336 — Direktlink
24.03.2011, 01:27 Uhr
Neo
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Zitat: | rollkopf postete
Zitat: | H.J. Gloede postete
Zitat: | Neo postete Wenn das Thema schonmal oben ist, gehts gleich weiter Das Bild hab' ich vor ca. 'nem Jahr gemacht. DAS nennt man fahrendes Verkehrshindernis Der Stau dahinter war nicht zu verachten.
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Hallo !
Das ist tatsächlich so richtig ! guckst Du hier:
http://nullbarriere.de/rolli-stvo.htm |
Hallo,
§24 Abs. 2 ????
Das ist doch n Krankenfahrstuhl? Oder nicht? Also muss er nicht auf die Fahrbahn. So verstehe ich das!!!! Schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt Opi sowieso nicht... Es sei denn, er fand keinen abgesenkten Bordstein um jenen zu überwinden.
gruss rollkopf |
Also er müsste sogar erst ein Bordstein überwinden, um überhaupt auf die Straße zu kommen! Hast auch Recht, das Teil ist ein Krankenfahrstuhl. Ich hab' keine Ahnung, ob das erlaubt ist oder nicht, aber selbst wenn...muss das sein? Nääääää! |