033 — Direktlink
29.06.2005, 22:04 Uhr
ReneBSschmidbauer
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Zitat: | Harry postete
Zitat: | ReneBSschmidbauer postete
...schnippel...
Was die Gewichte der Ballastfahrzeuge allgemein angeht: schwarze Schafe gibt es überall, aber ich denke die Mehrzahl der Unternehmen handhabt das Ganze vernünftig. Die Zeiten in denen sowas jahrelang "gutging" sind vorbei. Heutzutage ist ein Fahrzeug eher sozusagen "behördlich" als technisch überladen...
Grüße aus Richtung Norden, René :-) |
Hi Rene,
kannst Du mir mal erklären, wie ein Fahrzeug "behördlich" überladen wird...?? Der Satz gefällt mir wirklich gut...
Gruß aus dem Süden
Harry |
Hallo Harry,
was ich meine ist: das in der Genehmigung/Einzelerlaubnis §29 StvO angegebene Ladungsgewicht wird bewusst überschritten, um Fahrzeuge zu sparen. Die Behörde genehmigt z.B. 42 t (wie beantragt, um Fahrauflagen zu reduzieren), tatsächlich werden aber z.B. 50t geladen, um zu vermeiden, dass ein Fahrzeug wegen z.B. Stützmatten extra die Baustelle anfahren muss.
Gruß aus Niedersachsen, René
P.S. Wie von Oliver Thum angesprochen besteht das Problem darin, dass das Ballastfahrzeug nicht schwerer als der Kran sein darf, z.B. LTM 1200 72t, da kann es für das Ballastfahrzeug inkl. Zubehör (Matten, Seile, Schäkel etc.) u. U. eng werden. Bei neueren Geräten umso mehr, da immer leichtere Bauweise, aber immer mehr Ballast... -- Gruß aus Salzgitter, René
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire
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