027 — Direktlink
21.04.2008, 15:24 Uhr
Der Michel
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Zitat: | *Ich ""glaube"" mit dem einen Paar roten Nummern... die es glaub ich nur noch für Gewerbetreibende gibt , kann man ja jeden Kran versichert zu nem Einsatz schicken. |
Ich weiss, daß die roten 06er Nummern nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden dürfen. Überführungsfahrten sind KEINE Fahrten zu Baustellen.
Bei uns in der Gegen gab es da mal Ärger für einen Zimmerer, der seinen MB Haubenwagen mit Kran 3-4 mal im Jahr zu anderen Baustellen umsetzte. Das Fahrzeug war nicht zugelassen und wurde mit geliehenen roten Kennzeichen bewegt. Wenn ich mich recht erinnere gab es eine Steuernachzahlung und eine Geldstrafe. Ähnlich erging es einer Spedition, welche mit roten Nummern am beladenen Auflieger erwischt wurde.
Allerdings bin ich mir mit der aktuellen Gesetzteslage nicht so vertraut, das ich sagen kann, so ist es. Eventuell kann ja mal ein im Forum aktiver Ornugshüter sich in einen entsprechenden Thread sich dazu äußern. -- LKW aus ganz Europa und aller Welt, Schwertransport, Krane, Bau- und Landmaschinen, Oltimer u. v. m. :
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