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08.11.2009, 13:29 Uhr
Rudibert
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Zitat: | wilmaXZ postete
Zitat: | Schlepper postete Genau das ist es. Es gibt Spediteure, die tragen wie hier zu geringe Gewichte in Ihre Genehmigungpapiere ein und lassen dann das Lastberechungsprogramm (Easyload/Salsa) laufen, um festzulegen, ab welcher Achse das Ladegut auf dem Tieflader aufgesetzt werden soll. Wenn aber die Gewichte im vorhinein schon nicht stimmen, dann stimmen natürlich auch die Achslasten nicht. Was soll dann denn die Polizei machen. Die können doch nur noch den Transport dann stoppen. Warum lässt man Schwertransporte über die Tscheschiche Grenze bis nach Hessen kommen, um dann hier auf einem Rastplatz festzustellen, dass er, wie ich höre, über 20t überladen hat. Hier muss die Ladung wieder auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden. Solche Transporte darf man einfach nicht mehr über die Grenze nach Deutschland reinlassen. Die müssen direkt an der Grenze verwogen werden.
Gruß von der Weser Schlepper |
Hi Schlepper, sicher gibt es viele solche Spediteure, das wissen wir alle. Aber oft genug eben auch andere Fälle (siehe meine Antwort an Harry K. von soeben). Deshalb wird auch manchmal eine Referenzverwiegung veranlasst, nicht um der Polizei eine "Falschmessung" nachzuweisen, sondern um einen 2. Nachweis für die am Transport beteilgten Firmen zu bekommen. Der Transportunternehmer muss sich bei der Planung des Transportes auf die Gewichtsangaben des Auftraggebers verlassen. EasyLoad ist in erster Linie ein Instrument für den Transportunternehmer, um die richtige Position der Ladung für die Verladung zu ermitteln. Grenzverwiegung der Transporte ist in der Theorie gut und schön. Wurde auch vor EU-Beitritt der Ost-Länder jahrelang praktiziert. Allerdings (aus Kostengründen) nur sehr eingeschränkt. Transporte über ca. 60 to Gesamtgewicht durften/konnten nicht mehr über die Grenzwaage fahren. In leistungsfähigere Waagen wurde leider nicht investiert. Mehr als sporadische Achsverwiegungen waren dem techn. Kontrolldienst der Polizei damals auf Grund des großen Frachtaufkommens (sie mußten ja auch konventionelle Fahrzeuge überprüfen) nicht möglich. Die Einführung von Verwiegungen von Schwertransporten direkt an den Grenzen wird auch nicht problemlos machbar sein. Kontrollen durch Polizei und Zoll direkt an den Grenzen sind lt. geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig. Es wurden daher ja auch die mobilen Kontrollgruppen der Polizei und des Zolls ausgebaut. Die Schleierfahndung nicht zu vergessen. Direkt an der Grenze findet ja nicht mal mehr eine normale Paßkontrolle statt... Gruß wilmaXZ |
Hallo wilmaXZ, wenn in der 29er als Auflage drin stehen würde, "Der Nachweis das die tatsächlichen Achslasten den genehmigten Achslasten / Gewichten entsprechen, ist vor Einfahrt in das Bundesland.... zu erbringen, sonst verliert die erteilte Zustimmung ihre Gültigkeit" wäre weder EU-Recht noch sonst irgendetwas verletzt. Es gibt Bundesländer, da läuft das so ab. Und seid dem stehen dort kaum noch überladenen Schwerlaster rum. |