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Hansebubeforum » Vorbild » Führerschein für Krane » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ] [ 4 ]
025 — Direktlink
04.12.2003, 21:45 Uhr
Gast:Henning Richter
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Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
MrJudge postete
Verantwortungsbewußtsein, vor allem im Job, setze ich vorraus.

Bist Du da nicht etwas zu optimistisch?

Vielleicht zu optimistisch, aber ich vertrau halt noch darauf, das es nicht so viele Deppen geht

MrJudge
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026 — Direktlink
05.12.2003, 13:09 Uhr
Gast:neanderix
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Zitat:
BUZ postete

Aber jeder Vorort-Cowboy der mit einem poppeligen Gabestapler Gabeln stapeln will, MUß einen Staplerschein vorweisen können!!
Das ist in Deutschland von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.

Gruß
BUZ

Das ist ein Irrtum, zumindest nach meinem Kenntnisstand. Ich habe in den Jahren '90 '91 innerbetrieblich Stapler gefahren - hochoffiziell, mit cheferlaubnis, aber ohne Schein - und zumindest damals reichte auch lt. BG Großhandel und Lagerei eine innerbetriebliche Einweisung.

Meinem chef in der neuen Fa., in der ich ab '92 war, reichte das dann nicht, der schickte mich zu einem Tageskurs nach Jungheinrich...

Aber auch hier gilt: lt, BG waere der Schein nicht erforderlich gewesen.

Ob sich da zwischenzeitlich was geaendert hat, ist mir allerdings niht bekannt, bin seit Ewigkeiten nicht mehr im Lagerbereich taetig.

Volker
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027 — Direktlink
06.12.2003, 21:19 Uhr
Hajo



gestern war im "Hamburger Abendblatt" ein Artikel über die Firma Knaack. Dort heißt es u.a.:

Die Kranführer benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit einen Führerschein Klasse II. Bevor sie beim Unternehmen Knaack beginnen, erhalten sie eine halbjährige in- und externe Schulung

Kein Wunder, wenn man bedenkt, welche Werte die Jungs bewegen (nicht nur den Kran, sondern auch die Last)

Den ganzen Artikel gibt es (allerdings ohne die 2 Bilder) hier

Gruß und schönes WE


Hajo
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr

Dieser Post wurde am 06.12.2003 um 21:20 Uhr von Hajo editiert.
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028 — Direktlink
09.04.2004, 09:54 Uhr
Kalverkamp



Hallo, in Österreich ist es so geregelt:
Ladekrane am Heck eines LKW´s: Bis 10 mT kein Kranschein erforderlich->nur Einweisung!
Ladekrane am Heck eines LKW´s: Ab 10 mT Kranschein erforderlich!
Mobilkrane (Autokran): Kranschein erforderlich, unabhängig vom erreichbaren Lastmoment!
Turmdrehkrane (Baukran): Kranschein erforderlich! Ohne geht´s nicht-> Zu gefährlich, auf einer Baustelle hast Du 30 oder mehr Leute unter dir, Stell dir vor, der Kranführer hat keine Ausbildung-> Ich würde unter dem NICHT Arbeiten wollen!
Lauf-Bock-Portalkrane (Hallenkrane): Bis 5 To maximaltragkraft und Steuerung vom Flur aus (nicht mit Funk!)->Kein Kranschein erforderlich. Ist der Kran nur zur Bedienung einer Maschine da, ist , egal wieviel der Kran trägt, keine Ausbildung, sprich Kranschein erforderlich.

Lauf-Bock-Portalkrane: Ist der Kran Funk-, oder Kabinengesteuert, ist unabhängig von der Tragkraft, auch unter 5 To., ein Kranschein erforderlich!!

Zudem kann man in unserem Stahlwerk, wo ich Arbeite, den Kranschein für laufkrane machen, wo man den Kran dann nur mit Funk vom Flur aus fahren darf! Mit diesem Schein dürfte sich ein Kranführer nicht in die Kabine setzen, obwohl er einen Kran ohne Gewichtseinschränkungen fahren darf.

Für den Stapler braucht man den Staplerschein, unabhängig von der Größe des Staplers, zudem gibt es bei uns noch Spezialausbildungen für den Transport im Werk von über 100 To Blechrollen oder Flüssigen Rohstahl, Brammen und Schlackenfahrzeugen. Aber wie gesagt, das sind Werksinterne Fahrausbildungen.
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029 — Direktlink
09.04.2004, 11:07 Uhr
McOtti

Avatar von McOtti

Hallo ich kenne es so auf der Straße Führerschein von Gesetzgeber erforderlich, zum Kranbetrieb ist lt. Gesetzgeber nur eine Einweisung die auch mündlich sein kann gefordert,In einigen Betrieben schreibt die Berufsgenossenschaft einen Kranschein vor das hat aber nur Versicherungsrechtliche Gründe.Ich kenne mind. 2 Kranfirmen welche keinen
``schein`´ verlangen und Mitarbeiter die von sich aus einen machen wollen nicht freistellen.Bei einer Firma ist die Einweisung das überreichen des ´´Bordbuches´´ mit den Worten steht alles da drin.
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030 — Direktlink
09.04.2004, 11:33 Uhr
Daniel. S



Hallo zusammen,ich habe zum beispiel im Rahmen einer Weiterbildung bei der Baugerwerbe-Innung einen Befähigungsnachweis für Kranführer erworben.
Ich habe auf einen Liebherr 26k gelernt und die Prüfung abgenommen bekommen.Wenn ich jetzt zum Beispiel auf einer Baustelle wäre wo ein Liebherr
45EC stehen würde dürfte ich ihn nur nach Betrieblicher einweisung fahren.

Ich habe mal den Befähigungsnachweis gemailt wenn der ein oder andere mal sehen will wie sowas aus sieht.Das ist jedoch ich sage mal die grund ausführung worauf man aufbauen kann, sprich es gibt noch unzählige zusatz Qualifikationen.Wie behebe ich zum Beispiel die und die Störung am Kran.
Wir haben uns zwar in dem Lehrgang auch mit Fehler suche beschäftigt aber nur in einem gewissen rahmen.Was natürlich dazu gehörte war die Pflege und Wartung eines Baukranes (Abschmieren des Drehkranzes,Hubseile und Abspannseile kontrolieren,vor jedem Arbeitsbeginn alle Endschalter anfahren,Bremsen überprüfen, etc.) Ich habe gerade versucht den Befähigungsnachweiss hier rein zu kriegen aber irgendwie klappt das nich vieleicht könnte mir mal jemand einen Tipp geben.Ich habe hier zu hause noch einen ganzen Aktenordner voll über die Befähigung zum fahren von Baukränen und Mobilkränen,wer eine frage hat kann mir ja mailen.

Gruss Daniel.S
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031 — Direktlink
09.04.2004, 14:03 Uhr
Kalverkamp




Zitat:
Daniel. S postete
Hallo zusammen,ich habe zum beispiel im Rahmen einer Weiterbildung bei der Baugerwerbe-Innung einen Befähigungsnachweis für Kranführer erworben.
Ich habe auf einen Liebherr 26k gelernt und die Prüfung abgenommen bekommen.Wenn ich jetzt zum Beispiel auf einer Baustelle wäre wo ein Liebherr
45EC stehen würde dürfte ich ihn nur nach Betrieblicher einweisung fahren.

Das ist jedoch ich sage mal die grund ausführung worauf man aufbauen kann, sprich es gibt noch unzählige zusatz Qualifikationen.Wie behebe ich zum Beispiel die und die Störung am Kran.
Wir haben uns zwar in dem Lehrgang auch mit Fehler suche beschäftigt aber nur in einem gewissen rahmen.Was natürlich dazu gehörte war die Pflege und Wartung eines Baukranes (Abschmieren des Drehkranzes,Hubseile und Abspannseile kontrolieren,vor jedem Arbeitsbeginn alle Endschalter anfahren,Bremsen überprüfen, etc.)

Gruss Daniel.S

Hallo Daniel, selbst wenn Du die Ausbildung auf einem 20K gemacht hättest, dürftest Du grössere Kräne sogar ohne Unterweisung vom Betrieb Fahren. Glaub mir, ich weis, wovon ich rede, bin 7 1/2 Jahre Baukräne gefahren und habe meine Ausbildung auf einem 70K gemacht, mein erster Kran war ein 27K auf einer Baustelle, dann folgte ein 35K, danach auf Montage ein Potain HD 40A, dann ein 70K auf einer längeren Baustelle, dann ein 50K, danach ein 120HC mit 48m Hakenhöhe! OHNE! Einweisung (der Chef fragte mich ob ich Kranfahren kann und sah sich meinen Befähigungsnachweis an-> 45 Minuten später saß ich auf dem Kran! Ohne Einweisung!),Auf derselben Baustelle stand noch ein 130.1HC, den ich ersatzweise für den anderen Kranführer fahren mußte, als der mal Krank war; 28K,(der mit der Höhenverstellbaren Kabine!) 80HC als nächstes, 112 EC-H, 180EC-H, 185HC, 256HC, 71EC,90EC mit 60m Hakenhöhe ........
Alle Kräne bin ich ohne Schriftliche oder Mündliche Einweisung gefahren!
Die Anzahl der Krantypen, die ich in 7 1/2 gefahren bin, möchte so manch "Alter Hase" am Konto haben (gefahren sein).


Dadurch bekomme ich heute immer wieder noch Angebote wieder einen Baukran zu fahren, die erfahrung macht´s nämlich!
Zudem wird ein Bauunternehmer keinen "Frischling" auf eine großbaustelle auf einen Obendreher setzen, da dieser noch nicht die Erfahrung mitbringt, wie eine Großbaustelle mit dem Kran bedient wird, denn hier müssen gewisse Arbeitsabläufe eingehalten werden und die kennt in der Regel eben nur ein Erfahrener Kranführer.
Zudem Habe ich auch "klein" angefangen und mich dann auf stärkere und höhere Kräne "hochgearbeitet" (niemand fängt in der Chefabteilung an!)
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032 — Direktlink
20.04.2004, 21:51 Uhr
Marco

Avatar von Marco

Hallo,
also dann kann man den Kranschein mit 18 machen, hab ich das so richtig verstanden?

Zum Baugeräteführer:

Zitat:
nico postete
Was mich mal interessiern würde ist, ob der Beruf Baugeräteführer mit einem Führerschein verbunden ist. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das man da 3 1/2 Jahre lernt und dann die Maschinen nicht im Strassenverkehr fahren darf.
P.S.: Auf den Beruf kann man sogar einen Meister machen.

In der Ausbildung werden den Auszubildenden Fertigkeiten und Fähigkeiten für den Führerschein Klasse lll vermittelt. Wobei die Führerscheinprüfung nicht Bstandteil der Facharbeiterprüfung ist, man muss die Führerscheinprüfung unabhängig davon vor dem zusatändigen Sachverständigen abgeben!

Weiterbildungsmöglichkeiten vom Baugeräteführer sind:
Gerätespezialist, Baumaschinenmeister, Staatlich geprüfter Techniker, Diplomingenuer.

In diesem Sinne...
--
Gruß
Marco

Dieser Post wurde am 20.04.2004 um 21:52 Uhr von Marco editiert.
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033 — Direktlink
20.01.2010, 20:51 Uhr
Daniel Lederer



Hallo miteinander,

ich hab da mal eine Frage an die Fahrzeug- und Raupenkranfahrer.

Ist das immer noch Aktuell so wie es Stephan hier schreibt?


Zitat:
Stephan postete
Hallo zusammen

Ein Wort vielleicht noch zu den Kranscheinen. Hier wird unterschieden zwischen solchen für "gleisgebundene" Krane, also Hallen- und Portal-, aber auch Turmdreh-Krane, und "gleislose" Fahrzeugkrane, also Auto- und Mobil-Krane. Dazu zählen auch die Raupenkrane, welche sich zwar auf so genannten Gleisketten bewegen, diese aber durch das Gerät selbst ortsveränderlich sind...
Wie BUZ schon sagte: LKW-Schein mußt'e haben, Kranschein kannst'e haben. Zu bekommen ist so ein Schein, oft gleich in Kombination mit dem Staplerschein, mit der nächsten BSK-Schulung beim Kranbetreiber neben an; wenn der Dich mit machen läßt... Oder Du gehst zu einer Einrichtung, die solche Schulungen durchführt (ist weiter oben auch schon beschrieben worden). In Köln wäre das z. B. die Firma PFK. Die machen in Gabelstapler, haben einen eigenen Obendreher (LIEBHERR 45 EC) und leihen sich die Autokrane zur Ausbildung in der Nachbarschaft aus, genauer, bei COLONIA. In diesem Ausbildungsbetrieb wurde auch der schon weiter oben angesprochene Beitrag auf PRO 7 gedreht.

Gruß vom Rhein
Stephan

Hab da grad mit jemand eine heiße Disskusion gehabt der behauptet das man uuuunbedingt einen Kranschein braucht. Ich aber noch nie von jemand gehört hab dass er einen Kranschein hat für Fahrzeug- und Raupenkrane.

Vielleicht können ja die Kranfahrer hier, hier mal Ihre Erfahrung dazu schreiben.

Vielen Dank
--
Schöne Grüsse aus dem Remstal

Dieser Post wurde am 20.01.2010 um 20:53 Uhr von Daniel Lederer editiert.
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034 — Direktlink
20.01.2010, 21:08 Uhr
Ice11




Zitat:
Daniel Lederer postete
Hallo miteinander,

ich hab da mal eine Frage an die Fahrzeug- und Raupenkranfahrer.

Ist das immer noch Aktuell so wie es Stephan hier schreibt?


Zitat:
Stephan postete
Hallo zusammen

Ein Wort vielleicht noch zu den Kranscheinen. Hier wird unterschieden zwischen solchen für "gleisgebundene" Krane, also Hallen- und Portal-, aber auch Turmdreh-Krane, und "gleislose" Fahrzeugkrane, also Auto- und Mobil-Krane. Dazu zählen auch die Raupenkrane, welche sich zwar auf so genannten Gleisketten bewegen, diese aber durch das Gerät selbst ortsveränderlich sind...
Wie BUZ schon sagte: LKW-Schein mußt'e haben, Kranschein kannst'e haben. Zu bekommen ist so ein Schein, oft gleich in Kombination mit dem Staplerschein, mit der nächsten BSK-Schulung beim Kranbetreiber neben an; wenn der Dich mit machen läßt... Oder Du gehst zu einer Einrichtung, die solche Schulungen durchführt (ist weiter oben auch schon beschrieben worden). In Köln wäre das z. B. die Firma PFK. Die machen in Gabelstapler, haben einen eigenen Obendreher (LIEBHERR 45 EC) und leihen sich die Autokrane zur Ausbildung in der Nachbarschaft aus, genauer, bei COLONIA. In diesem Ausbildungsbetrieb wurde auch der schon weiter oben angesprochene Beitrag auf PRO 7 gedreht.

Gruß vom Rhein
Stephan

Hab da grad mit jemand eine heiße Disskusion gehabt der behauptet das man uuuunbedingt einen Kranschein braucht. Ich aber noch nie von jemand gehört hab dass er einen Kranschein hat für Fahrzeug- und Raupenkrane.

Vielleicht können ja die Kranfahrer hier, hier mal Ihre Erfahrung dazu schreiben.

Vielen Dank

Man muss keinen Kranschein haben, viele Unternehmen im Kölner Raum lassen ihre newbies ersteinmal ohne fahren und beizeiten wird der Kranschein gemacht.

Das heisst, die Unternehmen stecken dich erstmal als zweiten Mann aufn Kran, dann bekommst du ne Einweisung. Im Normalfall geht die Einweisung je nach Auffassungsgabe ca. 4-6 Wochen, bis du auf nen eigenen Kran kommst.

Allerdings verlangen einige Kunden, gerade in der Petrochemie, nach einem Kranschein.

Dieser Post wurde am 20.01.2010 um 21:09 Uhr von Ice11 editiert.
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035 — Direktlink
21.01.2010, 18:40 Uhr
Shorty77

Avatar von Shorty77

hallo

also zu meiner zeit bis 2006 hat man keinen schein gebraucht, das war dem Arbeitgeber freigestellt ob seine Mitarbeiter den schein machen.

ist eigentlich ein Witz, bei meinem jetzigen Arbeitgeber brauche ich für eine popeligen Kran der nur 300 kg heben kann einen schein. mein Kran früher konnte das 100 fache heben, und ich habe keinen schein benötigt.

damals hat es nur geheißen dass es laut EU zur Pflicht werden soll so einen schein zu machen, aber anscheinend ist das wohl noch nicht durch.
Mann kann ja auch nicht mehr so einfach den 2 er machen, mittlerweile braucht man sogenante Module, die Ausbildung soll wohl an den Berufskraftfahrer angeglichen werden.

lg sven
--
Wer keine Kühlschränke bauen kann, der kann auch keine Baumaschinen bauen.
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036 — Direktlink
21.01.2010, 20:13 Uhr
kranrentner



Ich war über 30 Jahre Kranfahrer und hatte so einen Kranschein noch nicht mal gesehen.

Kannte auch keinen in unserer Firma,und die war nicht gerade klein,der sowas hatte.

Die einzigen waren dann nach der Wende Kranfahrer aus der DDR,die konnten alle einen ADK70 bedienen.

In den 70er Jahren wurde mal angefangen über sowas nach zudenken,ein Ing.Hans Müller von Schmidbauer
hat mal eine Schulung angefangen,es ist aber dann wieder eingeschlafen.

Ich habe selber öfters neue Leute auf kleinen Kranen angelernt.
Ein paar Tage mit einen Kran mitgeschickt und
einen halben Tag auf den Firmenplatz und gut wars.

Gruss Dieter
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037 — Direktlink
23.01.2010, 22:20 Uhr
Daniel Lederer



Ich dank euch mal, ihr hab meine Meinung bestätigt.
--
Schöne Grüsse aus dem Remstal
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038 — Direktlink
23.01.2010, 22:48 Uhr
Gast:kranwemo
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Hallo ,
nicht Pflicht aber wird immer öfter verlangt




in Bulgarien und Rumänien geht ohne nichts


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039 — Direktlink
24.01.2010, 13:00 Uhr
Kran-Freak-Domu (†)



Hallo Leute
Ich bin seit über 30 Jahren bei einem großen Stahlkonzern tätig.
Und von Anfang an war es vorgeschrieben:Bevor sich irgendein
Mitarbeiter auf ein Gerät ; egal welcher Art auch immer; setzt .
Ist die dazugehörige innerbetriebliche "Fahrerlaubnis" zu erwerben.
Wer ohne dieselbe erwischt wird , hat gegebenfalls sogar mit der
Kündigung zu rechnen . Und in unserem Unternehmen unterschei-
den wir sogar in drei verschiedene Kategorien von "Kranscheinen".
Flur-Kabel-gesteuerte ;Flur-Funk-gesteuerte und eben Kabinen-
gesteuerte Krane.Desweiteren gilt das auch für Gabelstapler u.s.w.
Aber das verschont auch unser Unternehmen nicht vor Unfällen.
Eben weil Menschen daran beteiligt sind. Und ich muss leider aus
eigener Erfahrung sagen , das die "Deppen" noch lange nicht aus-
gestorben sind .Was da teilweise mit Geräten unterweges ist.....
Aber ich hoffe, die letzten paar Jahre auch noch ohne größere
Schäden zu überleben
--
Wie immer m.f.G. aus der schönsten Stadt im Pott.
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040 — Direktlink
25.01.2010, 17:32 Uhr
Michael 5




Zitat:
Kranwemo postete
Hallo ,
nicht Pflicht aber wird immer öfter verlangt




in Bulgarien und Rumänien geht ohne nichts



Richtig, ist nicht Pflicht, aber wenn die Firma zertifiziert ist (SCC), verpflichtet sie sich, nur ausgebildetes und eingewiesenes Personal einzusetzen um die Zertifizierung zu behalten.
--
Lebst Du noch oder kranst Du schon?!
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041 — Direktlink
25.01.2010, 17:35 Uhr
Gast:kranwemo
Gäste



Zitat:
Michael 5 postete

Zitat:
Kranwemo postete

Richtig, ist nicht Pflicht, aber wenn die Firma zertifiziert ist (SCC), verpflichtet sie sich, nur ausgebildetes und eingewiesenes Personal einzusetzen um die Zertifizierung zu behalten.

Richtig
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042 — Direktlink
07.01.2011, 19:05 Uhr
Rangan



Hallo,

ich hab mal eine Frage zum Führerschein/ Fahrerlaubnis. Seit einigen Jahren muß man ab dem 50-igsten Lebensjahr für den LKW- Führerschein eine gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsüberprüfung machen. Gilt das auch für Autokrane/ Mobilkrane, da diese Geräte als selbstfahrende Arbeitsmaschinen zählen?

Gelten für diese selbstfahrenden Arbeitsmaschinen andere Voraussetzungen?

Wer sich mit diesem Thema auskennt kann ja mal antworten.
Danke rangan

Auszug von wikipedia, inzwischen gefunden
Deutsches Führerscheinrecht [Bearbeiten]

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h BbH genügt die Fahrerlaubnisklasse L, für schnellere Arbeitsmaschinen sind die allgemeinen Fahrerlaubnisse entsprechend anzuwenden: Bis 3500kg zulässige Gesamtmasse genügt die Fahrerlaubnisklasse B, bis 7500kg die Klasse C1 und für alle schwereren Maschinen wird die Klasse C benötigt.

Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6km/h sind fahrerlaubnisfrei (gem. §4 Abs. 1 Nr. 3 FeV).

Dieser Post wurde am 07.01.2011 um 19:09 Uhr von Rangan editiert.
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043 — Direktlink
07.01.2011, 19:12 Uhr
Gast:chaot
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Zitat:
Rangan postete
Hallo,

ich hab mal eine Frage zum Führerschein/ Fahrerlaubnis. Seit einigen Jahren muß man ab dem 50-igsten Lebensjahr für den LKW- Führerschein eine gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsüberprüfung machen. Gilt das auch für Autokrane/ Mobilkrane, da diese Geräte als selbstfahrende Arbeitsmaschinen zählen?

Gelten für diese selbstfahrenden Arbeitsmaschinen andere Voraussetzungen?

Wer sich mit diesem Thema auskennt kann ja mal antworten.
Danke rangan

je nachdem wie FIT dein arbeitgeber ist -
must du auch jetzt schon alle 2 jahre mind. eine GÜ25 ? beim BAD über dich ergehen lassen-
egal ob 50 oder nich
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044 — Direktlink
07.01.2011, 20:37 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo Rangan,

Für die Straßenfahrt gilt das Führerscheinrecht und die bekannten Gesundheitsvorschriften,

für die eigentliche Tätigkeit als Kranführer ergibt sich ( für die BRD ) aus BGV-D6 , § 29 für den Arbeitgeber die Verpflichtung den Fahrer vor Antritt der Tätigkeit und danach in bestimmten Abständen gesundheitlich überprüfen zu lassen.

http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/uvv/9/29.HTM

In der "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge" ( G 25 ) ist das genauer geregelt.

http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Regelwerk_Archiv/Info_arb_Vorsorge/GUV-I_504-25.pdf

Ist eigentlich alles ganz klar und auch verpflichtend geregelt - wird aber teilweise wohl "etwas nachlässig" gehändelt ...

Dieser Post wurde am 07.01.2011 um 20:44 Uhr von Hebelzupfer editiert.
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045 — Direktlink
07.01.2011, 20:43 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Rangan

Die Regel mit den 50 Lebensjahr ist aber nur bei Führerscheinen die vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurden.
Ich habe meinen CE im Sommer 1999 gemacht und muss alle 5 Jahre meinen Führerschein verlängern, also ärtzliche Untersuchung + neuen Kartenführerschein.
Wenn du den Führerschein nicht verlängern lässt, ist dies Fahren ohne Führerschein.

Neuerdings ist ja zum gewerblichen Führen von LKWs und Bussen zusätzlich ja noch die Fortbildung nach BKrFQG : http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html

Wenn ich die Ausnahmen von dieser Regel richtig deute, braucht man dies auch für das Führen von Autokranen. Vielleicht kann ja mal jemand der anwesenden Kranfahrer mitteile, ob sein Chef in zu diesen Weiterbildungsmassnahmen schickt.

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 07.01.2011 um 20:48 Uhr von Markus K editiert.
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046 — Direktlink
07.01.2011, 20:56 Uhr
Gast:Kranfahrer-Meik
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Auch hier nachzulesen.
http://www.crane-forum.com/index.php?s=5d2c0be8399063ec5ed9d871e0c80b7c
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047 — Direktlink
28.01.2011, 23:34 Uhr
festus

Avatar von festus

@ Markus k und alle die es betrifft.
Achtung eine Aussage das man den Führerschein verlängern muss ist Rechtlich falsch!! Bitte achtet auf die genaue Bennenung des Vorganges !! Man lässt die Fahrerlaubniss verlängern !! Nicht den Führerschein !! Wir haben Besitzstand von unserem alten 2er !! Uns wird lediglich die Fahrerlaubniss entzogen !! Nicht der Führerschein.... geht man mit 57 j. zur Behörde muss einem die seit 7 jahren ruhende Fahrerlaubniss wieder erteilt werden wenn : man die meditizinische Untersuchung dabei hatt !! Man brauch keinen Rotkreuzkurs oder dergleichen.
Wie gesagt man besitzt nach wie vor den Führerschein . Geregelt wird das in der FEV §27 Abs 2 und ich glaube noch ein § 70 . Ich habe es gerade nicht zur Hand. Sollte Bedarf bestehen kann ich es suchen in den Unterlagen. FEV = Fahrerlaubnis Verordnung.
Was auch niemand weis von den Privat Leuten, ist der alte 3er gilt 7,49 t mit einem tandem Hänger und durchgehender Bremsanlage x 1,5 fache des Zugfahrzeuges, kommt man auf ein Zuggewicht von so 18 tonnen . So bei allen Bürgern die einen alten 3er haben verliert der seine Gültigkeit und geht nur noch bis 12 tonnen Zuggewicht. Das Problem beruht auf einem EU Führerschein bei dem es eine Klasse mit ca. 18 Tonnen nicht gibt. Deswegen wurde hier der C1 E1 eingeführt. Die selbe Untersuchung wie CE aber nur gültig in Deutschland. Wer mit über 50 j. einen Zug fährt von 18 t.hatt ohne Ansage ab 0 Uhr keine Fahrerlaubniss dafür.
Das habe ich jetzt aus der Erinnerung geschrieben mit dem alten 3er, aber im großen ganzen ist das so.
Ab 2015? wenn die Super Module greifen dürfen Fahrzeuge über 12 Tonnen von Privatpersonen nicht mehr gefahren werden. Ich mache mir seit Tagen Gedanken wie das alles weiter gehen soll ? Überholverbot und so ???????
Zum Kranführerschein kann ich nur sagen : wir Kranfahrer wissen das ein kleiner Elektrostapler viel gefährlicher ist als der größte Autokran !! Deswegen auch ständiges vorzeigen müssen des Staplerscheines!

Schönes WE allen.
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....
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048 — Direktlink
28.01.2011, 23:54 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Festus
Danke für die Info. Ich denke wir meinten eh dasselbe hatten nur den falsche Begriff dazu.
Ich muss ja schon alle 5 Jahre hin, die Fahrerlaubnis verlängern lassen, von daher ist das egal. Kosten übernimmt eh mein Arbeitgeber komplett, zum Glück.
Bin das nächste mal im September damit dran, bis dahin hab ich meine ersten 5 Module gemacht und für die nächsten 5 dann 5 Jahre Zeit.
Am 12.02. hab ich Nr.4... Fahrgastsicherheit und Gesundheit. Mal gucken wie langwierig der wird. Egal, Ich bekomme Lehrgang und die Stunden bezahlt.

Ausserdem haben einige Module schon aufgezeigt, das bei einigen tatsächlich etwas Nachholbedarf vorliegt, da sich seit der Führerscheinprüfung etliche Gesetze und Regelungen geändert haben.
Verstehe bloss nicht, weiso es keine vorgeschriebene Erste Hilfe auffrischung gibt...
Letzteres sollte es auch für PKW Fahrer geben.
Aber da hat dann bestimmt wieder etwas der ADAC dagegen.... Ist böse genau wie Lang-Laster. Upps ich schweiffe ab.

Danke nochmal für die Info Festus

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 28.01.2011 um 23:55 Uhr von Markus K editiert.
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049 — Direktlink
29.01.2011, 09:45 Uhr
chichi



@Rangan:

Um einen Mobilkran zu fahren brauchst du den CE Führerschein.
Wenn Du diesen Dein eigen nennst, ist es egal, was Du damit fährst.
Also Du mußt die Untersuchung alle 5 Jahre machen und die Fahrerlaubniss verlängern.
Ab dem 50 ten Lebensjahr mußt Du dann jedes Jahr die Fahrerlaubniss verlängern, wenn Du den Führerschein ab dem 1.1.2000 gemacht hast.
Also bekommst Du alle 5 Jahre ne neue Karte alle 5 Jahre 36 Euro.

Zum Thema Besitzstandwahrung des Führerscheins genau weiß ich das nicht.
Ich kann aber unsere Fahrlehrer mal fragen.
Außerdem kann man den Führerschein ja nicht wegnehmen, weil man eben für den PKW Führerschein keine Untersuchung braucht.
So wie ich weiß wird einem ja auch von der Polizei bei Verstößen nur die FAHRERLAUBNISS entzogen nicht der Führerschein, dennoch gibt man dafür den Führerschein ab.

Was ich fordere ist ganz klar, das alle Führerscheininhaber auch Klasse B alle 5 Jahre zur gleichen Untersuchung wie Klasse C müssen, regelmäßige erste Hilfekurs auffrischungen und regelmäßig für 2 Std. in die Fahrschule um sich gesetzliche Änderungen der STVO anzuhören!
Und ein generelles Überholverbot für LKW heiße ich willkommen!

Dieser Post wurde am 29.01.2011 um 09:46 Uhr von chichi editiert.
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