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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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425 — Direktlink
02.11.2012, 19:38 Uhr
Karl-Konfetti



Moin ,

nurmal eben so .... Bitte einmal den § der vorgiebt das eine ARM unter dem Ladegut sein MUSS ???
Ah ... denn wird man wohl kaum finden ...
Man könnte auch Stahl auf Stahl oder Eis auf Eis laden , hauptsachen die restliche Ladungssicherrung ist ausreichend um das Ladegut zu sichern !
ARM´s sind lediglich Hilfsmittel .....
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426 — Direktlink
05.11.2012, 11:54 Uhr
Thorge



Noch eine tolle Anekdote (wenn es nicht so traurig wäre...)

Man fährt mit zwei Transporten im 2er-Konvoi. Jeder LKW hat seine eigene Genehmigung an Bord (es gibt ganz kleine techn. Unterschiede, deshalb zwei Genehmigungen)
Aber in jeder Genehmigung steht: "zwei Fahrten" "2x2 im Konvoi"

Nun wird der 2er-Konvoi zur Begleitung angemeldet, aber nur eine Genehmigungsnummer mitgeteilt, weil alle Auflagen völlig identisch sind.

Der zweite, nahzu identische LKw wurde dann in der Nacht nicht begleitet.
Argument der Streifenbesatzung:
"Diese Genehmigungsnummer wurde nicht angemeldet"
Jetzt der weitere Hammer:
Auch am nächsten Abend wurde nicht begleitet, weil die Anmeldefrist von 48 Std. für den zweiten Transport nicht eingehalten war. Also weitere zwei Tage Stillstand....
--
Viele Grüße !
Thorge
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427 — Direktlink
05.11.2012, 19:10 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf

Hallo Thorge,

ich kenne mich zwar im Transportgewerbe nicht aus, aber für mich sind da Zwei Fehler vom Amt: der Genehmigende hätte wissen müssen, dass eine Genehmigung jedweder Art nur allein durch die Nummer einzigartig macht, auch wenn bis zur kleinsten Zahl alles identisch ist. Desweiteren hätte die Rennleitung durchaus Amtshilfe leisten können.

Was für ne Sturheit vom Amt...Und für sowas wird Steuergeld verpulvert...

UNGLAUBLICH!!!!
--
gruss Andreas aka rollkopf

Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit
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428 — Direktlink
05.11.2012, 20:00 Uhr
Thorge



Obendrein, hatte ja jeder LKW eine eigene Genehmigung dabei.

Grund der Nichtbegleitung war nicht etwa das Fehlen einer Genehmigung, sondern lediglich die Tatsache, daß nur eine Nummer in dem Mail an die Polizei stand und nicht beide.
--
Viele Grüße !
Thorge
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429 — Direktlink
05.11.2012, 20:04 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Und dabei verfügt jeder Grünrock über ein nachgewiesenes Mindestmaß an gesundem Menschenverstand. Merkt man in diesen Beispielen ab nix von ...


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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430 — Direktlink
06.11.2012, 08:01 Uhr
Harry K.




Zitat:
Thorge postete
Noch eine tolle Anekdote (wenn es nicht so traurig wäre...)

Man fährt mit zwei Transporten im 2er-Konvoi. Jeder LKW hat seine eigene Genehmigung an Bord (es gibt ganz kleine techn. Unterschiede, deshalb zwei Genehmigungen)
Aber in jeder Genehmigung steht: "zwei Fahrten" "2x2 im Konvoi"

Nun wird der 2er-Konvoi zur Begleitung angemeldet, aber nur eine Genehmigungsnummer mitgeteilt, weil alle Auflagen völlig identisch sind.

Der zweite, nahzu identische LKw wurde dann in der Nacht nicht begleitet.
Argument der Streifenbesatzung:
"Diese Genehmigungsnummer wurde nicht angemeldet"
Jetzt der weitere Hammer:
Auch am nächsten Abend wurde nicht begleitet, weil die Anmeldefrist von 48 Std. für den zweiten Transport nicht eingehalten war. Also weitere zwei Tage Stillstand....

Hi Thorge,

teil mir mal in einer PN mit - wann und wo die Schwachmathen zugeschlagen haben......
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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431 — Direktlink
06.11.2012, 08:02 Uhr
Harry K.




Zitat:
Stephan postete
Und dabei verfügt jeder Grünrock über ein nachgewiesenes Mindestmaß an gesundem Menschenverstand. Merkt man in diesen Beispielen ab nix von ...


.

Hi Stephan,

auch die Rennleitung stellt nur einen Querschnitt der Bevölkerung dar.... *grins* ...

Übrigens - nur noch die wenigsten sind grünberockt.....balau ist die Infarbe....
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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06.11.2012, 08:07 Uhr
Harry K.




Zitat:
speedy postete
Hallo,

@Stefan:

diese Woche ist 1 Transport in Kassel stehen geblieben !
Gesamtgewicht 167 to. beantragt.
Tatsächliches Gewicht 166 to.

Achslast auf der Vorderachse und der Vorlaufachse 100 kg (lt. schwankender Waage) zu viel.

Es fehlen einem die Worte !

Grüsse

Hi Speedy,


ich glaube ja viel bis der Tag rum ist - aber die Stilllegung mit 100 kg mehr auf der Achse glaubst Du ja nicht wirklich selbst.....Ich behaupte das ganz einfach deswegen, weil bei jeder Wiegung pro Achse 100 kg "Verkehrsfehler beim Messen" in Abzug zu bringen sind - somit war das an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der einzigste Grund der Stilllegung......
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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06.11.2012, 20:48 Uhr
Mad Max




Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
Stephan postete
Und dabei verfügt jeder Grünrock über ein nachgewiesenes Mindestmaß an gesundem Menschenverstand. Merkt man in diesen Beispielen ab nix von ...


.

Hi Stephan,

auch die Rennleitung stellt nur einen Querschnitt der Bevölkerung dar.... *grins* ...

Übrigens - nur noch die wenigsten sind grünberockt.....balau ist die Infarbe....

Hallo Harry,

blau (balau) ist kein Farbe, sondern bekanntlich ein ZUSTAND. Duck und weg......

Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max
--
Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max
Qualität aus Unterfranken - garantiert NICHT aus Bayern

Dieser Post wurde am 06.11.2012 um 21:00 Uhr von Mad Max editiert.
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434 — Direktlink
07.11.2012, 09:08 Uhr
Harry K.




Zitat:
Mad Max postete

Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
Stephan postete
Und dabei verfügt jeder Grünrock über ein nachgewiesenes Mindestmaß an gesundem Menschenverstand. Merkt man in diesen Beispielen ab nix von ...


.

Hi Stephan,

auch die Rennleitung stellt nur einen Querschnitt der Bevölkerung dar.... *grins* ...

Übrigens - nur noch die wenigsten sind grünberockt.....balau ist die Infarbe....

Hallo Harry,

blau (balau) ist kein Farbe, sondern bekanntlich ein ZUSTAND. Duck und weg......

Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max

...sind wir einer Meinung.....habe ja genau deswegen auch nicht "blau" geschrieben......*grins*
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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435 — Direktlink
22.11.2012, 14:11 Uhr
Champagnierle



Hallo,
hier an der schweizer Grenze hat die Rennleitung einem Weihnachtsbaumtransporter aus Dänemark eine ordentliche Geldstrafe aufgebrummt. Der LKW mit Planenauflieger hatte links und rechts die Plane soweit ausgebeult, dass die Polizei den Wagen stoppen musste. Bei der Kontrolle gab der Fahrer an, dass er einen Planenauflieger nehmen musste, weil er in einen Auflieger mit festen Wänden viel weniger Weihnachtsbäume hätte hineinladen können.

Da die Polizei dies als einen unerlaubten Vorteil ansah, haben sie ein Bußgeld von knapp 2.500 Euro verhängt...

Nachzulesen im Südkurier.

Gruß

Marc
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436 — Direktlink
22.11.2012, 18:29 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
Champagnierle postete
Da die Polizei dies als einen unerlaubten Vorteil ansah, haben sie ein Bußgeld von knapp 2.500 Euro verhängt...

Dürfte ja wohl auch angemessen sein. Jeder andere, in irgendeiner Weise über-
ladene, nicht ordnungsgemäß beladene Transport, wird ja auch zur Kasse gebeten.
Ein Bekannter mußte erst kürzlich für wenig Überladung auch ordentlich in die Tasche greifen.

Was man sonst hier zu lesen bekommt, läßt einen manchmal wirklich den Glauben
an den gesunden Menschenverstand verlieren.
Ihr Kraftfahrer seid wirklich nicht zu beneiden!
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.

Dieser Post wurde am 22.11.2012 um 18:31 Uhr von percheron editiert.
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437 — Direktlink
22.11.2012, 21:26 Uhr
speedy



Hallo Harry,

doch das glaube ich da ich dieses nicht aus 2 Hand weiß.

Es ist aber kein Einzelfall

Es wurde eine weitere Spedition ( ich möchte keine Namen nennen ) wegen 85 kg zuviel auf der Vorlaufachse die Fahrt bzw. Begleitung verweigert.

Ein anderer Schwertransport wird in Kassel auf einem abschüssigen Parkplatz kontrolliert und verwogen.
Dies war nicht zulässig.
Also wurde der Transport in der Folgenacht weiter begleitet.Aber nur bis zum nächst möglichen Parkplatz auf dem man dann am nächsten Tag verwogen hat.

In Kassel ist alles möglich und ich denke jeder der dort mal zu tun hatte stimmt mir zu.

Grüsse

P.S. aber ein Lob an "Hessen Mobil" die immer Freundlich und Hilfsbereit sind !
--
Wahre Helden stehen mitten im Leben
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438 — Direktlink
22.12.2012, 10:47 Uhr
torquemaster



Hallo,
hier mal wieder ein schönes Beispiel für die Kreativität mancher LKW-Fahrer im Pannenfall: Klick!
Heim geht's irgendwie immer

Sebastian
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439 — Direktlink
22.12.2012, 23:29 Uhr
ulrich




Zitat:
torquemaster postete
Hallo,
hier mal wieder ein schönes Beispiel für die Kreativität mancher LKW-Fahrer im Pannenfall: Klick!
Heim geht's irgendwie immer

Sebastian

Hier auch für Nicht-Abonnenten.
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440 — Direktlink
11.01.2013, 14:41 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

http://www.hkv-krane.de/media/download/HKV%20Kundeninformation,%20§29,%2010.2012.pdf



.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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441 — Direktlink
16.02.2013, 08:47 Uhr
EUMEL



Moin


http://www.laufpass.com/nachrichten/artikel-einzel-ansicht/artikel/schwertransport-gestoppt-zu-lang-und-zu-schwer.html


LG EUMEL
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442 — Direktlink
04.06.2013, 09:39 Uhr
Transportblitz

Avatar von Transportblitz

Die schwarzen Schafe der Transportbranche

Auf meiner Tour bekam ich folgendes mit:

Ein holländischer LKW hat einen Pressenteil mit ca. 52 t. geladen (Abmessung ca. 9,2 x 3,6x m geladen.
Zufällig war die Polizei für einen anderen Transport vor Ort, und sah den Tieflader mit dem Bauteil.
Bei Nachfrage stellte sich heraus, dass der Fahrer nach langem Suchen eine Transportgenehmigung dabei hatte, aber die Anmeldung bei der Polizei wurde höchstwahrscheinlich vergessen.
Der Fahrer wurde mit einem Bußgeld belegt. Nach Verwiegung durch die Autobahnpolizei Kassel vor Ort stellte sich weiterhin heraus, dass die hinteren Achslasten überschritten waren.
Fazit: Der LKW muss entladen werden. Ein neuer Ersatz-LKW ist im Zulauf.

An die Kosten und die Termin brauch man nicht zu denken.

Letzte Woche soll bereits ein baugleiches Teil ohne Genehmigung und Polizeianmeldung gelaufen sein. Es kann doch nicht sein, dass solche Transporte in Deutschland laufen.


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443 — Direktlink
04.06.2013, 17:58 Uhr
ichbins25



Wofür musste den der Holländer Bußgeld bezahlen?
--
Geht nicht gibts nicht,schwieriges erledigen wir sofort und Unmögliches gleich.

Schöne Grüsse vom Rhein
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444 — Direktlink
04.06.2013, 19:26 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
ichbins25 postete
Wofür musste den der Holländer Bußgeld bezahlen?

Wenn die Achslasten überschritten wurden (bei 52t Ladungsgewicht und einer 3+5-Kombination nicht verwunderlich) und die erforderliche Polizeibegleitung nicht angemeldet wurde, stellt das einen Verstoß gegen eine nachvollziehbare Auflage der Genehmigung dar, die in der Regel auch mit einem Bußgeld für den Fahrer geahndet wird.
Selbst schuld.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
www.fricke-schmidbauer.com
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445 — Direktlink
04.06.2013, 20:10 Uhr
ichbins25



Das dort Auflagen der Genehmigung nicht eingehalten wurden verstehe ich ,nur verstehe ich das so das der Transport nach dem Beladen noch auf dem Firmenhof des Verladers stand und noch nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilgenommen hat.Und solange ein Fahrzeug auf "Privatgelände" steht kann die Polizei zwar sagen so nicht,bitte nachbessern,aber das mit dem Bußgeld kann ich absolut nicht nachvollziehen und habe ich auch noch nicht erlebt.
Oder habe ich das falsch verstanden und das Fahrzeug wurde während der Fahrt kontrolliert?
--
Geht nicht gibts nicht,schwieriges erledigen wir sofort und Unmögliches gleich.

Schöne Grüsse vom Rhein
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446 — Direktlink
05.06.2013, 08:39 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
ichbins25 postete
Das dort Auflagen der Genehmigung nicht eingehalten wurden verstehe ich ,nur verstehe ich das so das der Transport nach dem Beladen noch auf dem Firmenhof des Verladers stand und noch nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilgenommen hat.Und solange ein Fahrzeug auf "Privatgelände" steht kann die Polizei zwar sagen so nicht,bitte nachbessern,aber das mit dem Bußgeld kann ich absolut nicht nachvollziehen und habe ich auch noch nicht erlebt.
Oder habe ich das falsch verstanden und das Fahrzeug wurde während der Fahrt kontrolliert?

Soweit ich weiß ist ein Privatgelände nur dann wirklich 'privat' , wenn es nicht öffentlich zugänglich ist. Ist es nicht verschlossen, sieht die Sache vielleicht schon anders aus, aber das entzieht sich meiner Kenntnis. Wahrscheinlich reicht es aber schon, dass die Fahrt 'beabsichtigt' war. Die zuständigen Behörden werden schon eine stichfeste Formulierung finden, da kann man sicher sein.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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447 — Direktlink
05.06.2013, 11:11 Uhr
Transportblitz

Avatar von Transportblitz

Nachdem ich das hier gelesen habe, habe ich nochmal Rücksprache gehalten wer die Strafe bekommen hat und für was.

Es ging um den ersten Transport, die Genehmigung lag vor aber die Polizei wurde nicht informiert und somit ist der Fahrer ohne Polizeibegleitung durch die Baustelle auf der B7 bis nach Kassel auf die A7 gefahren.

Auf der A7 bestand keine Begleitpflicht.

Aber die 25km zur Autobahn mit einer großen Baustelle und der Breite von 3,6m hätte von der Polizei begleitet werden müssen.

Wie ich erfahren habe hat der Spediteur die Strafe von ca. 1.600€ bekommen wegen Wettbewerbsvorteil.

Dass die Achslast nicht stimmte ist richtig. Aber es wurde wie hier schon erwähnt keine Strafe erhoben, da noch Privat Grundstück.
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448 — Direktlink
05.06.2013, 17:16 Uhr
ReneBSschmidbauer



Dann ist das ja geklärt ... Vielen Dank!
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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26.06.2013, 08:40 Uhr
Transportblitz

Avatar von Transportblitz

Die schwarzen Schafe der Branche


Zitat:
Transportblitz postete
Die schwarzen Schafe der Transportbranche

Auf meiner Tour bekam ich folgendes mit:

Ein holländischer LKW hat einen Pressenteil mit ca. 52 t. geladen (Abmessung ca. 9,2 x 3,6x m geladen.
Zufällig war die Polizei für einen anderen Transport vor Ort, und sah den Tieflader mit dem Bauteil.
Bei Nachfrage stellte sich heraus, dass der Fahrer nach langem Suchen eine Transportgenehmigung dabei hatte, aber die Anmeldung bei der Polizei wurde höchstwahrscheinlich vergessen.
Der Fahrer wurde mit einem Bußgeld belegt. Nach Verwiegung durch die Autobahnpolizei Kassel vor Ort stellte sich weiterhin heraus, dass die hinteren Achslasten überschritten waren.
Fazit: Der LKW muss entladen werden. Ein neuer Ersatz-LKW ist im Zulauf.

An die Kosten und die Termin brauch man nicht zu denken.

Letzte Woche soll bereits ein baugleiches Teil ohne Genehmigung und Polizeianmeldung gelaufen sein. Es kann doch nicht sein, dass solche Transporte in Deutschland laufen.



Wie man sieht geht´s auch anders…

Und jetzt wurde ein neuer Spediteur, die Firma Wocken, für die Transporte eingesetzt:



Gruß Transportblitz
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