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Hansebubeforum » Vorbild » Kranzubehör (auf Achslinien und allgemein) » Threadansicht

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025 — Direktlink
29.06.2005, 08:35 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

Hallo Hendrick

wo ist das Foto entstanden?
--
LG Daniel
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026 — Direktlink
29.06.2005, 17:29 Uhr
Harry




Zitat:
ReneBSschmidbauer postete

...schnippel...

Was die Gewichte der Ballastfahrzeuge allgemein angeht: schwarze Schafe gibt es überall, aber ich denke die Mehrzahl der Unternehmen handhabt das Ganze vernünftig. Die Zeiten in denen sowas jahrelang "gutging" sind vorbei. Heutzutage ist ein Fahrzeug eher sozusagen "behördlich" als technisch überladen...

Grüße aus Richtung Norden,
René :-)

Hi Rene,

kannst Du mir mal erklären, wie ein Fahrzeug "behördlich" überladen wird...??
Der Satz gefällt mir wirklich gut...

Gruß aus dem Süden

Harry
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027 — Direktlink
29.06.2005, 17:45 Uhr
Oliver Thum

Avatar von Oliver Thum

Hallo,
das Ballastfahrzeug darf nicht schwerer sein als der Kran!
Also mit dem LTM1300 (7achsig)ging das ja noch recht gut.da hatten wir bei Schmidbauer einen 6- Achs Sattel dabei.Aber beim neuen LTM1300/1 (6Achsig) konnte man nur mehr mit einem 5-Achs Sattel fahren und somit weniger laden.Somit muß ein Auto mehr fahren.Es ist also nicht unbedingt Vorteilhaft wenn die Großkrane immer weniger Achsen bei gleicher Tragkraft bekommen.
--
© - Copyright liegt bei "Oliver Thum".

+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++

~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~
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028 — Direktlink
29.06.2005, 18:38 Uhr
Gast:Tony
Gäste


Gibt es eine besondere Vorschrift oder eine Sondergenehmigungspflicht damit man überhaupt sagen wir mal ne 4-achsige Zugmaschine mit 6-8 Achs THP fahren darf wie Thömen als Ballastfahrzeug ?

Ich hab mal irgendwo gehört:" Wenn der "zug" mehr als 5 Achsen hat ist der Genehmigungspflichtig... dann wäre ja ne 4-achs SZM + 6-8 achs Trailer mit 10-12 Achsen voll drüber... oder ist da nix drann ?

Oder kann mir einer genau sagen wo es die Verordnungen in Sachen GG nachzulesen gibt ?

Dieser Post wurde am 29.06.2005 um 18:40 Uhr von Tony editiert.
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029 — Direktlink
29.06.2005, 21:02 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Tony postete
Ich hab mal irgendwo gehört:" Wenn der "zug" mehr als 5 Achsen hat ist der Genehmigungspflichtig...

...dann dürftest Du auch keinen Dreiachs-"Fernverkehrs"-Sattel auf Dreichachs-SZgM fahren...


Tschüs,

Sebastian
--
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030 — Direktlink
29.06.2005, 21:17 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Megaman postete wo ist das Foto entstanden?

Hi Daniel,

das Foto entstand in Köln; bei der Ausfahrt aus der Baugrube der Köln-Arena. Und ich muß mich korrigieren, es war nicht 1996, sondern Ende Juni 1997.

Und ich muß mich gleich ein zweites mal korrigieren, denn der Trailer hatte nicht 66 Tonnen Ballast drauf, sondern fette 76 Tonnen (!), denn vorne auf der Sattelplatte liegen noch zwei 5-to-Klötzchen.

Das ist mit großem Abstand der schwerste Ballasttransporter, den ich je gesehen habe. Und man soll nicht denken, daß Colonia nur im Stadtgebiet von Köln so 'rumgefahren ist. Dieser Zug war überall.

Absolut gigantisch!

Kleiner Nachtrag noch: Oben auf den Gehweg war ein runder Kanaldeckel, der unter der Last der 1. Achse des Goldhofers gleich zusammengebrochen ist *gg*
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031 — Direktlink
29.06.2005, 21:19 Uhr
Giftmichel



Hi Tony

Zu den genauen Verordnungen kann ich nur das beitragen was in der StVZO steht.

2-achs LKW/SZM Zul.GG 18t
2-achs Anh 18t bzw 20t(wenn der Anh 2x 10t Achsen hat)
3-achs LKW/SZM 25t bzw 26t bei "straßenschonender" Bauweise(bedeutet entweder Luftfederung an allen Achsen od. Zwillingsbereifung an beiden Hinterachsen
3-achs Anh 24t
4-achs LKW 32t

Das mit den Achsen ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wenn Du im Gewichts- und Längenlimit bleibst ist die Anzahl der Achsen egal, es macht nur keinen Sinn bei 40t GG mehr als 5 Achsen zu fahren da jede zusätzliche Achse roundabout 500 kg Nutzlast kostet. Bei uns in der Firma (Entsorgungsbetrieb, Abrollcontainerfzge) haben wir einen 4achser der regelmäßig mit einem 2achs Anh. unterwegs ist. Dabei geht es aber hauptsächl. darum 2 leere oder teilgeladene Behälter über eine längere Strecke zu transportieren.
Ich hoffe Dir ein bisschen geholfen zu haben.

Mfg
Michel
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032 — Direktlink
29.06.2005, 22:03 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi

Hi,

eine sehr interessante Diskussion ist hier mal wieder angebrochen worden, ich bin mal gespannt was noch so alles ans Tageslicht kommt
Anmerken wollte ich noch das man beachten muss wo ein Transport stattfindet. Damit meine ich beispielsweise das umsetzen eines Großkranes (LG 1550, LTM 1500 etc.) in einem Windpark. Wenn von Anlage A zu B umgesetzt wird, werden häufig nur wenige Begleitransporter eingesetzt. Logisch das da öfters mal ein bisschen mehr "draufgepackt" wird, sofern technisch möglich. Das soll aber jetzt nicht heißen das dabei keine öffentlichen Straßen benutzt werden. Wenn da mal 3-4 km zwischen den WKA´s liegen muss ja nicht unbedingt grade dann die Polizei vorbeikommen wenn der Fahrer XY seinen Zug zur Anlage B umsetzt....
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


-----
Meine genannnten Angaben und Termine sind alle ohne Gewähr!
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033 — Direktlink
29.06.2005, 22:04 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Harry postete

Zitat:
ReneBSschmidbauer postete

...schnippel...

Was die Gewichte der Ballastfahrzeuge allgemein angeht: schwarze Schafe gibt es überall, aber ich denke die Mehrzahl der Unternehmen handhabt das Ganze vernünftig. Die Zeiten in denen sowas jahrelang "gutging" sind vorbei. Heutzutage ist ein Fahrzeug eher sozusagen "behördlich" als technisch überladen...

Grüße aus Richtung Norden,
René :-)

Hi Rene,

kannst Du mir mal erklären, wie ein Fahrzeug "behördlich" überladen wird...??
Der Satz gefällt mir wirklich gut...

Gruß aus dem Süden

Harry

Hallo Harry,

was ich meine ist: das in der Genehmigung/Einzelerlaubnis §29 StvO angegebene Ladungsgewicht wird bewusst überschritten, um Fahrzeuge zu sparen. Die Behörde genehmigt z.B. 42 t (wie beantragt, um Fahrauflagen zu reduzieren), tatsächlich werden aber z.B. 50t geladen, um zu vermeiden, dass ein Fahrzeug wegen z.B. Stützmatten extra die Baustelle anfahren muss.

Gruß aus Niedersachsen,
René

P.S. Wie von Oliver Thum angesprochen besteht das Problem darin, dass das Ballastfahrzeug nicht schwerer als der Kran sein darf, z.B. LTM 1200 72t, da kann es für das Ballastfahrzeug inkl. Zubehör (Matten, Seile, Schäkel etc.) u. U. eng werden. Bei neueren Geräten umso mehr, da immer leichtere Bauweise, aber immer mehr Ballast...
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
www.fricke-schmidbauer.com

Dieser Post wurde am 29.06.2005 um 22:09 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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034 — Direktlink
29.06.2005, 22:52 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
ReneBSschmidbauer postete
P.S. Wie von Oliver Thum angesprochen besteht das Problem darin, dass das Ballastfahrzeug nicht schwerer als der Kran sein darf, z.B. LTM 1200 72t, da kann es für das Ballastfahrzeug inkl. Zubehör (Matten, Seile, Schäkel etc.) u. U. eng werden. Bei neueren Geräten umso mehr, da immer leichtere Bauweise, aber immer mehr Ballast...

Da frage ich mich doch glatt, warum die Kranbetreiber den Herstellern nicht nahelegen, wieder mehr aus Gußeisen zu bauen.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 29.06.2005 um 22:53 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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035 — Direktlink
29.06.2005, 23:19 Uhr
Dirty-Harry




Zitat:
Oliver Thum postete
Hallo,
das Ballastfahrzeug darf nicht schwerer sein als der Kran!
Also mit dem LTM1300 (7achsig)ging das ja noch recht gut.da hatten wir bei Schmidbauer einen 6- Achs Sattel dabei.Aber beim neuen LTM1300/1 (6Achsig) konnte man nur mehr mit einem 5-Achs Sattel fahren und somit weniger laden.Somit muß ein Auto mehr fahren.Es ist also nicht unbedingt Vorteilhaft wenn die Großkrane immer weniger Achsen bei gleicher Tragkraft bekommen.

Hi Tiroler,

sprichst Du jetzt von den Vorschriften die im Land der Berge gelten oder die unsrigen?? Wenn Du die deutschen Voschriften meinst, solltest Du mal auf der 1. Seite dieses Thread die Nr. 013 lesen.....

Gruß aus dem Süden

Harry
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036 — Direktlink
29.06.2005, 23:38 Uhr
Dirty-Harry




Zitat:
ReneBSschmidbauer postete


Harry

Hallo Harry,

was ich meine ist: das in der Genehmigung/Einzelerlaubnis §29 StvO angegebene Ladungsgewicht wird bewusst überschritten, um Fahrzeuge zu sparen. Die Behörde genehmigt z.B. 42 t (wie beantragt, um Fahrauflagen zu reduzieren), tatsächlich werden aber z.B. 50t geladen, um zu vermeiden, dass ein Fahrzeug wegen z.B. Stützmatten extra die Baustelle anfahren muss.

Gruß aus Niedersachsen,
René

P.S. Wie von Oliver Thum angesprochen besteht das Problem darin, dass das Ballastfahrzeug nicht schwerer als der Kran sein darf, z.B. LTM 1200 72t, da kann es für das Ballastfahrzeug inkl. Zubehör (Matten, Seile, Schäkel etc.) u. U. eng werden. Bei neueren Geräten umso mehr, da immer leichtere Bauweise, aber immer mehr Ballast... Hi Renè,

Danke für Deine Antwort und jetzt weiß ich auch was Du meinst. Durch eine Erlaubnis (§ 29 Ab. 3 StVO) und einer Ausnahmegenehmigung (§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO) wird einem Unternehmer ein Tranport mit bestimmten Abmessungen erlaubt bzw. genehmigt. Werden diese Maße überschritten -also Länge, Breite, Höhe und Gewichte- hat der Unternehmer keine Erlaubnis / Ausnahme für diesen Transport. Über die Rechstfolgen streiten ich die "Gelehrten": Der erste sagt, er hat einen Transport ohne enstprechende Erlaubnis / Ausnahme durchgeführt! (Ohne in den Tatbestandkatalog zu schauen - ca. 60 Teuronen Bußgeld)

Der zweite sagt: Durch die Maßüberschreitung verliert die vorhandene Erlaubnis / Ausnahme ihre Gültigkeit und dadurch gelten die normalen StVZO-Maße nach§§ 32 und 34 StVZO.....und bei einer Überladung gelten mal wesentlich höhere Bußgeldsätze. Ein Teil der Richter gehen aber oft den Mittelweg bei ihrer Urteilsfindung - sie rechnen erst ab den ursprünglich erlaubten und genehmigten Maßen...in Deinem Fall der festgestellten 50 Tonnen also nur 8 statt 10 Tonnen Überladung.

Hätten die Juristen bei Ihrerem tudium im Verwaltungsrecht besser aufgepaßt, wüßten sie, dass mit diesem Kompromiß total daneben liegen.....


Wegen Deinem PS - siehe Seite 1 Nr. 013


Gru aus dem Süden

harry
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037 — Direktlink
30.06.2005, 10:45 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Dirty-Harry postete Bis ca. 1985 war der Tranport von Ballast- und Kranteilen nicht geregelt - also die normale Regel der Teilbarkeit war auf dieses Zubehör anzuwenden.

Oliver, Buzzel, und andere,

könnt ihr euch erinnern - oder habt ihr schöne Bilders?? - wie in den ersten Jahren die Kontergewichte der großen Gottwalds transportiert wurden? Also Riga Mainz AMK 500, 1982-1985, und Schmidbauer AK 850, 1982-1985?

Auch Toense?

Gerade mit Bezug auf die Teilbarkeitsregel würden mich mal die Ballasttransporte dieser Zeit interessieren.

Danke, bis später, gruß hendrik
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038 — Direktlink
30.06.2005, 11:52 Uhr
Gast:Tony
Gäste


@ Tobi: Na da hast du Recht Wenn nur 2-3km zwischen den WKAs liegen klappt den Mast bischen ein und denn geht dat los... am Haken vorweg noch n Werkzeugcontainer der hin und her schwankt :-)

Oder man macht es gleich so:
Wozu das ganze Demontieren und wieder Montieren ?


edit: Foto entfernt.

Dieser Post wurde am 30.06.2005 um 12:50 Uhr von Hajo editiert.
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039 — Direktlink
30.06.2005, 12:16 Uhr
M.S.T

Avatar von M.S.T

Hallo Tony


sollte einer von unseren Kranen so verfahren werden würde es eine dicke ABMAHNUNG geben!
Unser Chef kennt da keinen Spaß mit. Er würde sagen: Es gibt Regeln in unserer Firma die zu befolgen sind!!!

Ich hoffe nur dass Du dem Kranfahrer auf deinem Bild nicht ungewollt Ärger bereitest.



//edit: Foto entfernt. Gruß Hajo
--
Viele Grüße Jürgen

Dieser Post wurde am 30.06.2005 um 12:51 Uhr von Hajo editiert.
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040 — Direktlink
30.06.2005, 12:18 Uhr
Gast:Michael Bergmann
Gäste


Und genau diese Frage habe ich mir bei Ansicht dieses Fotos auch gestellt Ich denke aber mal ja das hat/macht er mit dem Foto!!!
Ich selbst kenn das von mehreren Firmen auch !
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041 — Direktlink
30.06.2005, 12:21 Uhr
Gast:cool-svenny
Gäste


Aber auf dem Bild sieht des aus, als wenn der LTM auf ner Baustelle umgesetzt worden wäre, und nicht über öffentliche Straßen fahren würde.
Na ja, es gibt bestimmt immer Regelverstöße, bei denen man sich net erwischen lassen sollte. Auf jeden Fall würde ich im Modell so was nicht machen...
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042 — Direktlink
30.06.2005, 12:31 Uhr
M.S.T

Avatar von M.S.T


Zitat:
cool-svenny postete
Aber auf dem Bild sieht des aus, als wenn der LTM auf ner Baustelle umgesetzt worden wäre, und nicht über öffentliche Straßen fahren würde.
Na ja, es gibt bestimmt immer Regelverstöße, bei denen man sich net erwischen lassen sollte. Auf jeden Fall würde ich im Modell so was nicht machen...

Hallo cool-svenny


Im Feldweg so zu fahren ist ja noch schlimmer.
Hügel Löcher unbefestigter weg.........alles Sachen die bei dieser Konzellation keine Versicherung sehen wollte wenns dann zum Unfall kommt und ums Geld geht.
Hast Du gesehen dass die Kabine nicht nach hinten geklappt ist.
Mein/unser Chef würde bei diesem Bild sagen die Kabine ist noch in Arbeitsposition weil der Kran mit Kontagewichten verfahren wird.
Obs Tatsächlich stimmt ist ja nicht zu sehen..........aber zu vermuten.

Und dieses Foto ist dann noch Titelfoto auf Tony´s HP...........
--
Viele Grüße Jürgen
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043 — Direktlink
30.06.2005, 12:48 Uhr
Carsten

Avatar von Carsten


Zitat:
M.S.T postete

Im Feldweg so zu fahren ist ja noch schlimmer.
Hügel Löcher unbefestigter weg.........alles Sachen die bei dieser Konzellation keine Versicherung sehen wollte wenns dann zum Unfall kommt und ums Geld geht.
Hast Du gesehen dass die Kabine nicht nach hinten geklappt ist.
Mein/unser Chef würde bei diesem Bild sagen die Kabine ist noch in Arbeitsposition weil der Kran mit Kontagewichten verfahren wird.
Obs Tatsächlich stimmt ist ja nicht zu sehen..........aber zu vermuten.

Und dieses Foto ist dann noch Titelfoto auf Tony´s HP...........

Da die Verstellwinde für die Wippe installiert ist, und damit auch der Ballastrahmen, wird wohl mindestens ein Teil des Kontergewichtes noch onboard sein.

Die Frage ist aber wohl mehr, was technisch an dieser Stelle erlaubt ist, also was Liebherr zum Verfahren des Kranes in dieser Konstellation sagt. Wenn das soweit technisch machbar ist, dürfte kaum ein Chef etwas dagegen haben, wenn Zeit und Personal beim Umsetzen des Kranes eingespart wird.
--
Carsten Thevessen

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044 — Direktlink
30.06.2005, 13:52 Uhr
M.S.T

Avatar von M.S.T

Hallo Carsten

Frag mal die Kranfahrer der LR 1600-1 von KVN warum das gerät auch für kurze Strecken auseinandergebaut werden muss.
Die stehen zur zeit beim Megaman in Aachen und müssen für 300meter den kompletten Mast abbauen.
Ich denke das Liebherr auch bei der LR 1600 sagt die könnte mit Mast verfahren werden.
Aber da gibt es dann ein paar spezielle Punkte wo auch der Kranhersteller sagt .....: Es liegt in den Händen des Betreibers.
--
Viele Grüße Jürgen
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045 — Direktlink
30.06.2005, 14:17 Uhr
Gast:Michael Bergmann
Gäste



Zitat:
Carsten postete

Zitat:
M.S.T postete
Die Frage ist aber wohl mehr, was technisch an dieser Stelle erlaubt ist, also was Liebherr zum Verfahren des Kranes in dieser Konstellation sagt. Wenn das soweit technisch machbar ist, dürfte kaum ein Chef etwas dagegen haben, wenn Zeit und Personal beim Umsetzen des Kranes eingespart wird.

Hi Carsten, technisch gehts ja, aber bleibt die Frage ob der Chef weiß oder wollte das Zeit gesparrt wird, oder ob die Jungs einfach Zeit sparen wollten um früher daheim zu sein?

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046 — Direktlink
30.06.2005, 14:37 Uhr
Carsten

Avatar von Carsten

Hallo Micha,

nach meiner Erfahrung in der Großkrandispo wissen die Fahrer genau was sie tun. Nur um ein paar Stunden zu sparen (die sie bezahlt bekämen) riskieren die wohl nicht, ein Gerät, das mehrere Millionen Euro kostet, auf die Seite zu legen. Darum habe ich auch die Frage nach der technischen Machbarkeit gestellt. Bei Kranfahrern, speziell von Großkranen, unterstelle ich immer ein gewisses Verantwortungsbewußtsein

Ob der Chef dann sparen will, ist eher eine persönliche Entscheidung
--
Carsten Thevessen

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047 — Direktlink
30.06.2005, 14:54 Uhr
Kristoffer



Ich weiss nicht, ob ich Firmennamen nennen sollte, aber in Husemann's Buch "Krane" gibt's Bilder von zwei verschiedene Firmen, die auch ihre LTM1400 (seite 102) bsw. LTM1500 (seite 105) so umsetzen.

Gruss

Kristoffer
--
Grüße / Greetings

Kristoffer
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048 — Direktlink
30.06.2005, 15:39 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi

Hi,

ich hatte eigentlich schon gedacht das der Kran komplett abgebaut wird, dann beispielsweise ein Fahrzeug mit 10 Tonnen mehr Ballast beladen wird, weil die Strecke halt relativ kurz ist.
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


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30.06.2005, 16:41 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Hallo zusammen

Vielleicht sollten wir mal auf zwei bestimmte Punkte kommen. Zunächst einmal scheint mir ein Acker ein öffentlich zugänglicher Ort zu sein. Wenn da einer rum pflügt, in der Sonne liegt oder einen Kran versenkt, kann ich hinterher mit der dabei gemachten Aufnahme machen, was ich für richtig halte. Dabei ist natürlich auf die Wahrung der betroffenen Persönlichkeiten zu achten, u.a. auch auf meine eigene. Es kann ja durchaus passieren, daß ich wegen eines solchen veröffentlichten Bildes von der Fa. XY bald gar keine Aufnahme mehr machen kann... Ein bischen Überlegen sollte man also schon, was man zeigen kann und was nicht. Besagtes und bereits weg geextes Bild würde ich dabei noch nicht mal zu den schlimmsten Aufnahmen zählen, auch wenn es einen Mißbrauch der Transportsicherung zeigt. So könnte man jedenfalls Punkt zwei auslegen. Die beiden Stahlseite, die auf dem Bild das Anlenkstück hoch halten, sind eigentlich als Transportsicherung gedacht, damit Kopfstück und Wipplenker beim Straßentransport nicht ins rutschen geraten und zu Beschädigungen führen. Im vorliegenden Fall sind aber Wipp- und Drucklenker auf dem Anlenkstück abgelegt und bringen damit ein Gewicht auf die sichernden Stahlseile, für das diese vermutlich nicht ausgelegt sind. Es sei denn, etwas vergleichbares fände sich irgendwo in der Betriebsanleitung...! Auf den von Kristoffer angesprochenen Bildern im "Krane"-Buch sind beide Lenker aufgerichtet, so daß die Transportsicherung nicht strapaziert wird. Eine andere beliebte Möglichkeit, um die Transportsicherung Zweck zu entfremden ist, an das hoch gehaltene Anlenkstück bei der Montage der Wippe weitere Mastteile anzubolzen und den teilmontierten Ausleger erst mit einer gewissen Länge ab zu legen. Das funktioniert ein paar Mal gut, aber irgendwann reißt das Sicherungsseil. Ausprobiert hat man sowas schon "erfolgreich" an einem AC 500...

In diesem Sinne, frohes Schaffen und Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

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