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05.01.2010, 19:09 Uhr
Michael 5



Murphy`s Gesetz, kanns passieren, passierts auch.
Behämmerter LKW-Fahrer, der seine Brücke falsch abstellt,
zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält, aber nicht weit genug sehen kann dafür,

und nebenbei die Stadtplaner, die da das Limit nicht runtergesetzt haben; wenn da mehrere Einfahrten (Werkstatt, Spedition) sind ist das doch automatisch ne Gefahrstelle, möchte nicht wissen wie oft das da schon (beinahe) gerumst hat wenn einer da mit nem LKW rein- oder rausfährt, auch ohne vorher abzubrücken.
--
Lebst Du noch oder kranst Du schon?!
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301 — Direktlink
05.01.2010, 20:25 Uhr
Katzenfreund




Zitat:
Michael 5 postete
Zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält.

Hallo,

Falsch: Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Landstrassen nachts bei Fernlicht 70 km/h und bei Abblendlicht 50 km/h. Fährt man schneller, ist man im Falle des Falles halt der Dumme.
--
Freundliche Grüsse aus dem Herzen der Lüneburger Heide

Frank
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302 — Direktlink
05.01.2010, 20:28 Uhr
thuni89




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
thuni89 postete
Und so wie es aussieht, hat es geschneit. Evt. ja gerde sehr stark, als der Twingofahrer die Strecke befuhr, womit die Sicht evt. beeinträchtigt war.

Und was macht man als Autofahrer, wenn die Sicht (stark) beeinträchtigt oder die Straße glatt ist? Kleiner Tip: "Ungebremst weiterheizen" ist es nicht...

Da hast du wohl recht. Wir wissen nur beide (leider) nicht, wie schnell der junge Mann in Wirklichkeit war. Aber das er schneller als 20 oder 30 war, ist außer Frage.




Zitat:

Zitat:
thuni89 postete
Hast du mal mit nem Scheinwerfer aus größerer Entfernung auf ein Warndreieck geleuchtet?

Warndreieck wüsste ich jetzt nicht, aber Reflektoren an Fahrrädern, auf Warnwesten u.ä., was sich einem halt so tagtäglich in den Weg wirft.
Alles, was reflektiert, kann man nach meiner Erfahrung eigentlich relativ gut im Dunkeln erkennen.


Tschüs,

Sebastian

Also was ich bisher so erlebt habe, vor allem Warndreiecke o.ä. erwiesen sich nachts (und evt. noch bei schlechtem Wetter) als lächerlich. Deshalb führe ich permanent eine Rundumleuchte im Auto mit.





Just my 2 Cents
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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05.01.2010, 21:03 Uhr
Michael 5




Zitat:
Katzenfreund postete

Zitat:
Michael 5 postete
Zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält.

Hallo,

Falsch: Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Landstrassen nachts bei Fernlicht 70 km/h und bei Abblendlicht 50 km/h. Fährt man schneller, ist man im Falle des Falles halt der Dumme.

Laut Polizist in der Meldung ist dort 100KM/h Limit.

Und das ich bei 100 nachts mit Abblendlicht nur 50 fahren darf ist mir neu.
Was Du wahrscheinlich meinst ist das man die Geschwindigkeit so halten soll, dass man auf halber Sichtweite anhalten kann.
Damit man falls einem jemand entgegenkommt und der das genauso macht, beide rechtzeitig zum stehen kommen.
--
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304 — Direktlink
05.01.2010, 22:30 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Katzenfreund postete

Zitat:
Michael 5 postete
Zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält.

Hallo, Falsch: Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Landstrassen nachts bei Fernlicht 70 km/h und bei Abblendlicht 50 km/h. Fährt man schneller, ist man im Falle des Falles halt der Dumme.

Die Frage ist hier, ob man bei volkommen dunkler Landstraße in seinem Lichtkegel (normales Abblendlicht) eine ca. 1,50 m hohe Wechselbrücke auf dünnen Stelzen erkennen können muß.

Ich behaupte mal, das muß man nicht. Ansonsten kann man sein Auto gleich zuhause stehen lassen, des nachts. Irgendwo muß auch mal Schluß sein!

Desweiteren dürfte es relativ unerheblich ist sein, ob man in einem Twingo mit vorschriftsmäßigen 50 km/h oder mit möglicherweise zu schnellen 100 km/h nachts gegen eine unbeleuchtete Wechselbrücke knallt. Es ist auch völlig unerheblich, ob der Wagen noch 300 m weiter drunter durch rast, oder auf den ersten zwei Metern der Wechselbrücke steckenbleibt. Für den Fahrer (sowie auch für den Beifahrer) läuft sowas vermutlich aufs gleiche hinaus, nämlich den sicheren Tod! In Höhe der Wechselbrückenkante schützt keine Knautschzone, kein Airbag oder sonstiger Firlefanz.

Ich hoffe, dieses werden die Gutachter und Gerichte ebenfalls erkennen, und dementsprechend dem LKW-Fahrer exakt 100% der Schuld zusprechen.

Was soll denn als nächstes kommen? Ein gespanntes Stahlseil nachts über der Straße, in Augenhöhe?? Und soll man dann auch rechtzeitig zum Stillstand kommen??
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305 — Direktlink
05.01.2010, 22:53 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Katzenfreund postete

Zitat:
Michael 5 postete
Zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält.

Falsch: Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Landstrassen nachts bei Fernlicht 70 km/h und bei Abblendlicht 50 km/h.

Das hätte ich jetzt aber gerne mal mit der StVO belegt.


Tschüs,

Sebastian
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05.01.2010, 22:57 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
thuni89 postete

Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
thuni89 postete
Und so wie es aussieht, hat es geschneit. Evt. ja gerde sehr stark, als der Twingofahrer die Strecke befuhr, womit die Sicht evt. beeinträchtigt war.

Und was macht man als Autofahrer, wenn die Sicht (stark) beeinträchtigt oder die Straße glatt ist? Kleiner Tip: "Ungebremst weiterheizen" ist es nicht...

Da hast du wohl recht. Wir wissen nur beide (leider) nicht, wie schnell der junge Mann in Wirklichkeit war. Aber das er schneller als 20 oder 30 war, ist außer Frage

Darauf können wir uns, denke ich, einigen.

Ich war auch nicht dabei, ich bin kein Sachverständiger, und die Bilder sehe ich auch nur als Vorschau. Aber aus dem, was ich auf den (Vorschau-)Bildern sehe, schließe ich, daß der LKW-Fahrer nicht alleine Schuld hat.

BTW: Was man auf den Bildern auch überhaupt nicht erkennen kann, ist, ob und ggf. wie viel Licht auf dem fraglichen Firmenhof war und wie weit das ggf. auf die Fahrbahn gereicht hat.


Tschüs,

Sebastian
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05.01.2010, 23:00 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hendrik postete
Was soll denn als nächstes kommen? Ein gespanntes Stahlseil nachts über der Straße, in Augenhöhe??

JFTR: Gibt's (leider) immer mal wieder - siehe Google. Das läuft dann unter "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", obendrein mit klar erkennbarem Vorsatz.


Tschüs,

Sebastian
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05.01.2010, 23:55 Uhr
ulrich




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Katzenfreund postete

Zitat:
Michael 5 postete
Zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält.

Falsch: Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Landstrassen nachts bei Fernlicht 70 km/h und bei Abblendlicht 50 km/h.

Das hätte ich jetzt aber gerne mal mit der StVO belegt.

Einen ähnlichen Fall hatten wir ja schon einmal hier (#183) diskutiert.

... Verstoß gegen das Gebot des "Fahrens auf Sicht" im Sinne der §§ 3 Abs. 1 S. 4, 18 Abs. 6 StVO ...
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

Wobei ...
1. dieser Unfall durch ein ordnungsgemäß aufgestelltes Warndreick hätte vermieden werden können oder aber glimpflicher verlaufen wäre,


Zitat:
§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

2.
Zitat:
Hendrik postete
...
Die Frage hier ist , ob man bei volkommen dunkler Landstraße in seinem Lichtkegel (normales Abblendlicht) eine ca. 1,50 m hohe Wechselbrücke auf dünnen Stelzen erkennen können muß. ...


Dieser Post wurde am 05.01.2010 um 23:56 Uhr von ulrich editiert.
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309 — Direktlink
06.01.2010, 12:56 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Ulrich hat es genau richtig erkannt:
das Warndreieck hätte in entsprechendem Abstand VOR dem Hindernis und nicht direkt auf dem Hindernis platziert werden müssen.

Das sollte ein Berufskraftfahrer eigentlich wissen.

Ein anderes verantwortungslosen Verhalten von Berufskraftfahrern beobachte ich immer wieder bei Buschauffeuren, die Fahrgäste an Bord haben und mit dem Handy (ohne Freisprecheinrichtung) telefonieren.

Auch da gehörte auf das Strengste durchgegriffen und den Leuten mal eine ordentliche Zeit die "Lizenz" entzogen oder müssen erst ein paar Businsassen dran glauben, das sich was tut.
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06.01.2010, 13:01 Uhr
Michael 5




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Katzenfreund postete

Zitat:
Michael 5 postete
Zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält.

Falsch: Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Landstrassen nachts bei Fernlicht 70 km/h und bei Abblendlicht 50 km/h.

Das hätte ich jetzt aber gerne mal mit der StVO belegt.


Tschüs,

Sebastian

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

2.außerhalb geschlossener Ortschaften

a.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

b.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

c.für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

STVO, Stand 01.09.2009, letzte Ausgabe.

Von Limits bei Fernlicht oder Abblendlicht hab ich in meinen Beck`schen Textausgaben nichts gefunden.
--
Lebst Du noch oder kranst Du schon?!

Dieser Post wurde am 06.01.2010 um 13:04 Uhr von Michael 5 editiert.
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311 — Direktlink
06.01.2010, 14:35 Uhr
thuni89




Zitat:
Katzenfreund postete

Zitat:
Michael 5 postete
Zu schneller PKW-Fahrer, der sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung (100) hält.

Hallo,

Falsch: Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Landstrassen nachts bei Fernlicht 70 km/h und bei Abblendlicht 50 km/h. Fährt man schneller, ist man im Falle des Falles halt der Dumme.

Solch eine Regel oder Gesetz habe ich noch nie gehört!

Was ist bei Landstraßen mit Beleuchtung?

Oder bei Vollmond?

Ab wann ist nachts?



Wenn, dann evt. nur nach der im Post über mir markierten Regel, aber wer mit Abblendlicht nur 50m gucken kann, sollte mal sein Licht überprüfen lassen. Ich kann mir Abblendlicht MINDESTENS 100-150m sehr gut gucken, mit Fernlicht noch weiter. Und ich habe normale Halogenscheinwerfer, keine XenonAbbiegeKurvenNachtsichtInfrarotum5EckenLeucht-Scheinwerfer.



Nichts für ungut, winterlicher Gruß
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex

Dieser Post wurde am 06.01.2010 um 14:36 Uhr von thuni89 editiert.
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312 — Direktlink
06.01.2010, 19:16 Uhr
Katzenfreund



Hallo,

Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist kein Gesetz, steht auch nicht so in der StVO.
Aber wie schon erwähnt, darf man nur so schnell fahren, dass man vor einem Hindernis anhalten kann. Das haben dann die Gerichte mit den obigen Zahlen konkretisiert
--
Freundliche Grüsse aus dem Herzen der Lüneburger Heide

Frank
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313 — Direktlink
06.01.2010, 22:05 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Tom


Zitat:
Ein anderes verantwortungslosen Verhalten von Berufskraftfahrern beobachte ich immer wieder bei Buschauffeuren, die Fahrgäste an Bord haben und mit dem Handy (ohne Freisprecheinrichtung) telefonieren.

Auch da gehörte auf das Strengste durchgegriffen und den Leuten mal eine ordentliche Zeit die "Lizenz" entzogen oder müssen erst ein paar Businsassen dran glauben, das sich was tut.

Ist das nicht ein wenig viel Schwarzmalerei auf einmal?
Irgendwie hört sich das nach Bildzeitung an.
Vorab-ich drücke grundsätzlich jeden Anruf beim Fahren auf dem Handy weg.
Obwohl ich theoretisch nicht mal das darf...

Aber nur mal zum nachdenken: Als Busfahrer darf ich während der Fahrt in den Handsprechapperat meines Funkgerätes sprechen oder aber ins Kabelmikrofon der Bordsprechanlage und den Stadtführer machen - das hat der Gesetzgeber nicht verboten.... Aber mal ehrlich es lenkt alles 3 gleich doll ab.
Ich kenne ein paar Polizisten, die sogar nicht deiner Meinung sind und dem BKF mehr zutrauen als du.
Die kennen nämlich diese Liste inklusive der Hintergründe :
http://www.sueddeutsche.de/panorama/840/316720/text/

Ich will hier nix schönreden aber einige Punkte werden von den Medien arg aufgepuscht.

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 06.01.2010 um 22:10 Uhr von Markus K editiert.
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314 — Direktlink
07.01.2010, 08:49 Uhr
Gast:tom_hobby
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@Markus
Ich tue halt lieber VORHER schwarzmalen, als NACHHER vielleicht selber als betroffener Angehöriger einen Behinderten pflegen oder gar jemand zu einem Begräbnis tragen zu müssen.

Jeder hat halt einen anderen Zugang zu solchen Sachen, einer sieht's eher locker, der andere nicht.
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07.01.2010, 12:10 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Na ja, alle Schwarzmalerei schützt nicht mal im geringsten davor TROTZDEM irgendwann die Arschkarte zu ziehen. Von daher lebt es sich mit "locker nehmen" alle Male leichter. Man hat ja eh nur das eine Leben...


Gruß vom Rhein
Stephan
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Gruß vom Rhein
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"Hätten Sie aber können!!!"
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07.01.2010, 19:02 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


@Stephan
Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass eine Bekannte von mir beim Unglück in Kaprun ihr Leben gelassen hat, dort hat halt jemand den Einbau eines Heizlüfters "locker genommen".
Blöd, dass sie erst 17 war, als sie "die Arschkarte gezogen" hat.

Das Leben "locker nehmen" hat also überhaupt nichts damit zu tun, dass man gleichgültig darüber hinwegsehen tut, wenn Regeln und Vorschriften einfach nicht beachtet oder ignoriert und damit andere gefährdet werden.
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08.01.2010, 08:22 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Ja, richtig, hinter jeder Regel und hinter jder Vorschrift steckt jemand, der sich etwas dabei gedacht hat. Der andere Teil sind die Leute, die sie zu beachten und einzuhalten haben, also quasi wir alle. Das legt dann jeder für sich nach eigenem gut dünken und den eigenen Erfahrungen aus, richtig? Damit komme ich wieder auf meinen Standpunkt zurück: Was hilft es mir, wenn ein anderer Mist baut, durch den ich zu Schaden komme...? Das kann ich nur selten durch eigenes Zutun vermeiden, und sicher nicht im Falle einer fehlerhaft installierten Heizung in der Gletscherbahn oder bei der Wechselbrücke auf der Landstarße. Dann habe ich, wie täglich viele andere auch die goldene Arschkarte gezogen. Und nun? War es bis dahin nicht wenigstens ein bisschen schön...? (Und habe ich ein Testament gemacht, damit meine Anverwandten mit meinem bescheidenen Nachlass wenigstens keinen unnötigen Ärger haben...?)

Schöner passender Spruch dazu: Das Leben ist lebensgefährlich! Also immer hübsch locker bleiben...


Gruß vom Rhein
Stephan
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Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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318 — Direktlink
08.01.2010, 11:04 Uhr
Gast:tom_hobby
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Habe nirgends behauptet, dass ich mein eigenes Leben nicht locker sehe, ganz im Gegenteil, ich sehe es sehr gelassen und genieße jeden Tag, da ich schon selber dem Tod - nicht irgendwie, sondern schon dreimal sehr knapp - von der Schippe gesprungen bin.
(2x aus Fremdverschulden, 1x aus Eigenverschulden)

Hab auch einen Spruch:
Nichtmal der Tod ist umsonst, denn der kostet das Leben ...

Und um wieder zum Thema Unfälle zurückzukehren; gerade in der Fahrschule sollte man eigentlich lernen, dass man das Lenkrad nicht verreißen soll, wenn man auf's Bankett kommt
http://steiermark.orf.at/stories/414474/
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319 — Direktlink
08.01.2010, 12:30 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
tom_hobby postete
Und um wieder zum Thema Unfälle zurückzukehren; gerade in der Fahrschule sollte man eigentlich lernen, dass man das Lenkrad nicht verreißen soll, wenn man auf's Bankett kommt
http://steiermark.orf.at/stories/414474/

Auf wahrscheinlich ähnliche Weise hat mal ein Monteur meines ehemaligen Arbeitgebers auf der Autobahn seinen Opel Combo "gut durchgewürfelt".


SCNR,

Sebastian
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08.01.2010, 14:50 Uhr
Gast:tom_hobby
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Hier wurde auch volle Arbeit geleistet:
http://derstandard.at/1262209111195/SchaerdingOOe-Lkw-zerstoerte-denkmalgeschuetzte-Fassade
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321 — Direktlink
08.01.2010, 17:57 Uhr
torquemaster




Zitat:
tom_hobby postete
Hier wurde auch volle Arbeit geleistet:
http://derstandard.at/1262209111195/SchaerdingOOe-Lkw-zerstoerte-denkmalgeschuetzte-Fassade

Und hier der LKW dazu:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,318190,C

(Wusste gar nicht, dass man mit'm Kühllaster auch Bauschutt fahren kann )

Sebastian

Dieser Post wurde am 08.01.2010 um 17:57 Uhr von torquemaster editiert.
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322 — Direktlink
08.01.2010, 18:13 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
torquemaster postete

Zitat:
tom_hobby postete
Hier wurde auch volle Arbeit geleistet:
http://derstandard.at/1262209111195/SchaerdingOOe-Lkw-zerstoerte-denkmalgeschuetzte-Fassade

Und hier der LKW dazu:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,318190,C

(Wusste gar nicht, dass man mit'm Kühllaster auch Bauschutt fahren kann )

Meine Herren - das muß doch 'n ordentlichen Schlag getan haben. Warum fährt die Hohlrinde dann einfach weiter!?
Ich hoffe, daß man dem Fahrer nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern auch gleich wegen Fahrerflucht die E***r langzieht...


Tschüs,

Sebastian
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323 — Direktlink
08.01.2010, 19:22 Uhr
kranfred09



Weils ein Ungar war der beim Gartner fährt,
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324 — Direktlink
09.01.2010, 18:27 Uhr
Michael 5



Blinder krimineller Analphabet aus Ungarn wolltest Du wohl sagen.
Da hat der Gärtner richtig viel gespart mit diesem Billiglohnkutscher.
Schade, dass er sich nicht die ZM zu Klump gefahren hat! Vielleicht wäre er ja dann stehengeblieben!
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