008 — Direktlink
15.03.2008, 02:04 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
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Zitat: | DaBaya postete @Sebastian Suchanek <quote> Bei den meisten bei YouTube eingestellten Musikvideos habe ich starke Zweifel, was deren Legalität betrifft.</quote> Die Legalität bezieht sich auf das Mitschneiden der Tonspur, ob das dazu verwendete Rohmaterial aus Youtube eventuell nicht ganz koscher ist, spielt dabei keine Rolle. |
Doch, das tut es. §53 UrhG, Abs. 1: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Zitat: | DaBaya postete Du kannst z.B. auch von einer DVD die Tonspur mitschneiden, die du dir auseliehen hast. Auch das ist legal, solange du die DVD nicht kopierst (aber auch nur, wenn sie durh Hard-/Softwaremasnahmen gegen Kopieren geschützt ist, von Datenträgern ohne Kopierschutz darf man sich eine Sicherungskopie erstellen).
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Das stimmt zwar, hat aber nichts mit der o.g. Sache zu tun.
Tschüs,
Sebastian -- Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de |