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15.10.2009, 12:46 Uhr
franzneufra
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Zitat: | koch87 postete
Zitat: | Sebastian Suchanek postete
Zitat: | koch87 postete
Zitat: | matze-on postete Muß man auf Bücher auch Zoll bezahlen? www.matze-on.de |
Ja. |
Sofern ich Zoll.de richtig verstanden und bedient habe : Nein.
Zitat: | koch87 postete 7% werden für Mehrwertsteuer kassiert. |
Ja, Einfuhrumsatzsteuer kommt auf jeden Fall noch drauf, das ist aber eine andere Baustelle. Außerdem muß die EUSt nicht nur auf den Warenwert, sondern auch auf die Versandkosten(!) bezahlt werden und die werden vermutlich nicht mit dem ermäßigten Satz von 7%, sondern mit dem normalen Satz von 19% belegt. (Daran erkennt man auch, was die EUSt eigentlich ist, nämlich sozusagen die Mehrwertsteuer auf ausländische Produkte. )
Tschüs,
Sebastian |
Hallo Sebastian,
richtig, Zollgebühr im Sinne der Gesetze fallen seit kurzer Zeit erst ab etwa 140 Euro Wert an. Steuersätze richten sich nach Warengruppen.
Die Mehrwertsteuer bzw. die gleichwertige Einfuhrumsatzsteuer muß immer bezahlt werden, ab einem Warenwert inkl. Versandkosten von etwa 22-25 Euro, das ist für mich umgangssprachlich "die Zollgebühr".
Bei Buchsendungen wird der gesamte Wert inkl. Versandkosten mit dem ermäßigten Steuersatz belegt, so wie es auch bei normalen Rechnungen mit ermäßigter Mwst gemacht wird, also 7% auf den kompletten Rechnungsbetrag.
Wirklich nervig wird es aber, sollte der Sendung keine Rechnung beiliegen, dann darf die Sendung persönlich beim Zollamt gegen Vorlage der Rechnung und Überweisungsbelegen abgeholt werden, das sind bei mir 45km eine Tour bis zum Zollamt.
Eine Kennzeichnung als Geschenk etc. ist nutzlos, interessiert den Zoll nicht, gibt nur Ärger. Gebrauchte Ware wird wie Neuware betrachtet.
Grüße Ralf |
Importe und Exporte in die Schweiz
Hallo,
sofern der Ursprung der Ware Deutschland bzw. Schweiz ist, fällt kein Zoll an.
Grund ist das Präferenzabkommen, das Deutschland mit der Schweiz hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ferenzzollsatz
Richtig ist, daß je nach Warenwert eine EUST von 7 bzw. 19% abhängig vom Artikel anfällt.
Es gibt jedoch die Möglichkeit der Freischreibung beim Zoll bis zu einem Warenwert von 40 Euro für Geschenksendung.
Ich habe beispielsweise mal Modellbauteile als Geschenksendung aus der Schweiz bekommen. Die Sendung mußte ich beim Zollamt abholen und es fiel kein Zoll oder Steuer an, da der Karton als geschenksendung mit einem Wert von 40 Euro deklariert war. Dies muß der Absender mit einem kleinen grünen Aufkleber machen.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=no&lang=de_DE&xmlFile=link1015143_1014249
Die Zöllner sind aber auch nicht auf den Kopf gefallen und können sehr wohl Neuware von Gebrauchter Unterscheiden.
Hab mit denen täglich zu tun, drum spreche ich aus Erfahrung.
LG
Franz
das will ich so nicht stehen lassersprung der Ware -- Immer nach vorne schauen, neues wagen! +++++++++++++++++++++++++++++++ Meine E-mail Adresse gibts gerne auf Nachfrage! |