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22.12.2010, 21:17 Uhr
Ralf Neumann
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Zitat: | chaot postete @ Enercon: Werden in so einem Falle eigendlich die Mastteile von Messer - Grießheim vor Ort zerlegt ... |
Davon kann man wohl ausgehen.
Um die Vermutungen/Spekulationen mal etwas einzudämmen, hier einmal eine kurze Zusammenfassung wie das weitere Prozedere nach solchen Unfällen ablaufen könnte.
Ein auf den Boden aufgeschlagener Ausleger verformt sich derart, daß eine Reparatur in den meisten Fällen nicht mehr sinnvoll ist. Ob noch nahezu unbeschädigte Auslegerteile verwendbar sind, kann nur ein Experte des Herstellers entscheiden!
Von dem Rest der Einrichtung - die meistens hochofentauglich ist- nimmt man lediglich die Gabel- und Ösenköpfe, die sich vielfach weiter verwenden lassen. Es sind qualitativ hochwertige Bauteile aufgrund ihres exellenten Werkstoffes !!!
Ist der Schaden am Grundgerät nicht so gravierend, läßt er sich relativ einfach instandsetzen. Letztendlich ist es die Entscheidung des Eigners, ob er lediglich eine neue Einrichtung kauft oder sich gleich zu einem kompletten Neugerät entscheidet. Die Kriterien können vielschichtig sein!
Im krassesten Fall sagt der Wettbewerber (Kranhersteller), ,,komm ich nehme Deinen Schrott und mache Dir für ein Neugerät einen kulanten Preis.''
Egal, wie es kommt:
Der verunfallte, wieder instandgesetzte Kran benötigt analog eines Neugerätes eine Abnahme !!!! -- Gruß Ralf Neumann
Das (C) der veröffentlichten Bilder liegt bei mir.
Ironie & Sarkasmus helfen mir zuweilen die Dummheit anderer zu ertragen. |