusern und Gehöften vorbei gegangen.
Nun die Frage: Darf übermotiviertes Wachpersonal, welches an der eigendlichen Baustelle "Wache" schiebt( und wo auch kein Baustellenschild oder gar eine Absperrung vorhanden ist/war), einen das Fotografieren verbieten? Gestern war ja Sonntag, habe mich dann der Ruhe wegen und unter Polizeiandrohung wieder dort verkrümelt. Nun meine Frage, wie weit darf das Wachpersonal gehen?
Was meint Ihr???

Gruß

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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001 — Direktlink
02.03.2009, 08:13 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.

Hallo Michael,

Sofern der Schotterweg oder was auch immer öffentlicher Grund ist, kannst du laut dem sog. Panoramarecht, (59 UrhG) Fotos machen soviel du willst und diese auch veröffentlichen. Wenn du die Fotos unbedingt haben willst, kannst du sogar selbst die Polizei rufen, wenn jemand versucht dir die Fotos nicht zu ermöglichen. (Alles schon vorgekommen!)
Das Panoramarecht gestattet allerdings keinerlei Hilfsmittel (also auch keine
Bilder von Leitern, Fahrzeugen, Flugzeugen aus) und keine Aufnahmen von
umfriedeten Privatgrundstücken, Häusern usw. aus (gelten nicht als
öffentlich). Wenn du also gegenüber einer Baustelle wohnst, dann darfst du dich gerne auf den Bürgersteig vor deine Haustüre stellen und knipsen, wenn du Fotos die du von deinem Balkon aus schießt veröffentlichen möchtest hast du aber theoretisch kein Recht dazu!
Die Frage ist nur eben in welchem Fall man auf sein recht wirklich beharren will und in welchem Fall es besser für einen ist wieder abzuziehen...
Auf Dauer wird es in den meisten Fällen sicherlich besser sein einen positiven Eindruck zu hinterlassen und ohne Fotos friedlich seiner Wege zu gehen.
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

Sofern nicht anders angegeben, liegt das (c) aller eingefügten Bilder bei mir.
--
„Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!
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02.03.2009, 08:19 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


erging mir auch so:
ich war mal unter der Woche beim LWE und habe Bilder der Baustelle gemacht, die für die Raupenfahrwerke erstellt wurde.
Da kam einer auf mich zu und meinte, er bräuchte meine Adresse und ich würde eine Anzeige bekommen.
Dabei habe ich keinerlei Verbotsschilder ignoriert und befand mich auf diesem Landwirtschaftsweg dran vorbei.

Nach einem Telefonat und "beruhigenden" Worten hat sich alles klären lassen, ich durfte noch ein paar Bilder machen und bin dann wieder gefahren.

Aber des Friedens Willen wäre ich an Deiner Stelle auch wieder gefahren...
Du warst sicher allein und die zu zweit, oder?
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02.03.2009, 08:23 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Man könnte aber auch mal beim Wachdienst selbst vorstellig werden und freundlich fragen, ob so ein Fall tatsächlich seine Richtigkeit hat...


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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004 — Direktlink
02.03.2009, 13:26 Uhr
Philo0311




Zitat:
Michael Compensis postete
Hallo Michael,

Sofern der Schotterweg oder was auch immer öffentlicher Grund ist, kannst du laut dem sog. Panoramarecht, (59 UrhG) Fotos machen soviel du willst und diese auch veröffentlichen. Wenn du die Fotos unbedingt haben willst, kannst du sogar selbst die Polizei rufen, wenn jemand versucht dir die Fotos nicht zu ermöglichen. (Alles schon vorgekommen!)
Das Panoramarecht gestattet allerdings keinerlei Hilfsmittel (also auch keine
Bilder von Leitern, Fahrzeugen, Flugzeugen aus) und keine Aufnahmen von
umfriedeten Privatgrundstücken, Häusern usw. aus (gelten nicht als
öffentlich). Wenn du also gegenüber einer Baustelle wohnst, dann darfst du dich gerne auf den Bürgersteig vor deine Haustüre stellen und knipsen, wenn du Fotos die du von deinem Balkon aus schießt veröffentlichen möchtest hast du aber theoretisch kein Recht dazu!
Die Frage ist nur eben in welchem Fall man auf sein recht wirklich beharren will und in welchem Fall es besser für einen ist wieder abzuziehen...
Auf Dauer wird es in den meisten Fällen sicherlich besser sein einen positiven Eindruck zu hinterlassen und ohne Fotos friedlich seiner Wege zu gehen.

Jap, aber beim LWE Ehingen liegt es daran, dass der Beauftragte Hr. Abele Probleme mit der Presse hat, da diese mal etwas Falsches geschrieben hat und falsche Bilder gemacht hat. Somit wurde estwas völlig falsch dargestellt.

Die Baustelle ist nunmal begehbar, und wenn Du nur Fotos machst, und mit dem Bauleiter redest, geht das okay. War bei mir am Freitag auch so.... Nur echte "PRESSE" ist dort unerwünscht
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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005 — Direktlink
02.03.2009, 13:45 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste



Zitat:
Steve12777 postete
Da kam einer auf mich zu und meinte, er bräuchte meine Adresse und ich würde eine Anzeige bekommen.

Dann laß deiner Fantasie freien Lauf...

Zitat:
Du warst sicher allein und die zu zweit, oder?

Was spielt das für eine Rolle?
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006 — Direktlink
02.03.2009, 13:57 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste



Zitat:
Philo0311 postete
Jap, aber beim LWE Ehingen liegt es daran, dass der Beauftragte Hr. Abele Probleme mit der Presse hat, da diese mal etwas Falsches geschrieben hat und falsche Bilder gemacht hat. Somit wurde estwas völlig falsch dargestellt.

Ja, das trifft dann wohl zu, denn nachdem ich mit einem Herrn (anscheinend der Chef vom Testgelände) telefoniert habe und ihm meine Absicht erklärt habe, war das in Ordnung.



Zitat:
Mike Weber postete

Zitat:
Steve12777 postete
Da kam einer auf mich zu und meinte, er bräuchte meine Adresse und ich würde eine Anzeige bekommen.

Dann laß deiner Fantasie freien Lauf...

Das mag auf den ersten Spruch so einfach sein, sich was einfallen zu lassen.
Ich habe mit sowas ja nicht gerechnet.



Zitat:
Mike Weber postete

Zitat:
Steve12777 postete
Du warst sicher allein und die zu zweit, oder?

Was spielt das für eine Rolle?

Einzelpersonen kann man immer leichter einschüchtern, erst recht, wenn man selber zu zweit oder noch mehrere sind...
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007 — Direktlink
02.03.2009, 14:48 Uhr
Schwertransport-Online

Avatar von Schwertransport-Online


Zitat:
michael.m. postete
Hallo!

Folgendes Szenario, wie es sich eigendlich täglich ereignet. Man sieht aus der Ferne einen Kran beim Windkraftanlagenbau. Auf dem Weg dorthin stehen die Transportfahrzeuge des Kranes an anderen Mühlen wie üblich verteilt. Es steht kein Verbotsschild oder Baustellenschild dort, es führt halt der Schotterweg von der befestigten Straße dorthin, die Straße ist vorher wie auf dem Lande üblich, an einigen Wohnhäusern und Gehöften vorbei gegangen.
Nun die Frage: Darf übermotiviertes Wachpersonal, welches an der eigendlichen Baustelle "Wache" schiebt( und wo auch kein Baustellenschild oder gar eine Absperrung vorhanden ist/war), einen das Fotografieren verbieten? Gestern war ja Sonntag, habe mich dann der Ruhe wegen und unter Polizeiandrohung wieder dort verkrümelt. Nun meine Frage, wie weit darf das Wachpersonal gehen?
Was meint Ihr???

Gruß

Michael

Hallo Michael,

die "Wachleute" bzw. Security ist da sehr unterschiedlich. Aber dein Szenario kenne ich, das ist bei uns nicht anders. Da gehen auch mal die Landwege durch ganze Höfe durch. Da wäre es auch gut den Landwirt mal zu fragen, meist ist er eh der Anlagenbetreiber.

Auf öffentlichen Grund (ne Landstraße führt an der WKA Baustelle vorbei) , wird dir das ganze wohl niemand verbieten können. Ne Polizeiandrohung finde ich übertrieben, da würde ich auch das Feld räumen.

Hatte aber schon mit sehr sehr vielen Wachschutzmännern zu tun... manche stehen sogar direkt auf der Baustelle und nicht 30-40m davor. Wenn man dahin geht und freundlich fragt wird das meist immer was.... ab und zu kommt auch einer mit. Ansonsten heisst es immer, bis zum Schild dahinten dürfen sie Fotos machen, weiter nicht. Wenn Großgeräte die Anlagen gestellt haben, die Mannschaft von der Kranfirma vor Ort ist und den Kran abbaut, kümmert sich in den meisten Fällen kein Wachdienst mehr ob man da Fotos macht oder nicht. Das ist halt in der Montagezeit der Analge wenn die ganzen teuren Teile da liegen besonders kritisch für die Security.
--
Mit freundlichen Grüßen
T. Zech
www.zech-foto.de
www.instagram.com/shipspottergermany/

Dieser Post wurde am 02.03.2009 um 14:51 Uhr von Schwertransport-Online editiert.
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008 — Direktlink
02.03.2009, 15:04 Uhr
Jan.b



Hallo,

noch eine Frage wie ist das mit Fußgängerzonen in groß Städten, darf ich alles ablichten was mir vor die Nase kommt oder nicht? Bsp: Baden-Baden und das Ruhrgebiet. Dort haben die bei mir einen rießen aufstand geprobt ich würde hier auf Privatbesitz stehen und stand mitten in einer Fußgängerzone!!!!

In Frankfurt gab es bei mir kein Problem auf den Baustellen, ich durft über all hin und alles ablichten was ich wollte, zum Teil sind die Bilder ja auch hier drinnen.

MfG Jan.b

MfG Jan.b
--
Viele Grüße aus Taiwan
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009 — Direktlink
02.03.2009, 15:08 Uhr
Schwertransport-Online

Avatar von Schwertransport-Online


Zitat:
Jan.b postete
Hallo,

noch eine Frage wie ist das mit Fußgängerzonen in groß Städten, darf ich alles ablichten was mir vor die Nase kommt oder nicht? Bsp: Baden-Baden und das Ruhrgebiet. Dort haben die bei mir einen rießen aufstand geprobt ich würde hier auf Privatbesitz stehen und stand mitten in einer Fußgängerzone!!!!

In Frankfurt gab es bei mir kein Problem auf den Baustellen, ich durft über all hin und alles ablichten was ich wollte, zum Teil sind die Bilder ja auch hier drinnen.

MfG Jan.b

MfG Jan.b

Klingt komisch ist aber so, es wissen noch nicht so viele das man auf öffentlichen Grund fotografieren darf! Ich hatte im Jahr 2007 auch so eine ähnliche Geschichte.. da kam dann auch Polizei zur Aufklärung. Die Leute die dann die Abfuhr bekommen haben... haben geschaut wie von nem anderen Stern, die konnten das garnicht fassen das ich da fotografieren durfte.

Fußgängerzone ? Da würde ich eher auf das Persönlichkeitsrecht acht geben.

Bei solchen Fotos hatte ich in Köln keine Probleme.

http://www.mormo.de/020207-Kiel/Fussgaengerzone.jpg
http://karlsruhe.topstadt.de/bild/Fussgaengerzone_Karlsruhe_2.jpg



Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) schränkt das Urheberrecht ein und erlaubt es

Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden … zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wieder zu geben.

Diese Vorschrift erlaubt urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht nur vorübergehend aufgestellt sind (die Reichstagsverhüllung war z.B. bloß vorübergehend) von einem öffentlich zugänglichem Ort ohne Hilfsmittel (z.B. Leitern, um über die Hecke zu schauen) zu fotografieren. Die Ablichtungen dürfen dann auch gewerblich verwertet werden.

Eigentumsrechte beachten – Variante: Fotografieren zu Privatzwecken

Das Objekt befindet sich im öffentlich zugänglichen Bereich
Das Foto wird von einer Straße, Park o.ä. aufgenommen, die nicht im Privatbesitz sind: Fotos sind erlaubt.
Das Foto wird von einem Privatgrundstück aus aufgenommen (z.B. Museumsanlage, Zoo, Bahnanlage, Parkanlage einer Stiftung) und beim Betreten der Anlage sind keine Fotografieverbote, sei es auf Schildern oder einer Tafel mit der Parkordnung ersichtlich: Fotos sind erlaubt.
Das Foto wird von einem Privatgrundstück aus aufgenommen und solche Fotografieverbote oder Einschränkungen sind ersichtlich: Es darf nur entsprechend den Einschränkungen fotografiert werden (z.B. ohne Blitz oder gar nicht).
Das Fotoobjekt befindet sich in einem öffentlich nicht zugänglichen Bereich
Gibt es keine ersichtlichen Einschränkungen: Fotos sind erlaubt (aber beachtet, dass sich die Einschränkungen auch aus den Umständen ergeben können. Z.B. wenn die Kirchenruhe gestört oder Tiere scheu gemacht werden könnten).
Gibt es Fotografieverbote/ Einschränkungen auf Schildern oder Hausordnungen (z.B. wird in einigen Museen, Flughafenbereichen oder bei Konzerten das Fotografieren untersagt): Es darf nur entsprechend den Einschränkungen fotografiert werden
--
Mit freundlichen Grüßen
T. Zech
www.zech-foto.de
www.instagram.com/shipspottergermany/

Dieser Post wurde am 02.03.2009 um 15:22 Uhr von Schwertransport-Online editiert.
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010 — Direktlink
02.03.2009, 15:47 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.


Zitat:
Schwertransport-Online postete
Das Foto wird von einem Privatgrundstück aus aufgenommen (z.B. Museumsanlage, Zoo, Bahnanlage, Parkanlage einer Stiftung) und beim Betreten der Anlage sind keine Fotografieverbote, sei es auf Schildern oder einer Tafel mit der Parkordnung ersichtlich: Fotos sind erlaubt.

Nicht ganz richtig, machen darfst du natürlich Fotos vom Privatgrundstück aus nur wenn dir der Zugang darthin und das Fotografieren vom Eigentümer genehmigt wird. Und selbst dann darfst du die Fotos nicht veröffentlichen. Dazu gab es in Wien einen schönen Fall, ein Fotograf, der gegenüber des Hundertwasserhauses wohnt hat von seinem privaten Balkon aus Fotos von dem Gebäude gemacht und diese an einen Postkartenhersteller verkauft. Die Eigentümer des Hundertwasserhauses haben geklagt und recht bekommen. Vom Gehweg aus wären die Fotos kein Problem gewesen.
Für Deutschland hätte rechtlich gleiches gegolten und kam auch schon mehrfach vor.



Zitat:
Schwertransport-Online postete
Gibt es Fotografieverbote/ Einschränkungen auf Schildern oder Hausordnungen (z.B. wird in einigen Museen, Flughafenbereichen oder bei Konzerten das Fotografieren untersagt): Es darf nur entsprechend den Einschränkungen fotografiert werden

Auch nicht ganz richtig, laut einem Museum hier in Nürnberg, ist es verboten das Gebäude zu fotografieren. Wenn du das von öffentlichem Grund aus tust kann dir das aber niemand verbieten. Kurz: Fotografieverbote oder Einschränkungen sind auch nicht immer ganz rechtens.
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

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02.03.2009, 15:53 Uhr
michael.m.



Hallo!

Dann Danke ich euch erst einmal für die vielen Antworten! Hatte mir ja schon so etwas ähnliches gedacht! Ich sollte ja auch die gemachten Bilder sofort wieder löschen.... unglaublich. Leider habe ich im nachhinein nicht hingesehen, von welcher Firma die Wachperson war.

Aber eins noch, auf Grund der vielen Randale gerade auf Baustellen auf dem Acker sind Bewachungen leider von Nöten. Nur wenn man höflich fragt und es zu erkennen ist, dass man nicht Sprit klaut oder ähnliches, sondern nur fotografiert, sollte die Wachzunft sich auf Ihre eigendliche Aufgabe besinnen. Dazu gehört natürlich auch, dass man die Fahrzeuge nicht betritt (Habe ich leider schon des öfteren gesehen)
Bisher habe ich eigendlich mit einem freundlichen Wort da nie Probleme gehabt.

Beste Grüße

Michael
--
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012 — Direktlink
02.03.2009, 16:21 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste



Zitat:
Michael Compensis postete

Zitat:
Schwertransport-Online postete
Das Foto wird von einem Privatgrundstück aus aufgenommen (z.B. Museumsanlage, Zoo, Bahnanlage, Parkanlage einer Stiftung) und beim Betreten der Anlage sind keine Fotografieverbote, sei es auf Schildern oder einer Tafel mit der Parkordnung ersichtlich: Fotos sind erlaubt.

Nicht ganz richtig, machen darfst du natürlich Fotos vom Privatgrundstück aus nur wenn dir der Zugang darthin und das Fotografieren vom Eigentümer genehmigt wird. Und selbst dann darfst du die Fotos nicht veröffentlichen. Dazu gab es in Wien einen schönen Fall, ein Fotograf, der gegenüber des Hundertwasserhauses wohnt hat von seinem privaten Balkon aus Fotos von dem Gebäude gemacht und diese an einen Postkartenhersteller verkauft. Die Eigentümer des Hundertwasserhauses haben geklagt und recht bekommen. Vom Gehweg aus wären die Fotos kein Problem gewesen.
Für Deutschland hätte rechtlich gleiches gegolten und kam auch schon mehrfach vor.



Zitat:
Schwertransport-Online postete
Gibt es Fotografieverbote/ Einschränkungen auf Schildern oder Hausordnungen (z.B. wird in einigen Museen, Flughafenbereichen oder bei Konzerten das Fotografieren untersagt): Es darf nur entsprechend den Einschränkungen fotografiert werden

Auch nicht ganz richtig, laut einem Museum hier in Nürnberg, ist es verboten das Gebäude zu fotografieren. Wenn du das von öffentlichem Grund aus tust kann dir das aber niemand verbieten. Kurz: Fotografieverbote oder Einschränkungen sind auch nicht immer ganz rechtens.

zwischen Veröffentlichen (also z.B. hier im Forum zeigen) oder damit Kohle machen (an einen Verlag verkaufen) finde ich aber ein großer Unterschied und denke nicht, dass der Fall hier auf den Deinigen so übertragbar wäre.

Grüße,
Stefan
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02.03.2009, 19:30 Uhr
mirko

Avatar von mirko


Zitat:
Schwertransport-Online postete

Zitat:
Jan.b postete
Hallo,

noch eine Frage wie ist das mit Fußgängerzonen in groß Städten, darf ich alles ablichten was mir vor die Nase kommt oder nicht? Bsp: Baden-Baden und das Ruhrgebiet. Dort haben die bei mir einen rießen aufstand geprobt ich würde hier auf Privatbesitz stehen und stand mitten in einer Fußgängerzone!!!!

In Frankfurt gab es bei mir kein Problem auf den Baustellen, ich durft über all hin und alles ablichten was ich wollte, zum Teil sind die Bilder ja auch hier drinnen.

MfG Jan.b

MfG Jan.b

Klingt komisch ist aber so, es wissen noch nicht so viele das man auf öffentlichen Grund fotografieren darf! Ich hatte im Jahr 2007 auch so eine ähnliche Geschichte.. da kam dann auch Polizei zur Aufklärung. Die Leute die dann die Abfuhr bekommen haben... haben geschaut wie von nem anderen Stern, die konnten das garnicht fassen das ich da fotografieren durfte.

Fußgängerzone ? Da würde ich eher auf das Persönlichkeitsrecht acht geben.



solange die Leute auf den Bilder nicht, nur Beiwerk sind, also keine der zusehenden Personen das Hauptmotiv sind, braucht man sich nicht mal darum Gedanken zumachen. Hab da noch nen paar Beispiele gefunden, wer sagt mir wo das Problem liegt?
1. http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/606037/display/12202123
2. http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/606037/pos/32/display/7857110
3. http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/606037/pos/20/display/8731773
4. http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/606037/pos/32/display/7727292
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02.03.2009, 19:59 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Steve12777 postete

Zitat:
Michael Compensis postete
Auch nicht ganz richtig, laut einem Museum hier in Nürnberg, ist es verboten das Gebäude zu fotografieren. Wenn du das von öffentlichem Grund aus tust kann dir das aber niemand verbieten. Kurz: Fotografieverbote oder Einschränkungen sind auch nicht immer ganz rechtens.

zwischen Veröffentlichen (also z.B. hier im Forum zeigen) oder damit Kohle machen (an einen Verlag verkaufen) finde ich aber ein großer Unterschied

Der Gesetzgeber - und nur der zählt hier - sieht da keinen Unterschied.
Ob kommerzielle Nutzung oder nicht beeinflußt höchstens noch das Strafmaß.


Tschüs,

Sebastian
--
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02.03.2009, 20:27 Uhr
Gast:Steve12777
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die spinnen die ... Römer.
habe ich so nicht gewußt und finde es echt krass, dass ich privat erstellte Bilder eines Hauses nicht online stellen darf...
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02.03.2009, 20:40 Uhr
Hobby46

Avatar von Hobby46

Hallo zusammen,

ich denke das man gewisse Gesetzte beachten, bzw. aufkommenden Ärger mit Wachleuten meiden soll und den Rückzug antreten.

Jedoch kann man auch alles übertreiben, und in gewisser Weise neigt die Gesellschaft meiner Meinung heute dazu. Solange ich Niemanden ernsthaft in seiner Persönlichkeit einschränke, oder Schade sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.

Aus meiner Erfahrung heraus, funktioniert es aber immer noch gut nach dem alten Spruch "Wie Du kommst gegangen, so wirst Du auch empfangen.
--
Gruß
Stefan
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02.03.2009, 21:48 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Steve12777 postete
die spinnen die ... Römer.
habe ich so nicht gewußt und finde es echt krass, dass ich privat erstellte Bilder eines Hauses nicht online stellen darf...

Doch, darfst Du. Solange die Bilder von einer öffentliche Straße o.ä. aus gemacht sind.

(Und abgesehen von einigen "prominenten" Bauten gilt rein pragmatisch auch "wo kein Kläger, da kein Richter". Ich gehe nicht davon aus, daß mich mein Nachbar vor den Kadi zerren würde, wenn ich sein Haus von meinem Fenster aus fotografieren und hier online stellen würde. )


Tschüs,

Sebastian
--
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02.03.2009, 22:08 Uhr
Hobby46

Avatar von Hobby46


Zitat:
(Und abgesehen von einigen "prominenten" Bauten gilt rein pragmatisch auch "wo kein Kläger, da kein Richter". Ich gehe nicht davon aus, daß mich mein Nachbar vor den Kadi zerren würde, wenn ich sein Haus von meinem Fenster aus fotografieren und hier online stellen würde. )


Tschüs,

Sebastian

Und genau das meine ich, so sehe ich das auch.
--
Gruß
Stefan

Dieser Post wurde am 02.03.2009 um 22:12 Uhr von Hobby46 editiert.
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02.03.2009, 23:18 Uhr
Mathias85



Wie sieht es denn aus, wenn z.B. um eine Baustelle ein Bauzaun gezogen ist und ich durch diesen meine Kamera schiebe um Fotos ohne stärenden Zaun zu machen. Wäre das erlaubt?
Und wird da ein Unterschied gemacht, ob der Zaun (bzw. die Kamera die man hält) auf privatem oder noch ein paar Zentimeter auf öffentlichem Grundstück steht?
--
Gruß Mathias
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03.03.2009, 08:10 Uhr
Gast:tom_hobby
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Zitat:
Mathias85 postete
Wie sieht es denn aus, wenn z.B. um eine Baustelle ein Bauzaun gezogen ist und ich durch diesen meine Kamera schiebe um Fotos ohne stärenden Zaun zu machen. Wäre das erlaubt?
Und wird da ein Unterschied gemacht, ob der Zaun (bzw. die Kamera die man hält) auf privatem oder noch ein paar Zentimeter auf öffentlichem Grundstück steht?

Sobald du etwas durch den Zaun schiebst und wenn es auch nur das Objektiv der Kamera ist, hast du dir einen Vorteil verschafft bzw. befindet sich ein Teil der Kamera - übertrieben gesagt - bereits auf Privatgrund.
Für private Verwendung der Fotos sehe ich da keine Probleme, eine anderwertige Nutzung der so entstandenen Fotos, z.B. Veröffentlichung im Internet könnte Folgen nach sich ziehen.

Ich habe z.B. mal eine Abbruchbaustelle nur unter der Bedingung fotografieren dürfen, dass ich keine Bilder von der verwendeten Technik zur Abstützung der Außenmauern weitergebe oder einstelle.
Baufirmen möchten damit vorhandenes Know-How schützen, ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung.
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021 — Direktlink
21.03.2009, 22:14 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Ich war am Freitag in Brüssel und habe bei allerschönstem Kaiserwetter das Atomium besichtigt. Für alle, die nicht wissen, was das ist - HIER:

http://de.wikipedia.org/wiki/Atomium

Das Atomium wurde kürzlich renoviert und erstrahlt nun in einem Silbern, was einfach atemberaubend ist. Nun habe ich natürlich auch ein paar schöne Fotos davon gemacht und war gerade drauf und dran, die hier auch mal reinzustellen, da stolpere ich doch über diesen Link hier:

http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html

Also lassen wir das mal besser mit dem Einstellen! Schade eigentlich - denn dieses Bauwerk ist sehr spektakulär. Ich habe auch ein paar uralte Bilder vom Bau des Atomiums, auf denen man erkennt, daß es durch mehrere seilverspannte Derrickkrane erichtet wurde. Die großen Röhren (Verbindungsgänge zwischen den einzelnen Kugeln) wurden mittels Tandemhub jeweils zweier Derrickkrane in ihre Position gehoben.

Tja - das muß ich Euch nun alles vorenthalten....

gruß hendrik
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022 — Direktlink
22.03.2009, 10:36 Uhr
Jens P.



Nicht nur ihr habt Probleme mit dem Wachschutz, manche übereifrigen Wachmännern machen sich auch uns gegenüber richtig wichtig. Ohne sie würde so eine Baustelle teilweise garnicht laufen. Wenn wenn denn sagt :" Für 4,00€ in der Stunde haust Du ja ganz schön auf die K...!" werden sie deutlich ruhiger.
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023 — Direktlink
25.03.2009, 15:30 Uhr
mirko

Avatar von mirko


Zitat:
Hendrik postete
Ich war am Freitag in Brüssel und habe bei allerschönstem Kaiserwetter das Atomium besichtigt. Für alle, die nicht wissen, was das ist - HIER:

http://de.wikipedia.org/wiki/Atomium

Das Atomium wurde kürzlich renoviert und erstrahlt nun in einem Silbern, was einfach atemberaubend ist. Nun habe ich natürlich auch ein paar schöne Fotos davon gemacht und war gerade drauf und dran, die hier auch mal reinzustellen, da stolpere ich doch über diesen Link hier:

http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html

Tja - das muß ich Euch nun alles vorenthalten....

gruß hendrik

is schon ziemlich abartig was in manchen Ländern läuft, aber wie sagt man so schön andere Länder andere Sitten
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