2700 — Direktlink
21.11.2013, 17:51 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
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Zitat: | Rolf Clemens postete Da im 1750er Thread mal wieder der Putzteufel getobt hat dann eben hier.
Lieber Stephan, ich habe nicht spekuliert sondern den Artikel und die Bilder bei AZ-Web gelesen und angesehen. |
Ah, dann ist dieses Posting hier, welches sich gestern noch im LTM-1750-Thread befand, doch nicht von Dir?
Zitat: | Rolf Clemens postete Stützen und Teleskopmast eingefahren und dann laut Zeitung eine Windböe?
Vielleicht dann doch eher aufgerüstet verfahren? [...] Kein halbes Jahr alt und schon schwer beschädigt.
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Zitat: | Rolf Clemens postete Im Artikel steht inzwischen sogar drin, das er beim verfahren zwischen zwei Türmen gekippt ist.
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Denn wenn das obige Posting doch von Dir wäre, gepaart mit Deiner Behauptung, dass Du nicht spekulieren würdest, bringt mich das zu zwei Erkenntnissen:
1. Dir liegt offensichtlich die Betriebsanleitung des LTM 1750-9.1 vor. Sei doch bitte so nett und fasse mal zusammen, unter welchen Umständen und mit welchen Rüstzuständen Liebherr das Verfahren erlaubt.
2. Du bist Unfall-Sachverständiger und warst bereits vor Ort, um den Schaden zu begutachten. Sei doch bitte so nett und poste hier Dein Gutachten - die Versicherung wird sich sicherlich freuen, wenn sie das so schnell bekommt.
Zitat: | Rolf Clemens postete Und auch wenn es Dir nicht gefällt. Artikel 5GG gilt weiterhin in ganz Deutschland. Auch im Netz. |
Ah, mal wieder jemand, dessen Aufmerksamkeitsspanne beim Lesen von Art. 5 GG nur für den ersten Absatz ausgereicht hat. Daher extra hier für Dich auch noch Absatz 2:
Zitat: | (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
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Solche Schranken finden sich z.B. in §§ 130, 185, 186 StGB oder § 824 BGB.
HTH,
Sebastian -- Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de Dieser Post wurde am 21.11.2013 um 20:10 Uhr von Sebastian Suchanek editiert. |