361 — Direktlink
01.03.2009, 13:14 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
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Zitat: | matze-on postete Stimmt, du hast recht! In dem Augenblick sieht es wirklich so aus, als ob der Käufer richtig Glück gehabt hat. Entweder hat sich´s tatsächlich überschnitten, oder der Verkäufer hat vergessen, das Gebot vorher zu streichen. |
Auch das vorherige Streichen des Gebots durch den Verkäufer würde an der Rechtslage (siehe mein Beitrag #361) nichts ändern.
Es könnte nur sein, daß ohne vorherige Streichung eBay selbst davon ausgeht, daß der Kauf gültig ist, was eine Kaufabwicklung mit Bekanntgabe der VK-Adresse(!) anstoßen würde. Dieser Fall ist mir aber erstens selbst noch nicht passiert und zweitens ändert eBay sowas ohnehin gerne mal nach Gutsherrenart.
Tschüs,
Sebastian -- Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de |