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Hansebubeforum » Technik » Begleitfahrzeuge,Wann und Wieso? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ]
025 — Direktlink
27.11.2011, 15:49 Uhr
mdkran

Avatar von mdkran


Zitat:
Autokranfahrer postete
Gesamtgewicht 90 Tonnen ûnd 2.85m Breit. In der Dauergenehmigung steht das der Kran nur mit Begleitfahrzeug mit WVz-Anlage auf allen wegen begleitet werden muss.

Eine Dauergenehmigung für diese Gewichtsklasse finde ich schon bemerkenswert. Die bekommt man auch nicht überall.
--
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht höre was ich sage?
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026 — Direktlink
27.11.2011, 16:42 Uhr
Autokranfahrer



Auch ohne Anhänger ist mit BF3 zu fahren. Dann hab ich mit zusätzlichen Kontergewicht 65 Tonnen.
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027 — Direktlink
27.11.2011, 17:16 Uhr
Breuer Krane




Zitat:
Autokranfahrer postete
Auch ohne Anhänger ist mit BF3 zu fahren. Dann hab ich mit zusätzlichen Kontergewicht 65 Tonnen.

Ich nehme mal an das der 130t ein 5 Achser ist, oder ?
--
Gruß

Christoph
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028 — Direktlink
27.11.2011, 20:10 Uhr
Autokranfahrer



Jawoll. Ich kenne keinen 130er der mehr oder weniger Achsen hat.
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029 — Direktlink
27.11.2011, 21:01 Uhr
Jens P.



5x12to=?
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030 — Direktlink
27.11.2011, 21:11 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
Jens P. postete
5x12to=?

60 t! Plus Hänger + Ballast = ???
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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031 — Direktlink
27.11.2011, 21:20 Uhr
Jens P.



Ich hatte nur vom Kran geredet.
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032 — Direktlink
27.11.2011, 21:33 Uhr
Breuer Krane




Zitat:
Stephan postete

Zitat:
Jens P. postete
5x12to=?

60 t! Plus Hänger + Ballast = ???

Falsch !

= 65 !

Siehe Post 026


--
Gruß

Christoph

Dieser Post wurde am 27.11.2011 um 21:33 Uhr von Christoph Kriegel editiert.
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033 — Direktlink
27.11.2011, 22:13 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Autokranfahrer postete
Auch ohne Anhänger ist mit BF3 zu fahren. Dann hab ich mit zusätzlichen Kontergewicht 65 Tonnen.

65t auf fünf Achsen... Wenn Du den richtigen Beamten triffst, fährst Du danach auch mit BF3 nicht weiter mit dem Kran ...
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

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034 — Direktlink
27.11.2011, 22:18 Uhr
Autokranfahrer



Der Kran hat normal 60t. Hab mit der Kombination die wir fahren etwas mehr Ballast drauf und große Fünfrollige Hakenflasche. Anhänger inklusive Ballast hat ca 25 t. Nur die Ohren werden seperat gefahren.
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035 — Direktlink
27.11.2011, 22:23 Uhr
Autokranfahrer



Also nochmal. Wenn ich ohne Anhänger fahre wiegt der Kran 65t. Anhänger mit Ballast drauf 25t.

65+25= 90t Ohne BF3 bei jeder tag und Nachtzeit
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036 — Direktlink
27.11.2011, 22:25 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Autokranfahrer postete
Der Kran hat normal 60t. Hab mit der Kombination die wir fahren etwas mehr Ballast drauf und große Fünfrollige Hakenflasche. Anhänger inklusive Ballast hat ca 25 t. Nur die Ohren werden seperat gefahren.

Wollte ja nur anmerken, dass das Fahrzeug mit 65t ohne Anhänger um fünf Tonnen überladen wäre. Und der Anhänger müsste dann schon drei Achsen haben, bei 25 Tonnen GG.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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037 — Direktlink
27.11.2011, 22:25 Uhr
Jens P.




Zitat:
Autokranfahrer postete
Also nochmal. Wenn ich ohne Anhänger fahre wiegt der Kran 65t. Anhänger mit Ballast drauf 25t.

65+25= 90t Ohne BF3 bei jeder tag und Nachtzeit

Dann kann ich Dir nur einen Arbeitgeberwechsel empfehlen.
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038 — Direktlink
27.11.2011, 22:29 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Autokranfahrer postete
Also nochmal. Wenn ich ohne Anhänger fahre wiegt der Kran 65t. Anhänger mit Ballast drauf 25t.

65+25= 90t Ohne BF3 bei jeder tag und Nachtzeit

Hm... Komische Kombinationen, die ihr da fahrt. Und ne merkwürdige 29er muss das sein, bei 90t ohne Begleitung und ohne Sperrzeiten. Nicht mal VAZ. Glaube ich persönlich alles nicht, sorry.
--
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René

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039 — Direktlink
28.11.2011, 06:31 Uhr
Autokranfahrer



Wie schon mal gesagt. Der Anhänger hat 3 Achsen. In der 29 Steht ja, das nur mit BF mit WVZ Anlage zu fahren ist. Nur hält mein Chef sich nicht dran. Sp wird auch nur 1 mal im Jahr bei der Hu gemacht, statt alle 6 Monate wie vorgeschrieben. Auf meine Frage hin beim Chef warum wir kein Sp machen bekomme ich nur zur Antwort, "das haben wir 40 Jahre nicht gebraucht. ist vollkommener Quatch".
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040 — Direktlink
28.11.2011, 08:11 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Tja, im Grunde hat Dein Chef vielleicht gar nicht mal so unrecht mit seinen Ansichten. Allerdings sind die ziemlich altmodisch, denn dummerweise zählt in solchen Verwaltungsdingen nicht mehr die berufliche Erfahrung, sondern das Gesetzbuch. Diese Entwicklung mag sich u. a. auch darin begründen, daß nicht wenige schlaue Leute mit ihren Erfahrungen schon mal sauber daneben gelegen haben ...

Aber zurück zum Thema: was Dich das kosten kann, wolltest Du wissen. Nun, Du als Fahrzeugführer bist grundsätzlich immer für den ordnungsgemäßen Zustand Deines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr verantwortlich. Dazu zählt eben auch der Nachweis der albernen SP, und auch die Einhaltung aller behördlicher Auflagen. Der Verstoß gegen diese Vorgaben wird mit Ordnungsgeldern gegen Dich, Deinen Disponenten und auch Deinen Chef geahndet. Ab 40,- € kommen Punkte dazu. Bei wiederholten Verstößen bekommt die ganze Sache langsam den Charakter einer Straftat mit entsprechend höheren "Preisgeldern". Mag sein, daß Dein Chef die ersten Knöllchen noch großzügig übernimmt, aber wenn die Kontrollbehörden euch dann irgendwann auf dem Kieker haben, dann wird Dein Chef nicht mehr lange Dein Freund sein. Insofern ist der Vorschlag von Jens durchaus eine absolut überlegenswerte Idee, würde ich mal meinen ...
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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041 — Direktlink
28.11.2011, 11:21 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
ReneBSschmidbauer postete

Zitat:
Autokranfahrer postete 65+25= 90t Ohne BF3 bei jeder tag und Nachtzeit

Hm... Komische Kombinationen, die ihr da fahrt.

Ich kenne in D nur 2 Fünfachser, die mit 3 Achs Anhänger rumfahren.....beide übrigens im gleichen Bundesland.
Auf einem der beiden müßte also unser Autokranfahrer sitzen ;-)

Warum ist diese Kombination so selten? (Anders als z.B. in Skandinavien). Was hat Deutschland gegen Anhänger?

gruß hendrik
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042 — Direktlink
28.11.2011, 13:40 Uhr
Autokranfahrer



Die Kombi mit 3achs Anhänger ist nicht schlecht. Ich fahre gerne damit. Mir ging es ja nur um das was es mich kostet wenn ich mal angehalten werde. Ich will mich nicht querstellen, da ich mit Chef gutes verhältnis habe. Und ausserdem hat die polizei hier eh keine ahnung. Heute morgen hatte ich eine Baustelle und musste mich auf einer Strasse aufbauen. Die war dann 3/4 dicht. Auf einmal kam der Dorfcherriff auf seinen Roller angefahren und meinte ich hätte gut durch die Stützen den Verkehr abgesichert. Hallloooo dachte ich nur. Egal er fuhr weiter. Glück gehabt.
So nochmal zum BF3. Manschmal würde ich mir eine Begleitung wünschen. Gerade wenn ich auf die Autobahn auffahre ist es oft unsicher. Oder enge Landstrassen. Werde oft von Lkws überholt weil ich sehr langsam mit Anhänger unterwegs bin.

Schöne Grüsse von Baustelle und haltet den Mast Fettig.
Autokranfahrer.
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043 — Direktlink
28.11.2011, 18:56 Uhr
Gast:duppdidupp
Gäste



Zitat:
Autokranfahrer postete
Die Kombi mit 3achs Anhänger ist nicht schlecht. Ich fahre gerne damit. Mir ging es ja nur um das was es mich kostet wenn ich mal angehalten werde.

Für das nicht Einhalten von Genehmigungsauflagen (fehlendes BF3) gibt es schonmal Punkte und eine Geldstrafe.
Die 5 Tonnen Überladung kosten auf jeden Fall ne Menge Arbeit und Zeit,weil die müssen dann runter bei einer Kontrolle.Und ne Geldstrafe gibt es dafür mit Sicherheit auch noch.
Über die SP sag ich jetzt nichts mehr.


Zitat:
Und ausserdem hat die polizei hier eh keine ahnung.

Die Polizei muss keine Ahnung haben,es reicht wenn sie Lesen kann.In der Betriebsanleitung gibt es ja nen Kapitel zum Thema Strassenfahrt. Da steht auch drin was am Kran verbleiben kann und was nicht...
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044 — Direktlink
28.11.2011, 19:31 Uhr
Schnorro



Um Deine Frage mal zu beantworten:

65to drauf, Genehmigung gilt nur bis 60to -> wird wie ein Fahrzeug ohne Genehmigung geahndet, macht 25to überladen -> mehr wie 30% überladen, macht 4xx,-€ und 3 Pkt und 3 Pkt. für den Halter.

alles unverbindlich....
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045 — Direktlink
28.11.2011, 21:24 Uhr
mdkran

Avatar von mdkran


Zitat:
Autokranfahrer postete
Wie schon mal gesagt. Der Anhänger hat 3 Achsen. In der 29 Steht ja, das nur mit BF mit WVZ Anlage zu fahren ist. Nur hält mein Chef sich nicht dran.

Lies nochmal genau nach, deine 29er ist sicher nur solo gültig, vom Anhänger wird da keine Rede sein, mit Anhänger brauchst du eine gesonderte 70er +29er.
Auch in deinem Bundesland wird es Polizisten geben, die sich auskennen, alles nur eine Frage der Zeit bis du einen erwischst- oder er dich. Vielleicht solltest du ernsthaft einen Arbeitgeberwechsel in Betracht ziehen?!
--
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht höre was ich sage?
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046 — Direktlink
29.11.2011, 09:56 Uhr
Autokranfahrer



Hallo mdkran.
Hast recht. Die 29 bezieht sich nur auf Kran ohne Anhänger. Oh Gott ist mir ja jetzt erst bewust wie ich jeden tag fahre. Das kann dann aber richtig teuer werden.
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047 — Direktlink
29.11.2011, 21:40 Uhr
mdkran

Avatar von mdkran


Zitat:
Hendrik postete
Ich kenne in D nur 2 Fünfachser, die mit 3 Achs Anhänger rumfahren.....beide übrigens im gleichen Bundesland.

Warum ist diese Kombination so selten? (Anders als z.B. in Skandinavien). Was hat Deutschland gegen Anhänger?

gruß hendrik

Wahrscheinlich weil man eben keine Dauergenehmigung für solche Gewichte bekommt? Wer will schon für einen Fünfachser Einzelfahrgenehmigungen beantragen, wenn der auch mal 2 oder 3 Baustellen an einem Tag hat, von Wartezeiten auf die Genehmigungen mal ganz zu schweigen. Da schickt man eben doch einen Ballastauto mit und der Kran fährt solo. Teilballast auf dem 2achs Anhänger sieht man dagegen schon häufiger.
--
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht höre was ich sage?
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048 — Direktlink
22.07.2012, 06:01 Uhr
VORONECKAS



Bei welcher Größe müssen überschwere Autokrane, z. B. ab 60 Tonnen Gesamtgewicht, über 15 Meter Fahrzeuglänge generell von einem Begleitfahrzeug zur Absicherung begleitet werden? Gibt es hier laut Straßenverkehrsrecht irgendwelche Sonderbestimmungen für Autokrane? Und wie sieht hier im allgemeinen die übliche Praxis bei den Kranbetreibern aus?
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049 — Direktlink
26.07.2012, 08:38 Uhr
JensHG




Zitat:
mdkran postete

Zitat:
Autokranfahrer postete
Auch in deinem Bundesland wird es Polizisten geben, die sich auskennen, alles nur eine Frage der Zeit bis du einen erwischst- oder er dich. Vielleicht solltest du ernsthaft einen Arbeitgeberwechsel in Betracht ziehen?!

Ja und es gibt immer mehr Polizisten die auch weitergebildet werden... und ich bin mir auch sicher das deine "Überladung" fast in den Straftatbestand läuft.. und da sind Strafen schon empfindlich höher..

Nebenbei ist wenn die Genehmigung nicht eingehalten wird da noch ein Punkt hinzuzufügen.. das ist fahren ohne Genehmigung und in der Kombination mit so anderen Kleinigkeiten kann das ganz blöd laufen..

Das ist jetzt auch nur drauf bezogen das man "nur" angehalten wird. Stell dir mal einen einfachen Unfall vor sowas soll ja auch shcon mal passiert sein... dann geht aber die Lutzi ab... da kann das für den Fahrer sehr komisch ausgehen...

Ich hatte das mal in Italien mit einem blöden Transport eines Liebherr Baggers der dann ganz leicht unter einer Brücke hängengeblieben ist... Dafür bezahlt das Unternehmen jetzt noch Gott sei dank ist dort keiner zu Schaden gekommen...

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