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25.02.2010, 10:55 Uhr
meerjunge



Wir weichen zwar vom Ausgangsthema dieses Threads ab, aber egal.

Hallo CraneWatch,

ich bin Praktiker und Du kannst glauben, dass sich nicht nur Theoretiker mit erforderlichen und angesprochenen Veränderungen beschäftigen. Aktuelles Beispiel ist der erarbeitete und in Kraft gesetzte Verwiegeerlass in NRW.

Es möchte niemand "alles" auf den Kopf stellen. Siehe mein letztes posting.

Deine Beispiele sind - vorsichtig formuliert - nicht gut und haben nicht viel nicht den in Aussicht stehenden Reformen zu tun.

Der Tiefkühltransporter am Wochenende wiegt keine > 50 Tonnen und belastet die Infrastruktur weniger. Diese Regelung hat auch ganz andere Ursachen.

Dein anderes Beispiel ist ähnlich gelagert. (Siehe Deine Angaben über Gesamtzuggewichte der eingesetzten Fahrzeugkombinationen / Autokrane.)

Thema Bundeswehr ist rechtlich auch ganz anders zu sehen. Hoheitliche Aufgaben...

Tag- und / oder Nachtfahrt: ich gebe Dir Recht, dass dies in anderen Ländern anders und vielleicht auch besser (sicherer?) geregelt ist, ohne Frage. Vergesse aber bitte auch nicht eine andere Infrastruktur, ein anderes Verkehrsaufkommen, eine andere Mentalität der Verkehrsteilnehmer usw. . Du weißt doch mit Sicherheit selbst, was es in der Praxis bedeutet eine "richtige Klamotte" am Tag oder in den Sperrzeiten zu fahren und was für Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Oder nicht? Außerdem ist es schon so, dass in Ausnahmefällen auch von der Nachtfahrt abgewichen wird.

Dein Beispiel für Polizei oder nicht: Hinfahrt Polizeiauflage, ob punktuell oder durchgängig ist egal. Du schreibst wegen Brückenauflage. Rückfahrt ohne. Deine Begründung ist eine mangelnde Arbeit bei Behörden. Gegenbeispiel: Hinfahrt über Brückenbauwerk mit verminderter Tragfähigkeit, Polizeibegleitung erforderlich. Rückfahrt über gleiche Strecke, jedoch über Parallelbauwerk mit ausreichender Tragfähigkeit. Transportdurchführung ohne Polizeibegleitung möglich. Denk mal drüber nach.

Thema Sperrzeiten: natürlich ärgerlich und kostenintensiv für alle in der Branche, ohne Frage. Letztendlich aber sinnvoll, siehe og. Ausfühung zur Tag- / Nachtfahrt. Wir alle sind auch als "Privatpersonen" unterwegs. Die Sperrzeiten gibt es ja nicht umsonst und sind meiner Meinung nach auch sinnvoll. Stelle Dir vor, Du fährst zur Arbeit oder mit Deinen Kindern in die Kita und ein SLT ist vor Dir, blockiert stundenlang Deine Fahrt. Möchtest Du das?

Die bei Dir daraus resultierenden Arbeitszeiten sind zwar sehr löblich, aus meiner Unternehmersicht, dass Du diese ableistet. Aber der Gesetzgeber will durch bestehende Regelungen genau das verhindern und Dich - als Arbeitnehmer (?) - schützen.

Auch an der Zusammenarbeit mit Behörden wird intensiv gearbeitet. Harry schrieb aus seiner Sicht ein sehr gutes Beispiel. Noch ein Beispiel: in Hamburg gibt es Treffen zwischen Behörden und Unternehmen. Also ähnliche Aktivitäten.
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25.02.2010, 12:26 Uhr
Philo0311




Zitat:
meerjunge postete

Thema Bundeswehr ist rechtlich auch ganz anders zu sehen. Hoheitliche Aufgaben...

Darüber lässt sich leider sehr oft streiten... Aber gut, gehört hier nicht rein!


Zitat:
meerjunge postete

Tag- und / oder Nachtfahrt: ich gebe Dir Recht, dass dies in anderen Ländern anders und vielleicht auch besser (sicherer?) geregelt ist, ohne Frage. Vergesse aber bitte auch nicht eine andere Infrastruktur, ein anderes Verkehrsaufkommen, eine andere Mentalität der Verkehrsteilnehmer usw. . Du weißt doch mit Sicherheit selbst, was es in der Praxis bedeutet eine "richtige Klamotte" am Tag oder in den Sperrzeiten zu fahren und was für Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Oder nicht? Außerdem ist es schon so, dass in Ausnahmefällen auch von der Nachtfahrt abgewichen wird.


Vielleicht sollte man mal fragen, woher dieses Verhalten kommt? Ich möchte behaupten, dass viele Autofahrer einfach Nachts nicht wissen, was da vor ihnen fährt. Klar, es ist dunkel, und erkennen kann man es auch nicht immer.

Ich habe bisher immer erlebt, dass wenn wir tagsüber fahren, dass Autofahrer bereitwillig Platz machen, wenn Sie sehen was da auf sie zukommt. Ich denke, wenn die Behörden diese doofe Nachtfahrerei unterbinden, dann würden die Autofahrer es auch wieder lernen mit solchen Transporten umzugehen. Denn oftlmals führen Unwissenheit und Unkenntniss zu gefährlichen Situationen - gerade bei Nacht.

Und das argument bzgl Sperrzeit:

Mir begegnet auf privaten Fahrten nur selten ein genehmigungspflichtiger Transport. Und wenn es dann einmal so ist, dann muss ich halt mit 25km/h hinterher fahren. Ob ich jetzt den alten Bulldog, den Bagger oder sonst was vor mir habe, und nicht obholen kann, oder einen Transport, Zeit muss ich mir nehmen.... Und man muss ja nicht immer die gleiche Strecke fahren

Verstehst Du was ich meine??
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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25.02.2010, 13:42 Uhr
CraneWatch (†)



Hallo meerjunge, hallo @ all


Zitat:
Wir weichen zwar vom Ausgangsthema dieses Threads ...

Sehe ich nicht so - sind alles Beispiele bei denen es BF 3 braucht.


Zitat:
Der Tiefkühltransporter am Wochenende wiegt keine > 50 Tonnen und belastet die Infrastruktur weniger.

Sorry - hab mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt: Wenn in diesem Konvoi von Kran und Transport-LKWs ein "normaler" 40 to Zug als "Lumpensammler" für Seile etc. mitfährt dann darf dieser den PKW im Rahmen seiner Sammelladung mitnehmen - warum darf der Schwertransporter der 60 to Ballast geladen hat und sowohl Platz als auch Nutzlast für den PKW hat diesen - vernünftige Verladung vorausgesetzt - nicht als Beiladung mitnehmen ?


Zitat:
Dein anderes Beispiel ist ähnlich gelagert. (Siehe Deine Angaben über Gesamtzuggewichte der eingesetzten Fahrzeugkombinationen / Autokrane.)

Bei diesem Beispiel sind in der Regel der Kran und zwei Schwerlast-LKW unterwegs und nach gängiger Genehmigungspraxis braucht jeder ein BF 3 und hat Einzelfahrt. Warum dürfen die nicht im Konvoi mit nur einem BF 3 fahren ( wohlbemerkt nur der Kran hat nennenswerte Übermaße - die LKWs haben lediglich Übergewicht, können aber heute leistungsmäßig ohne weiteres mit dem Kran mithalten ) ?


Zitat:
Dein Beispiel für Polizei oder nicht: Hinfahrt Polizeiauflage, ob punktuell oder durchgängig ist egal. Du schreibst wegen Brückenauflage. Rückfahrt ohne. Deine Begründung ist eine mangelnde Arbeit bei Behörden. Gegenbeispiel: Hinfahrt über Brückenbauwerk mit verminderter Tragfähigkeit, Polizeibegleitung erforderlich. Rückfahrt über gleiche Strecke, jedoch über Parallelbauwerk mit ausreichender Tragfähigkeit. Transportdurchführung ohne Polizeibegleitung möglich. Denk mal drüber nach.

... ich war selber dabei. Die Polizeibegleitung war berechtigt und hätte es für die Rückfahrt auch gebraucht ! Es ging auf beiden Fahrten mit Gewichten bis zu 90 to über die gleichen Brückenbauwerke mit Längen von bis zu 1,5 km ( Überschwemmungsgebiete ) - da war Einzelfahrt absolut angebracht und wir hätten auf der Rückfahrt die Polizei gebraucht, mußten das dann aber selber regeln und bekamen tatkräftige und verständnisvolle Hilfe von anderen Verkehrsteilnehmern !
Und ja - das war ein Fehler der Genehmigungsbehörde aber das gehört ja wohl auch zum Thema.


Zitat:
Thema Sperrzeiten: natürlich ärgerlich und kostenintensiv für alle in der Branche, ohne Frage. Letztendlich aber sinnvoll, siehe og. Ausfühung zur Tag- / Nachtfahrt...

Die bei Dir daraus resultierenden Arbeitszeiten sind zwar sehr löblich, aus meiner Unternehmersicht, dass Du diese ableistet. Aber der Gesetzgeber will durch bestehende Regelungen genau das verhindern und Dich - als Arbeitnehmer (?) - schützen.

Da hast Du mich nun kpl. falsch verstanden - das ging nicht gegen die Sperrzeiten - das sind ja oftmals die einzigen Ruhezeiten die dem Fahrpersonal bleiben. Das ging in Richtung Fürsorgepflicht und Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ...


Zitat:
Auch an der Zusammenarbeit mit Behörden wird intensiv gearbeitet. Harry schrieb aus seiner Sicht ein sehr gutes Beispiel. Noch ein Beispiel: in Hamburg gibt es Treffen zwischen Behörden und Unternehmen. Also ähnliche Aktivitäten.

Der Arbeitskreis in HH ist mir bekannt - und das ist genau der Punkt auf den ich hinaus will - sollte man nicht erst einmal im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen versuchen das ganze System bundeseinheitlich so weit wie möglich zu standardisieren und Mustergenehmigungen für regelmäßig wiederkehrende Transporte ( WKA-Transporte, Langtransporte, Krane und Zubehör etc. ) erarbeiten und diese dann auch anwenden ?
Wenn das dann auch noch einhergehen würde mit einer Weiterbildung der Sachbearbeiter in den Genhmigungsbehörden ( die ja oftmals aus eigener Erfahrung kaum mit ihrem PKW klarkommen ) dann würde uns das vielleicht schon mal ein Stückchen weiter bringen.

Dieser Post wurde am 25.02.2010 um 13:49 Uhr von CraneWatch editiert.
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26.02.2010, 20:11 Uhr
Gast:BBerndF3
Gäste



Zitat:
CraneWatch postete


Zitat:
Der Arbeitskreis in HH ist mir bekannt - und das ist genau der Punkt auf den ich hinaus will - sollte man nicht erst einmal im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen versuchen das ganze System bundeseinheitlich so weit wie möglich zu standardisieren und Mustergenehmigungen für regelmäßig wiederkehrende Transporte ( WKA-Transporte, Langtransporte, Krane und Zubehör etc. ) erarbeiten und diese dann auch anwenden ?
Wenn das dann auch noch einhergehen würde mit einer Weiterbildung der Sachbearbeiter in den Genhmigungsbehörden ( die ja oftmals aus eigener Erfahrung kaum mit ihrem PKW klarkommen ) dann würde uns das vielleicht schon mal ein Stückchen weiter bringen.

Da kann ich Dir nur recht geben. Desweiteren, leider wie so oft, muss aber auch der normale Vehrkersteilnehmer für dieses Thema intensiver Informiert werden.
Und JA, ich weiß auch nicht wie das gehen soll !!!
Ein bisschen mehr Rücksichtnahme gegenseitig würde uns allen das Begleiten von Schwertransporten leichter machen.


Dieser Post wurde am 26.02.2010 um 20:12 Uhr von BBerndF3 editiert.
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27.02.2010, 10:49 Uhr
Jens P.



Zum Thema Bundeswehr:
Die dürfen am Freitagnachmittag "Krieg" spielen und mit 60km/h über die Autobahn fahren und Megastaus verursachen.
Wenn ich mit 80km/h in der Sperrzeit im fließenden Verkehr fahre gibts ein nettes Pünktchen in Flensburg nur weil ich hinten eine Rundumleuchte habe.

Behörden:
An einem Schreibtisch sitzen zwei Bearbeiter. Beide haben die gleiche Durchwahl- der eine Bearbeiter ist männlich, gegenüber sitzt eine weibliche Kollegin.
Leerfahrt mit 24,70m Länge, 3,00m Breite und 51to GGw auf 8 Achsen.
Die weibliche Bearbeiterin ordnet BF3 Begleitung auf der gesamten Strecke + Polizei außerhalb der BAB und Nachtfahrt von 22.00 bis 5.00 an.
Ihr Gegenüber schreibt: "Wegen geringer Maß- und Gewichtsüberschreitung keine besonderen Auflagen- kleine Sperrzeiten außerhalb der BAB"!!!
Echt toll was Behörden so auf die Reihe kriegen!
Warum lässt man die Schwertransporte nicht in Deutschland auch tagsüber fahren. das würde den Pulk entzerren. Erzähl mir nichts von zunehmenden Verkehr- den gibts im Ausland auch.
Alle Schwertransporte fahren zur gleichen Zeit und suchen auch zur gleichen Zeit einen Parkplatz.
Meerjunge: Hast Du schonmal erlebt was morgens um 5.00 auf der Raststätte los ist und wo wir stehen? Genau- auf der Autobahn.
Haben wir noch zu wenig Tote das wir uns beim Einparken in Lebensgefahr begeben müssen?
Hast Du schonmal bei 35° geschlafen? Echt erholsam wenn es abends um 22.00 weitergeht.
Das Ferienfahrverbot vom 1.07. bis 31.08. von 6.00 bis 22.00 ist in meinen Augen auch Schwachsinn. Ich könnte ja verstehen das man die Tranporte ab Freitagmorgen 6.00 stehenlässt aber die ganze Woche nur von 22.00 bis 6.00 fahren lassen? Absoluter Blödsinn.
Wenn Arbeitsgruppen dran arbeiten heisst das für mich das es nur noch 20 Jahre dauert bis irgendetwas erarbeitet wurde.
Wie schon geschrieben sitzen dort Theoretiker die Schwertransporte nur aus dem Fernsehen kennen.
Ich wäre dafür das jeder Sachbearbeiter jedes Jahr eine Woche mit "auf Achse" ist damit er mal sieht wie so ein Transport überhaupt aussieht.

BF3 Fahrer:
Ich habe gemerkt das es 2 Sorten von BF3 Fahrer gibt:
Die klassischen Hinterherfahrer die in ihren Erzählungen nebenbei die Weltherrschaft an sich reißen wollen aber nichtmal Nachlenken geschweigen denn vernünftig einweisen können (Oh jetzt bist Du gegen die Laterne gefahren) und die gesamte Strecke mit dem Zeichen 101 fahren und dann gibt es die richtigen BF3 Fahrer die sich um alles kümmern, mit der Polizei reden, Strecken erkunden, die Einweisen und nachlenken (können) und auch mal beim Laden oder Abladen helfen (stimmts Bernd?). Ausgeruht sind die BF3 Fahrer in der Regel auch.
Hinterherfahrer schlafen hingegen schon im Stehen ein.
Wie wäre es wenn es auch für diese Fahrer Lenk- Und Ruhezeiten gibt? Dann würden sich besonders zwei Firmen (aus dem Ruhrpott und mit Rentners aus dem Osten) umgucken. Brückenauflagen sind für Hinterherfahrer Fremdwörter.

Es ist schön das es mittlerweile eine Prüfung gibts aber scheinbar ist die immernoch zu leicht.
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27.02.2010, 11:13 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

@Jens P.(Bundeswehr): Wir suchen uns das nicht aus mit Freitag Nachmittag, wir bekommen es so auf den Tisch und müssen uns dran halten. Gefällt uns auch nicht, jetzt haben wir endlich Fahrzeuge, die mit denen der freien Wirtschaft mithalten können(TGA,TGX, Actros alle mit ü. 400 PS) und dann nur 60km/h! Ätzend!

@alle anderen
Zum anderen fahre ich jetzt seit gut 8 Jahre selbst Begleitung und weiß also von den Problemen und Sorgen! Aber wie die anderen schon geschrieben haben, ziehen wir wirklich alle an einem Strang - das sollten wir nie vergessen!
--
Schöne Grüße aus dem Westerwald wünscht SCHOLPP-Fan No.1 Christian!
(Immer auf der Suche nach Scholpp-Artikeln)
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27.02.2010, 12:06 Uhr
Harry K.



Hi zusammen,

nach einer Woche Lehrgang bin ich nun wieder zu Hause und habe mir mal die Fortsetzung dieser Diskussion angesehen - gefällt mir wirklich, nur stelle ich bedingt Wiederholungen fest......

Ausbildungsstand bei Behörden:
Jens - Dein o.g. Beispiel kenne ich nur zu gut - den findest Du auch wenn es um Verlängerungen von Erlaubnissen und Genehmigungen geht. Auch hier sind sehr oft andere Auflagen festzustellen......und ganz sicher auch bei mir..... Allerdings stehe ich immer noch dazu, dass bei mir jeder Antrag eine Einzelfallprüfung darstellt und ob es an der "Tagesform" liegt, dass im Ergebnis etwas anderes rauskommt??.... durchaus denkbar. Oft sind aber die äußeren Einflüße wie Baustellen für die Abweichung verantwortlich.

Ich hatte es auchs chon gepostet, dass ich bei jeder Schulung die dringende Empfehlung an die Kollegen und Kollegingen gebe - holt euch Praxiswissen, schaut euch die Transporte bei der Abfahrt an, fahrt selbst mit oder kommt zu unserern Kontrollen......Ein Anfang ist getan - es kann nur besser werden.....

Über die unterschiedliche Auflagenerteilung haben wir auch schon diskutiert - es wird NIE für einen Transport durchgehend gleiche Auflagen geben - es ist auch nicht möglich, auf dem Verordnungsweg "einheitliche" Auflagen für einen Transport vorzuschreiben, weil überall andere Voraussetzungen vorliegen.

Natürlich gibt es einen "Anwendungsbereich" in der RGST 92 der sagt, wo sind welche Auflagen anwendbar z. B. die Fahrzeiten. Bei meinen Schulungen versuche ich immer zu erklären, dass ich in einen Bescheid nicht sechs verschiedene Fahrtzeiten vorgeben kann - es gibt ein Verwaltungsverfahrens Gesetz, wonach Bescheide nachvollziehbar sein müssen und bei sechs verschiedenen Fahrtzeiten habe ich da so meine Bedenken. Aus diesem Grund sollen die Kollegen die Fahrtzeiten für den Bereich Autobahn und außerhalb der BAB auf maximal zwei Zeiten "zusammenfassen". Nun haben natürlich einige "Sesselpubser" hier Angst, etwas (vielleicht) zu Gunsten des Unternehmers und in Abweichung der eingegangenen Stellungnahmen zu vereinheitlichen. Logo kann es nicht sein, dass wenn z.B. 6 Länder Nachtfahrt vorgeben und eins nur VAZ will, dass auf der "gesamten Strecke" zur VAZ gefahren werden darf. Sachverstand und Erfahrung sind hier die Grundpfeiler für ein verständliches Arbeiten.

Ferienzeit

Jens - der Ferienreiseverordnung wird sich sicherlich nichts ändern - zumindest solange drinsteht, "dass alle erlaubnispflichtigen Transporte in der Sommerzeit grundsätzlich nur zur Nachtzeit erlaubt werden sollen". Wir haben ungefähr 800 immer wieder beantragende Unternehmen in den einschlägigen Verfahren - aber nur in unserem Land 80 Mio. Einwohner, von denen viele gestaffelt in dieser Zeit in den Urlaub fahren wollen..... Hier hat die Allgemeinheit nun mal das absolute Vorrecht auf (mehr als bedingte) freie Fahrt...... Bei uns wird in der Praxis aber auch abgewichen - standartmässig gibts es Nachtfahrt in dieser Zeit nur ab 4,5 m Breite und ca. > 120 t Gesamtgewicht!! Wenn natürlich die Behörden die Fahrtzeiten dann wie ob beschrieben "zusammenfassen", kann meine Erleichterung auch sehr schnell zur Makulatur verkommen.

Bernd

Die Frage nach der Zuladung des Pkw bei einem Ballastfahrzeug kann ich nicht wirklich nicht ernst nehmen. Grundvoraussetzung für die Erteilung der Erlaubnisse und Genhmigungen ist die "Unteilbarkeit der Ladung"!. Nun gilt schon der Ballast des Kranes (als "Zugabe" des Verordnungsgebers) als "unteilbare Ladung - und nun willst Du noch zusätzlich einen Pkw aufladen...... und weil es für den Transport nicht vorgeschrieben ist, stellst Du noch Dein BF 3 mitdrauf und da immer noch "Platz" auf dem Auflieger ist und es auf der Strecke liegt, werden noch ein paar Stahlträger aufgeladen........ich verzichte bewußt auf die Smileys...... Versuche doch mal in Italien oder Frankreich Kranballast über 40 Tonnen Gesamtgewicht zu beantragen........

Die 10% Zuladung bei § 30 (3) StVO-Erlaubnissen sind in keinster Weise mit der teilbaren Ladung im Schwertransportbereich vergleichbar. Der "begünstigende Verwaltungsakt" zielt bei Deinem Beispiel auf die 50 t Gewicht - beim "Fleischtransporter" auf das Fahren an Sonn- und Feiertagen - sind also zwei verschiedene Normen.

Noch ein Wort zu den Sperrzeiten und Konvoifahrt. Ganz offensichtlich leben die baden-württembergischen Kranbetreiber im Schlaraffenland......per Erlass vom Januar letzten Jahres gibt es für 60 t KRane in BW keine Fahrtzeitenvorschriften - und as giltet für alle selbstfahrende Arbeitsmaschienen....
Das Zulassen von Konvoifahrten ist wirklich umstritten und deshalb wirst Du auch alle Varianten finden. Mein Beispiel - und das kann Jens ganz sicher bestätigen - Windkrafttransporte - nach meiner Auslegung kann es nicht angehen, dass drei 50 m lange Transporte im Konvoi fahren und nur von einem BF-3 abgesichert werden....... Ich sehe es selbst an den Bescheiden - von Flensburg bis Hessen gibt es keine Einschränkungen - bei mir dürfen maximal 2 im Konvoi fahren...... Bei einem Kran und zwei Ballasttransporten habe ich aber in aller Regel keine Einwände, denn der Konvoi ist alleine von der Länge nicht vergleichbar.......

BF-3 Ausbildung

Jens schrieb es ...... die Ausbildung als solche - vor allem für chemisch reine Neueinsteiger, ist mehr als dürftig - und das schon jahrelang!!!! Aber auch hier giltet, dass viele Fahrer durch die Praxis und die Erfahrung der Kollegen unheimlich viel lernen. Die von Jens bezeichneten "Hinterherfahrer" bzw. deren Firmen sollten sich doch im Rahmen des Wettbewerbs von alleine erledigen - dummerweise geht in diesem Bereich eben viel über den Kilometerpreis und so kommen eben die "berentnerten" Unternehmen aus dem Pott immer wieder zu Aufträgen.......

Überarbeitung der Vorschriften

Jens - da ich ja nur noch sechs Jahre und den Rest von diesem vor mir habe, sollten doch die Verwaltungsvorschriften und die RGST schon ein wenig schneller überarbeitet und eingeführt sein. Von den Kollegen die ich bisher kenne und voraussichtlich ab März tagen werden, sind die Mehrheit ( Gott sein Dank ) wirkliche Praktiker - aber ich weiß schon wen Du meinst - die juristischen Bedenkenträger giltet es zu überzeugen......"es gibt viel zu tun - packen wir sie"

Gruß aus dem Süden

Harry
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Gruß aus dem Süden

Harry
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27.02.2010, 13:46 Uhr
Jens P.



Ich verstehe auch manchmal VEMAGS nicht.
Ich hatte einen Tranport von Trampe nach Bad Bentheim Grenze. Aus Termingründen und weil ich durch eine Vollsperrung einen Tag Verspätung hatte sollte ich am Samstag in den Niederlanden anliefern.
Die Strecke ging über die A2- bis Bottrop- A31- bis Schüttdorf und A30 bis Gildehaus- Ziel.
Ich bin in der zweiten Nacht bis Rhynern gefahren. Dort erhielt ich dann die Wochenendfahraufhebung. Das sind bei VEMAGS keine oft 2 Seiten mehr sondern eine komplette neue Version der Genehmigung mit knapp 30 Seiten. Bei 1,50€ pro Seite in der Raststätte wird man arm.
In der neuen Version stand dann folgende Strecke: A2 bis Bad Ojenhausen, B61- A30- Gildehaus- Ziel
Kann mal jemand die Leute von Vemags fragen wie ich wieder auf den Genehmigungsweg kommen soll?

Meine Firma fährt immer mit der selben BF3 Firma- auch aus dem Ruhrpott aber lange nicht billig und die Fahrer haben was drauf. Wir brauchen nur zu fahren- den Rest machen die Begleiter.
Zu 95% beendet der BF3 Fahrer die Tour die er angefangen hat.
Bei größeren Projekten wie z.B. Simmersfeld waren zwei BF3 Fahrer immer vor Ort und haben die Transporte von der Autobahn zum Ziel gebracht. Sie hatten Kontakt zur Bauleitung, Straßenmeisterein und zur Polizei.
So soll Schwertransport funktionieren.

Ich habe aber (länger) Subbis gehabt die noch nie in ihrem Leben eine Nachlenkung gesehen haben- aber 20 Jahre Berufserfahrung.
Was soll ich auf einem Mittwochabend wenn ich 8 Std fahren will mit einem Begleiter der seit Sonntag kein Bett mehr gesehen hat? Wenn der sich totfährt bekomme ich auch noch Schuld denn ich habe es gewußt und hätte mit ihm nicht fahren dürfen.
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27.02.2010, 17:22 Uhr
Harry K.



Hi Jens,


alsoooooo.....die neue Streckenbeschreibung hat nichts mit Vemags zu tun - die muss der Kollege vom Amt dort reingehackt haben - sollte man mal hinterfragen.....

Du hast vollkommen recht - bei einer Änderung eines bestehen Vemags-Bescheides wird eine neue Version generiert..... z.B. (alte Version: 20100020215-1) nun muss diese Version -wegen der Gültigkeit- "aufgehoben" werden und eine neue -mit der Wochendendbefreiung- erstellt werden.... (neue Version: 201000020215_2) Da dies ein neuer Verwaltungsakt darstellt, muss alles neu gedruckt oder (rückständig wie bei Dir "sorry!") gefaxt werden.

Bei einem Bescheid, der digital signiert von Eurer Behörde an Deine Firma zugestellt wurde, kannst Du -sofern Du einen Laptop mit Drucker im Auto hast-.... und das haben schon einige.......deswegen meine Aussage mit rückständig..... selbst ausdrucken! Und die meisten Fahrer "drucken" das geänderte "Papier" auch nur bei einer Kontrolle aus, da ja die restlichen Auflagen unverändert sind (in der Regel....) und somit auch bekannt sind.

Sprich mal mit Deinem Scheffe, dass er mit Herrn N. aus B. spricht, dass die Stadt B. sich ein digitales Signiergerät zulegt, dann bekommst Du nur noch die Becsheidnummer und kannst den Vorgang an jedem Rechner in der Welt als gültigen Bescheid (ohne Stempel und Unterschrift) ausdrucken.....

Es gibt auch Behörden, die machen solche kurzfristigen Änderung außerhalb des Vemags-Systems - also nach aktbekannter Methode auf Papier - und stellen das wie bisher per Fax zu...... das würde auch Deine/Eure Kosten senken - entspricht aber eben wie gesagt nicht dem Vemags-Sinn......

Gruß in hohen Norden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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27.02.2010, 19:04 Uhr
Jens P.



Drucker haben viele BF aber ich z.B. habe nichtmal ein Laptop.

Übrigens wurden ausgerechnet bei der o.g. Genehmigung nochmal Kennzeichen ergänzt. In der neuen Version konnten wir wieder die alte Strecke fahren- alles innerhalb von 3 Tagen.
Die meisten WE Aufhebungen bekommen wir direkt von der Behörde. Das sind dann nur 2 Seiten.
Es wurde schon ein Schwertransport stillgelegt weil auf der 29er keine gültige Unterschrift war. Soviel zum Thema Personalschulung.

Vemags ist meiner Meinung nach sehr sinnvoll da einige bekannte Firmen keine getürkte Genehmigungen mehr machen können.
Ausgereift ist das System aber auch noch nicht.
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27.02.2010, 22:10 Uhr
Harry K.



Jens,

was mich jetzt etwas erschreckt, dass die Änderung bzw. die neue Version des Bescheides 3 Tage geauert hat......unter günstigsten Bedingungen sollte dies im Miuntenbereich machbar sein.......aber mehr als ein Tag nicht dauern......

*ichschmeißmichwech*.......aber genau die Firmen bzw. Behörden die Du meinst kommen über kurz oder lang auch an Vemags nicht vorbei - bundesweit werden schon fast 3/4 aller Bescheide in Vemags gemacht und da wir ja von Natur aus faul sind, arbeiten eben viele mit diesen System.......und die Nachvollziehbarkeit - um nicht das böse Wort der Kontrolle/Überwachung zu verwenden - wird mit der Version 4.0 noch besser......

Ich gebe Dir einmal mehr recht - auch hier im Späzlesland blieben nach Einführung des digitalen Bescheides einige Transporte stehen, weil der Schutzmann auf der Straße nicht wußte, dass ein digital signierter Bescheid als Orginal giltet und da ich hierfür verantwortlich war (und auch entsprechend einiges auf die Lampe bekam) wurde landesweit intensiv informiert - und wie gehört habe, auch in den übrigen Ländern.....

Jens - kein Mensch hat behauptet, dass Vemags ausgereift ist - wie sollte es auch.......Mit den bescheidenen Mitteln war eben keine bessere Performence möglich - die müssen nun budgetbedingt nun langsam "nachgelauft" werden.
(Unsere Prioritätenliste umfasst noch ca. 100 Einzelanwendungen....... Ich sage immer, Vemags läuft - noch nicht rund, aber das wird!

Fast wichtiger ist die Tatsache, dass die Sachbearbeiter noch weiter geschult werden müssen - gerade in der Bescheiderstellung ..... kein Mensch kann einen Bescheid verstehen, wenn der Sachbearbeiter die Auflagen aller Länder 1 : 1 stehen lässt......Ich meine damit, dass nicht 6 x Polizeibegleitung aufgeführt sein muss - das reicht einmal und einmal alle Dienststellen dazu benannt und schon sind zwei Seiten eingespart.....aber das kennst Du noch besser als ich....)

Grüßle

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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19.08.2010, 16:19 Uhr
Toto4M



Hmm tach auch,
wenn Vemags Pflicht für alle wird im gesamten Bundesgebiet und für alle Transporte die Genehmigungspflichtig sind in der BRD, dann wirds erst richtig lustig.
Genrell Lappi mit inet stick und drucker hat mich schon öfter nicht gerettet aber sehr viel Zeit erspart.
Zeit ist bekanntlich Geld bei uns...
Gruss Toto
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19.08.2010, 23:48 Uhr
stephanberger



Zum Thema BF3 habe ich eine Frage. In den letzten Tagen war dieser Schwertransport auf in whv. 570t auf SPMT. Völlig abgesperrte Strassen, wo er fuhr. Aber die ganze Zeit ein BF3 hinterher, mit Überholverbotszeichen.

Wofür ist in dieser Situation ein BF3 gut? Ist durch die Polizeiabsperrung nicht jede Gefahr gebannt? Oder gibt es noch andere Gründe für die Begleitung???
--
------------------------------------
Stau ist nur hinten doof.....
Vorne gehts!
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20.08.2010, 00:00 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD

Die genehmigende Behörde wird in den Auflagen für den Transport das BF3 vorgeschrieben haben. Ob das Sinn macht oder nicht sei mal dahin gestellt (das ist manchmal einm ganz eigenes, diffuses Thema). Abgesehen davon könnte es aber auch sein das die Ordnungsmacht (Polizei) den Einsatz des BF3 "befohlen" hat. Auch die ist ggf. hierzu berechtigt.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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20.08.2010, 00:35 Uhr
Toto4M



Jo is nunmal vorgeschrieben aber, das BF3 wird durch weisung der Polizei auch eingesetzt um ggf. was abzusperren.
In diesem Falle würd ich aber mal sagen das der Begleiter dahinter einweisende tätigkeiten mit übernimmt und ggf. ja vielleicht als Mobiler Pausenraum oder so missbraucht.
Nen BF 3 is eigentlich für alles gut auch als Kneipe ne mobile oder so hehe...
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20.08.2010, 20:59 Uhr
Gast:BBerndF3
Gäste



Zitat:
Toto4M postete
wenn Vemags Pflicht für alle wird im gesamten Bundesgebiet und für alle Transporte die Genehmigungspflichtig sind in der BRD, dann wirds erst richtig lustig.

Hallo Toto4M,
ich gehe mal davon aus das du die Antragssteller mit der Vemags-Pflicht meinst?
Dies wirds aus meiner sicht nicht geben! (Bsp.: Elster-Formular)
Vemags (Verfahrensmanagement Großraum und Schwertransport) ist ein vom BMVBS (oki, die Bundeswehr hats erfunden) elektronisches Verfahren um in den Behörden den/die Genehmigungenvorgang/-zeit zu vereinfachen (mal ganz grob).
Alles weiter kannst du in Posting #060 lesen
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04.09.2010, 16:26 Uhr
Gast:BBerndF3
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http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2010/09/01/lokalzeit-owl-aktuell-korruption-bezirk.xml
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08.09.2010, 01:54 Uhr
Toto4M



Hey Bernd,
wer beantragt denn in Detmold? Bzw. Bezirksregierung Detmold was gehört da alles zu? Wir sind Arnsberg...
Ein fall wo es mal auffällt von vielen wohl gemerkt!
Gruss Toto
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17.01.2011, 02:31 Uhr
Gast:BBerndF3
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Zitat:
Toto4M postete

Ein fall wo es mal auffällt von vielen wohl gemerkt!
Gruss Toto

Tja, leider ist es diesmal anders!!!
Diesmal haben alle im RP Detmold darunter zu "leiden"
Sämtliche ST-Firmen im Regierungs-Bezirk müssen erneut antreten.
Und wie Du schon gesagt hast, Ich glaube da kommen noch einige mehr.
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17.01.2011, 12:25 Uhr
Gast:Kranfahrer-Meik
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Das ist auch nur die Spitze des Eisberges !!
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070 — Direktlink
21.01.2011, 21:26 Uhr
Jens P.



Das hat nichts mit der 29er zu tun sondern mit der 70er- ist aber schon ein alter Hut.
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071 — Direktlink
21.01.2011, 21:51 Uhr
Kran-Freak-Domu (†)



Hallo @ All
Da ich nicht die richtige Kenne über BF 3 besitze , habe ich da eine Frage:
Was bedeuten die Zahlen hinter den BF 3 Bezeichnungen ?
Z.B.: BF 3 - 35.01
oder BF 3 - 70.01
oder BF 3 - 82.01
Über eine kleine Antwort wäre ich sehr dankbar.
--
Wie immer m.f.G. aus der schönsten Stadt im Pott.
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072 — Direktlink
22.01.2011, 21:03 Uhr
Gast:BBerndF3
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Zitat:
Kran-Freak-Domu postete
Hallo @ All
Da ich nicht die richtige Kenne über BF 3 besitze , habe ich da eine Frage:
Was bedeuten die Zahlen hinter den BF 3 Bezeichnungen ?
Z.B.: BF 3 - 35.01
oder BF 3 - 70.01
oder BF 3 - 82.01
Über eine kleine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hi Kran-Freak-Domu,
in welchem Zusammenhang sind diese Bezeichnungen aufgetreten ?
(Genehmigung usw.)
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073 — Direktlink
24.01.2011, 01:42 Uhr
Kran-Freak-Domu (†)



Hallo @ BBerndF3
Nein, sie entstammen keiner Genehmigung. Ich habe die Bezeichnungen
auf diversen Modellen gelesen und möchte gern die Bedeutung der ein-
zelnen Bezeichnungen erfahren. Besten Dank hierfür.
--
Wie immer m.f.G. aus der schönsten Stadt im Pott.
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074 — Direktlink
25.01.2011, 21:56 Uhr
Harry K.




Zitat:
Kran-Freak-Domu postete
Hallo @ All
Da ich nicht die richtige Kenne über BF 3 besitze , habe ich da eine Frage:
Was bedeuten die Zahlen hinter den BF 3 Bezeichnungen ?
Z.B.: BF 3 - 35.01
oder BF 3 - 70.01
oder BF 3 - 82.01
Über eine kleine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hi Kran-Freak,

Das BF-3 wurde ja Anfang der 90er Jahre mehr oder weniger erfunden - beteiligt war natürlich der BSK und die Bezirksregierung Koblenz (Gruß an H. Draaf und H. Hermes....) In der RGST 1992 (Richtlinie über Großraum- und Schwertransporte) wurde das "Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichen-Anlage" ......nämlich die dritte Variante und somit auch kurz genannt BF-3 in einem Abschnitt nach innerer und äußerer Ausstattung klar relementiert.

Wunsch war - weiße Transporter bis 2,8 t Gesamtgewicht auf deren Seite bewußter roter Schrägstrich und eben die Zahlen 70.01 standen. Diese sagte nix anderes aus, als die Postleitzahl des Unternehmens und das wievielte BF-3 aus diesem Bereich - also nach dem genanten Muster war dies Stuttgart (alte Postleitzahl 7000) und eben das erste BF-3 von dort - vermute mal Fa. Paule....

Hoffe geholfen zu haben,

Gruß aus dem Süden


Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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