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10.09.2011, 00:16 Uhr
rollkopf
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Hallo,
zum Thema PSA und Besucher auf Baustellen allgemein...
ich kann das nur für unsere Abbruchbaustellen sagen, dass es eine sogenannte Bauwesenversicherung gibt, die auch für Besucher, die sich bei der Bauleitung "angemeldet" haben, gilt...bzw darüber abgesichert sind. Es sei denn, es ist im Vorspann des Leistungsverzeichnisses (nach VOB, oft fälschlich ZTV genannt) ausdrücklich untersagt, Nichtangehörige von Generalauftragnehmer und dessen Nachunternehmern alle eingeschlossenen Baufelder betreten zu lassen...UND Leute, das ist in den seltensten Fällen so beschrieben, da sich jeder Unternehmer bei Angebotsabgabe davon distanziert bzw diese Option offen lässt.
Sorry für dieses trockene Zeug
EDIT: Allerdings üben die SIGEKO´s durchaus ihre Macht in diesen Punkten aus...verständlicherweise -- gruss Andreas aka rollkopf
Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit Dieser Post wurde am 10.09.2011 um 00:20 Uhr von rollkopf editiert. |