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07.01.2009, 18:53 Uhr
Kevin W.

Avatar von Kevin W.

hy hy...
ja ihr habt recht, also das mit dem blaulicht stimt, man wird es bei ner kontrolle nicht wiedersehen aber so lange du kein martinshorn hast passiert da nicht viel außer ne anzeige wegen , hmm
also weil du ja keiner der rennleiter bist
passend dazu gibt es ein sehr lustiges viedeo bei my video , siehe link
einfach ansehn mit ton aber weil lustig ist es auf jeden fall

http://www.myvideo.de/watch/3528681/Schoener_und_billiger_auf_deutschen_Strassen_ueberholen
--
Schöne Grüße aus dem Münsterland

Kevin

Ein Stern gehört in den Himmel, aber nicht auf die Straße
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07.01.2009, 19:37 Uhr
THWler 33142

Avatar von THWler 33142

Was das dann aber für ein Chaos im Stau geben würde? Aber trotzdem witzige Idee!!


--
Viele Grüße Jan

Dieser Post wurde am 07.01.2009 um 19:43 Uhr von THWler 33142 editiert.
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302 — Direktlink
07.01.2009, 20:54 Uhr
Christian

Avatar von Christian

Wieso Chaos... bei legalem Blaulicht macht auch jeder Platz... und ich bin mir sicher daß nicht jeder ein Blaulicht im Kofferraum hat um diesen Stunt abzuziehen

Eine andere witzige Geschichte zum flinken Vorwärtskommen fällt mir da noch ein.

Muss etwas ausholen. Mein Onkel in frankreich hatt früher zwei amerikanische Strassenkreuzer, unter anderem einen dunkelbraunen Plymouth von 1972, mit schwarzem Dach eine absolute Gangsterlimousine.

Und wir hatten zwei Austauschstudenten bei ihm, ein Engländer und ein Deutscher. Auf der Fahrt entdeckt einer der beiden im Handschuhfach des Autos zwei schwarze Wasserpistolen (wahrscheinlich meine, damals)

Prompt haben die zwei dunkle Sonnenbrillen aufgezogen und meinem Onkel, der am Steuer sass die Wasserpistole an die Schläfe gehalten

Unglaublich wie schnell die linke Spur frei wurde... So ne Karre, finstere Gestalten und ein Fahrer mit beiden Händen oben am Lenkrad. War alles noch Vor-Handy-Zeit. Jeder der das Auto im Rückspiegel sah zog sofort nach rechts rüber.

heute ginge das wohl nicht mehr, aber damals super effektiv...
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
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07.01.2009, 23:13 Uhr
Schlappseil



ist ja schon erstaunlich, was hier bei einigen für ein Rechtsverständnis besteht: Ich habs eilig, will auf die Mutter oder das Essen wird kalt, also packe ich mal eben das bei ebay gerade geschossene Blaulicht obenauf.

Wenn das mehrere so locker sehen. muß man sich nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr Platz macht, falls mal richtig wichtige Fahrzeuge (sowas wie Feuerwehr und Notarzt) von hinten kommen.

Das Horn hört sowieso keiner mehr, weil ja im Auto immer die Anlage voll aufgedreht ist.

Und genau dieselben Leute würden sich dann hier im Forum aufregen, wenn irgendwo z.B einer im Auto verbrennt, weil die Feuerwehr mangels Rettungsgasse nicht durchkommt. Ihr seid echt Helden!

Achja, von wegen das kostet nur 20 EUR und das Billigblaulicht ist weg:

je nachdem, ob man erwischt wird und wie die Grünen dann drauf sind, kann das auch sehr schnell eine Strafanzeige bringen (ein Kollege hat das vor 3 Jahren durchgespielt). Und wenn der Richter ein ganz Harter ist, sind da mal eben eine Geldbuße im 4stelligen Bereich sowie ein Jahr Busfahren drin.
--
Nach dem Hub ist vor dem Hub.
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07.01.2009, 23:31 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

HI Henning


Zitat:
Es gibt nur ein legales Rechtsüberholen und das im Stau bei <60km/h und mit weniger als 20km/h Differenzgeschwindigkeit. Man darf also im Stau nicht an stehenden Fahrzeugen mit 80km/H vorbeiziehen.

Du hast dir meinen Fall nicht richtig durchgelesen.
Wenn ich auf der rechten Spur fahre und vor mir 100-200m Platz ist, und die Fahrzeuge links langsamer werden, weil sie unfähig sind die Geschwindigkeit eines überholenden LKWs zu halten ( so zwischen 80 und 90), brauch ich auf der Rechten Spur nicht zu Bremsen.... Ich sprach ja auch von einstelliger Überschuss Geschwindigkeit und nicht von 80 KM/H

Wäre auch irrsinn, weil sowas Stau fördernd ist.
Naja ich habe sodass Gefühl einer der erwähnten Links fahrer ist unter uns....

Mfg Markus K


@ Schlappseil: Du hast doch diese überspitzten Darstellungen doch nicht für voll genommen. Wenn ja lies dir die Texte in nem ruhigen Moment nochmal durch und denk dir die fehlenden Smileys....

Dieser Post wurde am 07.01.2009 um 23:50 Uhr von Markus K editiert.
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305 — Direktlink
08.01.2009, 08:01 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Das "Rechtsüberholen" bei Kolonnenbildung auf der Autobahn nennt man in der österreichischen STVO meines Wissens nach Vorbeifahren und dies ist nicht verboten.

Und noch ein bisher nicht angesprochenes "Problem" mit den Linksfahrern:
Bei Autobahnausfahrten müssen sie dann eine oder mehrere Spuren queren, damit sie runter von der Bahn kommen und benutzen dann schon mal gerne die Fahrspuren als Verzögerungsstreifen.
Das selbe gilt für Autobahnauffahrten wo dann halt nicht der Beschleunigungsstreifen genutzt wird, sondern da wird gleich auf die erste oder zweite Spur gewechelt und erst dann beschleunigt und der nachfolgende Verkehr zum Abbremsen gezwungen.

Dieser Post wurde am 08.01.2009 um 08:03 Uhr von tom_hobby editiert.
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306 — Direktlink
08.01.2009, 08:55 Uhr
Christian

Avatar von Christian


Zitat:
Markus K postete
@ Schlappseil: Du hast doch diese überspitzten Darstellungen doch nicht für voll genommen. Wenn ja lies dir die Texte in nem ruhigen Moment nochmal durch und denk dir die fehlenden Smileys....

Danke Markus... scheint wohl doch nicht allen klar zu sein

Dieses Unterforum hier heisst bewusst Dies+Das. Untertitel: Privates, Jokes und nicht Ernstzunehmendes
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
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307 — Direktlink
08.01.2009, 12:58 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Nun ja, Erfahrungen mit einem privaten Blaulicht auf dem Dach habe ich zwar nicht zu bieten, aber ein klassisches luftbetriebenes Martinshorn unter der Kabine eines vierachsigen LKW-Abschleppwagens kann eine sehr feine Sache sein... Klar, ist völlig illegal, aber in höchsten Maße effektiv, um notorische "Rettungsgassenblockierer" zum freimachen zu bewegen. In all den Jahren, die dieses Fahrzeug betrieben wurde (inzwischen ist es ins Ausland verkauft worden und der Abschleppbetrieb ist in dieser Sparte auch nicht mehr aktiv...), hat es niemals einen Kommentar von den Sheriffs gegeben, obwohl sie mindestens einmal genau gehört haben müßen, was da läuft. Da habe ich ganz großes Glück gehabt, glaube ich, zumal ich gar nicht mit diesem Horn hupen wollte...

Wenn mein damaliger Chef mit diesem Auto vor uns die Gasse frei gehupt hat, konnten wir mit dem Kranwagen und anderen Hilfsfahrzeugen recht flott folgen. Anderfalls konnte das manchmal eine richt angstschweißtreibende Arbeit sein, mit dem breiten Kran selber die Gasse "aufzustoßen". Aber auch das hat immer irgendwie gut hin gehauen, auch ohne "Behördenhupe"...


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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08.01.2009, 21:15 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Christian


Zitat:
Danke Markus... scheint wohl doch nicht allen klar zu sein

Naja meine Ausführungen wurden ja scheibar auch nicht verstanden, stattdessen wurden Sachen hineininterpretiert.....

@ Stephan: Naja in deinem Fall hast du dir durch den Gebrauch keinen Vorteil verschafft, sondern denen, die du damit an die Seite gebeten hast...
Ausserdem gibs immer noch nen Ermessensspielraum....


Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 08.01.2009 um 21:18 Uhr von Markus K editiert.
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309 — Direktlink
09.01.2009, 00:31 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste



Zitat:
Markus K postete
Du hast dir meinen Fall nicht richtig durchgelesen.
Wenn ich auf der rechten Spur fahre und vor mir 100-200m Platz ist, und die Fahrzeuge links langsamer werden, weil sie unfähig sind die Geschwindigkeit eines überholenden LKWs zu halten ( so zwischen 80 und 90), brauch ich auf der Rechten Spur nicht zu Bremsen.... Ich sprach ja auch von einstelliger Überschuss Geschwindigkeit und nicht von 80 KM/H

Ich hab das genau so verstanden und ich bin mir beileibe nicht sicher ob das nicht als rechtsüberholen zählt - da müsste man mal einen StVO-festen grünen Fragen.

Zitat:
Wäre auch irrsinn, weil sowas Stau fördernd ist.

Es gibt soviel Irrsinn im Straßenverkehr .

Zitat:
Naja ich habe sodass Gefühl einer der erwähnten Links fahrer ist unter uns....

Du wechselst ja auch nach links rüber
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310 — Direktlink
09.01.2009, 23:52 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Wie ich feststellen must hast du es immernoch nicht ganz verstanden...

Mit dem Linksfahrer meinte ich den "demVordermannindenKofferraumdamitderrechtsnichtweitervorkommt" Typ.
Also der Typ Oberlehrer, der andere massregeln will und dabei selber diverse Fehler macht, welche teilweise Gefährlicher sind, als die Taten seines gegenüber.

Zu meinem oben genannten Fall steht inne StVO §7 unter Punkt 2:
"Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so das rechts schneller als links gefahren werden."
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Also darf ich zu meinem Vordermann aufschließen und wenn ich dann die Spur wechsel ist alles IO, ist quasi Indirektes Rechts Überholen wenn du es so nennen willst.


Unter 2a steht deine Version, die du bei Stau benennst:
"Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen."

Der "ottonormal" grüne (dunkelblaue ) hätte bei dieser Fragestellung warscheinlich das gleiche getan wie ich gerade: Die StVO zur Hand genommen und nachgelesen... Hättest auch du tun können, statt pauschal zu behaupten das es nicht erlaubt ist.

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 09.01.2009 um 23:53 Uhr von Markus K editiert.
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311 — Direktlink
10.01.2009, 11:43 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


sind wir uns einig:
Im Stau und allg. auf der Autobahn gibt es Idioten und ganz Unfähige.
Ich bin ja ganz froh, dass ich mir den Stuss nicht jeden Tag mit ansehen muss und hier in der Nähe - in diesem Sinne leider nicht eine Autobahn ist (ja, auch das gibt es noch).
Und wenn man sich dann mal die Laute anschaut, Männleins wie Weibleins, die einen zur Weißglut bringen können, dann habe ich das Gefühl, es sind immer die ähnlichen Unfähigen:

Überfordert, nach einem überholten LKW die Spur zu wechseln, weil es ja zu stressig ist, Rückspiegel, Blinker, Schulterblick, evtl. wieder Blinker ausmachen, da zu geringer Lenkeinschlag, ... rauchen, telefonieren, Radio bedienen und trinken... alles gleichzeitig geht echt nicht - weiß ich auch

Und dann ist da ja das Problem, wenn Mann und Frau rechts fährt, der nächste LKW kommt bestimmt und dann schert man 1 oder besser 2 km vor dem nächsten LKW raus, vielleicht bekommt der von hinten anrasende noch einen Blinker zu sehen, mit Glück blinkt es auch drei oder viermal, aber der Rückspiegel wir doch in den seltensten Fällen benutzt.
Daher deren sichere Denkweise: "Dann ist doch besser, ich bleibe gleich auf der linken oder mittleren Spur und gefährde mich nicht!"

Sorry, aber das ständige blitzen und abkassiere an einer Stelle und im Bus sitzen bleiben habe ich satt. Jeder, der schnell fährt, hat sicherlich mehr Erfahrung als die wenig-auf-der-Autobahn-Fahrer.

Aber es ist doch bequemer die Raser und Drängler an den "Abkassierstellen" zu sich kommen zu lassen, als notorische Linksfahrer zu verfolgen. Das ist doch Arbeit.

Ja, ich bin etwas abgeschweift. Zurück zum Punkt:
Und in diesen Situationen wünscht man sich eine Legalisierung des Rechts-Überholen (In England geht es doch auch ). Bis der rechts zu überholende es bemerkt, ist man doch eh schon vorbei, also auch kein Sicherheitsrisiko.
Oder man nimmt das Blaulicht...

Auch sehr sinnvoll: Mit einer kraftvollen Taschenlampe (Maglight o.ä.) das Auto des anderen von außen "inspizieren".
Die Linkströdler gehen dann auch sehr schnell zur Seite.

Dieser Post wurde am 10.01.2009 um 12:00 Uhr von Steve12777 editiert.
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312 — Direktlink
10.01.2009, 14:03 Uhr
Shorty



Moin,

an alle, die glauben, die linke Spur gehört ihnen.

Zitat eines mir unbkannten Radiomoderators:

"Sie sollten lieber so fahren, als ob ihnen das Auto gehört und nicht die Straße!"

Anmerkung: und vielen gehört noch nicht mal das Auto!

Gruß Heiko
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313 — Direktlink
10.01.2009, 23:14 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

So muß das laufen...:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=542971


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

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10.01.2009, 23:55 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Stephan postete
So muß das laufen...:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=542971

Ich bin absolut dafür, daß solche "Überlader" zur Rechenschaft gezogen werden, aber wie will man den "Gewinnvorteil" irgendwie sinnvoll und objektiv feststellen bzw. festsetzen?


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de
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315 — Direktlink
11.01.2009, 11:13 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste



Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Stephan postete
So muß das laufen...:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=542971

Ich bin absolut dafür, daß solche "Überlader" zur Rechenschaft gezogen werden, aber wie will man den "Gewinnvorteil" irgendwie sinnvoll und objektiv feststellen bzw. festsetzen?


Tschüs,

Sebastian

Einfache Lösung:
Man rechnet einfach die Frachtkosten aus, die der Transport von 25 Tonnen Holz extra gekostet hätte und das ergibt den Gewinnvorteil, weil der Spediteur ja nur einmal fahren musste/wollte.

Komplizierte Lösung:
Oder der Gewinnvorteil wird so berechnet, dass man über Gewicht der Überladung und Holzart und dem entsprechenden Festmeterpreis einfach den Wert der Überladung feststellt und das den Wert ergibt.

Beides reine Spekulationen aus meiner Sicht!
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316 — Direktlink
11.01.2009, 13:30 Uhr
BUZ




Zitat:
tom_hobby postete

Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Stephan postete
So muß das laufen...:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=542971

Ich bin absolut dafür, daß solche "Überlader" zur Rechenschaft gezogen werden, aber wie will man den "Gewinnvorteil" irgendwie sinnvoll und objektiv feststellen bzw. festsetzen?


Tschüs,

Sebastian

Einfache Lösung:
Man rechnet einfach die Frachtkosten aus, die der Transport von 25 Tonnen Holz extra gekostet hätte und das ergibt den Gewinnvorteil, weil der Spediteur ja nur einmal fahren musste/wollte.

Komplizierte Lösung:
Oder der Gewinnvorteil wird so berechnet, dass man über Gewicht der Überladung und Holzart und dem entsprechenden Festmeterpreis einfach den Wert der Überladung feststellt und das den Wert ergibt.

Beides reine Spekulationen aus meiner Sicht!

Gewinnvorteil 700,--

zur Strafe das ganze x 10 und der Fuhrunternehmer kann 7000,-- Euronen löhnen, beim nächsten mal x 20, und der überlegt sich das dann zweimal!

Gruß
BUZ
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das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
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11.01.2009, 13:53 Uhr
CraneWatch (†)



Soweit es den beschriebenen Langholztransporter betrifft bin ich ja Eurer Meinung aber -

was macht ihr mit einem Kran und den dazugehörigen Ballasttransportern wenn z. B. einer dieser LKW´s mit 86 to GG durch die Lande fährt ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu haben ? Wohlbemerkt: der LKW ist technisch für dieses Gewicht ausgelegt, hat eine Genehmigung nach § 70 und fährt auf einer genehmigungsfähigen Strecke. Eine Fahrgenehmigung nach § 29 hat er aber nicht weil die Genehmigungsbehörde seit 14 Tagen "nicht in die Strümpfe kommt"!
Die Bußgeldstelle rechnet dann ausgehend von zulässigen 40 to ca. 115 % Überladung ...
und wer zahlt die Strafe ? Die Genehmigungsbehörde ???
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318 — Direktlink
11.01.2009, 14:12 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Hallo

Natürlich der Fahrer, und derjenige der angeordnet hat ohne §29-Genehmigung zu fahren!

Denn:

Der Anordnende weiß das keine Genehmigung nach $29 StVO vorliegt!
Und dem Fahrer wird ja wohl niemand eine geladene Waffe an den Kopf gehalten haben,oder?

MfG

Kranguru
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319 — Direktlink
11.01.2009, 14:25 Uhr
CraneWatch (†)




Zitat:
kranguru postete
... Und dem Fahrer wird ja wohl niemand eine geladene Waffe an den Kopf gehalten haben,oder?

Das wohl nicht - aber der Hinweis auf die hundert Anderen die vor der Tür stehen und auf seinen Job warten wird schon gekommen sein ...
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11.01.2009, 14:31 Uhr
mirko

Avatar von mirko


Zitat:
Steve12777 postete


Ja, ich bin etwas abgeschweift. Zurück zum Punkt:
Und in diesen Situationen wünscht man sich eine Legalisierung des Rechts-Überholen (In England geht es doch auch ). Bis der rechts zu überholende es bemerkt, ist man doch eh schon vorbei, also auch kein Sicherheitsrisiko.
Oder man nimmt das Blaulicht...


und wenn du Pech hast kommt der Typ damit nicht klar gibt gas und drängelt sich an dir vorbei und behindert dich wieder, ist mir schon häufiger passiert. besonders extrem vor weihnachten vor mir fährt son Peugot van, rechts LKW im 500 bis 1000m Abstand, also die Lücken groß genug um mich eben vorbei zulassen und gleich wieder ausscheren zu können, was macht er wird langsamer, ich auch als ich auf 100 war gibt er gas und weil er mehr Leistung hat als mein Kleinwagen kann er mich aus beschleunigen, als ich wieder aufgeschlossen hatte begann das spiel von vorne, da hab ich kurz in den Rückspiegel gesehen und mal geschaut was hinter mir fuhr, schön denk ich mir BMW Audi Mercedes, lässt die mal eben vorbei und hängst dich hinten dran, der Peugotfahrer fährt brav auf die rechte und schwert höchsten 5 bis 10 meter vor mir wieder so das ich stark abbremsen muss um ihm nicht hinten drauf zufahren, das ganze hat er auch wieder mehrfach gemacht als sich die Gelegenheit geboten hat hab ich ihn rechts überholt, danach hat er gas gegeben mich bedrängt das ich recht rüber gefahren und hab ihn überholen lassen, Gott sein dank war ich fast zu hause und bin über die Landstraße weiter gefahren, solchen Leuten gehört der Führerschein abgenommen
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11.01.2009, 14:38 Uhr
Gast:kranguru
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Hallo

Ich mußte mich auch entscheiden:

Der kriminellen Nötigung durch den Betriebsleiter nachgeben und mit ziemlicher Sicherheit den Führerschein verlieren( neuer Bußgeldkatalog 2009!! ).

Oder arbeitslos sein mit Führerschein und der Chance auf eine neue Arbeitsstelle.

Und die hundert anderen Fahrer muß mir der Chef erstmal zeigen...

Der sucht ja nach knapp nem Jahr immer noch verzweifelt neue Fahrer!


MfG

Kranguru
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11.01.2009, 14:49 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
mirko postete
[...]

Achtung, Insidergag.



Ich habe gerade drei Anläufe gebraucht, um Dein Posting zu verstehen...


Tschüs,

Sebastian

PS: Das Bild deklariere ich hiermit als gemeinfrei; wer's nutzen will, kann das gerne tun.
--
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11.01.2009, 19:06 Uhr
mirko

Avatar von mirko

woher wusste ich nur das dieses Posting wieder niemand auf Anhieb versteht, aber immer hin scheint die Rechtschreibung halbwegs zu stimmen
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324 — Direktlink
11.01.2009, 19:09 Uhr
Carsten Manner

Avatar von Carsten Manner


Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
mirko postete
[...]

Achtung, Insidergag.

Ich habe gerade drei Anläufe gebraucht, um Dein Posting zu verstehen...


Tschüs,

Sebastian

Danke Sebastian!!

Carsten
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