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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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175 — Direktlink
09.11.2009, 19:25 Uhr
Harry K.




Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Harry K. postete ...Wer ist nun verantwortlich??...

Es ist schön, daß Du fragst, aber das Problem ist doch, daß die Schutzmänner sich um diese Frage überhaupt nicht kümmern müssen.....sie legen einen Transport wegen 5% Überschwere (121 t statt 115 t) still, und alles andere ist doch Piepe! Sie klopfen sich auf die Schulter und gehen nach Hause.

(Nicht Du....ich verallgemeiner jetzt mal )

Daß Unternehmen damit in Not geraten können, daß es richtig teuer wird, daß es den Beteiligten Nerven, Streß ohne Ende und womöglich einige Jahre Ihres Lebens bzw. ihrer Gesundheit kosten wird......all das ist doch total Wurscht! Höchstens kommt noch der Spruch: "Erklären Sie das dem Richter!"

Mal ehrlich: Wenn unser Straßenverkehrsnetz (genehmigte) 115 t aushält, dann auch (ungenehmigte) 121 t. Das dürfte sonnenklar sein! Als Strafe darf ja von mir aus gerne die Gewinnabschöpfung dieser Transportleistung dienen, aber laßt das Ding doch weiterfahren!!

5%!!!

Oder andersherum: Wenn in den stillgelegten Tieflader auf der Landstraße bei Kaufungen jemand bei diesem Herbstwetter reinkracht und ums Leben kommt, wer ist dann verantwortlich?? Auch darum braucht sich der Schutzmann nicht zu kümmern, denn er ist ja legitimiert, den Transport stillzulegen. Alles andere juckt doch nicht!

gruß hendrik

Hi Hendrik, hi all,

also soooo einfach ist es nicht "....wegen 5 Tonnen....." Ich habe ja schon mehrfach auf die zu übernehmende Verantwortung hingeweisen - der Schutzmann auf der Strasse ist in aller Regel kein amtlicher Sachverständiger und kein Statiker.
Ich hatte schon Fälle, bei denen es wegen drei Tonnen mehr (nachträglich und ohne Kontrolle) Fahrverbot zum Befahren von Bauwerken vom Brückenstatiker gegeben hat.
Ein weiteres Problem zumimdest in meinem geschilderten Fall waren die Achslasten der Zugmaschine - die lagen eben über den nach § 70 StVZO zulässigen Werten und somit giltet sie nicht mehr......
Das heißt aber nicht, dass keine Einzel-70er mit höheren Werten gemacht werden kann - die 29er neu ausgetsellt werden muss und damit dann die Fahrt fortgesetzt werden kann.....aber eben erst, wenn die neuen Genehmigungen / Erlaubnisse vorliegen.
Zum Thema mit der Kontrolle nach 800 km Fahrt kam die Stilllegung..... der Sachverhalt gibt leider nichts her, ob der Transport auf der gesamten Strecke von der Polizei begeleitet wurde und ob eine Abfahrtskontrolle (wie in NRW an der Tagsordnung) durchgeführt wurde.
Das alles wurde bei den UNternehmen vor 30 Jahren schon ohne Ende diskutiert - sprecht mal die alten Haudegen von Fahrern an, die quer durch die Republik gefahren sind und am Stadtrand von München - also ein paar Kilomter vor der Bauma stillgelegt wurden.........Beim Abtransport der Ausstellungsstücke war dann meiner Meinung nach alles in Ordnung - die haben genau so kontrolliert und gewogen und bei Verstößen wurden sie weider zurückgeschickt - also reine polizeirechtliche Maßnahme ohne Owi-Verfahren für den Fahrer/Halter.

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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09.11.2009, 19:29 Uhr
Harry K.




Zitat:
Hallo, OFFTOPIC ich spinne die Sache mal kurz weiter,
dann sind einige Beamte auf der 798 Km langen Strecke (Zoll, Strassenverkehrsbehörden) ihrer Kontroll- und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Was dazu führen müsste, dass es Verfahren gegen die Beamten wegen Strafvereitelung geben müsste....
Wenn sich die Beamten schon um ihrer Verantwortung sooo bewusst sind.
Hab nur laut gedacht.
gruss rollkopf

Hi Rollkopf,

"Kontroll- und Sorgfaltspflicht"......wenn wir eine Pflicht zur Kontrolle hätten, gäbe es garantiert keine Verstöße........die gibts aber Gott sei Dank nicht....

Zu der 798 km langen Strecke - ist da die Polizei die ganze Strecke begleitend mitgefahren??? Ich glaube eher nicht - ich gehe davon aus, dass der Transport zufällig kontrolliert wurde.....

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry

Dieser Post wurde am 09.11.2009 um 20:04 Uhr von Hendrik editiert.
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177 — Direktlink
09.11.2009, 19:30 Uhr
Harry K.




Zitat:
Charly40 postete

Zitat:
wilmaXZ postete
Kontrollen durch Polizei und Zoll direkt an den Grenzen sind lt. geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig.
wilmaXZ

Hä?

Ich bin ja absoluter Laie. Aber die ich denk doch Polizei darf einen Schwertransport immer und überall aufhalten, überprüfen und gg. auch verwiegen. Aber ausgerechnet an der Grenze ist das "lt. geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig."...

Das klingt aber unwahrscheinlich....

Koni

Hi Koni,

das sind "Verkehrskontrollen" - die werden und dürfen überall gemacht werden - auch auf den früheren Grenzstellen....

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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09.11.2009, 19:38 Uhr
Harry K.




Zitat:
wilmaXZ postete

Zitat:
wenn in der 29er als Auflage drin stehen würde, "Der Nachweis das die tatsächlichen Achslasten den genehmigten Achslasten / Gewichten entsprechen, ist vor Einfahrt in das Bundesland.... zu erbringen, sonst verliert die erteilte Zustimmung ihre Gültigkeit" wäre weder EU-Recht noch sonst irgendetwas verletzt. Es gibt Bundesländer, da läuft das so ab. Und seid dem stehen dort kaum noch überladenen Schwerlaster rum.

Hallo, Rudibert,
ne Zeitlang hat das ja Hessen auch gemacht, ab ca. 130 to Gesamtabmessung, lassen das anscheinend momentan aber wieder etwas schleifen. Thüringen praktiziert's ja... Die anderen Bundesländer werden über kurz oder lang auch nachziehen...
Klar verstößt DAS nicht gegen EU-Recht. Aber die offiziellen Wägungen behördlicherseits (Polizei) direkt an den Grenzen schon.

Hi WilmaXZ (ich finde solche Pseudonamen schlimm.....)

stimmt! (fast) In Bayern ist es heute noch so, dass jeder Zug ab 100 t Gesamtgewicht vom Sachverständigen zu "begutachten" ist - nur wieden tun die Brüder auch nicht......Ladungsgewicht + Leergewichte : durch die Achsen.... das ist das Maximum was die mal quer prüfen und dafür jede Menge Kohle einstecken.......

Hessen hat wirklich als den Anflug, sich die Gewichte bescheinigen zu lassen - aber was bringt das unterm Strich??? (Papier war und ist geduldig...)

Anfang der 200er Jahre hatte eine Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württemberg die VwV`en zu §§ 29 und 46 StVO überarbeitet - im Bund-Länder-Fachausschuß StVO war sie abgesegnet - aber nach Veto des BSK wurde sie auf Eis gelegt (aber nicht wegen den Gewichtsregeln...) Danach wäre vorgeschrieben gewesen, dass der Versender über 100 t GG das Gewicht der ladung nachweisen muss und ab 130 t GG ein grundsätzlich überall ein Gutachten gemacht werden muss.......Wie gesagt - die Gedanken sind schon zu Papier gebracht - aber es ist ja geduldig und ob sich in meinen letzten sieben Jahren im Dienst da noch was bewegt????

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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09.11.2009, 22:21 Uhr
Beutli1



Hallo Harry,

kann Dir aus Sicht der ''anderen'' Seite nur voll und ganz zustimmen! Die Regelung die seinerzeit von Baden-Würtenberg angestrebt wurde währe für alle Beteiligten die beste Lösung. Natürlich nur wenn es Bundeseinheitlich gelten würde!

Zur BSK kann ich nur sagen das das nicht auf deren Mist gewachsen ist und deshalb aus deren Sicht auch nichts taugt!
Siehe Richtungpfeile bei Wechselzeichenanlagen!

Wir sind mal mit 5m breite auf der Umfahrung Kassel liegen geblieben und haben eben diese Pfeile zur Absicherung des Rückwärtigen Verkehrs eingesetzt.

Komentar eines Kollegen von Dir: Super Sache!

5 Minuten später kam dort ein anderer Schwertransport vorbei, was unserem Begleiter eine Anzeige eingebracht hat!!!

Gruß Uwe
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180 — Direktlink
10.11.2009, 22:25 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Harry K. postete ...sprecht mal die alten Haudegen von Fahrern an, die quer durch die Republik gefahren sind und am Stadtrand von München - also ein paar Kilomter vor der Bauma stillgelegt wurden...

Siehste - und ist je eine Brücke zusammengekracht?

Nein!

Also, die paar Meter zur Bauma hätte man sie auch noch lassen dürfen....

gruß hendrik

(Wir müssen hier auch noch mal das Thema 'statische Achslast' vs 'dynamische Achslast' ansprechen....da ist nämlich ein himmelweiter Unterschied....und die Brücken werden nicht durch die Statik bzw. Übergewicht malträtiert, sondern durch die Dynamik der Abertausenden von täglichen hundsgewöhnlichen 40-Tonnern.)
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181 — Direktlink
11.11.2009, 13:12 Uhr
Thorge



und wir brauchen die (sinnvollen) Kontrollen doch:

POL-BOR: Borken - Schwertransport stillgelegt

Borken (ots) - (fr) In der Nacht zum Mittwoch trafen Polizeibeamte während der Streifenfahrt im Kreisverkehr am Ortseingang Borken aus Richtung Rhede gesehen einen Schwertransport an. Der Schwertransporter hatte den inneren Bereich des Kreisverkehres beschädigt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass für den 29 Meter langen, teilweise fast 4 Meter breiten und ca. 120 Tonnen schweren Schwertransport keine Genehmigung vorlag. Die Beamten begleiteten den Schwertransport bis zu einem geeigneten Parkplatz und legten den Transport dort still. Ein Strafverfahren gegen den Fahrer (41-jähriger Niederländer aus Rijnwaarden und gegen den Halter aus Terborg / NL) wurden eingeleitet.
--
Viele Grüße !
Thorge
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182 — Direktlink
11.11.2009, 20:52 Uhr
Schlepper



Hallo zusammen,

wie ich eben erfaen habe, wurde heute in Hessisch Lichtenau bei der Fa. Richter AG und nicht mehr auf der B7 bei Kaufungen ein Transport mit einem Bauteil von ca. 200t von Bohnet kontrolliert und verwogen.

Der Transport geht heute Nacht nach Hann.-Münden und wird am Donnerstag dort nach Ankunft von einem ca. 250t Gußteil auf ein Ponton verladen.

Gruß von der Weser
Schlepper
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183 — Direktlink
13.11.2009, 17:54 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Thorge postete und wir brauchen die (sinnvollen) Kontrollen doch

Oh ja....die brauchen wir....keine Frage.


Zitat:
Die Beamten begleiteten den Schwertransport bis zu einem geeigneten Parkplatz und legten den Transport dort still.

Na bitte, so geht's ja anscheinend auch.

Ob die Rennleitung aus Nordhessen wohl den Transport im Kreisel stehen gelassen und stillgelegt hätte?

gruß hendrik
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184 — Direktlink
13.11.2009, 17:56 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Schlepper postete wie ich eben erfaen habe, wurde heute in Hessisch Lichtenau bei der Fa. Richter AG und nicht mehr auf der B7 bei Kaufungen ein Transport mit einem Bauteil von ca. 200t von Bohnet kontrolliert und verwogen.

Uiih.....man ist lernfähig......

Ich schöpfe Hoffnung.

gruß hendrik
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185 — Direktlink
13.11.2009, 23:21 Uhr
Schlepper



Hallo zusammen,

wie ich aus Behördenkreisen höre, werden zukünftig alle Schwertransporte ( Genehmigungen + Fahrzeuge) bei dem Verlader der Fa. Richter in Hessich Lichtenau kontrolliert.

Das ist ein Super Sache. Somit werden keine Schwertransporte mehr in Kaufungen - also vor der Autobahn - mehr stehen.

Gruß von der Weser
Schlepper
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186 — Direktlink
14.11.2009, 14:18 Uhr
Jens P.




Zitat:
Schlepper postete
Hallo zusammen,

wie ich aus Behördenkreisen höre, werden zukünftig alle Schwertransporte ( Genehmigungen + Fahrzeuge) bei dem Verlader der Fa. Richter in Hessich Lichtenau kontrolliert.

Das ist ein Super Sache. Somit werden keine Schwertransporte mehr in Kaufungen - also vor der Autobahn - mehr stehen.

Gruß von der Weser
Schlepper

Oh! Das obwohl es noch keine Toten gegeben hat?
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187 — Direktlink
22.11.2009, 19:00 Uhr
Schlepper



Hallo zusammen,

die Fa. Bohnet hat gelernt:

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=14334&pagenum=21#194099

Tante Edith hat die Schere angesetzt

Dieser Post wurde am 22.11.2009 um 19:07 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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188 — Direktlink
25.11.2009, 01:22 Uhr
Rudibert




Zitat:
Schlepper postete
Hallo zusammen,

die Fa. Bohnet hat gelernt:

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=14334&pagenum=21#194099

Tante Edith hat die Schere angesetzt

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189 — Direktlink
25.11.2009, 01:26 Uhr
Rudibert




Zitat:
Rudibert postete

Zitat:
Schlepper postete
Hallo zusammen,

die Fa. Bohnet hat gelernt:

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=14334&pagenum=21#194099

Tante Edith hat die Schere angesetzt


Die machen das in Hessen und Niedersachsen nun schon seit April 2009 (seit Anfang dieses Threads)
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190 — Direktlink
27.03.2010, 14:45 Uhr
Schlepper



Hallo zusammen,

jetzt kann man sehen, dass auch die Hessen es gelernt haben, die Verwiegung direkt beim Verlader durchzuführen und nicht wie im letzten Jahr auf der B7.


https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=14334&pagenum=27#215274

Dieser Post wurde am 27.03.2010 um 15:16 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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191 — Direktlink
23.04.2010, 11:47 Uhr
Rudibert



Ist bekannt, was zwischen 06.04. und 23.04.10 auf der RA Bühleck (A44) verwiegetechnisch los war ? Es standen mehrere Auflieger beladen herum, deren Ladungsteile jetzt auf Einzeltransporte aufgeteilt wurden. Die Waage der Autobahnpolizei war dabei auch mehrfach gesichtet worden.
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192 — Direktlink
23.04.2010, 22:00 Uhr
tgatrucker




Zitat:
Rudibert postete
Ist bekannt, was zwischen 06.04. und 23.04.10 auf der RA Bühleck (A44) verwiegetechnisch los war ? Es standen mehrere Auflieger beladen herum, deren Ladungsteile jetzt auf Einzeltransporte aufgeteilt wurden. Die Waage der Autobahnpolizei war dabei auch mehrfach gesichtet worden.

Am 22 und 23.4. wurde diese umlade aktion gestartet, es waren 2 auflieger vor 3 wochen stillgelegt worden weil die ladung rohrschlangen ( 5 stück in einem transportgestell) als geteilte ladung angesehen wurde, also wurde jede einzelne rohrwand ( ca.8to ) auf jeweils 1 LKW verladen.
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193 — Direktlink
24.04.2010, 18:34 Uhr
Rudibert




Zitat:
tgatrucker postete

Zitat:
Rudibert postete
Ist bekannt, was zwischen 06.04. und 23.04.10 auf der RA Bühleck (A44) verwiegetechnisch los war ? Es standen mehrere Auflieger beladen herum, deren Ladungsteile jetzt auf Einzeltransporte aufgeteilt wurden. Die Waage der Autobahnpolizei war dabei auch mehrfach gesichtet worden.

Am 22 und 23.4. wurde diese umlade aktion gestartet, es waren 2 auflieger vor 3 wochen stillgelegt worden weil die ladung rohrschlangen ( 5 stück in einem transportgestell) als geteilte ladung angesehen wurde, also wurde jede einzelne rohrwand ( ca.8to ) auf jeweils 1 LKW verladen.

Danke der Information. Bist wohl als "Betroffener" einzustufen ?
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194 — Direktlink
24.04.2010, 18:46 Uhr
tgatrucker




Zitat:
Rudibert postete

Zitat:
tgatrucker postete

Zitat:
Rudibert postete
Ist bekannt, was zwischen 06.04. und 23.04.10 auf der RA Bühleck (A44) verwiegetechnisch los war ? Es standen mehrere Auflieger beladen herum, deren Ladungsteile jetzt auf Einzeltransporte aufgeteilt wurden. Die Waage der Autobahnpolizei war dabei auch mehrfach gesichtet worden.

Am 22 und 23.4. wurde diese umlade aktion gestartet, es waren 2 auflieger vor 3 wochen stillgelegt worden weil die ladung rohrschlangen ( 5 stück in einem transportgestell) als geteilte ladung angesehen wurde, also wurde jede einzelne rohrwand ( ca.8to ) auf jeweils 1 LKW verladen.

Danke der Information. Bist wohl als "Betroffener" einzustufen ?

Ja richtig, bin Fahrer von der Betroffenen Firma und kann nichts sagen weil das verfahren läuft !! Ich habe Bilder gemacht aber weiß nicht wie ich die hier einstellen kann.
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195 — Direktlink
24.04.2010, 20:14 Uhr
MAN TGA 26.430

Avatar von MAN TGA 26.430

Moin,
hier mal ein paar Fotos von der Aktion.













so und noch welche von Tga 2
Elos Titan mit "schwerer Ladung"


--
Gruß aus Nordhessen
Christoph
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196 — Direktlink
24.04.2010, 20:55 Uhr
tgatrucker



Hallo Christoph, ich glaube wir hatten uns unterhalten vor ort, ich habe auch genug bilder gemacht. na ja nun ist der parkplatz ja wieder leer und die ladung ist in zwickau statt mit 2 lkw nun mit 10 lkw angekommen.
gruß thomas
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197 — Direktlink
24.04.2010, 22:24 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


aber warum wurde dann jedes Teil einzeln verfahren?
2 St pro Auflieger wären doch auch gegangen...

oder überschreiten die dann wieder die 38/40 t Marke?
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198 — Direktlink
25.04.2010, 07:03 Uhr
Beutli1



Moin,

@ Stefan:

die mussten die Ladung einzeln fahren weil Sie laut Ihrer § 70 (und auf die sind sie ja Aufgrund der Länge der Ladung gefahren) nur eine Unteilbare Ladung befördern dürfen!

War sicher auch der Grund warum die Ursprünglichen Transporte Stillgelegt worden sind.
Und genau darüber streiten sich nun die Anwälte!
Meiner Meinung nach dienen die Transportgestelle für die Rohrwände zur Stabilisierung eben dieser Wände und erhöhen somit auch die Verkehrssicherheit!
Wie gesagt, meine Persönliche Meinung.

Wir haben seinerzeit auch solche Rohrwände im Gestell mit einem Ladungsgewicht von ca. 40 - 50t von HH weggefahren, und damals war bei den Kontrollen immer alles in Ordnung!

Gruß Uwe
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199 — Direktlink
25.04.2010, 10:38 Uhr
ReneBSschmidbauer



Hallo,

DAS soll teilbare Ladung sein?
In der 70er steht doch auch, dass eine Ladung aus mehereren Teilen als unteilbar anzusehen ist, wenn ihre einzelne Beförderung unzumutbare Kosten verursachen würde. Wie siehts denn damit aus?
Kenne die Diskussion auch zu genüge, damit hat man immer wieder Ärger. Es wird seitens der Polizei dann angeführt, dass die Auflieger teleskopiert sind, somit die zulässige Länge von 16,55m überschritten ist und durch das Laden mehrerer Teile ein 'Wettbewerbsvorteil' erreicht wurde...
Eine in meinen Augen lächerliche und unnötige Aktion.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
www.fricke-schmidbauer.com
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