651 — Direktlink
29.09.2010, 18:20 Uhr
Gast:Steve12777
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zu meiner Aktion:
ja, ich habe dem Käufer das VOLLE Geld zurücküberwiesen. Er hatte keinerlei Schaden, außer, dass er eben nicht das Geschirr bekam.
Da ich aber ja kein Geld erhalten habe (weil zurücküberwiesen), da die Ware kaputt ging, wollte ich lediglich meine Provision von dem Auktionsbetrag seitens ebay haben, da die Auktion rückgängig gemacht wurde.
Das hat der Käufer erst nicht verstanden und später war es ihm dann auch klar, aber es war ein hin und her...
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Zu Alex' Aussage:
und vielleicht hierauf: " Ausnahmen zum Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers (z.B. eines Verkaufsagenten) dürfen Angebote per Sofort-Kaufen erwerben, da hierbei eine Manipulation des Preises nicht möglich ist.
" Beweis das mal, dass der Dich auch kennt...
Adressüberprüfung fand früher nicht so wie heute statt, eine email Adresse bei einem großen Anbieter reichte damals aus und ich kenne nicht nur einen, der mehr als einen account hatte.
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Ferner und ganz allg. zu ebay:
Warum dürfen keine FSK 18 Spielfilme (Ich rede nicht von der anderen Sorte DVD) bei ebay angeboten werden, wenn doch jedes Mitglied bei ebay 18 sein sollte...??? zumindest war das früher mal so Dieser Post wurde am 29.09.2010 um 18:23 Uhr von Steve12777 editiert. |