800 — Direktlink
02.08.2010, 21:06 Uhr
Champagnierle
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Hallo, ich bin gestern über die Alb gefahren (Stuttgart-Riedlingen und zurück); ca. 230 km. Inzwischen bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob diese lustigen und ab und zu sehr teuren Schilder nur für 4-Räder oder eventuell auch für 2-Räder gelten. Ich tendiere aber zu ersterem. B297 im absoluten Überholverbot mit durchgezogenem Strich: gilt für alle 80 km/h Stunde fahrenden 4-Räder, die beiden Joghurtbecher mit LB-Kennzeichen fahren auf der Gegenspur mit deutlichem Fahrtüberschuss an allen vorbei... Die Abbiegespuren meide ich inzwischen, denn man weiss nie, ob nicht irgendein doofer 2-Radfahrer nicht die Abbiegespur als Überholspur braucht - in S eher die Regel als die Ausnahme. Den Harley-Fahrer, der an lauen Sommernächten gerne gegen 23:30 Uhr hier so laut vorbeiröhrt (pardon -fährt), dass ich danach meine Tochter nochmal ins Bett bringen darf, werde ich hoffentlich mal ohne Helm treffen - zwischen den Augen.
Ja, ich zahle gerne für die Polizei und das Ordnungsamt, die in den vollständig überfüllten Wohngebieten Falschparker abkassieren, aber die Falschparker in einer Hauptstrasse, die der U-Bahn den Weg versperren, nur nach Aufforderung mit den Segnungen der StVZO bekannt macht.
Marc |