478 — Direktlink
01.05.2013, 18:59 Uhr
Burkhardt
Admin
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Hallo André,
Die Parkplätze und Raststätten an den deutschen Autobahnen sind für jedermann befahrbar, wer einen frein Platz findet darf dort auch parken.
Bei vielen Parkplätzen (und Raststätten) gibt es eine gesonderte Schwerlastspur welche Großraum und Schwerlasttransporten vorbehalten ist, diese ist meist mit Haltverbotsschildern und Zusatzschild kenntlich gemacht.
Wenn kein Parkraum mehr frei ist, wird auch schonmal eine komplette Fahrspur auf einer Rastanlage zugeparkt... -- Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg
Burkhardt Berlin ---
...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen... |