061 — Direktlink
23.08.2009, 19:42 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
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Zitat: | Stephan postete Na ja, limitierende Eckpunkte sind eigentlich nur äußere Abmaße, Achslasten, Bremsen und Beleuchtung, sowie das Kurvenlaufverhalten. Dazwischen ist im Grunde alles erlaubt, was den Ingenieuren so alles einfällt und dabei wirtschaftlich irgendwie vertretbar ist... |
Schon, aber welche Eckpunkte...
Wenn ich mal in der StVZO §§32 und 34 nachschlage, dürfte so ein Anhänger eigentlich nicht schwerer als 24t (40t GZG / 2,5*1,5 - wg. der 1,5-fachen-Anhängelast-Regel, § habe ich gerade nicht zur Hand) sein. Da habe ich aber gerade bei den Anhängern, die das Grundmodul für ein Fahrgestell darstellen, teilweise so meine Zweifel. Und auch der von Hendrik oben gezeigte Auflieger, der das Turmstück für den Freifallturm transportiert, ist mMn mit Zugmaschine länger als 16,50m...
Tschüs,
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