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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Führerschein-Diskussionen (Anhänger, gewerblich...) » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ]
025 — Direktlink
28.08.2011, 21:44 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Genau Meik

Ich hatte 4 verschiedene Fahrlehrer bei 5 Lehrgängen, 2 oder 3 haben erstmal die ersten 45min den Lebenslauf und /oder die Fahrschule vorgestellt und angepriesen.... Da hätten auch 30 Stunden gereicht . Total überflüssig.
Aber uns fragt ja keiner.

SO schönen Sonntag Abend noch.

Mfg Markus K
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29.08.2011, 13:56 Uhr
Braunbaer




Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
@Markus K

Die Kosten sind schon heftig für diese Lehrgänge, aber die sind wohl als Unterstützung der angeschlagenen Fahrschulbranche so angesetzt worden.
Weiterbildung halte ich schon für wichtig, und ist auch erforderlich, aber die Weiterbildungslehrgänge zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind nicht überall auch wirklich gut, da gibt es schon erhebliche Unterschiede.

Weiter- und Fortbildung sind gut und wichtig, da gebe ich dir recht.
Aber alle fünf Jahre die gleichen Module halte ich für absolut überflüssig.

Nenne mir einen einzigen Handwerksbetrieb, bei dem der Geselle oder Meister alle fünf Jahre sein Können nachweisen muss?!

Die Kosten hierfür sind immens hoch und werden zu 85% von den Arbeitnehmern getragen und das für sowieso schon mickrige Löhne.

Es gibt nicht ein einzigen guten Grund für diesen EU angelegten Schwachsinn, dadurch wird nicht spritsparender gefahren, nicht besser gesichert, nicht sicherer gefahren.
Wenn man seine Fahr- und Arbeitsweise einmal inne hat, werden solche Sachen nicht mehr geändert, mal abgesehen von den Fahranfängern.

Einmal ist ok, alle fünf Jahre halte ich für nen Riesenwitz.
--
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027 — Direktlink
29.08.2011, 14:21 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Braunbaer postete
Nenne mir einen einzigen Handwerksbetrieb, bei dem der Geselle oder Meister alle fünf Jahre sein Können nachweisen muss?!

Schweißer.
Auffrischung AFAIK alle zwei(!) Jahre. Und das nicht nur einmal pauschal, sondern schön getrennt nach Schweißverfahren (Autogen, MIG, MAG...) und nach Schweißnaht(!) (steigend, fallend, Kehlnaht...).


HTH,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de
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29.08.2011, 20:15 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K


Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Braunbaer postete
Nenne mir einen einzigen Handwerksbetrieb, bei dem der Geselle oder Meister alle fünf Jahre sein Können nachweisen muss?!

Schweißer.
Auffrischung AFAIK alle zwei(!) Jahre. Und das nicht nur einmal pauschal, sondern schön getrennt nach Schweißverfahren (Autogen, MIG, MAG...) und nach Schweißnaht(!) (steigend, fallend, Kehlnaht...).


HTH,

Sebastian

Hi
@Sebastian
Was du noch vergessen hast ist der Punkt, das der Schweißer geprüft wird und der Kraftfahrer nur teilnehmen muss, um seinen Schein zu bekommen.
Und ich meine bei der letzten Werksbesichtung in Ehingen war in der Schweißerei von noch kürzeren Abständen die Rede. Habs aber nichtmehr genau im Kopf.

Unser Werkstattmeister und alle Gesellen, die bei uns in der Werkstatt eine AbgasUntersuchung durchführen, müssen auch regelmässig auf Lehrgang, um die AU durchführen zu dürfen.

@Braunbär
Mit den abwälzen der Kosten auf den Arbeitnehmer hast du recht, da hat sich die EU ganz schönen Mist einfallen lassen. wie so oft.

Mit den 5 gleichen Modulen liegt es natürlich an den Fahrschulen, was sie daraus machen. Man kann die Module Interressant gestalten, sodass auch der älteste Berufskraftfahrer noch etwas mitnimmt, oder aber einfach nur die Stunden runterreissen, die dann solche Reaktionen wie von dir hervorrufen.

Im Strassenverkehr ist ständig alles in Bewegung und genauso siehts mit den Gesetzen dazu aus. Ich denke kaum einer hier wird nen aktuellen Führerscheintest 100% fehlerfrei ausfüllen.
Es fährt ja auch keiner mit den Strassenkarten von 1980 los....

Was ich total vermisse, ist die Auffrischung in Erste Hilfe.
Diese sollte definitv als Modul enthalten sein.
Weiss doch keiner mehr, was er damals vor der Fahrschule gelernt hat....
Dies sollte eigentlich auch für PKW Fahrer Pflicht werden- nen Verbandkasten läuft auch nach 5 Jahren ab und die Erinnerung an die Erste Hilfe ist genauso verblasst, wie die Pflaster...

Eventuell lagert mal jemand der Admis diesen Thread im Thread aus, damits übersichtlicher bleibt.

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 29.08.2011 um 20:35 Uhr von Markus K editiert.
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29.08.2011, 20:48 Uhr
Der Michel

Avatar von Der Michel


Zitat:
Unser Werkstattmeister und alle Gesellen, die bei uns in der Werkstatt eine Abgasuntersuchung durchführen, müssen auch regelmäßig auf Lehrgang, um die AU durchführen zu dürfen.

Nicht nur das. Auch die Berechtigung zur Tachografenprüfung und zur SP muss per Schulung und Abschlusstest alle zwei Jahre neu erworben werden.
--
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Dieser Post wurde am 29.08.2011 um 20:49 Uhr von Der Michel editiert.
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01.09.2011, 18:59 Uhr
Braunbaer




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Braunbaer postete
Nenne mir einen einzigen Handwerksbetrieb, bei dem der Geselle oder Meister alle fünf Jahre sein Können nachweisen muss?!

Schweißer.
Auffrischung AFAIK alle zwei(!) Jahre. Und das nicht nur einmal pauschal, sondern schön getrennt nach Schweißverfahren (Autogen, MIG, MAG...) und nach Schweißnaht(!) (steigend, fallend, Kehlnaht...).


HTH,

Sebastian

Na gut, Ausnahmen bestätigen die Regel!! (o;
Aber das sind wirklich Ausnahmen und die AU Lehrgänge u.ä. lasse ich nicht wirklich gelten weil der Aufwand für dieses Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist ungleich grösser als solche Lehrgänge, zumal diese auch vom AG gezahlt werden.

@Markus K: Ich glaube nicht das es viele Fahrschulen geben wird sich alle fünf Jahre was anderes einfallen zu lassen, denn dieses Gesetz ist für die Fahrschulen die Lizenz zum Geld drucken.
Warum sollte man sich für diese Pflichtmodule was besonderes einfallen lassen?

Das schlimmste und ungerechteste ist, dass wir wieder schön gemolken werden und unsere östlichen Nachbarn zahlen wesentlich weniger und die Schulungen finden zum Teil nur auf dem Papier statt.
--
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031 — Direktlink
02.09.2011, 12:19 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K


Zitat:
Braunbaer postete
@Markus K: Ich glaube nicht das es viele Fahrschulen geben wird sich alle fünf Jahre was anderes einfallen zu lassen, denn dieses Gesetz ist für die Fahrschulen die Lizenz zum Geld drucken.
Warum sollte man sich für diese Pflichtmodule was besonderes einfallen lassen?

Das schlimmste und ungerechteste ist, dass wir wieder schön gemolken werden und unsere östlichen Nachbarn zahlen wesentlich weniger und die Schulungen finden zum Teil nur auf dem Papier statt.

Moin

Mit letzterem hast du leider recht. Warscheinlich brauch man auch garnet soo weit in den Osten, bei entsprechendem Geldeinsatz ist bestimmt auch weiter westlich nen Blanko Schein zu bekommen.


Ich hab am Dienstag jedenfalls erfolgreich innerhalb von 10min meinen Schein verlängern lassen inklusive Eintrag der Schlüsselnr 95.
Bekomme diesen in 2-3 Wochen zugeschickt.

Meine Kollegin, die in einem andere Landkreis und Bundesland wohnt, hatte da weniger Glück.
Bei ihr wurde bemängelt, das auf ihren Modulbescheinigungen jeweils nur das 1 und 3 von 3 Kästchen angekreuzt war. Und das obwohl sie 5 verschiedene Module besucht hat.
Komischerweise hab ich von 3 unterschiedlichen Fahrschulen/Fahrlehrern zu hören bekommen, das ich auch 5x am gleichen Modul teilnehmen kann...
Also wieder 35km nach Hause, die Fahrschule kontaktiert zwecks Korrekt ausgefüllter Bescheinigung und nach Erhalt wieder zum Amt.
Und als Highlight muss sie den neuen Führerschein auch noch Abholen.

Da kommt natürlich begeisterung auf.

Also nochmal an die Admis: könnte jemand mal das Thema Erfahrungen mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz hier heraustrennen? Das würde dann etwas übersichtlicher sein. Danke.

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 02.09.2011 um 12:43 Uhr von Markus K editiert.
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032 — Direktlink
03.09.2011, 14:26 Uhr
BUZ



5x dasselbe Modul?
Der Dozent beim letzten Modul sagte, das vom Gesetzgeber drei bestimmte Module vorgeschrieben sind, die anderen zwei sind egal. Theoretisch kann man also ein Modul dreimal machen bzw. vorweisen bei der Führerscheinstelle...!?

Deutschland, Bürokratie, Beamte...


Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
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033 — Direktlink
03.09.2011, 20:24 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Markus K postete
Also nochmal an die Admis: könnte jemand mal das Thema Erfahrungen mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz hier heraustrennen? Das würde dann etwas übersichtlicher sein. Danke.

*seufz*
Wenn's denn sein muß.
Falls jemand noch von anderen Diskussionsfragmenten im Forum weiß, die hier 'reinpassen könnten, sagt Bescheid.


Tschüs,

Sebastian
--
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034 — Direktlink
03.09.2011, 21:04 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Sebastian
Danke fürs verschieben.

Ich denke einiges was wir hier wiederholt haben, gab es schon hier zu lesen:
https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=307&pagenum=1

Schönen Abend noch.

Markus K

Dieser Post wurde am 03.09.2011 um 21:05 Uhr von Markus K editiert.
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035 — Direktlink
05.09.2011, 20:00 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K


Zitat:
BUZ postete
5x dasselbe Modul?
Der Dozent beim letzten Modul sagte, das vom Gesetzgeber drei bestimmte Module vorgeschrieben sind, die anderen zwei sind egal. Theoretisch kann man also ein Modul dreimal machen bzw. vorweisen bei der Führerscheinstelle...!?

Deutschland, Bürokratie, Beamte...


Gruß
BUZ

Hi Bernd

Ich glaube das ist auch nicht ganz richtig.
Aus meiner Bescheinigung geht garnicht genau hervor, an welchem Modul ich teilgenommen habe, sondern nur welche Themenbereiche es Beinhaltet hat.
Hier mal ein Teilscan einer meiner Bescheinigungen ( ich hab sicherheitshalber Kopien, damit ich nachvollziehen kann wann und wo...).



Und es lässt sich bestimmt ein Grund finden, wieso man das 3 Kästchen auch noch ankreuzt. Gibt ja für alles Vorschriften....

Ich glaube da ist bei Fahrschulen und Verkehrsämtern noch einiges im Argen, Hauptsächlich aber wohl bei letzteren....


Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 05.09.2011 um 20:01 Uhr von Markus K editiert.
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036 — Direktlink
13.11.2011, 22:00 Uhr
Aaron 32.414



Hallo

Ich habe eine Frage zum Lkw Führerschein :

Mal angenommen ich würde in einer Zimmerei Lkw fahren , der Lkw ist ein 4ax MAN , welchen Führerschein bräuchte ich da genau ? Muss ich da eine Ausbildung als Berufskraftfahrer machen und mit wie viel Jahren darf ich diesen Führerschein machen ?

Fragen über Fragen

Würde mich über eine Antwort sehr freuen !

Gruß Aaron
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037 — Direktlink
13.11.2011, 22:55 Uhr
Champagnierle



Hallo Aaron,

angenommen, Du bist in Deutschland, dann hilft Dir bei solchen Fragen jede Fahrschule, oder wenn man zum Schmid und nicht zum Schmidle will, das Kraftfahrtbundesamt zum Beispiel hier weiter.

Da selbst unser etwas depperter Staat davon ausgeht, dass man privat keine 4-Achser nutzt, kannst Du davon ausgehen, dass Du als Angestellter einer Zimmerei nicht noch einen zusätzlichen Schein zur Fahrerlaubnis machen musst.

Gruß und gute N8

Marc

Gruß

Marc
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038 — Direktlink
14.11.2011, 14:30 Uhr
Aaron 32.414



Hallo Marc ,

danke fürs schnelle Antworten und den Link !

Eine Frage hab ich noch : Damit ich sozusagen alles fahren darf ( außer Bus ) müsste ich den CE machen , damit darf ich dann 4ax Lkw`s und alle Hänger fahren oder ?

Gruß Aaron
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039 — Direktlink
14.11.2011, 14:58 Uhr
maquetista15



hallo Aaron,

jeeps, so ist das richtig! Ist europaweit so geregelt!
--
Gruß vom Mittelmeer

Eduard
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040 — Direktlink
14.11.2011, 16:55 Uhr
Aaron 32.414



Hallo Eduard

Hab mich mal noch ein bischen erkundigt , so wie ích das jetzt verstanden habe gelten ab 18.01.2013 wieder andere Führerscheinklassen und Regeln ??
Echt kompliziert !

Gruß Aaron
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041 — Direktlink
14.11.2011, 18:14 Uhr
maquetista15



Hui !! Da muss ich mich aber mit der verlängerung beeilen sonst habe ich ein problem!!
--
Gruß vom Mittelmeer

Eduard
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14.11.2011, 18:36 Uhr
Aaron 32.414



Uih
Nicht das ich dich jetzt total durcheinander bringe !
Is halt nur so das ich frühstens 2014 also mit 18 den Lkw Führerschein machen kann und für mich dann ja schon wieder andere Dinge gelten als jetzt.
Den CE kann ich ja schon mit 18 machen oder ?

Gruß Aaron
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14.11.2011, 18:48 Uhr
festus

Avatar von festus

@ Aron,
ja, aber nich Gewerblich nutzen.. Und Kosten jenseitz der 10.000,- Euro

Hier erfährst du alles. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home

und jeder bestehnde Führerschein hatt "Besitzstand"

LG Festus
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....
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14.11.2011, 19:22 Uhr
maquetista15



hi Aaron,

nee, bringst mich nicht durcheinader. Mein Führerschein Klasse DE ist seit Juli abgelaufen, und ich muss jetzt erstmal die Bescheinigung vom Arzt haben das ich noch tauge! Und danach muss ich alle drei jahre wieder dahin zum erneuern.
Jaja, ich weiß, wie kann man das verpennen, momentan nutze ich ihn nicht und da vergisst man sowas halt!

@Festus

Das mag in Deutschland so sein aber nicht hier in Spanien, jedes mal wenn du verlängerst bekommst du die neuen aufgedrückt!
Und mit 65 darf ich ihn dann abgeben also die klasse DE, nicht den B1.
--
Gruß vom Mittelmeer

Eduard

Dieser Post wurde am 14.11.2011 um 19:26 Uhr von maquetista15 editiert.
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14.11.2011, 19:48 Uhr
Ac 500

Avatar von Ac 500

Also, das mit C/D 95 ist eigentlich ganz einfach;

Man braucht sie nur wenn man im Gewerbe Transport gemeldet ist. Sprich du verdienst dir dein Geld indem du als Fahrer angestellt bist und für´s fahren Geld bekommst.

Wenn du jetzt angenommen Tischler bist und täglich 3 Baustellen mit Holz belieferst und dich dein Chef als Tischler angemeldet hat, brauchst du kein C/D95.

Daher -> Erst wenn du im Gewerbe Transport als FAHRER gemeldet bist, brauchst du C/D95, von Ausnahmen weis ich nicht bescheid.

Noch zum Thema B+E



Falls das Foto gegen irgendwelche ©´s verstößt bitte rausnehmen, ist dort nur sehr gut erklärt!

Mfg Michael
--
___________________________________
mfg. Michael

Dieser Post wurde am 14.11.2011 um 21:10 Uhr von Ac 500 editiert.
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14.11.2011, 19:58 Uhr
Aaron 32.414



Hay

@Eduard : Jetzt weis ich auch wies mit dem Führerschein in Spainen
aussieht !

Danke für die vielen Antworten !
Also CE ziemlich teuer und wenn ich ihn Gewerblich nutzen will ( was man , wenn man z.b. als Schreiner angestellt ist nicht brauch ? ) muss ich noch eine extra ,,Schulung,, machen ?

Hoffe das ich es jetzt endlich gerafft hab

Gruß Aaron
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047 — Direktlink
14.11.2011, 20:44 Uhr
eifelyeti



Hallo Leute

Zum Thema Handwerker:

Die Handwerkerregelung gilt bis 50km vom Standort. Über 50 km und bei Grenzübertritt wird die 95 ab 09.09.14 zwingend Notwendig
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048 — Direktlink
14.11.2011, 20:51 Uhr
eifelyeti



Hallo Leute

Liefere ich mein Fenster zur Baustelle und montiere diese auch, brauch ich keine 95.
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049 — Direktlink
14.11.2011, 20:52 Uhr
eifelyeti



Habe ich aber etwas vergessen:

Fahre ich zurück zur Firma, brauch ich keine 95.
Fahre ich in den Baumarkt, brauch ich die 95.
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