760 — Direktlink
01.09.2010, 21:34 Uhr
Harry K.
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Hallo Michael,
also der Schriftzug an dem Felbermayr-BF 3 beweist nur, dass dort ein Firmenlogo angebracht ist - deshalb ist es noch lange nicht zulässig und Christoph hat recht. Geregelt ist das in der RGST 1992, worin das äußere Erscheinungsbild eines solchen Begleitfahrzeuges genau geregelt ist.
Da ja bekanntlicherweise Felbermayr seinen Hauptsitz in Österreich hat und es dort faktisch gar kein BF-3 gibt, können da auch 5 Logos angebracht sein - kein Problem - erst wenn er in Suben die Grenze überfährt.........und (vielleicht) leider gibt es da einige Uniformierte, die nicht nur solche Logos beanstanden - ich lege noch eine Schippe auf - die messen auch die Breite der rot/weißen Schraffuren nach......
Soweit mal nur zur allgemeinen Info, Gruß aus dem Süden
Harry -- Gruß aus dem Süden
Harry |