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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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05.09.2013, 13:23 Uhr
Transportblitz

Avatar von Transportblitz

Hallo,

Ich habe wieder bei der Richter AG aus Hessisch Lichtenau einen Transport entdeckt. Es ist der zweite Transport des gleichen Bauteils.

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=11626&pagenum=2#432783

Die Genehmigung für den Transport lag vor, verwogen war das Fahrzeug, TÜV und Polizei hatten Ihre Abnahme durchgeführt, doch kurz bevor der Transport starten wollte, wurde die Genehmigung wieder zurück gezogen.
Eine Gemeinde legte Einspruch ein, den Transport durchfahren zu lassen.
Obwohl beim letzten Transport alles passte hat die Gemeinde entschieden, um zukünftige Beschädigungen zu vermeiden die Durchfahrt des Transportes zu verweigern.

Jetzt steht der Zug schon seit 2 Tagen auf dem Firmengelände und bis jetzt weiß keiner wie es weiter geht.






Gruß Transportblitz
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451 — Direktlink
05.09.2013, 14:08 Uhr
Thorge



Es ist schon beängstigend, wer alles mit einem Federstrich so einen Transport stillegen kann.

In Baden-Württemberg lehnte mal ein Bürgermeister für seinen Teil der Strecke (ganze 2000 m) ab.
Grund: Man solle die Autobahnen nutzen und nicht seine Gemeinde. (aber Autobahn war wegen Höhe und Gewicht nicht möglich)
Nach langer Diskussion über Technik und Belästigung der Bürger wurde trotz seiner Ablehnung vom übergordneten Landkreis zugestimmt.
Daraufhin beschwerte sich der Bürgermeister beim Regierungspräsidium über die Entscheidung des Landkreises.
Auch die Regierungspräsidentin konnte der Argumentation des Spediteurs folgen und bestätigte die Entscheidung des Landkreises.
Als die Transporterlaubnis ausgestellt wurde, legte der Bürgermeister dagegen beim ausstellenden Landratsamt Einspruch ein und verlangte die Rücknahme des Erlaubnisbescheides.

Erst mit einem Krisengepräch zwischen Landratsamt, Rechtsabteilung, Landkreis und Regierungspräsidium, welches bis in die Abendstunden ging, konnte der Transport sichergestellt werden.

Da sieht man mal wieder, daß auch kleine Gemeinden ohne jegliche Fachkompetenz einen wichtigen Transport ohne triftigen Grund blockieren können. Nebenbei werden auch noch dafür Steuergelder verschwendet, wenn man überlegt, welcher Verwaltungsapparat da ins Rollen kam.

Letztlich hat sich gezeigt, daß diese negative Haltung damit begründet war, daß der Bürgermeister seine Anwohner vor der nächtlichen Belästigung durch den Schwertransport schützen wollte.
Daß durch die Produktion der Anlage in der Nachbarstadt und den Einsatz der Anlage im anderen Nachbarkreis viele lokale Arbeitsplätze gesichert werden und ein Produktionsstandort gefestigt wird, daran scheint dieser Volksvertreter nicht zu denken.
--
Viele Grüße !
Thorge
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452 — Direktlink
05.09.2013, 15:24 Uhr
Blaumann

Avatar von Blaumann

Engstirniges Kleinbürgertum ohne Weitsicht perspektivischer Zukunftskonsequenzen!

MfG

Dennis Krüger
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453 — Direktlink
05.09.2013, 18:52 Uhr
Schumi

Avatar von Schumi


Zitat:
Blaumann postete
Engstirniges Kleinbürgertum ohne Weitsicht perspektivischer Zukunftskonsequenzen!

MfG

Dennis Krüger

Amen!
--
Viele Grüße aus Wiesoppenheim
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454 — Direktlink
05.09.2013, 21:03 Uhr
timberjack

Avatar von timberjack

Ich kann die Personen verstehen, die einer Genehmigung nicht zustimmen.
Wir hatten nach solch einem Transport/Transporten im Ort Probleme mit Wasserrohrbrüchen, welche sogar schon während den Transporten aufgetreten sind (Ist eine ältere Landstraße).
Klar, später hat es natürlich jeder auf den anderen geschoben, keiner war verantwortlich und Zahlen mußte es die Gemeinde.
Wenn ein Schild plattgewalzt wird, ist es ein sichtbarer, sekundär entstandener Schaden und kein Problem, der Schaden wird ersetzt.
Aber dass sich die Straße oder der Unterbau gesenkt hat und dieses zu beweisen, das ist schwierig, also wird auch für den Schaden nicht aufgekommen.
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455 — Direktlink
05.09.2013, 22:40 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K


Zitat:
timberjack postete
Ich kann die Personen verstehen, die einer Genehmigung nicht zustimmen.
Wir hatten nach solch einem Transport/Transporten im Ort Probleme mit Wasserrohrbrüchen, welche sogar schon während den Transporten aufgetreten sind (Ist eine ältere Landstraße).
Klar, später hat es natürlich jeder auf den anderen geschoben, keiner war verantwortlich und Zahlen mußte es die Gemeinde.
Wenn ein Schild plattgewalzt wird, ist es ein sichtbarer, sekundär entstandener Schaden und kein Problem, der Schaden wird ersetzt.
Aber dass sich die Straße oder der Unterbau gesenkt hat und dieses zu beweisen, das ist schwierig, also wird auch für den Schaden nicht aufgekommen.

Tja sie sind dagegen, weil durch solche Transporte herauskommt, wie marode unsere Infrastruktur ist, weil Jahrelang das Geld lieber in Irgendwelche Prestigeobjekte gesteckt wurde, statt so Grundlegende Sachen zu pflegen....
Gibt genügend "Denkmäler" die wir unseren lieben Politikern verdanken...
Wir haben hier seit 1, 5 Jahren eine Brücken vollsperrung und es passiert nix....

Mfg Markus K
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456 — Direktlink
06.09.2013, 07:17 Uhr
Thorge




Zitat:
timberjack posteteWir hatten nach solch einem Transport/Transporten im Ort Probleme mit Wasserrohrbrüchen, welche sogar schon während den Transporten aufgetreten sind (Ist eine ältere Landstraße).

Auf wie viel Tonnen Gesamtgewicht oder Achslast ist die Straße denn durch eine örtliche Beschilderung begrenzt ?
--
Viele Grüße !
Thorge
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457 — Direktlink
06.09.2013, 08:35 Uhr
Transportblitz

Avatar von Transportblitz

Hallo,

also wie ich soeben erfahren habe ist das Bauteil gestern wieder abgeladen worden.
Es war nicht abzusehen, wann die Genehmigung erteilt worden wäre.
Ob der Transport dieses Jahr noch über die Bühne geht, konnte mir keiner sagen.


Gruß Transportblitz
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458 — Direktlink
17.09.2013, 22:26 Uhr
THWler 33142

Avatar von THWler 33142

Diesmal hat es einen Transport in der Schweiz erwischt:

http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/sondertransport-aus-dem-verkehr-gezogen
--
Viele Grüße Jan
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459 — Direktlink
17.09.2013, 23:51 Uhr
Rotexx

Avatar von Rotexx

was ein text... Das in Italien immatrikulierte Sattelmotorfahrzeug..
--
Gruß
Carsten
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460 — Direktlink
18.09.2013, 17:45 Uhr
Harry K.




Zitat:
Rotexx postete
was ein text... Das in Italien immatrikulierte Sattelmotorfahrzeug..

...und 5.000 Fränkli zahlt auch keiner aus der Portokasse.....odäärrr??? *grins*
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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461 — Direktlink
18.09.2013, 18:24 Uhr
daemi1




Zitat:
THWler 33142 postete
Diesmal hat es einen Transport in der Schweiz erwischt:

http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/sondertransport-aus-dem-verkehr-gezogen

Nun ja so schlimm kann es mit dem Bremsen wohl nicht gewesen sein wenn es vom Tessin bis nach Unterrealta gereicht hat immerhin ca.90km mit dem zum teil recht steilen (bis 8%) San Bernardino Pass dazwischen!

Gruss aus Graubünden.
Damiano
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462 — Direktlink
01.10.2013, 09:25 Uhr
M.Stock



denke mal das passt ganz gut hierherein.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_49743415

heute passiert.
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463 — Direktlink
01.10.2013, 10:32 Uhr
michael.m.



Hallo!

Ist das nur ein "Pseudophoto" oder fährt Fa. Mayer jetzt auch Windkraft??

Gruß

Michael

Edit: Mittlerweile hat man das Bild gegen ein anderes getauscht. Heute morgen war jedenfalls der Mayer dort zu sehen (Archivbild??).... Hat sich dann wohl geklärt. Mußten wohl erst einen Reporter bei Tageslicht hin schicken...
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !

Dieser Post wurde am 01.10.2013 um 12:08 Uhr von michael.m. editiert.
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464 — Direktlink
01.10.2013, 12:08 Uhr
TranceMax



Wer die Strecke wohl frei gegeben hat? Ps.: Jetzt ist Bögl zu sehen, Mayer war nur ein allgemeines Foto

http://www.ffh.de/news-service/ffh-nachrichten/nController/News/nAction/show/nId/33851/nItem/a-5-reiskirchen-schwertransport-steckt-in-baustelle-fest.html
--
Grüße aus Mittelhessen

Carsten
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465 — Direktlink
01.10.2013, 17:22 Uhr
Tatra 141



Die Grünen sind von Schwandner.


http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_49743415&gallery=1&mMediaKey=mediathek_49746561&b=3
--
Grüße, Wolfram
© bei mir, ... und immer schön neugierig bleiben.
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466 — Direktlink
01.10.2013, 20:08 Uhr
ichbins25



Also wenn ich die Aussage des Polizisten in dem Video schon höre kriege ich echt das Kotzen.Der Kerl ist nichtmal in der Lage die Genehmigung richtig zu lesen.Ich habe noch keine Genehmigung gesehen in der steht das der Fahrer die Strecke vorher auf Befahrbarkeit prüfen muss.Da steht das der Genehmigungsinhaber die Strecke auf Befahrbarkeit prüfen muss,aber nicht der Fahrer! Aber vor der Kamera muss man sich ja profilieren und irgendwem die Schuld zu schieben und solche Leute sollen für Recht und Ordnung sorgen? Die sollen erstmal lesen lernen und auch verstehen was sie lesen!
--
Geht nicht gibts nicht,schwieriges erledigen wir sofort und Unmögliches gleich.

Schöne Grüsse vom Rhein
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467 — Direktlink
01.10.2013, 20:45 Uhr
joppi



Was hast'n du geraucht?


Zitat:
ichbins25 postete
Die sollen erstmal lesen lernen und auch verstehen was sie lesen!

Das müssen die Verantwortlichen und die Fahrer aber auch.
--
Viele Grüsse aus Franken
Wolfgang
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468 — Direktlink
01.10.2013, 20:47 Uhr
MAN40440



Hallo , ichbins.
Da geb ich aber so was von RECHT.
drei silberne Stern auf der Schulter und gewinnt locker bei "Das Supertalent" in der Kategorie . Ich weiß von nix, aber ich hab was zu sagen.!
Der geht bestimmt noch nach Berlin in den Bundestag zu seinen Kollegen der freigeistigen Dünnbrettbohrer. Gruppenbildung.220913.
Wie Der die Prüfungen bei der Rennleitung geschafft hat ? Ein großes Rätsel.
Setzen. 6. Klasse wiederholen.

Markus
--
Grüße aus Köln-LongErich

Markus
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469 — Direktlink
01.10.2013, 21:10 Uhr
ichbins25




Zitat:
joppi postete
Was hast'n du geraucht?


Zitat:
ichbins25 postete
Die sollen erstmal lesen lernen und auch verstehen was sie lesen!

Das müssen die Verantwortlichen und die Fahrer aber auch.

Dann zeig mir bitte eine in der BRD ausgestellte Genehmigung nach Paragraph 29 in der unter den allgemeinen Auflagen wortwörtlich steht das der Fahrer die Strecke auf Befahrbarkeit zu Prüfen hat.
Und als Fahrer hat man auch gar keine möglichkeit die Strecken vorher abzufahren,zum einen würde dann jeder Fahrer maximal nur noch ein bis zwei Transporte pro Woche schaffen und zum anderen wissen manche Fahrer heute noch nicht was sie morgen wohin fahren,wie sollen sie sich denn dann bitte vorher die Strecke angucken fahren? Für sowas gibt es eigentlich Aussendienst Mitarbeiter die für sowas bezahlt werden.
Hätte der Polizist verstanden was in der Genehmigung steht,hätte er es anders vor der Kamera formuliert. Und dann hätte ich auch nichts gesagt
--
Geht nicht gibts nicht,schwieriges erledigen wir sofort und Unmögliches gleich.

Schöne Grüsse vom Rhein
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470 — Direktlink
01.10.2013, 23:33 Uhr
Harry K.



Hi Ichbins25,


wenn ich Deine Ausführung so lese, gehe ich mal davon aus, dass Du aus dem Gewerbe kommst - dann solltest Du aber auch wissen, dass § 29 Abs. 3 StVO eine "Erlaubnis" und keine "Ausnahmegenehmigung" ist......oder nicht so Buchstabenreiterei betreiben......oder vielleicht vorm Posten nochmals selbst nachliest.....denn in den allgemeine Auflagen 1-5 der RGST 1992 ist nicht die Rede vom "Genehmigungsinhaber".........da steht nämlich "Bescheidinhaber"
(Die Verfasser der RGST 1992 kannten wohl den eben zittierten Unterschied zwischen Erlaubnis und Genehemigung....)

Natürlich stimme ich Dir zu, dass die Prüfung der Strecke nicht in erster Linie die Aufgabe/Pflicht des Fahrers ist und somit nicht unbedingt als Verantwortlicher eines Auflagenverstoßes herangezogen werden kann. Aber es gibt ja genügend (m.E. viel zu viele) Gesetze und hier denke ich an das Ordnungswidrigkeiten Gesetz (OwiG). Ohne jetzt nachgesehen zu haben, kannst Du darüber zur Verantwortung gezogen werden, weil Du Dich an der Ordnungswidrigkeit eines anderen beteiligt hast.

Unter diesem Gesichtspunkt könnte ich Dir raten, dass Du mal vor Beginn eines Transportes bei Deinem "Bescheidinhaber" nachfragst, wer und wann die Strecke geprüft hat........für den Fall, dass einer von der Rennleitung Dich mal wieder mit unqualifizierten Fragen nervt......

Und dass haargenau dieser Punkt firmenintern recht einfach gelöst werden kann, weiß ich aus Gesprächen mit Disponenten - die lassen sich nämlich von ihrern Fahrern mitteilen, wo sie z.B. auf der Strecke neue Baustellen gesehen haben.... Eine weitere Möglichkeit stellt das Internet dar - nahezu jedes Bundesland hat mittlerweile eine Seite, wo Baustellen auf den Autobahnen und teilweise sogar auf den Bundesstraßen, eingerichtet sind..... Beispiel: www.baustellen-bw.de
(Dort findest Du nicht nur die Baumaßnahmen geglidert in Richtungsfahrbahnen, dort findest Du auch die Dauer der Baumaßnahme und sogar die Durchfahrtsbreite)

Wie sage ich immer -nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird......
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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471 — Direktlink
02.10.2013, 06:11 Uhr
ichbins25



Hallo Harry

Nein aus dem Gewerbe komme ich nicht,ich kenne nur einige die dieses machen.
Ich durfte schon öfters mal in eine "Genehmigung" schauen,nur habe ich halt den genauen Wortlaut nicht mehr hinbekommen,ich war mir nur sicher das dort nicht steht das der Fahrer für die Streckenprüfung vor Fahrtantritt verantwortlich ist,sondern eben der Bescheidinhaber.Und der Bescheidinhaber ist eben die Firma die die Erlaubnis beantragt hat und nicht der Fahrer.

Ich habe mir schon öfters mal eine Transportabnahme angeschaut und dort wurden auch des öfteren die Fahrer gefragt ob sie die Strecke vorher abgefahren haben wie es in den allgemeinen Auflagen gefordert wird.Und jedesmal sagten die Fahrer nein das ist nicht Ihre Aufgabe.Und jedesmal hatte man dann entsprechende Diskusioenen mit den Beamten.
Und ich finde es einfach eine Frechheit das ein Beamter vor laufender Kamera die Fahrer anprangert obwohl die in den wenigsten Fällen etwas dafür können.
Meiner Meinung nach war diese Aussage ein Zeichen dafür das er entweder die "Genehmigung" noch nie richtig durchgelesen hat oder eben nicht verstanden hat was er gelesen hat.
--
Geht nicht gibts nicht,schwieriges erledigen wir sofort und Unmögliches gleich.

Schöne Grüsse vom Rhein
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472 — Direktlink
02.10.2013, 18:50 Uhr
joppi



Hallo ichbins25

lies dies mal durch, vor allem die Rechtfolgen wenn Auflagen nicht erfüllt werden.
Somit ist die Aussage vom Polizisten gar nicht mal so falsch.


www.lkw-recht.de/Schwertransport
--
Viele Grüsse aus Franken
Wolfgang
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473 — Direktlink
02.10.2013, 19:21 Uhr
ichbins25



@ joppi,
ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Der Polizist sagte,die Fahrer hätten vorher die Strecke nicht aufgeklärt,wie es in der Genehmigung steht.
In der Genehmigung steht aber nun mal der Bescheidinhaber hat die Strecke vor Fahrtantritt zu prüfen.Da wird mit keinem Wort der Fahrer erwähnt,sondern der Bescheidinhaber.Und dieser Punkt stört mich halt an der Aussage.Hätte der gute Mann gesagt die Firma oder der Antragssteller hat die Strecke vorher nicht geprüft,hätte ich ihm recht gegeben.

Und auch in deinem Link habe ich nirgens etwas gefunden das der Fahrer die Strecke zu erkunden hat,dort ist auch nur vom Bescheidinhaber die Rede.Und der Bescheidinhaber ist in der Regel die Firma wo der Fahrer angestellt ist und nicht der Fahrer,es sei denn es ist ein Ein Mann Unternehmen,aber das ist eine andere Geschichte.

Daher bleibe ich bei meiner Meinung das die Aussage so nicht stimmt
--
Geht nicht gibts nicht,schwieriges erledigen wir sofort und Unmögliches gleich.

Schöne Grüsse vom Rhein
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474 — Direktlink
02.10.2013, 19:39 Uhr
joppi



@ichbins25

Nimm's doch nicht so wörtlich,
der Fahrer ist doch vor Ort derjenige der die Erlaubnis in Anspruch nimmt, deshalb muss sich vor antritt der Fahrt überzeugen das die Auflagen eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, darf er nicht fahren, so die Rechtslage. Denn dann erlischt die Erlaubnis, und die Folgen sind nicht gerade unerheblich, da haben so manche schon ordentlich "geblutet"
--
Viele Grüsse aus Franken
Wolfgang

Dieser Post wurde am 02.10.2013 um 19:49 Uhr von joppi editiert.
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