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09.11.2009, 19:25 Uhr
Harry K.
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Zitat: | Hendrik postete
Zitat: | Harry K. postete ...Wer ist nun verantwortlich??... |
Es ist schön, daß Du fragst, aber das Problem ist doch, daß die Schutzmänner sich um diese Frage überhaupt nicht kümmern müssen.....sie legen einen Transport wegen 5% Überschwere (121 t statt 115 t) still, und alles andere ist doch Piepe! Sie klopfen sich auf die Schulter und gehen nach Hause.
(Nicht Du....ich verallgemeiner jetzt mal )
Daß Unternehmen damit in Not geraten können, daß es richtig teuer wird, daß es den Beteiligten Nerven, Streß ohne Ende und womöglich einige Jahre Ihres Lebens bzw. ihrer Gesundheit kosten wird......all das ist doch total Wurscht! Höchstens kommt noch der Spruch: "Erklären Sie das dem Richter!"
Mal ehrlich: Wenn unser Straßenverkehrsnetz (genehmigte) 115 t aushält, dann auch (ungenehmigte) 121 t. Das dürfte sonnenklar sein! Als Strafe darf ja von mir aus gerne die Gewinnabschöpfung dieser Transportleistung dienen, aber laßt das Ding doch weiterfahren!!
5%!!!
Oder andersherum: Wenn in den stillgelegten Tieflader auf der Landstraße bei Kaufungen jemand bei diesem Herbstwetter reinkracht und ums Leben kommt, wer ist dann verantwortlich?? Auch darum braucht sich der Schutzmann nicht zu kümmern, denn er ist ja legitimiert, den Transport stillzulegen. Alles andere juckt doch nicht!
gruß hendrik |
Hi Hendrik, hi all,
also soooo einfach ist es nicht "....wegen 5 Tonnen....." Ich habe ja schon mehrfach auf die zu übernehmende Verantwortung hingeweisen - der Schutzmann auf der Strasse ist in aller Regel kein amtlicher Sachverständiger und kein Statiker. Ich hatte schon Fälle, bei denen es wegen drei Tonnen mehr (nachträglich und ohne Kontrolle) Fahrverbot zum Befahren von Bauwerken vom Brückenstatiker gegeben hat. Ein weiteres Problem zumimdest in meinem geschilderten Fall waren die Achslasten der Zugmaschine - die lagen eben über den nach § 70 StVZO zulässigen Werten und somit giltet sie nicht mehr...... Das heißt aber nicht, dass keine Einzel-70er mit höheren Werten gemacht werden kann - die 29er neu ausgetsellt werden muss und damit dann die Fahrt fortgesetzt werden kann.....aber eben erst, wenn die neuen Genehmigungen / Erlaubnisse vorliegen. Zum Thema mit der Kontrolle nach 800 km Fahrt kam die Stilllegung..... der Sachverhalt gibt leider nichts her, ob der Transport auf der gesamten Strecke von der Polizei begeleitet wurde und ob eine Abfahrtskontrolle (wie in NRW an der Tagsordnung) durchgeführt wurde. Das alles wurde bei den UNternehmen vor 30 Jahren schon ohne Ende diskutiert - sprecht mal die alten Haudegen von Fahrern an, die quer durch die Republik gefahren sind und am Stadtrand von München - also ein paar Kilomter vor der Bauma stillgelegt wurden.........Beim Abtransport der Ausstellungsstücke war dann meiner Meinung nach alles in Ordnung - die haben genau so kontrolliert und gewogen und bei Verstößen wurden sie weider zurückgeschickt - also reine polizeirechtliche Maßnahme ohne Owi-Verfahren für den Fahrer/Halter.
Gruß aus dem Süden
Harry -- Gruß aus dem Süden
Harry |