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050 — Direktlink
24.02.2014, 13:02 Uhr
KranundBF3Fahrer




Zitat:
VORONECKAS postete
Bei welcher Größe müssen überschwere Autokrane, z. B. ab 60 Tonnen Gesamtgewicht, über 15 Meter Fahrzeuglänge generell von einem Begleitfahrzeug zur Absicherung begleitet werden? Gibt es hier laut Straßenverkehrsrecht irgendwelche Sonderbestimmungen für Autokrane? Und wie sieht hier im allgemeinen die übliche Praxis bei den Kranbetreibern aus?

Generell gibt es da keine Größe. Das wird in der Erlaubnis vermerkt, da stehen auch die Auflagen drin (bzw. in der Ausnahme). Ein Hinweis für NRW habe ich aber noch: http://www.peterburs.com/images/download/kundeninfo.pdf
Chris
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051 — Direktlink
24.02.2014, 16:29 Uhr
percheron

Avatar von percheron

Seit gut 30 Jahren beschäftige ich mich mit Autokranen.
Ich habe hier nie einen Kran mit mehr als 5 Achsen gesehen, der nicht
einen Begleiter gehabt hat.
Also generell keine Größe ist zumindest hier nicht richtig.
Wie sieht das in anderen Bundesländern aus?
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.
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052 — Direktlink
24.02.2014, 23:57 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Hallo Achim,
hier im nördlichen Zentrallhessen...
Also, die lokalen Sechsachser hab ich noch nicht mit Begleitung gesehen. Es sei denn, deren zigachsigen Steintransporter, die vorweg oder hinterher dackelten zählen dazu?

Gruß,
Thorsten
--
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... aber wenigstens keine Augenringe haben.
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053 — Direktlink
25.02.2014, 19:41 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Im westlichen NRW wurde schon vor einiger Zeit ein 6-achsiger 150-Tonner wieder aus dem Fuhrpark genommen, weil er nur noch mit Begleitung fahren sollte, unabhängig von der reduzierten Achslast ...! Was mag das jetzt für alle übrigen 6-Achser bedeuten? Und warum sah man beispielsweise in Köln schon 4-Achser mit BF 2-Begleitung fahren ...?

Kurzum: bei der Erteilung der Fahr- und Zulassungsgenehmigungen kommen bubdeseinheitliche, aber eben auch regionale Regelungen zum tragen. Das wird man für jeden einzelnen Fall individuell betrachten müssen.


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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054 — Direktlink
26.02.2014, 09:50 Uhr
heavy-wolle



Wie sieht das eigentlich mit den Begleitfahrzeugen der Krane aus?
Brauchen die dann auch ein BF3? (Die habe ja auch das gleiche Gesammtgewicht.)
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055 — Direktlink
26.02.2014, 11:32 Uhr
JanK



Ob ein BF2 oder BF3 (evtl. noch mit Polizei) bei Autokranen angeordnet wird, hängt mit den Brückenfahrauflagen zusammen.
... zumindest bei uns in S.-H.
--
++++ für alle scheint die Sonne gleich, aber nicht alle haben den gleichen Horizont! ++++
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056 — Direktlink
27.05.2014, 21:36 Uhr
Schlimmerfinger



Moinsen

wir sind vor 3 Wochen mit einem LFD 1550 einem LTM 1100 und zwei LKWs, einmal Grundgerät 62To und einmal Balast 77To durch Niedersachsen, Nordrhein Westfahlen und Reinland Pfalz gefahren.

Auflagen Niedersachsen:
LGD BF3
LTM 1100 BF3
Beide LKWs BF3

Auflagen Nordrhein Westfahlen:
LGD BF3
LTM nix
beide LKWs BF2

Auflagen Rheinland Pfalz:
LGD BF3 und nach verlassen der BAB Polizei begleitung
LTM nix
Beide LKWs , jewals eingenes BF3 beim Ballast noch dazu alle Brücken als Einzelfahrt, muste dahinter alles dicht gemacht werden.


Also es hängt immer von der Behörde ab


Ein anderes mal bei einem LTM 1500, brauchte der LTM nur für Hamburg ein eingenes BF3, vor Hamburg und nach Hamburg LTM und zwei LKWs ein BF3, eben nur Hamburg ein eigenes .......Behördenwahnsinn würde ich mal vorsichtig sagen
--
MfG
Schlimmerfinger

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