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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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250 — Direktlink
15.10.2010, 21:00 Uhr
Jens P.



Habt ihr mal die Achsen gezählt?
190to auf 9 Achsen?
Da ist irgendwo der Wurm drin- so schwer war der Transport 100%ig nicht.
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251 — Direktlink
15.10.2010, 21:39 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Harry K. postete.....die zulässige Achslast an den Antriebsachsen beträgt nun mal 10,0 t und nicht 12,0 t!! Genau diese Achslasten machen den Brückenlagern den garaus...

Meine felsenfeste Überzeugung ist ja immer noch, daß nicht die paar illegalen Achslasten von 12 t unsere Brückenlager weichhämmern, sondern die Millionen legalen 9 t / 10 t / 11 t Achsen, die tagtäglich darüberhämmern. Habt ihr desweiteren einmal bemerkt, was für ein "Satz" die Fahrzeuge immer machen, wenn sie über die Trennstelle zwischen fester Fahrbahn und Brücke drüberfahren? Solange diese (notwendigen) Dehnungsfugen nicht topfeben hergestellt werden, solange entstehen an den Brückenbauwerken genau an diesen Stellen dynamische Achslasten, die sich gewaschen haben. Aus einer 10 t Achse wird da bei 80 km/h locker mal 'ne 20 t Achse, wenn die Dehnungsfuge wieder mal 4 cm Höhenunterschied hat.

Über das Thema kaputte Stoßdämpfer an luftgefederten LKW-Achsen wollen wir mal gar nicht reden.

Die Spielregeln gegen Wettbewerbsverzerrung müssen unbedingt eingehalten werden, keine Frage, aber ganze Transporte wegen Lappalien immer stillzulegen, und die gesamten Folgekosten einfach außer Acht zu lassen, ist wirklich beschämend. Da gibt es das probate Mittel der Gewinnabschöpfung; von mir aus auch gleich die doppelte Portion, aber das kann man in Ruhe hinterher durchführen, wenn die Ladung am Ziel ist.

Keine einzige Straßenbrücke dieser Welt kracht ein wegen 2 t Übergewicht. Wenn es solche Brücken gäbe, wären diese ja mehr als lebensgefährlich.

gruß hendrik
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252 — Direktlink
16.10.2010, 14:11 Uhr
Kamelot73



@Hendrik
hast ja sicherlich recht, das kleinere Überschreitungen nicht so eine große Wirkung haben sollten. Aber wer soll/ darf entscheiden, was noch geht und was nicht. Sicherlich sind gerade in Deutschland die Sicherheitsreserven bei Brücken und Straßen ziemlich hoch, aber wenn 2to noch gehen, gehen ja vielleicht beim nächsten mal auch noch 3to usw. Ich kann in gewisser weise die Polizisten auch verstehen, wenn sie so etwas nicht auf ihre Kappe nehmen wollen. Denn wenn die Genehmigung nicht stimmt oder technische Sachen nicht funktionieren, sag ich als Fahrer doch auch nicht (sollte ich eigentlich als Fahrer sagen ), das es schon in Ordnung ist und wird schon gut gehen.

Auf der anderen Seite muß ich den Spediteuren aber auch den schwarzen Peter zuschieben. Wie oben schon erwähnt, werden solche Transporte ja nicht von heut auf morgen geplant, sondern oft auf Wochen vorher. Warum beantrage ich dann eine Genehmigung, in der eich nicht mal 2to Spiel habe. Hätte man anstatt 190to vielleicht 200to beantragt, hätte man vielleicht eine Achse mehr verbauen müssen, hätte aber bestimmt nicht mehr Auflagen gehabt. Somit wurde hier doch wieder auf´s letzte Gramm und somit auf den letzten Cent geplant. Da kann ich nur sagen: Selber schuld.

Womit ich allerdings nicht sagen will, das ich Pfennigfuchserei bei Polizeikontrollen gutheiße. Es muß sich an die Regeln gehalten werden, ganz klare Sache. Aber man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen, denn wenn man wollte, könnte man an so gut wie jedem Transport (vor allem im Bezug auf die Gummiparagraphen im Bereich Ladungssicherung) was finden.

Gruß Frank
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253 — Direktlink
16.10.2010, 16:29 Uhr
Blacky



Moin, moin,

die Frage der unteilbaren Ladung beim Transport der Stahlträger für die Hafenbrücke ist relativ einfach erklärbar. Da die Träger mit 55m sehr „schlank“ sind und mit Nachläufer transportiert werden, besteht beim Transport von nur einem Träger die Gefahr des Beulen bzw. Knicken. Wie schnell das geht musste ich vor ein paar Jahren auf meiner Baustelle erleben: Beim Abladen eines 30m Spannbetonbinders ist dieser in der Mitte gebrochen. Ist zum Glück nichts passiert, da er erst gerade angehoben war.

Die Träger der Hafenbrücke wurden mit Hilfsrahmen zu einem Träger kraftschlüssig verbunden, um überhaupt transportiert werden zu können. Alternativ hätte man einen zusammenhängenden Transporter verwenden können, was bei der Länge und dem Gewicht unwirtschaftlich gewesen wäre.




--
Grüße aus der Kirschenstadt
Thomas
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254 — Direktlink
16.10.2010, 16:59 Uhr
Diddl22



@Hendrik
Wir sprechen hier von 190t nicht von einem 40t. Wenn ein 40ter leicht erhöhte Achslasten hat kann das die Brücke locker ausgleichen, da sie für viel höhere Lasten ausgelegt ist. Bei 190t geht man schon an die Grenzen darum bekommen ja auch die Transporte Auflagen zum Überfahren der Brücken (mittig, Schritttempo, ect.) Du sagst das keine Brücke der Welt wegen 2t Übergewicht zusammenkracht. Es geht aber um eine Achslast von 2 t mehr und nicht 2t insgesamt. Was sind eigentlich 2t? Auf die bereits 10t belastete Achse stelle ich noch einen vollbesetzten Kombi Marke Skoda Oktavia. Und das ist in meinen Augen keine Lappalie mehr. Das Problem ist ja auch nicht das die Brücke zusammenkracht sondern das die Brücke bei der Überfahrt in Schwingungen gerät in Horizontaler und Vertikaler Richtung, bei zu starken Schwingungen werden die Stähle, der Beton und die Wiederlager evtl. beschädigt. Daher werden die Brückenauflagen mit den Parametern des Transportes errechnet, und diese 2t auf der Achse wohlgemerkt würden fehlen.

Wiso sollen die Folgekosten nicht außer Acht gelessen werden??? Wenn ich ohne Führerschein mit dem Auto in den 3000€ Urlaub fahre ist das was anderes als wenn ich nur zur Arbeit fahre??? Ist da ein Unterschied? Der Transport fährt ohne gültige Genehmigung und darf aus Sicherheitsgründen nicht weiterfahren. Wenn Folgekosten durch Kräne ect. entstehen ist das ein Problem der transportierenden Firma und kann nicht eine weiterfahrt rechtfertigen.

Wer einmal bei einer Schwerlastkontrolle war, weiß was es für schwarze Schafe gibt.

Es kann sein das der Transport noch andere nicht bekannte Probleme hatte die, die Presse nicht mitgeteilt hat.

Es müsste auch eine bessere Ausbildung bei der Polizei, Genehmigungsbehörden, Unternehmer und Fahrer geben. Aber Ausbildung kostet Geld und dieses kann man ja besser anders verwenden... Und es muß mal wieder mehr Ehrlichkeit kommen und nicht dieses Rumgelüge. Fehler machen wir alle aber man muß auch denn zu seinen Fehler stehen.

In diesem Sinne schönen Abend
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255 — Direktlink
16.10.2010, 17:17 Uhr
Diddl22



@Blacky
Man beachte das Wort "unwirtschaftlich"

Wenn ich einen Auftrag annehmen will muß ich in meinem Fuhrpark gucken ob ich ein geeignetes Fahrzeug zu Verfügung habe. Wenn ich 3 Teile zusammen transportieren muß um einen Nachläufer einzusetzten und dadurch z.b. auf 190t komme ist das in meinen Augen das falsche Fahrzeug. Ggf. kann ich diesen Transport so hart es klingt nich annehmen.

Wenn ich die Transportanfrage bekomme 20t Frischfisch zu transportieren. Aber in meinem Fuhrpark sich nur Kipper befinden und es mir unwirtschaftlich erscheint ein Kühlzug zu besorgen. Kann ich ja auch nicht den Fisch auf die Ladefläche kippen und mit Eis bedecken und dann quer durch Deutschland fahren.
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256 — Direktlink
16.10.2010, 17:17 Uhr
joppi



Hallo, wo steht etwas von 12to Achslast? Laut HNAde "Mit 6,8 Tonnen tatsächlichem Gewicht sei die Zugmaschine rund zwei Tonnen stärker belastet gewesen als angegeben"
Alles Spekulatius!!!
--
Viele Grüsse aus Franken
Wolfgang
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257 — Direktlink
16.10.2010, 17:49 Uhr
Stefan Jung




Zitat:
joppi postete
Hallo, wo steht etwas von 12to Achslast? Laut HNAde "Mit 6,8 Tonnen tatsächlichem Gewicht sei die Zugmaschine rund zwei Tonnen stärker belastet gewesen als angegeben"
Alles Spekulatius!!!

Hallo,

irgendwie passt der Text in der Zeitung überhaupt nicht ..... hab s mir noch mal genau durchgelesen. Das ist alles ein ziemliches "wirr warr".
Ich denke die Zwangspause hat andere Hintergründe.....

Gruß
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258 — Direktlink
16.10.2010, 18:47 Uhr
Blacky



@ Diddl22

Mit alternativ meine ich den Transport der Träger einzeln, z.B. auf Teleskopsattelauflieger, da ein einzelner Träger vollflächig auf dem Transportfahrzeug aufliegen müsste. Da dadurch fünf Transporteinheiten erforderlich wäre, müsste dies eigentlich teurer sein, als die gewählte Konfiguration.

@ alle

Glaubt bloß nicht alles Wort für Wort was die Medien so schreiben oder sagen. Der gemeine Lokalreporter ist gar nicht in der Lage die fachlichen Details von allem zu kennen und zu bewerten, worüber er berichten soll. Beispiel: „500to schwerer Kran ausgebrannt“ – gemeint war der Motorbrand eines LTM 1500. Oder: Aus der Überschrift einer Pressemitteilung „Jann-Berghaus-Brücke wird endlich abgenommen“ (gemeint war die bauvertragliche Leistungsabnahme) machte die Presse „Jann-Berghaus-Brücke wird endlich abgerissen“.
--
Grüße aus der Kirschenstadt
Thomas
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259 — Direktlink
16.10.2010, 19:30 Uhr
Kamelot73



Muß Blacky da zustimmen. Die Transporte mehrerer Binder auf einem Nachläufer sind gängige Praxis.
Es geht in vielen Fällen auch gar nicht darum möglichst viel Ladung auf einem LKW zu transportieren. Oft ist es so, das man mit einem Tele-Sattel, vor allem bei der Länge, schlicht und ergreifend gar nicht zur Baustelle kommt. Oder eben nur wenn großflächig Kurven ausgeschottert, Ampel abmontiert und Bäume gefällt werden. Und diese Arbeiten und Kosten sind dann im Vergleich zum Transport auf einem Nachläufer "unwirtschaftlich"

Gruß Frank
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260 — Direktlink
16.10.2010, 20:28 Uhr
Actros 4160

Avatar von Actros 4160

Guten Abend,

wenn ich mit die Bilder bei HNA anschaue, sehe ich eine 3+3+5 Kombination. Im Idealfall ist der Auflieger, bzw. Dolly & Nachläufer mit 12to pro Achse. Und wenn ich dann lese, dass die Achse der Zugmaschine mit 6,8TONNE !!! 2to stärker belastet war als erlaubt, gehe ich von 4,8to aus, die genehmigt wurden. Wie die Presse da auf 190to kommt, weiß ich nicht. UND wenn man bei 11 Achsen 190to genehmigt bekommt, wäre das ja fast eine Achslast von 18to pro Achse, ich glaube das wäre jenseits von gut uns böse. Außerdem scheint die Fahrtroute auch nicht geändert worden zu sein. Daher gehe ich mal einfach davon aus, dass beim beantragen etwas falsch gelaufen ist.

Daher:

Entweder die Presse redet hier von zwei verschiedenen Transporten, bzw. die Bilder zeigen einen anderen Transporter oder ich bin zu doof für den Text und kapiere einfach nicht, wie man 190to auf 11 Achsen packt und die Vorderachse der Zugmaschine nur 6,8to hat.

Grüße,
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261 — Direktlink
16.10.2010, 20:35 Uhr
Blacky



@ Actros 4160

Der Transport ist eine 4+6+7 Kombi, MAN TGX 41680, 6a-Auflieger und 7a-Nachläufer, beides Goldhofer THP.



@ Actros4160
Was du auf der HNA-Seite gesehen hast, war wahrscheinlich der erste Transport vor einer Woche, wo Universal zwei Träger mit der 3+3+4 Kombi gefahren hat. Diese Träger sind schon seit einer Woche eingebaut.
--
Grüße aus der Kirschenstadt
Thomas

Dieser Post wurde am 16.10.2010 um 20:43 Uhr von Blacky editiert.
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262 — Direktlink
16.10.2010, 20:38 Uhr
Actros 4160

Avatar von Actros 4160

Guten Abend,

also doch zwei verschiedene Fahrzeuge. Dann zeigen die Bilder bei HNA wohl ein anderes Fahrzeug, dann ist mir nun auch klar, wie man auf 190to kommen kann.

Danke für die Info.

Grüße,
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263 — Direktlink
16.10.2010, 21:41 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Blacky postete

...Der Transport ist eine 4+6+7 Kombi...

...wo Universal zwei Träger mit der 3+3+4 Kombi gefahren hat.

Danke Blacky für die Aufklärung.

2 Träger mit 10 Achsen okay, 3 Träger mit 17 Achsen nicht okay? Da stinkt doch schon wieder irgendwas ganz gehörig zum Himmel.

Blacky, weißt Du das Gewicht eines Trägers?

gruß hendrik
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264 — Direktlink
16.10.2010, 21:56 Uhr
Schmidti



Bei HNA stand was von 40 Tonnen pro Träger. Zumindest die letzte Woche und auf den Bildern der HNA sieht man definitiv einen 5-Achs Nachläufer, also wahrscheinlich 3+3+5 wie Actros sagte. 8 Achsen + SZM für 2x 40t passt ja übern Daumen auch und 13 + SZM für 3x 40t eigentlich auch.
Schmidti

Dieser Post wurde am 16.10.2010 um 21:59 Uhr von Schmidti editiert.
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265 — Direktlink
17.10.2010, 15:51 Uhr
ExStift




Zitat:
Kamelot73 postete
@Hendrik
hast ja sicherlich recht, das kleinere Überschreitungen nicht so eine große Wirkung haben sollten. Aber wer soll/ darf entscheiden, was noch geht und was nicht. Sicherlich sind gerade in Deutschland die Sicherheitsreserven bei Brücken und Straßen ziemlich hoch, aber wenn 2to noch gehen, gehen ja vielleicht beim nächsten mal auch noch 3to usw. Ich kann in gewisser weise die Polizisten auch verstehen, wenn sie so etwas nicht auf ihre Kappe nehmen wollen. Denn wenn die Genehmigung nicht stimmt oder technische Sachen nicht funktionieren, sag ich als Fahrer doch auch nicht (sollte ich eigentlich als Fahrer sagen ), das es schon in Ordnung ist und wird schon gut gehen.

Auf der anderen Seite muß ich den Spediteuren aber auch den schwarzen Peter zuschieben. Wie oben schon erwähnt, werden solche Transporte ja nicht von heut auf morgen geplant, sondern oft auf Wochen vorher. Warum beantrage ich dann eine Genehmigung, in der eich nicht mal 2to Spiel habe. Hätte man anstatt 190to vielleicht 200to beantragt, hätte man vielleicht eine Achse mehr verbauen müssen, hätte aber bestimmt nicht mehr Auflagen gehabt. Somit wurde hier doch wieder auf´s letzte Gramm und somit auf den letzten Cent geplant. Da kann ich nur sagen: Selber schuld.

Womit ich allerdings nicht sagen will, das ich Pfennigfuchserei bei Polizeikontrollen gutheiße. Es muß sich an die Regeln gehalten werden, ganz klare Sache. Aber man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen, denn wenn man wollte, könnte man an so gut wie jedem Transport (vor allem im Bezug auf die Gummiparagraphen im Bereich Ladungssicherung) was finden.

Gruß Frank

Hi Frank,
selbst erlebt, in Bayern wurde ein Transport abgestellt eben weil der Spediteur sichherit eingeplant hat.
Er war 15 cm Niedriger wie genehmigt.
Abegstellt bis das eine neue Genehmigung vorhanden war.
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17.10.2010, 19:02 Uhr
Harry K.




Zitat:
ExStift postete

Hi Frank,
selbst erlebt, in Bayern wurde ein Transport abgestellt eben weil der Spediteur sichherit eingeplant hat.
Er war 15 cm Niedriger wie genehmigt.
Abegstellt bis das eine neue Genehmigung vorhanden war. Hi ExStift,

ich will ja nicht behaupten dass in Bayern die Uhren ein bissi anderst laufen - aber mit welcher Begründung bist Du dort abgestellt worden ..... und vielleicht auch noch angezeigt worden????
" Als Fahrer des Kraftfahrzeuges ....... , die genehmigte Überhöhe nicht ausgenutzt!" ....... man soll nie sagen -gibts nicht-, aber soi richtig vorstellen kann ich es mir nicht.....

Gruß aus dem Süden

Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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267 — Direktlink
17.10.2010, 19:25 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
ExStift postete
Hi Frank,
selbst erlebt, in Bayern wurde ein Transport abgestellt eben weil der Spediteur sichherit eingeplant hat.
Er war 15 cm Niedriger wie genehmigt.
Abegstellt bis das eine neue Genehmigung vorhanden war.

Wie soll man das jetzt verstehen: Wenn ich also die genehmigtem Maße und Gewichte geringfügig unterschreite, erlischt die Genehmigung, weil sie nicht 100% eingehalten werden?
Hat das dann vielleicht etwas mit dem genehmigten Streckenverlauf zu tun? Kann ich mir als Laie nicht vorstellen. Es würde doch alles für diese Strecke passen.

Also für mich klingt das nach "Schildbürgerstreichen", oder nach noch schlimmerem .... !

Sollte die Rennleitung doch einmal zufrieden sein, das alles mal im Rahmen des Erlaubten ist.
Oder ist es das dann auch nicht?
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.
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17.10.2010, 20:00 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
ExStift postete Er war 15 cm Niedriger wie genehmigt. Abegstellt bis das eine neue Genehmigung vorhanden war.

Orrrdnung muß sein!!!

Man darf ja auch nicht mit zuvielen Achsen rumfahren.

Und wer zu langsam fährt, bekommt ja auch 'ne Knolle.

Ab 1,30 m Wassertiefe hat der Soldat mit selbständigen Schwimmbewegungen anzufangen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.

(...Ein bischen Ironie schadet nie...)
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17.10.2010, 20:39 Uhr
Markus83




Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
ExStift postete
selbst erlebt, in Bayern wurde ein Transport abgestellt eben weil der Spediteur sichherit eingeplant hat.
Er war 15 cm Niedriger wie genehmigt.
Abegstellt bis das eine neue Genehmigung vorhanden war.

ich will ja nicht behaupten dass in Bayern die Uhren ein bissi anderst laufen - aber mit welcher Begründung bist Du dort abgestellt worden ..... und vielleicht auch noch angezeigt worden????
" Als Fahrer des Kraftfahrzeuges ....... , die genehmigte Überhöhe nicht ausgenutzt!" ....... man soll nie sagen -gibts nicht-, aber soi richtig vorstellen kann ich es mir nicht.....

Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber: Wo war die Höhe denn niedriger als eingeplant?
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn die Bodenfreiheit 15cm niedriger ist als angekündigt ist oder wenn sich zwischen Last und Boden (Bei Transporten mit Nachläufer) 15cm zu wenig Spielraum befinden, um z.B. über Mauern und Kreisverkehre drüber zu schwenken.

mfg. Markus
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17.10.2010, 21:34 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste



Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
ExStift postete Er war 15 cm Niedriger wie genehmigt. Abegstellt bis das eine neue Genehmigung vorhanden war.

Orrrdnung muß sein!!!

Man darf ja auch nicht mit zuvielen Achsen rumfahren.

Und wer zu langsam fährt, bekommt ja auch 'ne Knolle.

Ab 1,30 m Wassertiefe hat der Soldat mit selbständigen Schwimmbewegungen anzufangen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.

(...Ein bischen Ironie schadet nie...)

wenn denn auch endlich mal die Langsamfahrer bestraft würden.
Davon seh ich hier unten im Süden leider viel zu wenig, genauer gesagt: nix, das wäre ja Arbeit.
und wenn ich mich über einen Erntetraktor auf der Bundesstraße beschwere, verläuft das im Sand? Ich hab nicht mal den Nerv da anzurufen....

Stattdessen stellt man sich an ne lukrative Stelle und läßt die zu-schnell-fahrer zahlen oder lungert an Parkplätzen rum, um richtig parkende zu irritieren, dass man auf einem Behindertenparkplatz stehen würde...

btw: bei erreichen der Baumwipfel ist das klettern einzustellen
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18.10.2010, 10:56 Uhr
Schlepper



Hallo,

Mo, 18.10.2010, 10:54 Uhr aus der HNA
Kassel
Hafenbrücke: Weiter Warten auf die Stahlträger
14.10.10, Kassel/Göttingen. Der Schwertransport mit den drei Stahlträgern für die Baustelle Hafenbrücke wird auch heute nicht in Kassel eintreffen.

Eigentlich hatten die je 40 Tonnen schweren und 55 Meter langen Stahlträger bereits vor einer Woche eingebaut werden sollen. Wie berichtet, war der 190-Tonnen-Schwertransport der Firma Universal Transport aber in Göttingen gestoppt worden, weil die genehmigten Achslasten überschritten wurden.

Zwar werde auf der Hafenbrücken-Baustelle weiter gearbeitet, sagt die Projektleiterin. Die Stahlbauarbeiten müssten aber ruhen. „Ohne die Träger können wir nicht weiter montieren.“ Derzeit seien die Arbeiter damit beschäftigt, den zweiten Teil der Widerlager und Pfeiler auf der östlichen Seite der Brücke zu betonieren.

Jetzt hoffe man, dass die Stahlträger am kommenden Montag eintreffen, sodass sie in der Nacht zu Dienstag eingebaut werden können, sagt Bidzan-Cornelius. Eine Woche Verzögerung sei noch nicht dramatisch und der Stadt entstehe dadurch kein finanzieller Schaden. Allerdings sitzt den Planern und Bauarbeitern der Winter im Nacken.

Denn ohne die Stahlträger, die ein Hauptbestandteil des Tragwerks der Brücke sind, kann auch die Fahrbahnplatte nicht betoniert werden, erklärt Bidzan-Cornelius. Und die darauffolgenden Arbeiten an der Abdichtungsschicht könnten nur bei Plusgraden stattfinden. Wenn die Stahlträger endlich eintreffen, so die Projektleiterin, stünden aber zunächst noch vier Wochen Stahlbauarbeiten an. „Jetzt hätten wir bestes Bauwetter, das ist schon ärgerlich“, sagt die Projektleiterin.

Trotz mehrfacher Anrufe der HNA bei der Spedition Universal Transport mit Hauptsitz in Paderborn, gab das Unternehmen keine Auskunft, warum der Schwertransport immer noch in Göttingen steht. Eine Mitarbeiterin ließ ausrichten, soweit man wisse, sei es „aufgrund des Hochwassers an der Schwarzen Elbe zu Verzögerung gekommen.“ Vor einer Woche hatte der Lastzug deshalb einen Umweg in Kauf nehmen müssen.

Von Katja Rudolph
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272 — Direktlink
18.10.2010, 11:03 Uhr
Stefan Jung




Zitat:
Schlepper postete

Wie berichtet, war der 190-Tonnen-Schwertransport der Firma Universal Transport aber in Göttingen gestoppt worden, weil die genehmigten Achslasten überschritten wurden.

Von Katja Rudolph

"Universal Transport" ??? ich meine eine andere Firma zu erkennen......
Jetzt wird es komisch ?!
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273 — Direktlink
18.10.2010, 11:27 Uhr
percheron

Avatar von percheron

Hallo Stefan,

Wenn Du dir das Video von HNA ansiehst, dann ist dort Universal-Transport mit den ersten beiden Stahlträgern zu sehen.
Wenn jetzt, wie Du meinst, eine andere Firma die drei Träger fährt, mag das ja richtig sein. Vielleicht Subunternehmer.
Universal-Transport hat warscheinlich die Federführung beim Transport und ist somit Ansprechpartner und Auskunftgeber.

Also gar nicht so komisch!
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.
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274 — Direktlink
18.10.2010, 15:07 Uhr
Kamelot73




Zitat:
ExStift postete
Hi Frank,
selbst erlebt, in Bayern wurde ein Transport abgestellt eben weil der Spediteur sichherit eingeplant hat.
Er war 15 cm Niedriger wie genehmigt.
Abegstellt bis das eine neue Genehmigung vorhanden war.

Hallo ExStift

ist mir neu, das es sowas auch in Deutschland gibt. In Italien mußte ich mal mit Latten und zwei Besenstielen meine Ladung auf 4,7m Breite und 4,2m Höhe bringen, weil es so in der Genehmigung stand. Bei uns hab ich sowas aber noch nicht erlebt. Und wenn mir ein Ordnungshüter damit kommen würde, würd ich ihn wahrscheinlich fragen ob er geraucht hat und noch was für mich übrig ist

Gruß Frank

Dieser Post wurde am 18.10.2010 um 15:12 Uhr von Kamelot73 editiert.
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