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27.12.2007, 21:45 Uhr
Dirty-Harry
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Zitat: | Modellmicha postete hallo Daniel aber mal soviel dazu, die 70er ist notwendig, wenn das Fahrzeug die Abmessungen der StVZO überschreitet, also Länge, Höhe , Breite, Gewicht. Also ist sozusagen die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug was nicht der StVZO entspricht. Die 29er ist für alle Transporte über den StVZO Dimensionen da und gibt vor, wo gefahren wird und welche Achslasten genehmigt sind. Dann gibts noch die 46er, die ist für normale StVZO-Fahrzeuge da, die mit einer Ladung fahren, die die StVZO Abmaße überschreitet, also zum Beispiel normaler Sattelzug mit 2,50m Breite und Ladung 4,50 m Breite.
ich hoffe Dir geholfen zu haben Gruß Micha |
Micha... 2-3, setzen!! Eine 1-2 hätte es gegeben, wenn Du geschrieben hättest, das die 29er das Fahren mit dem nicht StVZO-konformen Fahrzeug "erlaubt"..... und eine fast glatte 1 hätte es gegeben, wenn Du das normale Fahrzeug mit einer Breite von 2,55 m angegeben hättest und die Fahrt mit die zulässige Länge, Breite und/oder Höhe überschreitender Ladung i.S.d. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO "genehmigt" hättest........gibs zu - ich hätte Lehrer werden sollen.....
Besonderer Gruß aus dem Süden
Harry |