744 — Direktlink
15.12.2010, 15:13 Uhr
makrum
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Zitat: | Neo postete Oh man, das ist ja mal voll krank Aber mal eine Frage zu solchen Auktionen: Hat der Verkäufer das Recht, das Geld dann auch zu erhalten bzw. zu verlangen? Spaßbieter werden das Geld sicherlich zurückhalten, aber ist man dann nicht sozusagen ein Kaufvertrag eingegangen und müsste theoretisch zahlen? Wie ist bei sowas die Rechtslage? |
soweit ich weiss, ist das ein rechtlich bindendes geschaeft. der verkaeufer hat ja auch spassbieter schon gebeten, die gebote zurueckzuziehen. und bei so einer summe lohnen sich durchaus auch ein paar euro fuer den anwalt, um das geld einzuklagen... -- Gruss Marcel |