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19.10.2011, 13:00 Uhr
MSM
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Hi Philipp,
also nach meinem Wissen, kann mich aber auch irren, ist das reine Fahren eines BF3, also von A nach B evtl. zum neuen Einsatz usw. auch von jemanden machbar der keinen Schein hat. Als Beispiel, deine Frau oder Freundin oder so. Wenn das Fahrzeug als Begleitfahrzeug genutzt wird, egal ob BF3 oder nur BF2, dann ist der Schein erforderlich. Ansonsten müsstest du ein reines BF2 einsetzen.
Kommt auch drauf an was in der Anordnung steht was für ein Fahrzeug voraus fahren muss.
@toto...ich meinte das mit den Leuchten und so nicht abwertend. Alles was der Arbeit dient, der Sicherheit und dem Zweck ansich ist völlig ok und habe ich an meinen Autos nicht anders. Nur ich kenne einige Mitbewerber die an den Autos seitliche Posileuchten haben, alle 50cm Eine. Und ich finde das hierdurch die Signalwirkung vom BF3 verloren geht, weill alle Welt die tausend Lampen ansieht, aber nicht mehr das da vor was ganz GROSSES ist. Also wie gesagt, RKL vorn und hinten, Arbeitsscheinwerfer, Fernlicht nach vorn ist wichtig hilft doch allen.
Und selbstverständlich sollte die Innenausstattung vernünftig sein, bzw. auf den Einsatz abgestimmt. Es gibt ja BF3 Autos die nur Tageseinsätze fahren bzw. von Kranfirmen oder so sind die nur ihre eigenen Geräte und Tieflader morgens zur Baustelle hin und abends wieder zurück begleiten. Die brauchen logischer Weise keinen großartigen Innenausbau. Aber für alle die auch draußen stehen sollte wie von Philo0311 angedacht eine Richtlinie greifen über die Ausstattung der Fahrzeuge und so.
Und was das Werkzeug angeht, ganz meiner Meinung. Auch eine kleine (Klapp)Leiter ist ganz sinnvoll, zum Verkehrszeichen drehen und so. Aber hier ist natürlich wieder die Frage nach dem Rechtlichen. Denn wenn du Verkehrszeichen wegdrehst, greifst du in den Straßenverkehr ein. Jedes VZ ist Behördlich angeordnet und auch so gültig. Drehst du es weg, auch wenn du es hinterher wieder hinschraubst, bist du der Dumme wenn sich zum Beispiel der Halter löst, das VZ sich verdreht und es in Folge zu einem Unfall kommt, auch wenn der etliche Zeit später passiert. Es ist und bleibt ein Eingriff in den Straßenverkehr nach StVO und kann Buß- bzw. Verwarngeld mäßig bestrafft werden.
Es ist halt ein sehr komplexes Thema wo wir arbeiten und deshalb bin ich manchmal sehr verwundert wie naiv und leichtgläubig manche denke, da hat man einen Führerschein und fährt so ein bißschen hinter und alles ist so schön bunt.
In dem Sinne Martin -- Gruß Martin
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