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05.06.2013, 08:39 Uhr
ReneBSschmidbauer
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Zitat: | ichbins25 postete Das dort Auflagen der Genehmigung nicht eingehalten wurden verstehe ich ,nur verstehe ich das so das der Transport nach dem Beladen noch auf dem Firmenhof des Verladers stand und noch nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilgenommen hat.Und solange ein Fahrzeug auf "Privatgelände" steht kann die Polizei zwar sagen so nicht,bitte nachbessern,aber das mit dem Bußgeld kann ich absolut nicht nachvollziehen und habe ich auch noch nicht erlebt. Oder habe ich das falsch verstanden und das Fahrzeug wurde während der Fahrt kontrolliert? |
Soweit ich weiß ist ein Privatgelände nur dann wirklich 'privat' , wenn es nicht öffentlich zugänglich ist. Ist es nicht verschlossen, sieht die Sache vielleicht schon anders aus, aber das entzieht sich meiner Kenntnis. Wahrscheinlich reicht es aber schon, dass die Fahrt 'beabsichtigt' war. Die zuständigen Behörden werden schon eine stichfeste Formulierung finden, da kann man sicher sein. -- Gruß aus Salzgitter, René
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