199 — Direktlink
30.10.2015, 22:26 Uhr
baroni
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Hallo Jungs, könnte das Stichwort
Sonderrechte nach §35 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung heißen?
Zitat: | Auszug:
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(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Beschädigung der Gehwege und der darunter liegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
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Ich hatte dazu extra eine Bescheinigung von der Zulassungsbehörde (?, meine ich zumindest) zwischen meinen Fahrzeugpapieren liegen, die meine Karre als ein Fahrzeug der Entsorgung aus wies. Darin wurde dann auch extra noch einmal aufgeführt, welche doch sehr weitreichende Sonderrechte in für die Ausführung meiner Aufgaben in Anspruch nehmen durfte. Beispiele (soweit ich es noch im Kopf habe: - Halten im absoluten Halteverbot - Benutzung der Einbahnstraße entgegengesetzt zur vorgeschrieben Fahrtrichtung - Überfahren und Halten auf Verkehrsinseln - Fahrbahnwechsel und halten, auch auf der Gegenfahrbahn - Halten auf Fußgängerübergängen (Zebrastreifen und Fußgänger-Ampeln) - Durchfahren von Fußgängerzonen - Benutzung von Verkehrswegen, die für Lkw gesperrt waren und noch so einiges mehr, für das andere teuer bezahlen müssen .
Als Auflage war noch vermerkt, daß das entsprechende Fahrzeug als solches kenntlich gemacht sein muß. Dafür wurden diese rot/weißen Warnstreifen, in reflektierender Ausführung an allen vier Fahrzeugecken vorgesehen.
In der Hoffnung ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben und mit Gruß, Thorsten -- Aktueller denn je: Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor ... aber wenigstens keine Augenringe haben. ©@Christine Prayon |