2235 — Direktlink
02.12.2012, 17:28 Uhr
Philo0311
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Zitat: | Bernd SL postete
Zitat: | BUZ postete
in jeder Genehmigung steht drinne, das unmittelbar vor Fahrtantritt die Strecke nochmals abgefahren/geprüft werden muß, in der Praxis wird das natürlich in den seltesten Fällen gemacht.
Mich würde mal interessieren, wie seitens der Ordnungsbehörden, Polizei usw. damit umgegangen wird; d. h. die Kostenübernahme im o. g. Fall des Heckenrückschnitt, die Ampelanlage usw.! Gibt es da ggf. ein Verfahren wegen OWI oder Bußgeld? Und die Fahrer als Verursacher und ausführende Kraft?
Gruß BUZ |
Naja war ne "verfahrene" Situation ! Seitens der Ordnungsbehörden will ich mal kein Kommentar fallen lassen ;-). Was mich aber wirklich sehr geärgert hat war die sehr einseitige Berichterstattung der anwesenden Medienvertreter !!! Normalerweise sollten eigentlich alle Betroffenen zu Worte kommen, das nennt man eigentlich "objektive Berichterstattung". Nicht in diesem Fall, leider ;-(
Gruß Bernd |
Ist doch immer so Bernd oder?? -- Gruß aus Ulm
Philipp alias der Schuppi |