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11.08.2018, 10:53 Uhr
Breuer Krane
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Zitat: | BUZ postete
Zitat: | Hebelzupfer postete
Zitat: | Christoph Kriegel postete .... Ich würde ja schon gerne wissen ob diese Kombination aus Scheuerle / Goldhofer zulässig ist.... |
Moin Christoph und @ all Da die Kommunikation über Telefon und Inet im Moment nur über Relais-Station funktioniert versuch ich´s mal so:
Einer meiner Ex-Arbeitgeber praktiziert diese Kombination zwischen den unterschiedlichen Herstellern von SPMT-Teilen seit Jahren erfolgreich. Da innerhalb der EU ALLES erlaubt ist,was nicht ausdrücklich verboten ist, gehe ich davon aus, das diese Kombination gesetzeskonform ist ( es sei denn, sie ist in der Betriebsanleitung ausdrücklich ausgeschlossen )! Wenn es dann einmal zum Schaden kommt .... Wenn es denn bei Materialschaden bleibt ( Versicherungsschaden ) ... „So What?“ - Versicherung Wenn es dann zu Personenschäden kommt ... möchte ich nicht in der Haut des Richters stecken ...
OT: @ Christoph: Länger klingeln lassen - damit Anrufweiterleitung funktioniert !
Gruß aus Bremen passt natürlich im Moment nicht ... sind 9.000 km weit weg ! |
da gebe ich dem Hebelzupfer mal Recht! Man kann ja auch die Greiner-Brücke mit Goldhofer- oder Scheuerle-Achsen kombinieren. Und gerade große Hersteller werden da nichts ohne statische Berechnungen konstruieren... Die bauen das, was Du haben möchtest, dafür bekommen sie Geld. Und in der EU muss es inzwischen für alles ein Prüfzeichen und regelmässige UVV/TÜV-Prüfungen geben, ein Schweisser muss Nachweise für das Schweissen unterscheidliche Stahlsorten vorweisen, man braucht Zertifizierungen bei öffentlichen Ausschreibungen usw., es wird doch immer bekloppter!
Selbtbaukrane wie in der Pionierzeit der 50er und 60er, damit brauchste heute nicht auf die Straße, selbst auf dem eigenen Gelände darfst Du die als Gewerbetreibender nicht einsetzen!
Ich bekomme es doch seit anderthalb Jahre hautnah mit: alles im Betrieb muss geprüft sein... fängt beim Ladegerät fürs Handy an, und hört bei HU/AU/SP/UVV am Nurtzfahrzeug auf... überall müssen heute "Babbscher" drauf sein! Und wenn was passiert, wird von den Behörden erstmal nach Püfungen gefragt...
Deswegen ist die Zusammenstellung von Felbermayr mit Sicherheut legal, ich erinnere hier an den LR 1750 von RiBA, da hat Liebherr die Adapter für die Goldhofer-Achsen gebaut
Gruß BUZ |
Da muss ich mal Einspruch erheben, du kannst doch nicht ernsthaft das Kombinat Greiner / Goldhofer mit der Scheuerle / Goldhofer kombination vergleichen ?
Das Greiner Produkt wird für externe Achslinien sozusagen zugeschnitten, die wird also dafür gebaut , um sie mit Goldhofermodulen o.Ä. zu betreiben.
Bei den Flügeltransportern handelt es sich nicht nur um zwei verschiedene Konzepte von zwei verschiedenen Herstellern, die Geräte stehen im Wettbewerb !
Der Vergleich mit der RIBA hängt genau so Hinterher, das wäre genau so als würde dir Liebherr einen Adapter bauen, um einer DEMAG-Wippe zu montieren, glaubst du wirklich das machen die ?
Es fängt ja schon damit an, das Scheuerle eine Querfahrt mit dem Flügeladapter untersagt und das Gerät von Haus aus langsamer ist, wie das Goldhoferprodukt und zwar nicht deswegen, weil es nicht schneller fahren könnte...außerdem ist das Gerät auf 6 + Adapter + 2 ausgelegt.
Sicherlich wird man nicht mal eben - egal wie oder woher - einen Adapter gebaut haben nach dem Motto passt schon - los gehts !
Deswegen ist meine Frage durchaus berechtigt.... -- Gruß
Christoph |