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26.05.2019, 12:34 Uhr
UTB
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Hallo Marc,
wollte gerade zu deinem Beitrag was schreiben, da war er weg. Wie du richtig erkannt hast, ist wegen den "Einzelrasern" die Nr. 3 des Absatzes 1 (nicht Absatz 3) eingefügt worden. Nach dem Straßenverkehrsgetz kann der junge Mann, der sich offensichtlich bereits in der verlängerten Probezeit befindet, entweder mit einer Verwarnung, verbunden mit einer (freiwiligen) verkehrspsychologischen Beratung oder, wenn er die Verwarnung schon "hinter sich hat" , mit einem Entzug seiner Fahrerlaubnis (3 Monate) rechnen.
Und zum Ulmer Schwertransport. Ich habe auf irgendeinem Foto ein Verkehrszeichen gesehen, dass das zulässige Gesamtgewicht in der "Geradeausspur", also Richtung Brücke, auf 40t begrenzt hat. Wie doof muß man als nicht deutschsprachiger Fahrzeugführer (ich gehe davon aus, es war der LKW-Lenker, da der Begleiter eindeutig eine dt. Firma ist) denn sein, um eine solches Verkehrszeichen nicht richtig interpretieren zu können. Alles nur billige Schutzbehauptungen, die das Papier nicht wert sind, auf denen es geschrieben ist. Aber die Rechtsanwälte wollen ja beschäftigt werden, die Gerichtskosten sind nicht der Rede wert. Und warum der Begleiter nicht "STOP" (ein international gebräuchliches Wort für anhalten/aufhören) in die Funke gebrüllt hat , als er das Verkehrszeichen wahrgenommen hat, weiß er wohl selber auch nicht. -- Gruß
Uwe
525er, es kann nur einen geben.....! |