050 — Direktlink
29.01.2011, 10:30 Uhr
Rocky213
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@Markus K
Wenn man das Berufskraftfahrerqualifikationsgestz(Was für ein Wort) richtig liest, so bin ich der festen Überzeugung das Kranfahrer(-führer) nicht darunter fallen.
Es handelt sich ja schließlich um Gewerblichen Güterkraftverkehr und der ist klar definiert!
Das heißt, jemand der Waren von A nach B fährt und das als Transporteur unterliegt dem Gesetz. Ein Kran fährt keine Ware(Güter), demnach unterliegt er auch nicht diesem Gesetz.
Dies müsste auch für den begleitenden Schwerlasttransport gelten, da der LKW ja dazu dient, die benötigten Ausrüstungsgegenstände des Kranes zu transportieren.
Und die Tätigkeit ist ja nicht hauptsächlich das Fahren des Kranes oder LKW´s sondern das Bedienen des Fahrzeuges!
Ähnlich zu sehen wie der Handwerker der zwar mit einem LKW zur Baustelle fährt, aber dies auch nur macht, damit er sein Arbeitsgerät(z.B. den benötigten Bagger) dorthin bekommt! Seine eigentliche Tätigkeit ist nämlich das Führen des Baufahrzeuges!
Ausgenommen aus dem Gesetz sind THW, Feuerwehr, Bundeswehr, Rettungsdienst und alle Handwerksbetriebe!
Gruß Rocky! -- Schöne Grüße aus dem Westerwald wünscht SCHOLPP-Fan No.1 Christian! (Immer auf der Suche nach Scholpp-Artikeln) |