054 — Direktlink
23.01.2008, 00:48 Uhr
AC900
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<- Fühlt sich nicht angegiftet :-)
Hallo Harry,
ja - lesen hilft - auch mir.
Die Frage, wenn ich sie richtig gelesen habe, ging um einen KranFÜHRERschein. Was suggeriert das es *etwas* gäbe - ähnlich einem FÜHRERschein für PKW etc. ohne dessen Besitz das Fahren/Bedienen nicht zulässig wäre.
So etwas gibt es nicht, das weisst du ja :-)
Es gibt natürlich die *Fahrerlaubnis* Klasse 2 oder CE wie sie inzwischen genannt wird.
Für die eigentliche Bedienung des Kranes ist KEIN Befähigungsnachweis vorgeschrieben.
----------------------- Ich lese Bild, wenn auch meist nur aus 2ter Hand Ich habe BSK schon mal gehört Ich habe selbst einen Kranschein aber keinen KranFÜHRERschein
:-) |