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28.11.2012, 14:37 Uhr
BUZ
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in jeder Genehmigung steht drinne, das unmittelbar vor Fahrtantritt die Strecke nochmals abgefahren/geprüft werden muß, in der Praxis wird das natürlich in den seltesten Fällen gemacht.
Mich würde mal interessieren, wie seitens der Ordnungsbehörden, Polizei usw. damit umgegangen wird; d. h. die Kostenübernahme im o. g. Fall des Heckenrückschnitt, die Ampelanlage usw.! Gibt es da ggf. ein Verfahren wegen OWI oder Bußgeld? Und die Fahrer als Verursacher und ausführende Kraft?
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