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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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07.11.2009, 10:56 Uhr
MIG




Zitat:
slowman postete
Du Optimist....die kann man leider nie ausschliessen..:-)

So bin ich halt... :-)
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151 — Direktlink
07.11.2009, 11:37 Uhr
Rudibert




Zitat:
MIG postete
Slowman, da hast Du schon recht. Aber wenn jeder seine Arbeit richtig macht, Polizei sowie Fahrer des Schwertr., dann kann man auch den Rentner ausschließen.

Dann frage mal bei einer Schwerlastfirma aus Moers nach, wer haftet, wenn die Polizei vom Weg abweicht und durch die "Falschfahrt" ein Schaden entsteht. Der Schwerlastfahrer darf nicht von seinem Weg abweichen, auch nicht auf Weisung der Polizei. In diesem Fall hatte der Schwerlastfahrer und der Unternehmer den Ball in der Tasche. Es ist manchmal von Vorteil, wenn erfahrene Polizisten den einfacheren Weg wählen, wo kein Kläger ist ist auch kein Richter. Es gibt aber genug Fans (oder Mitbewerber), welche Ihre Foto´s von gesichteten Schwerlastern einstellen, welche an Orten stehen oder fahren, wo sie gar nicht hingehören.
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152 — Direktlink
07.11.2009, 12:00 Uhr
Rudibert




Zitat:
Schlepper postete
Genau das ist es. Es gibt Spediteure, die tragen wie hier zu geringe Gewichte in Ihre Genehmigungpapiere ein und lassen dann das Lastberechungsprogramm (Easyload/Salsa) laufen, um festzulegen, ab welcher Achse das Ladegut auf dem Tieflader aufgesetzt werden soll.
Wenn aber die Gewichte im vorhinein schon nicht stimmen, dann stimmen natürlich auch die Achslasten nicht. Was soll dann denn die Polizei machen. Die können doch nur noch den Transport dann stoppen.
Warum lässt man Schwertransporte über die Tscheschiche Grenze bis nach Hessen kommen, um dann hier auf einem Rastplatz festzustellen, dass er, wie ich höre, über 20t überladen hat. Hier muss die Ladung wieder auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden. Solche Transporte darf man einfach nicht mehr über die Grenze nach Deutschland reinlassen. Die müssen direkt an der Grenze verwogen werden.

Ja, warum lässt man einen Schwertransporter von Tschechien über Bayern, BaWü,bis nach Nordhessen fahren ? Der TÜV an der Grenze stellt mal schnell sein Protokoll (Länge,Breite,Höhe,theoretisches Gewicht) aus, die hessische Autobahnpolizei übernimmt den Transport an der Landesgrenze BaWü/Hessen und begleitet das Ding bis zum besagten Abstellplatz. Mindestens 3-4 verschiedene Dienststellen der Autobahnpolizei in Hessen haben das "eigenartige" Ding besichtigt und begleitet.
Der Urschleim fängt mit den vorgeschriebenen 100to-Gutachten der Überwachungsvereine (TÜV/Dekra) an, welche in Bayern Vorschrift sind. Schnell mal nachts die Daten aus Fahrzeugscheinen und Lieferscheinen auf TÜV-Papier gedruckt (oder schon am Tag vorbereitet), dann noch den Rechnungsempfänger notiert und weiter geht die Reise. Die Polizei erkennt diese Gutachten meistens nicht an und bei jedem Wechsel geht das Kontrollieren von vorn los.

Dieser Post wurde am 07.11.2009 um 15:40 Uhr von Hendrik editiert.
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07.11.2009, 13:20 Uhr
Harry K.




Zitat:
MIG postete
Slowman, da hast Du schon recht. Aber wenn jeder seine Arbeit richtig macht, Polizei sowie Fahrer des Schwertr., dann kann man auch den Rentner ausschließen.

Hi MIG,

langsam scheinst Du zu verstehen um was es geht - würden die Unternehmen "alle" so sauber arbeiten wie Du es sagst, würden die Haenni-Platten irgendwo in den Garagen verstauben. Es gibt aber immer noch genug schwarze Schaafe (und zwar in allen Bereichen des Transportgewerbes) und der "Schaden" ist um ein zig-faches höher, als der durch abgestellte Transporte entsteht.

Zum Herunterfallen von Ladungen - meinst Du ich würde so einen Quark hier schreiben, wenn ich nicht schon 300 Tonnen wiegende Generatoren von unten gesehen hätte bloß weil sie aufgrund eines Fahrfehlers in der Kurve von der Plattform heruntergefallen sind oder Kolonnenenden die Fahrbahnen aufgerissen hätten, weil sie bei einer Vollbremsung aus dem Drehschemel gefolgen sind???

Und noch was - ich habe mit keinem Wort unsere Unternehmen angegriffen, denn es kommt auch oft vor und lässt sich in den meisten Fällen auch nachermitteln, dass vom Absender irgendwelche Ladungsangaben falsch waren - ob unbeabsichtigt oder vorsätzlich sei dahingestellt. Und genauso verhält es sich mit den Fahrern - dem viel zitierten kleinsten Rädchen im Getriebe. In aller Regel kennt der Schutzmann auf der Straße den Zwiespalt in dem er steckt.

Fahrer wie Jens wissen, wenn sein Mannometer 140 Bar anzeigt, dass dies ein Wert von jenseits der 12 Tonnen Achslast enstpricht. Es wird aber nicht oft vorkommen dass sein Scheffe sagt ....gut, dann lade wieder ab - ich schicke ein größeres Auto .....

Ich selbst weiß auch nicht wen ich mehr bedauern soll - den "alten Hasen Schutzmann" der mit Dir einen eigenen Weg fährt....weils vielleicht ein paar Kilometer kürzer ist... oder Dich, weil Du ihm im Blindflug gefolgt bist. Ich kann nur für so einen geistig tieffliegenden Kollegen nur hoffen, dass er eine gute Regressversicherung hat, den sein Land holt sich einen Teil der verursachten Kosten wenn das abgerissene Stromkabel auf dem Boden liegt oder der Weintank vor der Brücke liegt und der Transporter hinter der Brücke steht......

Da laufe ich dann doch lieber den ganzen Tag mit einem nassen Hemd rum ....

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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154 — Direktlink
07.11.2009, 14:27 Uhr
MIG



Oh Harry, bedauern kannst von mir aus wenn Du willst.
Es wird auch kein Kollege von dir von der Fahrtroute abweichen nur weil es kürzer ist. Es bedarf schon einen richtigen Grund für solche Entscheidungen. Und dann wird die Alternative abgefahren und angeschaut.
Dann gibt´s auch keine abgerissenen Stromkabel oder sonstige Horrorszenarien.
Kennst Du einen derartigen Fall, wo ein Schwertransport mit Polizeibegleitung und BF in diesem Maße havariert ist?

Ich bin jedenfalls froh das es in Deutschland auch Leute gibt die etwas selbst entscheiden können, ohne vorher ihren Vorgesetzten zu fragen oder einen Antrag ausfüllen.
Sonst wären wir noch in der Steinzeit
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155 — Direktlink
07.11.2009, 14:42 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
MIG postete

Es wird auch kein Kollege von dir von der Fahrtroute abweichen nur weil es kürzer ist. Es bedarf schon einen richtigen Grund für solche Entscheidungen. Und dann wird die Alternative abgefahren und angeschaut.

Ich bin jedenfalls froh das es in Deutschland auch Leute gibt die etwas selbst entscheiden können, ohne vorher ihren Vorgesetzten zu fragen oder einen Antrag ausfüllen.
Sonst wären wir noch in der Steinzeit

Ganz meine Meinung ...
EDIT: Das sowas ab bestimmten Gewichten oder Maßen natürlich nicht mehr so einfach geht, ist, denke ich, logisch...
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
www.fricke-schmidbauer.com

Dieser Post wurde am 07.11.2009 um 14:44 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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156 — Direktlink
07.11.2009, 15:32 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Harry K. postete

[...] Zum Herunterfallen von Ladungen - meinst Du ich würde so einen Quark hier schreiben, wenn ich nicht schon 300 Tonnen wiegende Generatoren von unten gesehen hätte bloß weil sie aufgrund eines Fahrfehlers in der Kurve von der Plattform heruntergefallen sind...

Hallo Harry,

wirklich nichts für ungut, aber DEN Fahrfehler möchte ich gerne mal sehen bzw. näher erläutert bekommen...

EDIT: Zitat repariert
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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Dieser Post wurde am 07.11.2009 um 15:36 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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07.11.2009, 16:08 Uhr
Jens P.




Zitat:
Harry K. postete
Fahrer wie Jens wissen, wenn sein Mannometer 140 Bar anzeigt, dass dies ein Wert von jenseits der 12 Tonnen Achslast enstpricht. Es wird aber nicht oft vorkommen dass sein Scheffe sagt ....gut, dann lade wieder ab - ich schicke ein größeres Auto .....

Naja, bei uns ist es so das die Fahrzeug gleich so gebaut werden das die Gewichtsverteilung passt. Aber in Baunatal war man dann der Meinung dass das Fahrzeug für so einen Transport garnicht geschaffen seih. Tatsächlich waren wir trotz falscher Verwiegung leichter als es in der Genehmigung stand.
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07.11.2009, 18:04 Uhr
Rudibert




Zitat:
Jens P. postete

Zitat:
Harry K. postete
Fahrer wie Jens wissen, wenn sein Mannometer 140 Bar anzeigt, dass dies ein Wert von jenseits der 12 Tonnen Achslast enstpricht. Es wird aber nicht oft vorkommen dass sein Scheffe sagt ....gut, dann lade wieder ab - ich schicke ein größeres Auto .....

Naja, bei uns ist es so das die Fahrzeug gleich so gebaut werden das die Gewichtsverteilung passt. Aber in Baunatal war man dann der Meinung dass das Fahrzeug für so einen Transport garnicht geschaffen seih. Tatsächlich waren wir trotz falscher Verwiegung leichter als es in der Genehmigung stand.

Und ihr seid trotz falscher Verwiegungen weitergefahren, weil Euer Rechtsbeistand die Ergebnisse dieser "Falschmessungen" als Grundlage für einen Rechtsstreit nehmen konnte, oder ??? Mal so und mal so. Doch das gehört hier eigendlich gar nicht hin.
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07.11.2009, 18:51 Uhr
Harry K.




Zitat:
MIG postete
Oh Harry, bedauern kannst von mir aus wenn Du willst.
Es wird auch kein Kollege von dir von der Fahrtroute abweichen nur weil es kürzer ist. Es bedarf schon einen richtigen Grund für solche Entscheidungen. Und dann wird die Alternative abgefahren und angeschaut.
Dann gibt´s auch keine abgerissenen Stromkabel oder sonstige Horrorszenarien.
Kennst Du einen derartigen Fall, wo ein Schwertransport mit Polizeibegleitung und BF in diesem Maße havariert ist?

Ich bin jedenfalls froh das es in Deutschland auch Leute gibt die etwas selbst entscheiden können, ohne vorher ihren Vorgesetzten zu fragen oder einen Antrag ausfüllen.
Sonst wären wir noch in der Steinzeit

Hi MIG,

ich habe zwei solcher "Horroszenarien" genannt - der Geno lag in Mannheim im Straßengraben und die Kolonne lag im Siegerland zwei Tage auf der Fahrbahn.

Und bei dem Tank auf der B 3 zwischen Lahr und Emmendingen war es genauso wie Du beschrieben hast - Streifenwagen vorweg - Transport und hinten ein BF-3.......man wollte sich auch etwas Zeit sparen, weil die vorgeschriebene Fahrtroute ein paar Umwege vorgab. der Gesamtschaden an Tank, Fahrzeug und Bauwerk lagen um 500.000 DM und der Schutzmann hat seinen Obulus auch bezahlt.......

Sei froh, wenn Du immer einen Beamten findest, der mit Dir zusammen eine andere Strecke fährt - ich und die Mehrheit meiner Kollegen werden es nicht tun und wieso nicht?? ...... ganz einfach, für diese Verantwortung verdiene ich einfach zu wenig obwohl ich ein breites Kreuz habe und auch Verantwortung übernehme....

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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07.11.2009, 18:54 Uhr
Harry K.




Zitat:
ReneBSschmidbauer postete

Zitat:
Harry K. postete

Hallo Harry,

wirklich nichts für ungut, aber DEN Fahrfehler möchte ich gerne mal sehen bzw. näher erläutert bekommen...

EDIT: Zitat repariert

Hi Rene,

wenn wir uns mal treffen erläutere ich Dir den damaligen "Umfaller" gerne - hat aber hier im Forum und vor allem in diesem Thread nicht wirklich was zu suchen.

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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07.11.2009, 18:58 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
ReneBSschmidbauer postete

Zitat:
Harry K. postete

Hallo Harry,

wirklich nichts für ungut, aber DEN Fahrfehler möchte ich gerne mal sehen bzw. näher erläutert bekommen...

EDIT: Zitat repariert

Hi Rene,

wenn wir uns mal treffen erläutere ich Dir den damaligen "Umfaller" gerne - hat aber hier im Forum und vor allem in diesem Thread nicht wirklich was zu suchen.

Gruß aus dem Süden
Harry

Hallo Harry,

okay ...
das Angebot nehm ich gern an
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
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Dieser Post wurde am 07.11.2009 um 18:59 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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07.11.2009, 19:09 Uhr
Harry K.




Zitat:
Jens P. postete Naja, bei uns ist es so das die Fahrzeug gleich so gebaut werden das die Gewichtsverteilung passt. Aber in Baunatal war man dann der Meinung dass das Fahrzeug für so einen Transport garnicht geschaffen seih. Tatsächlich waren wir trotz falscher Verwiegung leichter als es in der Genehmigung stand.

so machen es ja auch die meisten Unternehmen......aber jetzt hat es in der Nacht vorm Laden geregnet und das blöde Teil ist 20 Tonnen schwerer als angegeben?? (Ich habe jetzt bewußt eine hohe Zahl angegeben - nicht dass Du das unter der mehr beantragten Toleranz verrechnest.....)

Ich schrieb ja, dass nicht die Unternehmen an den Überschreitungen grundsätzlich alleine schuld sind......

Ein Beispiel von vor zwei Jahren mit einem Ofen - angegebenes Ladungsgewicht waren 80 Tonnen, Leergewichte 35 Tonnen und die "Papiere" waren auch auf 115 Tonnen ausgestellt. Dennoch erbrachte die Wiegung nach Abzug der Toleranzen 121 Tonnen auf die Waage.

Beim Abladen mit dem Kran wurde ein reines Ladungsgewicht von fast 88 Tonnen festegestellt und einige Tage später fand man auch in Österreich beim Absender die Lösung. Die Krananzeige am dortigen Hallenkran war trotz kurz zuvor durchgeführter Eichung defekt....... Wer ist nun verantwortlich??

Dieser Fall war dann richtig teuer - denn das Überseeschiff war natürlich weg....

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry

Dieser Post wurde am 07.11.2009 um 19:18 Uhr von Hendrik editiert.
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07.11.2009, 19:43 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Schlepper postete Dieser Transport ist über 750 km ohne Beanstandungen auch aus der CS gekommen und wurde auf der B7, also 20 km vor der Entladestation, stillgelgt.

Genau so etwas ist bei uns im Odenwald auch schon mal passiert:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43624/632472/polizeipraesidium_suedhessen_odenwaldkreis

Dieser Transport kam aus Dänemark (mind. 800 km Anfahrt), und dann wird er auf der popeligen Landesstraße L3349, die 1.) keine Sau kennt, und die 2.) für diese Transporte sowies komplett gesperrt war, stillgelegt - 1 km vor dem Ziel!!

Sorry - aber solch eine Aktion ist an Schwachsinn und Kleinkariertheit überhaupt nicht mehr zu überbieten!

Wenn Verkehrssicherheit oder so eine Art Bauwerkschutz überhaupt irgendeinen in Deutschland ansatzweise interessiert, dann frage ich mich wirklich, warum solch ein Transporter nicht beim Einreisen nach Deutschland vernünftig kontrolliert und ggf. stillgelegt wird?

gruß hendrik
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07.11.2009, 20:12 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Harry K. postete ...Wer ist nun verantwortlich??...

Es ist schön, daß Du fragst, aber das Problem ist doch, daß die Schutzmänner sich um diese Frage überhaupt nicht kümmern müssen.....sie legen einen Transport wegen 5% Überschwere (121 t statt 115 t) still, und alles andere ist doch Piepe! Sie klopfen sich auf die Schulter und gehen nach Hause.

(Nicht Du....ich verallgemeiner jetzt mal )

Daß Unternehmen damit in Not geraten können, daß es richtig teuer wird, daß es den Beteiligten Nerven, Streß ohne Ende und womöglich einige Jahre Ihres Lebens bzw. ihrer Gesundheit kosten wird......all das ist doch total Wurscht! Höchstens kommt noch der Spruch: "Erklären Sie das dem Richter!"

Mal ehrlich: Wenn unser Straßenverkehrsnetz (genehmigte) 115 t aushält, dann auch (ungenehmigte) 121 t. Das dürfte sonnenklar sein! Als Strafe darf ja von mir aus gerne die Gewinnabschöpfung dieser Transportleistung dienen, aber laßt das Ding doch weiterfahren!!

5%!!!

Oder andersherum: Wenn in den stillgelegten Tieflader auf der Landstraße bei Kaufungen jemand bei diesem Herbstwetter reinkracht und ums Leben kommt, wer ist dann verantwortlich?? Auch darum braucht sich der Schutzmann nicht zu kümmern, denn er ist ja legitimiert, den Transport stillzulegen. Alles andere juckt doch nicht!

gruß hendrik
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07.11.2009, 20:45 Uhr
MIG




Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Harry K. postete ...Wer ist nun verantwortlich??...

Es ist schön, daß Du fragst, aber das Problem ist doch, daß die Schutzmänner sich um diese Frage überhaupt nicht kümmern müssen.....sie legen einen Transport wegen 5% Überschwere (121 t statt 115 t) still, und alles andere ist doch Piepe! Sie klopfen sich auf die Schulter und gehen nach Hause.

(Nicht Du....ich verallgemeiner jetzt mal )

Daß Unternehmen damit in Not geraten können, daß es richtig teuer wird, daß es den Beteiligten Nerven, Streß ohne Ende und womöglich einige Jahre Ihres Lebens bzw. ihrer Gesundheit kosten wird......all das ist doch total Wurscht! Höchstens kommt noch der Spruch: "Erklären Sie das dem Richter!"

Mal ehrlich: Wenn unser Straßenverkehrsnetz (genehmigte) 115 t aushält, dann auch (ungenehmigte) 121 t. Das dürfte sonnenklar sein! Als Strafe darf ja von mir aus gerne die Gewinnabschöpfung dieser Transportleistung dienen, aber laßt das Ding doch weiterfahren!!

5%!!!

Oder andersherum: Wenn in den stillgelegten Tieflader auf der Landstraße bei Kaufungen jemand bei diesem Herbstwetter reinkracht und ums Leben kommt, wer ist dann verantwortlich?? Auch darum braucht sich der Schutzmann nicht zu kümmern, denn er ist ja legitimiert, den Transport stillzulegen. Alles andere juckt doch nicht!

gruß hendrik

Und laßt uns bei alle dem nicht Vergessen:
Das alles wird doch nicht mit Absicht gemacht! Die Spedition muß doch mit der Gewichtsangabe des Herstellers arbeiten. Doch da wird der Transport hingestellt wie wenn der Spediteur oder gar der Fahrer vorsätzlich und nur um die Polizei zu ärgern 6to zu wenig in die Genehmigung geschrieben hat.
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08.11.2009, 08:04 Uhr
Schlepper



Hallo zusammen,

bei diesem Forum "Falschmesssungen" hat das abweichen der Fahrtroute nichts zu tun.

Für das Thema "abweichen der Fahrtroute", würde ich ein neues Forum einrichten. Da gibt es bestimmt eine Menge zu berichten.

Gruß von der Weser
Schlepper
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08.11.2009, 09:25 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf


Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Schlepper postete Dieser Transport ist über 750 km ohne Beanstandungen auch aus der CS gekommen und wurde auf der B7, also 20 km vor der Entladestation, stillgelgt.

Genau so etwas ist bei uns im Odenwald auch schon mal passiert:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43624/632472/polizeipraesidium_suedhessen_odenwaldkreis

Dieser Transport kam aus Dänemark (mind. 800 km Anfahrt), und dann wird er auf der popeligen Landesstraße L3349, die 1.) keine Sau kennt, und die 2.) für diese Transporte sowies komplett gesperrt war, stillgelegt - 1 km vor dem Ziel!!

Sorry - aber solch eine Aktion ist an Schwachsinn und Kleinkariertheit überhaupt nicht mehr zu überbieten!

Wenn Verkehrssicherheit oder so eine Art Bauwerkschutz überhaupt irgendeinen in Deutschland ansatzweise interessiert, dann frage ich mich wirklich, warum solch ein Transporter nicht beim Einreisen nach Deutschland vernünftig kontrolliert und ggf. stillgelegt wird?

gruß hendrik

Hallo,

OFFTOPIC

ich spinne die Sache mal kurz weiter,
dann sind einige Beamte auf der 798 Km langen Strecke (Zoll, Strassenverkehrsbehörden) ihrer Kontroll- und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Was dazu führen müsste, dass es Verfahren gegen die Beamten wegen Strafvereitelung geben müsste....
Wenn sich die Beamten schon um ihrer Verantwortung sooo bewusst sind.
Hab nur laut gedacht.

gruss rollkopf
--
gruss Andreas aka rollkopf

Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit
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08.11.2009, 09:54 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Schlepper postete bei diesem Forum "Falschmesssungen" hat das abweichen der Fahrtroute nichts zu tun. Für das Thema "abweichen der Fahrtroute", würde ich ein neues Forum einrichten. Da gibt es bestimmt eine Menge zu berichten.

Lieber zusammenlassen.

Diese Trennung wird i.d.R. nicht nachvollzogen/bemerkt werden durch neue Forenteilnehmer, und dann geht es erst recht durcheinander.

Außerdem ging es hier ursprünglich nur darum, warum die stillgelegten Schwertransporte in Kaufungen nicht die paar Meter weiter in ein Industriegebiet geleitet werden, um sich dort dann die Räder platt zu stehen, anstatt mitten auf der Landstraße den Verkehr tagelang zu blockieren.

gruß hendrik
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08.11.2009, 11:56 Uhr
wilmaXZ




Zitat:
Harry K. postete

Und noch was - ich habe mit keinem Wort unsere Unternehmen angegriffen, denn es kommt auch oft vor und lässt sich in den meisten Fällen auch nachermitteln, dass vom Absender irgendwelche Ladungsangaben falsch waren - ob unbeabsichtigt oder vorsätzlich sei dahingestellt.
Harry

Hi Harry,
dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Das kommt nämlich häufiger vor als man denkt! Mir selbst sind mehrere dieser Fälle bekannt. Meist wird jedoch dem Frachtführer automatisch von beteiligten und unbeteiligten Personen (z.B. in div. Foren) vorgeworfen, vorsätzlich in den "Papieren" ein leichteres Ladungsgewicht und/oder falsche Achslasten angegeben zu haben. Die Nachermittlungen interessieren dann keinen Menschen mehr (außer die beteiligten Behörden und die am Transport beteiligten Firmen). Das Makel bleibt dann an diesen Transportunternehmern haften, die dann natürlich bei den nächsten Malen bei Kontrollen dieser Polizeistelle stets das "volle Programm" zur erwarten haben.
Gruss ebenfalls aus dem Süden
wilmaXZ
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08.11.2009, 12:23 Uhr
wilmaXZ




Zitat:
Schlepper postete
Genau das ist es. Es gibt Spediteure, die tragen wie hier zu geringe Gewichte in Ihre Genehmigungpapiere ein und lassen dann das Lastberechungsprogramm (Easyload/Salsa) laufen, um festzulegen, ab welcher Achse das Ladegut auf dem Tieflader aufgesetzt werden soll.
Wenn aber die Gewichte im vorhinein schon nicht stimmen, dann stimmen natürlich auch die Achslasten nicht. Was soll dann denn die Polizei machen. Die können doch nur noch den Transport dann stoppen.
Warum lässt man Schwertransporte über die Tscheschiche Grenze bis nach Hessen kommen, um dann hier auf einem Rastplatz festzustellen, dass er, wie ich höre, über 20t überladen hat. Hier muss die Ladung wieder auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden. Solche Transporte darf man einfach nicht mehr über die Grenze nach Deutschland reinlassen. Die müssen direkt an der Grenze verwogen werden.

Gruß von der Weser
Schlepper

Hi Schlepper,
sicher gibt es viele solche Spediteure, das wissen wir alle. Aber oft genug eben auch andere Fälle (siehe meine Antwort an Harry K. von soeben). Deshalb wird auch manchmal eine Referenzverwiegung veranlasst, nicht um der Polizei eine "Falschmessung" nachzuweisen, sondern um einen 2. Nachweis für die am Transport beteilgten Firmen zu bekommen.
Der Transportunternehmer muss sich bei der Planung des Transportes auf die Gewichtsangaben des Auftraggebers verlassen. EasyLoad ist in erster Linie ein Instrument für den Transportunternehmer, um die richtige Position der Ladung für die Verladung zu ermitteln. Grenzverwiegung der Transporte ist in der Theorie gut und schön. Wurde auch vor EU-Beitritt der Ost-Länder jahrelang praktiziert. Allerdings (aus Kostengründen) nur sehr eingeschränkt. Transporte über ca. 60 to Gesamtgewicht durften/konnten nicht mehr über die Grenzwaage fahren. In leistungsfähigere Waagen wurde leider nicht investiert. Mehr als sporadische Achsverwiegungen waren dem techn. Kontrolldienst der Polizei damals auf Grund des großen Frachtaufkommens (sie mußten ja auch konventionelle Fahrzeuge überprüfen) nicht möglich. Die Einführung von Verwiegungen von Schwertransporten direkt an den Grenzen wird auch nicht problemlos machbar sein. Kontrollen durch Polizei und Zoll direkt an den Grenzen sind lt. geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig. Es wurden daher ja auch die mobilen Kontrollgruppen der Polizei und des Zolls ausgebaut. Die Schleierfahndung nicht zu vergessen. Direkt an der Grenze findet ja nicht mal mehr eine normale Paßkontrolle statt...
Gruß
wilmaXZ
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08.11.2009, 13:29 Uhr
Rudibert




Zitat:
wilmaXZ postete

Zitat:
Schlepper postete
Genau das ist es. Es gibt Spediteure, die tragen wie hier zu geringe Gewichte in Ihre Genehmigungpapiere ein und lassen dann das Lastberechungsprogramm (Easyload/Salsa) laufen, um festzulegen, ab welcher Achse das Ladegut auf dem Tieflader aufgesetzt werden soll.
Wenn aber die Gewichte im vorhinein schon nicht stimmen, dann stimmen natürlich auch die Achslasten nicht. Was soll dann denn die Polizei machen. Die können doch nur noch den Transport dann stoppen.
Warum lässt man Schwertransporte über die Tscheschiche Grenze bis nach Hessen kommen, um dann hier auf einem Rastplatz festzustellen, dass er, wie ich höre, über 20t überladen hat. Hier muss die Ladung wieder auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden. Solche Transporte darf man einfach nicht mehr über die Grenze nach Deutschland reinlassen. Die müssen direkt an der Grenze verwogen werden.

Gruß von der Weser
Schlepper

Hi Schlepper,
sicher gibt es viele solche Spediteure, das wissen wir alle. Aber oft genug eben auch andere Fälle (siehe meine Antwort an Harry K. von soeben). Deshalb wird auch manchmal eine Referenzverwiegung veranlasst, nicht um der Polizei eine "Falschmessung" nachzuweisen, sondern um einen 2. Nachweis für die am Transport beteilgten Firmen zu bekommen.
Der Transportunternehmer muss sich bei der Planung des Transportes auf die Gewichtsangaben des Auftraggebers verlassen. EasyLoad ist in erster Linie ein Instrument für den Transportunternehmer, um die richtige Position der Ladung für die Verladung zu ermitteln. Grenzverwiegung der Transporte ist in der Theorie gut und schön. Wurde auch vor EU-Beitritt der Ost-Länder jahrelang praktiziert. Allerdings (aus Kostengründen) nur sehr eingeschränkt. Transporte über ca. 60 to Gesamtgewicht durften/konnten nicht mehr über die Grenzwaage fahren. In leistungsfähigere Waagen wurde leider nicht investiert. Mehr als sporadische Achsverwiegungen waren dem techn. Kontrolldienst der Polizei damals auf Grund des großen Frachtaufkommens (sie mußten ja auch konventionelle Fahrzeuge überprüfen) nicht möglich. Die Einführung von Verwiegungen von Schwertransporten direkt an den Grenzen wird auch nicht problemlos machbar sein. Kontrollen durch Polizei und Zoll direkt an den Grenzen sind lt. geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig. Es wurden daher ja auch die mobilen Kontrollgruppen der Polizei und des Zolls ausgebaut. Die Schleierfahndung nicht zu vergessen. Direkt an der Grenze findet ja nicht mal mehr eine normale Paßkontrolle statt...
Gruß
wilmaXZ

Hallo wilmaXZ,
wenn in der 29er als Auflage drin stehen würde, "Der Nachweis das die tatsächlichen Achslasten den genehmigten Achslasten / Gewichten entsprechen, ist vor Einfahrt in das Bundesland.... zu erbringen, sonst verliert die erteilte Zustimmung ihre Gültigkeit" wäre weder EU-Recht noch sonst irgendetwas verletzt. Es gibt Bundesländer, da läuft das so ab. Und seid dem stehen dort kaum noch überladenen Schwerlaster rum.
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172 — Direktlink
08.11.2009, 17:19 Uhr
wilmaXZ




Zitat:
wenn in der 29er als Auflage drin stehen würde, "Der Nachweis das die tatsächlichen Achslasten den genehmigten Achslasten / Gewichten entsprechen, ist vor Einfahrt in das Bundesland.... zu erbringen, sonst verliert die erteilte Zustimmung ihre Gültigkeit" wäre weder EU-Recht noch sonst irgendetwas verletzt. Es gibt Bundesländer, da läuft das so ab. Und seid dem stehen dort kaum noch überladenen Schwerlaster rum.

Hallo, Rudibert,
ne Zeitlang hat das ja Hessen auch gemacht, ab ca. 130 to Gesamtabmessung, lassen das anscheinend momentan aber wieder etwas schleifen. Thüringen praktiziert's ja... Die anderen Bundesländer werden über kurz oder lang auch nachziehen...
Klar verstößt DAS nicht gegen EU-Recht. Aber die offiziellen Wägungen behördlicherseits (Polizei) direkt an den Grenzen schon.

Dieser Post wurde am 08.11.2009 um 17:37 Uhr von Hendrik editiert.
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08.11.2009, 17:56 Uhr
Rudibert




Zitat:
wilmaXZ postete Hallo, Rudibert,
ne Zeitlang hat das ja Hessen auch gemacht, ab ca. 130 to Gesamtabmessung, lassen das anscheinend momentan aber wieder etwas schleifen. Thüringen praktiziert's ja... Die anderen Bundesländer werden über kurz oder lang auch nachziehen...
Klar verstößt DAS nicht gegen EU-Recht. Aber die offiziellen Wägungen behördlicherseits (Polizei) direkt an den Grenzen schon.

Hallo wilmaXZ,
aus diesem Grund lassen immer mehr Unternehmer aus der "Champions League" schon am Abgangsort ihre Fahrzeuge leer (unmittelbar vor der Beladung und z.T. im Beisein des Versenders) und nach der Beladung nochmal verwiegen. Diese Firmen kommen dann auch weit öfters durch eine polizeiliche (Achslast-)Kontrolle und können schneller am Ziel sein. Das schlägt sich zwar am Anfang beim Transportpreis nieder, doch ganz am Ende fallen die Wiegegebühren kaum ins Gewicht, wenn man die Kosten für das Absichern der "Abstellstelle", das Umladen, die Zeitverzögerung, die Kran-& Maschinenkosten usw bedenkt. Und Fremdverwogen wird ja vor Ort trotzdem auch nochmal. Oder warum haben in letzter Zeit immer mehr private Achslastermittler den Schwerlasthorizont bereichert ?

Dieser Post wurde am 08.11.2009 um 18:31 Uhr von Hendrik editiert.
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09.11.2009, 13:30 Uhr
Charly40




Zitat:
wilmaXZ postete
Kontrollen durch Polizei und Zoll direkt an den Grenzen sind lt. geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig.
wilmaXZ

Hä?

Ich bin ja absoluter Laie. Aber die ich denk doch Polizei darf einen Schwertransport immer und überall aufhalten, überprüfen und gg. auch verwiegen. Aber ausgerechnet an der Grenze ist das "lt. geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig."...

Das klingt aber unwahrscheinlich....

Koni
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