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03.06.2019, 15:00 Uhr
Menzitowoc
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Zitat: | Jens P. postete
Ich werfe gerne nochmal 5,- in die Klischeekasse aber diese Spedition ist für ihre "Abenteuer" bekannt. Wenn ich Polizist wäre würde ich diese Spedition immer kontrollieren wenn ich sie sehe. Die Trefferquote liegt bei ca. 125%. |
Hallo,
jetzt mal unabhängig von diesem speziellen Fall hier stelle ich mal die Frage nach der Versicherung bzw. Schadensbegleichung: Es ist doch bestimmt auch beim Schwertransport bzw. bei Kranarbeiten so wie im privaten Bereich z.B. KFZ-Haftpflichtversicherung, dass in den Versicherungsbedingungen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zum Ausschluß des Versicherungsschutz führt. Da Gerichte relativ flott auf grobe Fahrlässigkeit erkennen, denke ich doch mal ganz naiv, dass bereits ein größerer Unfall eigentlich zur Insolvenz der Firma führt.
Wie ist es dann eigentlich möglich, dass eine Firma sich einen Ruf erarbeiten kann, wie Jens im obigen Posting anspricht? Bekommen die ständig eine neue Versicherung - nachdem die Vorgängerversicherung natürlich den Schaden reguliert hat?
Gruß Christoph -- Mal was ganz Anderes: Marion Walking Dragline aus Constructor (Holzbaukasten) Dieser Post wurde am 03.06.2019 um 15:01 Uhr von Menzitowoc editiert. |