259 — Direktlink
25.08.2010, 22:23 Uhr
Harry K.
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Zitat: | BUZ postete vielleicht 35.580 lbs, aber nicht kg! Ist ein 40 t Zug, mit DE nach § 46 max. 41,80 t, Leergewicht des Zug max. 15-17 t, macht eine NL von ca. 23-25 t
Also 35.580 lbs sind etwa 17 t (wer rechnet genau?), das passt für den Zweiachser!
Gruß BUZ
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Buzzel!!!!!!!!!!!
Dauerausnahme nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO geht nur bis 40,0 Tonnen - nur die Dauererlaubnis nach § 29 Abs. 3 SzVO geht bis 41,8 Tonnen..........Fällt es es Dir wieder ein????
Gruß aus dem Süden
Harry
Edit: Zitat repariert -- Gruß aus dem Süden
Harry Dieser Post wurde am 25.08.2010 um 22:30 Uhr von Sebastian Suchanek editiert. |