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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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050 — Direktlink
16.04.2009, 21:44 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Hendrik postete Kassel/Baunatal, setzen, Sechs!

Und - am besten den wirtschaftlichen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, und nicht dem Steuerzahler aufs Auge drücken.

gruß hendrik
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051 — Direktlink
16.04.2009, 21:49 Uhr
Jens P.



Es steht dann schon 3:0 für die Schwertransporte!
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052 — Direktlink
16.04.2009, 21:55 Uhr
Flo K

Avatar von Flo K


Zitat:
Hendrik postete Und - am besten den wirtschaftlichen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, und nicht dem Steuerzahler aufs Auge drücken.

Gute Idee! Zumal speziell der mehrfach erwähnte Polizeihauptkommissar keinerlei Einsicht zu zeigen scheint und von da her auch in Zukunft mit solchen Vorfällen zu rechnen zu sein scheint! Allerdings dürfte dann die Anschaffung einer vernünftigen Waage in unerreichbare Ferne rücken... Da wären dann vermutlich nicht mal mehr die gefrästen Fahrbahnvertiefungen zu finanzieren sein...

Flo
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053 — Direktlink
17.04.2009, 09:45 Uhr
Philo0311




Zitat:
Jens P. postete
Es steht dann schon 3:0 für die Schwertransporte!

Naja, eigentlich steht es 3:0 für die Polizei.

Warum? Na, bisher haben wir immer verloren, die Transporte wurden stillgelegt. Erst nach Tagen durften wir weiterfahren. Erst nachdem das Spiel vorbei war, durften wir uns als Sieger betiteln. Wobei das Geld was verloren ist eh weg ist....

Ich denke, diese Strecker wird für viele in Zukunft zu einer echten Mausefalle. Nur hast du leider keinen Einfluss darauf, welche Route die genehmigungsgebende Behörde wählt...
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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054 — Direktlink
17.04.2009, 10:05 Uhr
Ulrich Kober



Hallo zusammen,

ich hätte da eine Verständnissfrage, werden eigentlich die Fahrzeuge vor Beginn eines solchen Transportes leer gewogen damit man sein exates Gewicht hat oder hat man da einen Erfahrungswert laut KFZ Schein,ich denke es macht ja sicher einiges aus was das Fahrzeug sonst nocht so mitschleppt,voller Tank Ersatzreifen,Holzbalken...... ,ich denke das was man sonst noch so dabei hat leppert sich auch ganz schön zusammen.
Wenn man das Fahrzeug vorher wiegt und man hat das exakte Gewicht der Ladung hat man ja das Gewicht für was man eine Genehmigung braucht,
es ist ja sicher auch nicht im Sinne des Unternehmers bzw des Spediteur 10 oder 20 tonnen weniger anzugeben und dauernd in der Angst zu fahren hoffentlich kommt keine Kontrolle, wenn sie doch kommt und die Polizei legt den Transport lahm und jeder Tag kostet hat doch niemand etwas gewonnen
oder????.

Gruß Ulrich
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055 — Direktlink
17.04.2009, 10:30 Uhr
michael.m.



Eigendlich wird es Zeit, das auch die Privathaftung bei groben Verstößen oder Unkenntnis für Beamte eingeführt wird...
Wenn man seine Arbeit als normaler Arbeitnehmer fahrlässig ausführt, hat man auch mit den Folgen entsprechend zu tun.

Man selbst wird immer zur Kasse gebeten, wie heißt es da im Beamtendeutsch : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....
Habe ich schon des öfteren zu hören bekommen!

Alleine bei diesen drei Aktionen ist ein geschätzter Schaden durch Standzeiten von über 10.000,- Euro entstanden. Und scheinbar keine Einsicht bei den Messspezialisten....

Wie gesagt, die Arbeit der Polizei ist hier nicht in Frage gestellt. Entsprechende Sünder sollen auch entsprechend zur Kasse gebeten werden.
Nur sollte das Messteam doch schon so ausgebildet sein, dass solche Messfehler von vorneherein auszuschließen sind. Dann gibt es auch nichts zu meckern. Warum werden nicht mehrere feste Messstellen eingerichtet? Auf Grund der Genehmigung muß der Transport ja dann dort vorbei fahren. Und wenn alles paßt, ist das Messen dann ja auch ziemlich zügig erledigt. Aber es wäre auch zu befürchten, das dann die Messteams in 3 Schichten rund um die Uhr messen täten, Tagsüber die Normalos, Nachts die großen....

Aber auch ein anderes Problem stellt sich hier. Die hier genannte Firma ist im Besitz einer geeichten Waage, die Werte haben ja auch gepasst. Nur wie sieht es aus, wenn eine Firma keine Waage für so große Gewichte hat und das Gewicht errechnet hat? Hier kommen ja schnell mal einige 100 Kilos zusammen. Der Transporteur bekomt das Gewicht gesagt, und dann? Wer haftet eigendlich hier?

Wie Hendrik schon sagt, armes Deutschland.....

Gruß

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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056 — Direktlink
17.04.2009, 11:02 Uhr
Philo0311




Zitat:
michael.m. postete

Alleine bei diesen drei Aktionen ist ein geschätzter Schaden durch Standzeiten von über 10.000,- Euro entstanden. Und scheinbar keine Einsicht bei den Messspezialisten....

Ich denke, der finanzielle Schaden ist der eine, den der Transporteur haben wird. Denn wer prangert schon die Rennleitung an.... Aber der Image-Schaden wird unter Umständen schmerzlicher sein.


Zitat:
Aber auch ein anderes Problem stellt sich hier. Die hier genannte Firma ist im Besitz einer geeichten Waage, die Werte haben ja auch gepasst. Nur wie sieht es aus, wenn eine Firma keine Waage für so große Gewichte hat und das Gewicht errechnet hat? Hier kommen ja schnell mal einige 100 Kilos zusammen. Der Transporteur bekomt das Gewicht gesagt, und dann? Wer haftet eigendlich hier?

Wie Hendrik schon sagt, armes Deutschland.....

Gruß

Michael

Im Normalfall der Spediteur und der Fahrer.

Es gibt derzeit meines Wissens nach keine Möglichkeit, den Dritten (Hersteller/Auftragsgeber) zu belangen, wenn er dem Transporteur eine falsche Gewichtsangabe geben hat. Als Fahrer jedoch merkt man schon alleine aufgrund der Erfahrung, ob das was auf deinem Frachtbrief steht stimmt kann oder nicht. Aber im Endeffekt hat man sehr selten die Möglichkeit das ganze Gespann über eine geeichte Wage beim Versender laufen zu lassen, leider...

Im Endeffekt sind solche Kontrollen sehr löblich, den schwarze Schaffe sind immer dabei.

ABER: Wer von tuten und blasen keine Ahnung hat, eine Kurzunterweiser bei einem Fahrzeughersteller hatte (bei einem...!!!!!!), sollte einfach seine Finger von solchen Geschichten lassen. Aber eins kann ich euch sagen. Der Polizist der in der Presse zitiert wid, hat Blut gelekt. Ich finde sojemanden in dieser Position ist kein gutes Vorbild für andere....
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 17.04.2009 um 11:10 Uhr von Philo0311 editiert.
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057 — Direktlink
17.04.2009, 11:46 Uhr
Jens P.




Zitat:
michael.m. postete
Eigendlich wird es Zeit, das auch die Privathaftung bei groben Verstößen oder Unkenntnis für Beamte eingeführt wird...
Wenn man seine Arbeit als normaler Arbeitnehmer fahrlässig ausführt, hat man auch mit den Folgen entsprechend zu tun.

Ich habe diesen Mann einen "einfachen Streifenpolizisten" genannt und er (Hauptkommissar) hat mich wegen Beamtenbeleidigung angezeigt was nachher eingestellt wurde weil er im Streifendienst tätig ist!
Wenn ist einen Schaden verursache wird mir der "Unfallfreibonus" fürs nächste Jahr gestrichen. Warum wird der Beamte dann nicht einfach degradiert? Meistens werden solche Beamte in den Innendienst "befördert".


Zitat:
michael.m. postete
Alleine bei diesen drei Aktionen ist ein geschätzter Schaden durch Standzeiten von über 10.000,- Euro entstanden. Und scheinbar keine Einsicht bei den Messspezialisten....

Damit kommst Du lange nicht aus. Wir liegen weit im 6stelligen Breich.

Ich habe nichts gegen Kontrollen- im Gegenteil! Es gibt genug schwarze Schafe im Schwerlastbereich die meinen ohne gültige Genehmigungen fahren zu müssen. Solche Unternehmen müssen halt rausgefiltert werden.

Dieser Post wurde am 17.04.2009 um 13:50 Uhr von Stephan editiert.
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058 — Direktlink
17.04.2009, 11:52 Uhr
Philo0311




Zitat:
Jens P. postete
Ich habe diesen Mann einen "einfachen Streifenpolizisten" genannt und er (Hauptkommissar) hat mich wegen Beamtenbeleidigung angezeigt was nachher eingestellt wurde weil er im Streifendienst tätig ist!
Wenn ist einen Schaden verursache wird mir der "Unfallfreibonus" fürs nächste Jahr gestrichen. Warum wird der Beamte dann nicht einfach dekradiert? Meistens werden solche Beamte in den Innendienst "befördert".

Ne, im Ernst. Das sich so jemand blamiert....


Zitat:
Ich habe nichts gegen Kontrollen- im Gegenteil! Es gibt genug schwarze Schafe im Schwerlastbereich die meinen ohne gültige Genehmigungen fahren zu müssen. Solche Unternehmen müssen halt rausgefiltert werden.

Dito, von daher sind die Kontrollen ja auch okay, aber nur dann, wenn diese sauber und Korrekt ablaufen.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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059 — Direktlink
17.04.2009, 11:53 Uhr
Katzenfreund




Zitat:
michael.m. postete
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....

Das müsste auch für die Beamten gelten.
--
Freundliche Grüsse aus dem Herzen der Lüneburger Heide

Frank
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060 — Direktlink
17.04.2009, 12:51 Uhr
kranfred09



An Ulrich aus post 62:

Dass die berechneten Gewichte nur sehr selten stimmen, sehe ich als Mobilkranfahrer fast täglich.

Wenn z.b. Fertigdeckenplatten plötzlich um 300 bis 700 Kg schwerer sind, und das bei einer Fläche von 2,4 x 6,0 meter und einer Dicke zwischen 5 und 10 cm.

Oder Maschinen die lt. Frachtbrief 12.500 KG haben sollten und bei 16 Tonnen rührt sich nicht mal die Luftfederung des Aufliegers, weil sie tatsächlich 20 und mehr Tonnen haben.

Also ich bin bei berechneten Gewichten immer vorsichtig.

Grüsse Kranfred
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061 — Direktlink
17.04.2009, 22:41 Uhr
fescher0



wenn Du die Messergebnisse anzweifelst kannst Du eine unabhängige Nachwägung (auf Deine Kosten) verlangen, und bei Abweichung steht es Dir frei, die amtliche Wägung vor Gericht anzuzweifeln. Dann kann es aber sein das besagter Transport für die Dauer der Richterlicher Nachwägung Stillgelegt und versiegelt wird. Wenn die Polizei ein Fahrzeug nach deren Erstmessung stillgelegt hat und das Gericht eine Falschmessung feststellt, kannst Du auf Schadenersatz klagen (Steuerzahler) Grüsse aus Basel Fescher Guido
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062 — Direktlink
18.04.2009, 02:00 Uhr
Gast:BBerndF3
Gäste


Hallo Leute,
mal ein anderes Beispiel.
Sechs Leimholz-Binder (a 40m).
SZM+Jeep-Dolly(3-achs)+Nachläufer(4-achs).
Zur Ladung: Die Leimholzbinder wurden im "Paket" an 5 Punkten mit ca. 30mm Gewindestangen verbolzt. (Ladungseinheit).
Und dann kam die Polizeiabnahme.
Maße und GG lt. Genehmigung alles OK! Und dann.
Aber das ist geteilte Ladung!
Der gute Polizist behaarte darauf, daß das ja eine Vorteilsnahme gegenüber anderen Speditionen ist. Mit zwei Bindern währe ja OK.
Zum Glück war der firmeneigene Chef-Statiker (Dipl.-Ing.) mit vor Ort.
Der gute Mann versuchte nun dem Polizisten zu erklären warum man diese Leimholz-Binder nur in dieser Form (Ladungseinheit, 6St.) transportieren kann.
Biegefestigkeit und Torsionkräfte verlangen nun mal über einen gewissen Querschnitt. Der gute Polizist wird weich. Und dann fragt Er: Wie sicher ist denn das.
Chef-Statiker(CS): Faktor 2,4.
Polizist(P): Was ist denn Faktor 2,4, was heisst das?
CS: Das ist die Sicherheit die wir mit Einberechnen.
P: Sicherheit für was? ein, zwei oder wieviel Binder.
CS: Die Sicherheit Allgemein, für jeden unserer Binder
P: Woher haben Sie denn diesen Wert
CS: Dieser WERT wurde unter anderem an der TU Aachen für statische Bauwerke ermittelt.
P: Das sagt mir nichts, damit kann ich nicht anfangen.

Bla Bla, Bla Bla

Naja, der Transport durfte dann doch letztendlich fahren.
(Es hat sich tatsächlich so Abgespielt)
Grüße
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063 — Direktlink
18.04.2009, 07:10 Uhr
Flo K

Avatar von Flo K

Hallo noch mal

Ich habe mal einen Kommentar bei "HNA-online" verfasst, in dem ich versucht habe, die Sache nicht "unter dem Teppich" verschwinden zu lassen.

Dabei habe ich auch zwei Zitate aus diesem Forum verwendet, die mir besonders passend erschienen. Ich hoffe, das ist ok?

Leider hat die Zeichenbeschränkung keine ausführlicherem Erläuterungen zugelassen, aber vielleicht kann man ja genau jetzt gerade "die Gunst der Stunde" nutzen und die Presse quasi zur Zusammenarbeit "zwingen"... (?)

Hier erst mal der Text:


Zitat:
Sehr geehrte HNA-Redaktion, werte Verkehrsteilnehmer und liebe Schwerlastexperten...

So ungewöhnlich die Schwertransport-Story in den letzten zwei Wochen auch war, so intensiv war auch die Debatte die sich daraus, sowohl auf regionaler, als auch auf Expertenbasis entwickelt hat.

Jetzt, wo feststeht, dass alle von der Autobahnpolizei Baunatal festgehaltenen Transporte, weitestgehend (von "Papierkram-Ausreden" wie der "unterschlagenen" Schubmaschine einmal abgesehen) den genehmigten Gewichten und Abmessungen entsprochen haben, stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden aufkommen muss! (?)

Zitate aus dem Forum von "Hansbube.de":

"Mich würde sehr interessieren, wie sich jetzt die Baunataler Autobahnpolizei den Schwund von 11 t erklärt:

1. Wiegung: 255 t
2. Wiegung: 249,8 t
3. Wiegung: 244 t

... und was das für bundesweite Konsequenzen hinsichtlicher mobiler Radlastwaagen und der Ausführung der Meßstrecke ab sofort nach sich ziehen sollte."

Und:

"Ich denke, der finanzielle Schaden ist der eine, den der Transporteur haben wird. Denn wer prangert schon die Rennleitung (Polizei) an.... Aber der Image-Schaden wird unter Umständen schmerzlicher sein."

Ich, als Kasseler Bürger, würde es sehr begrüssen, wenn die HNA diesen Fall ebenso inbrünstig weiter verfolgen würde, auch wenn dabei die Behördenvertreter nicht optimal weg kommen würden!

http://www.hna.de/kasselstart/00_20090416210830_XXL_Brummis_nicht_zu_schwer.html

Da unsere hiesige Lokalpresse (HNA) ja zu Beginn der Berichterstattung sehr siegessicher die bösen "XXL-Brummies" vorgeführt hat, sollten sie sich jetzt, meiner Meinung nach auch ähnlich intensiv um eine Berichterstattung der tatsächliche Sachlage bemühen und v.a. über einen potentiellen Rechtsstreit und dessen Ausgang berichten!

Wenn ihr ähnlicher Meinung seit, könnt ihr ja unter dem oben angebenenen Link eure Meinung kund tun oder eure Forderungen äussern!
Vielleicht ist das eine gute Gelegenheit, dieses prikäre Thema einmal in die Öffentlichkeit zu zerren.

Wenn wir es hier nicht machen, wird es vermutlich keiner machen, denn die Betroffenen (Spediteure) haben aus genannten Gründen kaum die Möglichkeiten dazu, wollen sie auch künftig noch Aufträge und Genehmigungen bekommen!

Flo

Wie es scheint, sind die Kasseler Berge nicht nur ein geografisches, sondern auch ein bürokratisches Hindernis! - Sorry -
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064 — Direktlink
19.04.2009, 11:39 Uhr
mg




Zitat:
Rotexx postete
das heisst aber HANSEBUBE.de -und nicht HANSBUBE.de

Nur mal so als Anmerkung

Flo schreibt doch er hatte eine Zeichenbeschränkung
--
Gruss Markus


Keep on rocking!
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065 — Direktlink
19.04.2009, 13:39 Uhr
Helmi 2




Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Flo K postete Hier noch mal ein Link zu einem Video der erneuten Verwiegung des Paule-Gespanns:

http://www.hna.de/video/?bcpid=13105290001&bclid=12789764001&bctid=19167348001


Immerhin ist der Transport jetzt nur noch 10 t zu schwer, und nicht mehr 15 t, wie eingangs erwähnt.

Muß man also noch ein paar Mal wiegen....

Bei jedem Mal wiegen macht man vielleicht etwas mehr richtig.

Irgendwann kracht einer nachts so richtig rein in dieses grandiose Hindernis auf der B7. Macht ja nix, Kollateralschaden.

Mobile Waage von 30.000 EURO. Wenn ich so ein Müll schon höre!

Das ganze ist MURKS IN TÜTEN! Allein wie diese Ausgleichsmatten schon wieder verlegt sind, das ist kriminell! Da sind doch nur ein paar Achslinien drauf, der Rest ist auf der Straße. Dadurch ergeben sich völlig falsche Achslasten, stets zu hoch und somit zu Ungunsten des Fahrers. Das ganze Federungssystem reibt!, egal, ob hydraulischer Achslastausgleich oder nicht.

Den Verantwortlichen von diesem ganzen Schwachsinn da würde ich gerne höchstpersönlich die Eier rausreißen, wenn ich einen erwischen würde. Die verursachen da enorme wirtschaftliche Schäden und echte Verkehrshindernisse.

Armer Paule.

Der Preis von 33.000,00 € ist doch incl. Fahrzeug, da man das Zubehör nicht auf dem Rücken tragen kann.

Dieser Post wurde am 19.04.2009 um 13:39 Uhr von Helmi 2 editiert.
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066 — Direktlink
19.04.2009, 13:51 Uhr
Helmi 2



Die Wiegeplatten sind noch unter dem vom Hersteller erlaubten Durchbiegemaß. Eure Spedition war doch froh, so einen "unzuverlässigen Falschwieger mit zuwenig Ausgleichsmatten und krummen Waagen" anfordern zu können, der auch noch die Unterlast Eurer Fahrzeuge annähernd nachweisen konnte. Am nächsten Tag ging es weiter,aber doch sicher nicht, weil Euer Anwalt die Verwiegeprotokolle als Nachweis für die Unterlast der verwogenen LKW nehmen konnte. Oder ??
Wir bedanken uns dafür, dass hier so "qualifiziert" getalkt wird.
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067 — Direktlink
19.04.2009, 13:56 Uhr
Helmi 2




Zitat:
Hendrik postete
Der Transport wiegt momentan angeblich 250 t (laut Artikel) und ist damit 10 t zu schwer.....also sagenhafte 4%. Alleine wegen 4% so ein Geschiß zu machen ist lächerlich.

Genehmigt waren demnach anscheinend 240 t. Wenn ich richtig zähle, handelt es sich um insgesamt 24 Achsen, davon 16 Achslinien. Man kann davon ausgehen, daß die Zug-/Schubmaschinen ausgelastet sind und mit jeweils 35 t zu Buche schlagen, also 70 t (korrigiert mich, wenn ich falsch liege). Bleiben 170 t übrig, die sich auf 16 Achslinien verteilen. Und 16 Achslinien sollte rein rechnerisch sogar 192 t tragen dürfen, 16*12 t.

In der Theorie also alles achslasttechnisch okay, ganz unabhängig sogar vom tatsächlichen Gewicht des Presseständers.

Das ist doch alles Murks irgendwie, was die da veranstalten. Im allerersten Artikel dieses Threads (im Link) sagte eine Polizeisprecherin, die Achslast sei um 20% überschritten. Kann ja wohl auch kaum hinkommen, denn dann wäre der ganze Transport um 20% zu schwer.

Solange man nicht bei jeglicher Achse, die auf so einer dämlichen mobilen Radlastwaage gemessen wird, ein Korrekturfaktor wegen des Einfederns und der entsprechenden zwangsläufigen Reibkraft (die 1:1 in zusätzlicher Achslast angegeben wird) einführt, muß man jegliche Messung in Zweifel ziehen. Diese Messungen sind einfach falsch!

gruß hendrik

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068 — Direktlink
19.04.2009, 14:08 Uhr
Helmi 2



Da hast du ja Recht. Wenn aber ein Unternehmer für den Auflieger eine max. Achslast von weniger als 10,80 to angibt und hat dann vieleicht 12,98 to oder mehr Achslast, dann wären das 20% Achslastüberschreitung wie in der Zeitung veröffendlicht, oder ???
Merke: Solange die Polizei keinen geeigneten Meßplatz beim Verwiegen der Transporte hat, gibt es keinen Bußgeldbescheid, da keine gerichtsverwertbare Messung stattfand. Der Zeitfaktor steht auf einem anderen Blatt.
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069 — Direktlink
19.04.2009, 17:25 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Helmi 2 postete ...Eure Spedition war doch froh, so einen "unzuverlässigen Falschwieger mit zuwenig Ausgleichsmatten und krummen Waagen" anfordern zu können, der auch noch die Unterlast Eurer Fahrzeuge annähernd nachweisen konnte....

Daß bei diesem Murks "Unterlast" rausgekommen ist, ist überhaupt das reinste Wunder. Es ist zwar bei 5% Gefälle (entgegen der Vorschrift) gemessen worden, was in der Theorie (schiefe Ebene) die Achslasten ganz leicht reduziert, doch auch hier ist die Praxis wieder mal ganz anders: Um den Bock bei 5% Gefälle auf der Waage zu halten, muß doch die Bremse betätigt sein, und zwar ordentlich. Man sieht ja oben am Scania überdeutlich, was die Schleppachse für ein totales Gekrünkel mit den Matten beim Bremsen macht. Alleine diese starke Bremsung auf der Waage versaut das Ergebnis komplett. Beim Bremsen entstehen wieder ganz eigene dynamische Kräfte in der Achsaufhängung, die sofort als Radlaständerung durchschlagen. Bei einem Vielachser mit Achsausgleich genügt es sogar, daß die Achsen unterschiedlich stark aufs Bremsen ansprechen, schon resultieren daraus unterschiedlich Radlasten.


Zitat:
Wir bedanken uns dafür, dass hier so "qualifiziert" getalkt wird.

Dieser Talk ist doch ein - anscheinend überfälliges - Resultat aus den "qualifizierten" Messungen. Ladet uns doch mal zu den nächsten "qualifizierten" Messungen ein: Wir könnten Euch sofort sagen, was alles Murks ist!

gruß hendrik

PS: Auch die Vorschriften der Messungen sind bereits Murks. Wie oben schon erwähnt, wird bei der Festlegung der maximalen Steigungs-/Gefällewinkel bei der Messung (auch Querneigung) nur von der allgemeinen Schwerpunktverlagerung ausgegangen - dabei hat die dynamische Achslastverlagerung beim Bremsen eines Mehrachsers und dessen Kinematik des Achsausgleichs ebenfalls gravierenden Einfuß auf die Achslast selbst. Was sagt die Vorschrift desweiteren zu den Ausgleichsmatten? Solange nicht explizit vorgeschrieben ist, daß alleAchsen auf den Ausgleichsmatten zu stehen haben, und die Ausgleichsmatten bündig an der Waage anliegen, taugt die gesamte Vorschrift nix! Ihr stochert im Dunkeln, und das mit voller Inbrunst!

Wenn ich mir vorstelle, daß derartig schlampig bei Geschwindigkeitskontrollen umgegangen würde.......dann wird mir ganz, ganz schlecht.
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070 — Direktlink
13.09.2009, 15:26 Uhr
Jens P.



Bei mir wurde nun nach fast 2 Jahren ein Verfahren zu meinen Gunsten abgeschlossen- die Kosten für die D.....heit des Polizisten trägt die Allgemeinheit.
Ich wurde verwogen- und zwar mit völlig verkehrten Radlastwaagen des Typs PAL SAW 10 c II und ausgeglichen wurde nichtmal die komplette SZM. Naja, abzüglich der Tolleranz hatte ich dann 46to GGw auf der SZM.
Es kam im Mai zum Gerichtstermin und dort haben wir den Polizisten erstmal bloß gestellt denn:
Die Bauhöhe der Radlastwaage beträgt 39mm. Ist der Mindestabstand zwischen den Achsen weniger wie 7,80m müssen diese mit ausgeglichen werden.
Die Bedienungsanleitung besagt das bei Fahrzeugen mit mehr als 2 Achsen der Abstand zwischen den Achsen auf den Radlastwaagen und der nächstliegenden nicht gewogenden Achse gleich oder größer sein als die 200-fache Bauhöhe der Radlastwaage.
Das hat nun ein vom Gericht beauftragtes Gutachten bestätigt.
Die Polizei hatte auch nicht genügend Ausgleichsplatten dabei und fand es überhaupt nicht witzig das ich Bilder von der Verwiegung gemacht hatte.
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071 — Direktlink
13.09.2009, 15:56 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Klasse Jens!

gruß hendrik (erleichtert)
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072 — Direktlink
28.09.2009, 12:33 Uhr
Philo0311



Kann vielleicht ein Mod das hier rüberholen ?? https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=9345&pagenum=4#185903

DANKE

Aber um bei dem Thema zu bleiben... Also 8 cm und so...

Ich fahre ab und zu Futterraufen für Raufutterfresser. Diese Raufen sind 2,5m breit, 3,75m lang und Knapp 2,75hoch und wiegen 900kg. In diesen wird Raufutter zur Fütterung bereitgestellt. Diese Dinger fahre ich auf einem (PKW) Plattformanhänger, der jedoch nur 2m breit ist. Um aber die 25cm auf jeder Seite die überstehen kenntlich zu machen, habe ich Warntafeln inkl. Beleuchtung angebracht. D.h. der Anhänger ist nun inkl. Tafeln 2,5m breit.

An einem bekannten Rastplatz Nähe A8 bei Ulm-Ost werde ich regelmäßig von Kadeten der BP Göppingen rausgezogen... jedesmal mit der Begründung ich sei zu breit, ohne Genehmigung, wo ist den die RKL usw.... Auch wenn nachgemessen wird, sie kommen immer auf 2,5m - ist ja legal...

Im letzten Jahr bekamm ich deswegen 2 Anzeigen... mein Rechtsanwalt freut sich darüber immer

Was dabei rauskam ist ja wohl klar... NICHTS
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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073 — Direktlink
28.09.2009, 12:38 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Philo0311 postete
Kann vielleicht ein Mod das hier rüberholen ?? https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=9345&pagenum=4#185903

Seit dem letzten Desaster laß ich die Finger von sowas...

(Nee, mach' irgendwann demnächst noch...)


Zitat:
Philo0311 postete
Diese Dinger fahre ich auf einem (PKW) Plattformanhänger, der jedoch nur 2m breit ist. Um aber die 25cm auf jeder Seite die überstehen kenntlich zu machen, habe ich Warntafeln inkl. Beleuchtung angebracht. D.h. der Anhänger ist nun inkl. Tafeln 2,5m breit.

An einem bekannten Rastplatz Nähe A8 bei Ulm-Ost werde ich regelmäßig von Kadeten der BP Göppingen rausgezogen... jedesmal mit der Begründung ich sei zu breit, ohne Genehmigung, wo ist den die RKL usw.... Auch wenn nachgemessen wird, sie kommen immer auf 2,5m - ist ja legal...

Ich hab' jetzt die StVZO nicht im Kopf, aber müssten da nicht - ggf. zusätzlich zu den Warntafeln - noch Positionslampen an die Raufen, weil die Beleuchtung nicht weiter als x cm von der Fahrzeugaußenkante nach innen versetzt sein darf?


Tschüs,

Sebastian
--
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074 — Direktlink
28.09.2009, 13:32 Uhr
Philo0311




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Philo0311 postete
Diese Dinger fahre ich auf einem (PKW) Plattformanhänger, der jedoch nur 2m breit ist. Um aber die 25cm auf jeder Seite die überstehen kenntlich zu machen, habe ich Warntafeln inkl. Beleuchtung angebracht. D.h. der Anhänger ist nun inkl. Tafeln 2,5m breit.

An einem bekannten Rastplatz Nähe A8 bei Ulm-Ost werde ich regelmäßig von Kadeten der BP Göppingen rausgezogen... jedesmal mit der Begründung ich sei zu breit, ohne Genehmigung, wo ist den die RKL usw.... Auch wenn nachgemessen wird, sie kommen immer auf 2,5m - ist ja legal...

Ich hab' jetzt die StVZO nicht im Kopf, aber müssten da nicht - ggf. zusätzlich zu den Warntafeln - noch Positionslampen an die Raufen, weil die Beleuchtung nicht weiter als x cm von der Fahrzeugaußenkante nach innen versetzt sein darf?


Tschüs,

Sebastian

=>> ja, sind auch dran... pro Tafel 2 Umrissleuchten.. also müsste das ja reichen
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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