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05.11.2009, 22:28 Uhr
Harry K.
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Hi zusammen,
nach mehreren PC-Crashs und der Hilfe von Burkhradt (vielen Dank nochmals) konnte ich mich heute wieder im Forum anmelden. Natürlich habe ich diesen Thread aufmerksam verfolgt, hin und wieder über soviel Sachverstand geschmunzelt und mir auch hin und wieder an die Stirn getippt. Mir geht es eigentlich nur darum, einige Fakten anderst darzustellen oder eben aus dem Winkel eines Polizisten zu erklären.
In diesem Gewerbe gibt es nur gute und ein paar weniger gute Unternehmen - so ist es auch erklärbar, dass nahezu schon jede Firma aus dem In- und Ausland an den "Schwertransport-Ausstellungen" auf unseren Autobahnparkplätzen teilgenommen haben und sicherlich auch künftig teilnehmen werden. Die Gründe hierfür sind so manigfaltig wie der Bußgeldkatalog der StVO/StVZO und das Strafgesetzbuch - also vom fehlenden "62 km/h-Schild" am Auflieger (Auflagenverstoß i.S.d. § 70 StVZO-Ausnahme) bis zum sturzbetrunkenen oder zugekifften Fahrer, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Urkundenfälschung (STGB / STVG).
Die Beanstandungsqouten bei solchen Kontrollen liegen selten unter 70 % dieser Fahrzeuge - die Untersagungen der Weiterfahrt oft bei 50 %. Und genau solche Zahlen lassen die Politiker aufschrecken - die Presse springt auch voll rein und schon sind die "rollenden Bomben" in aller Munde.
Über eins sollte sich auch jeder im klaren sein - die in den Ländern beschafften Haenni XXL Waagen sind für solche Verwiegungen zugelassen und natürlich auch geeicht - Hendrik hat irgendwo auch schon hier gepostet, dass das Paar mit 30.000 Euro zu buche schlägt. Baden-Württemberg hat in jedem Regierungsbezirk eine solche Einheit beschafft und im Einsatz.
Seid sicher - die Teile werden nur von ein paar eingewiesenen und geschulten Beamten bedient. Die Kontrollstellen sind in Längs- und Querrichtung vermessen und auch die Bedinungsanweisung wird strikt eingehalten. Soweit mal grundsätzliches zur gerichtsverwertbaren Wägung, die einmal in Vorwärts- und einmal in Rückfahrtsfahrt erfolgt. Während des Wiegevorgangs ist der Leerlauf eingelegt, die Bremse gelöst. (Hendrik.....ganz ruhig....wir heben den Zug gegen Wegrollen nicht fest - wir legen wie jeder Fahrer auch, unseren eigenen Unterlegkeil unter ein Rad. (Eigentlich bei unter 2 % Gefälle gar nicht nötig....)
Unter diesen Voraussetzungen sollte immer eine korrekte Verwiegung möglich sein. So wie es auf den Bildern von Jens zu sehen ist, gehe ich nicht von einer gerichtsverwertbaren Wiegung aus aber eins ist sicher - wenn bei unseren Wiegungen ein Fahrer auf der Waage oder auf den Matten so in die Eisen steht, wird er für den Schaden in die Haftung genommen - ich weiß nicht wie bei Jens die Einweisung erfolgte - bei uns wird aber jedem Fahrer genau erklärt, wie er auf die Matten fährt und was er zu tun hat. Für mich sah dass ein wenig nach "Frustbremsen" aus....
Wie Hendrik auch schon ausführte, ist ein stärheres Gefälle immer zu Gunsten des Aspiranten - sprich es wir etwas weniger angezeigt - aber wie schon erwähnt - sie ist nicht gerichtsverwertbar - also kann im Owi-Verfahren nicht verwendet werden. (Aus diesem Grund wiegen wir eben nur an vermessenen Plätzen, die die Anforderungen erfüllen)
Zur Länge der ausgelegten Matten muss ich eigentlich nichts mehr sagen - sie entsricht dem 200-fachen der Plattenhöhe - soweit machbar, legen wir 16 Matten aus - also das doppelte was gefordert wird - allerdings sind schon viele Kontrollstellen mit Ausfräsungen im Fahrbahnbelag ausgestattet, was das auslegen der Matten erübrigt.
Da ich bei unzähligen Wägungen (mit Vergleichswägung auf den geeichten Brückenwaagen) vor der Zulassung dieser digitalen Waagenblätter bei unserern verschiedenen Anhängerhersteller dabei war, bin ich felsenfest davon überzeugt, dass bei richtiger Anwendung auch ein korrektes Ergebnis festgestellt wird. Natürlich ist bei keinem Meßverfahren ein Fehler auszuschließen - aus diesem Grund wird aber auch pro Rad eine Toleranz von 100 kg abgezogen.
Was die Feststellung von technischen Mängeln an einem Fahrzeug betrifft gibt es eigentlich nicht viel zu sagen. Der Polizist, der auf einem Rollbrett unter einem Lastzug durchrobbt (BUZ sei ruhig - ich weiß, dass ich da heute nimmer durchpasse...) ist sicher sachkundig - vielleicht auch Kfz-Meister, aber in der Regel eben kein Sachverständiger. Aus diesem Grund wird in soilchen Fällen das Fahrzeug einem solchen vorgeführt, der dann die Aussage zur Verkehrssicherheit in Form eines Gutachten abgibt. Bei den Transporten werden sie eben vor Ort geholt und machen dort ihre Begutachtung. Nur so haben die vom Polizisten erhobenen Feststellungen (Beanstandung) in einem folgenden Prozeß Bestand. Und wird diese Verkehrsunsicherheit -wegen mir auch nur bei einem Reifen festgestellt- ist das Ende der Fahnenstange erreicht - das Fahrzeug steht, bis der Mangel behoben wird.
Der Polizeibeamte hat nach seiner Feststellung eine Garantenstellung - sprich - er zeichnet verantwortlich...... Hypotetisch an dem Gollfall festgemacht..... sie fahren weiter, damit der Transport an einer geeigneten Stelle "parken" kann....
Nur aufgrund eines Fahrfehlers fällt die Ladung vom Hänger.....eine nicht erkennbare Brücke/Kanal ect. wird während der Weiterfahrt überfahren und bekommt einen Schaden.......der Polizist ist dann immer in der Verantwortung und (leider) trägt diese Verantwortung heute nahezu keiner mehr.
Zum Abschluß noch ein paar Worte zur Verhältnismäßigkeit oder Toleranzen. Formalrechtlich verliert jede Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung ihre Gültigkeit, wenn die erlaubten Werte überschritten sind und somit gibt es hierbei keine Verhältnimäßigkeit - die Weiterfahrt ist schlicht nicht mehr möglich, weil der Verwaltungsakt (= die Erlaubnis/ die Ausnahme) erloschen bzw. nicht gültig ist.
Weder in den Längen- noch in den Gewichtsvorschriften nach §§ 32 und 34 StVZO ist etwas von Maßtoleranzen zu lesen - somit können auch die 10 Tonnen oder 4 % Überlast beim Gollfall nicht aus Schutzmannssicht als "geringfügig" angesehen werden. Nur eine neue Erlaubnis zu einem weniger gefährlichen Standort kann den Zug von der Straße bringen - wieso dies nicht gemacht wurde oder ob es eben tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist/war, entzieht sich meiner Kenntnis (......Kassel ist nicht mein "Gebiet"...)
Übrigens Jens - die Sache mit dem 2-Tagesle(e)rgang bei Goldhofer war gut - hat mich an den Typ erinnert, der seinen Arzt plötzlich geduzt hat..... Der Doc frägt wieso er ihn duze - ganz einfach - ich habe einen Sanitätslehrgang gemacht - wir beide sind doch jetzt Kollegen.....
Soweit mal ein paar Ansichten von eben der anderen Seite,
Gruß aus dem Süden
Harry
PS: Hendrik - schick mir mal als PN Deine Telefonnummer .... müsste mit Dir mal ein Date ausmachen...... -- Gruß aus dem Süden
Harry |