2808 — Direktlink
14.06.2013, 11:28 Uhr
Stephan
Moderator
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Nein, generell kann man Dir das Fotografieren im öffentlichen Raum nicht verbieten. Eine Landstraße oder ein Acker sind für jedermann frei zugängliche Örtlichkeiten. Allerdings ist ein Bauherr bisweilen verpflichtet, seine Baustelle gegen unbefugten Zutritt abzusperren. In diesem gesicherten Bereich kann selbstverständlich auch ein Fotografierverbot ausgesprochen und durchgesetzt werden. Außerhalb davon steht man wieder im öffentlichen Raum ...
Ich weiß es nicht genau, aber ich denke bei ENERCON, aber nicht nur dort, hat man weniger ein Problem damit, daß Anlagen und Baustellen fotografiert werden. Entscheidender ist wohl eher, was mit diesen Bildern passiert (-> veröffentlichung im Internet) und die Reaktionen, die das dann nach sich ziehen kann (-> zum Beispiel rumgereite auf Arbeitsschutzbestimmungen durch Mitbewerber ...!). Insofern macht es schon aus diplomatischen Gründen Sinn, sich zunächst auch an offensichtlich überzogene Fotografierverbote einfach mal zu halten. Die könnte man ja auch als etwas harsch vorgetragene Bitte verstehen, wenn man denn wollte. Zu einem anderen, späteren Zeitpunkt kann die Atmosphäre vor Ort schon wieder viel entspannter sein und dann klappt es erfahrungsgemäß auch wieder besser mit der Fotografiererei ...
Und bei der weiteren Verwendung solcher Bilder ist dann eben das Fingerspitzengefühl jedes einzelnen Fotografen gefragt. Im Zweifel verzichtet man dann eben darauf, gewisse Bilder online zustellen.
. -- Gruß vom Rhein Stephan
"Hätten Sie aber können!!!" |